{"id":1038,"date":"2004-10-07T22:27:04","date_gmt":"2004-10-07T22:27:04","guid":{"rendered":"http:\/\/testserver\/wordpress\/?p=938"},"modified":"2004-10-07T22:27:04","modified_gmt":"2004-10-07T22:27:04","slug":"rger_um_die_nebenkosten_ratgeber_zeigt_rechte_und_pflichten_von_mietern_auf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/rger_um_die_nebenkosten_ratgeber_zeigt_rechte_und_pflichten_von_mietern_auf\/","title":{"rendered":"\u00c4rger um die Nebenkosten? Ratgeber zeigt Rechte und Pflichten von Mietern auf"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" title=\"Wohnungsmiete\" src=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/images\/topics\/Wohnungsmiete.jpg\" alt=\"Wohnungsmiete\" \/><br \/>\nBei Mietverh\u00e4ltnissen kann schnell echter \u00c4rger ins Haus stehen. Einen Spitzenplatz in der N\u00f6rgelliste genervter Mieter besetzt dabei die Betriebskostenabrechnung. H\u00e4ufig sind Verteilerschl\u00fcssel, Kostenanteile oder Vorauszahlungen f\u00fcr Mieter nicht nachvollziehbar. &#8222;F\u00fcr all diese Angaben aber gilt, dass sie auch f\u00fcr Laien verst\u00e4ndlich aufgeschl\u00fcsselt und erl\u00e4utert sein m\u00fcssen. Entspricht eine Betriebskostenabrechnung nicht dem geforderten Standard, sollten Mieter sie von fachkundiger Seite \u00fcberpr\u00fcfen lassen&#8220;, r\u00e4t die Verbraucherzentrale NRW und hat die wichtigsten Rechte und Pflichten in Sachen Nebenkosten kurz zusammengefasst:&#8230; <!--more-->* Mieterwechsel: Zieht ein Mieter aus, d\u00fcrfen die Betriebskosten nur anteilig f\u00fcr die Zeit, in der das Mietverh\u00e4ltnis noch lief, umgelegt werden. In jedem Fall aber sollten Mieter unmittelbar vor der Wohnungs\u00fcbergabe s\u00e4mtliche Z\u00e4hler durch ein oder zwei Zeugen ablesen und die Werte notieren lassen. Umstritten ist, wer f\u00fcr die Zwischenablesung aufkommen muss. Besteht keine explizite Vereinbarung, zum Beispiel im Mietvertrag, sollten Mieter den Standpunkt vertreten, dass der Vermieter diese Kosten zu \u00fcbernehmen hat. Zeigt sich der Vermieter uneinsichtig, k\u00f6nnen die Kosten immer noch geteilt werden, statt einen Rechtsstreit zu beginnen.<\/p>\n<p>* Abrechnungsfrist: Vermieter m\u00fcssen nicht, wie oft angenommen, unmittelbar nach Ende der Abrechnungsperiode abrechnen. Sie haben vielmehr nach Ablauf ein Jahr Zeit dazu. Allerdings k\u00f6nnen Vermieter keine Nachzahlungen mehr verlangen, wenn den Mietern die Betriebskostenabrechnung sp\u00e4ter als ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode zugeht. Die gilt allerdings  &#8211; mit Ausnahme von Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus des I. F\u00f6rderwegs &#8211; nur f\u00fcr Abrechnungen jener Abrechnungsperiode, die mit Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.September 2001 noch nicht abgeschlossen waren.<\/p>\n<p>* Beanstandungen: Bleibt die Betriebskostenabrechnung f\u00fcr die Mieter auch nach genauer Pr\u00fcfung nicht nachvollziehbar, sollten sie den Vermieter innerhalb eines Jahres ab Zugang der Abrechnung schriftlich auffordern, die Unstimmigkeiten zu erl\u00e4utern. Zudem sollten sie verlangen, dass der Vermieter die Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Rechnungsunterlagen erm\u00f6glicht oder ihnen gegen Kostenerstattung Kopien davon zusendet. Eine Nachforderung des Vermieters aus der Abrechnung sollte vor der Kl\u00e4rung nur bezahlt werden, soweit unstreitige Rechnungspositionen beglichen werden. Gleiches gilt f\u00fcr die Einforderung eines etwaigen Guthabens. Beim Streit um die Betriebskosten ist es aber in vielen F\u00e4llen sinnvoll, sich mit dem Vermieter fr\u00fchzeitig auf eine vergleichsweise L\u00f6sung zu einigen. <\/p>\n<p>Ausf\u00fchrliche Informationen rund um das Mietverh\u00e4ltnis enth\u00e4lt der Ratgeber &#8222;Wohnungsmiete von A-Z&#8220;, den die Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit der Fernsehredaktion ARD-Ratgeber Geld herausgegeben hat. Nach Stichworten gegliedert, werden darin die wichtigsten Begriffe des Mietrechts verst\u00e4ndlich erl\u00e4utert. <\/p>\n<p>Den Ratgeber &#8222;Wohnungsmiete von A-Z&#8220; (Autoren: Rechtsanw\u00e4lte D. Maitra\/Berlin und M. Menzel\/Erfurt) gibt&#8217;s zum Abholpreis von 9,80 Euro in den Beratungsstellen aller Verbraucherzentralen. <br \/>\nF\u00fcr zus\u00e4tzlich 2 Euro f\u00fcr Porto und Versand kommt er &#8211; gegen Rechnung &#8211; auch ins Haus. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei Mietverh\u00e4ltnissen kann schnell echter \u00c4rger ins Haus stehen. 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