Scheinselbstständig, ohne es zu wissen – Wie Selbstständige sich schützen können
Symbolfoto: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer wieder kommt es vor, dass Einzelunternehmer oder Freiberufler ungewollt scheinselbstständig sind und es nicht einmal wissen. So hat im letzten Jahr ein Urteil des Bundessozialgerichts für Aufsehen gesorgt, laut dem ein Zahnarzt, der als Honorararzt regelmäßig Notdienste im Auftrag einer kassenzahnärztlichen Vereinigung übernommen hatte, scheinselbstständig sei.
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