{"id":10743,"date":"2010-02-02T19:51:41","date_gmt":"2010-02-02T18:51:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/2010\/02\/rechtsanwalt-solmecke-warnt-abmahnungen-sind-ab-sofort-auch-per-e-mail-moglich\/"},"modified":"2010-02-02T19:51:59","modified_gmt":"2010-02-02T18:51:59","slug":"rechtsanwalt-solmecke-warnt-abmahnungen-sind-ab-sofort-auch-per-e-mail-moglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/rechtsanwalt-solmecke-warnt-abmahnungen-sind-ab-sofort-auch-per-e-mail-moglich\/","title":{"rendered":"Rechtsanwalt Solmecke warnt: Abmahnungen sind ab sofort auch per E-Mail m\u00f6glich!"},"content":{"rendered":"<p><strong>Abmahnungen sind  eine unangenehme Angelegenheit: Niemand erh\u00e4lt sie gern. Bislang  erreichte ein solches Anwaltsschreiben die Empf\u00e4nger vorrangig per Fax  und per Post. Inzwischen sind aber erste F\u00e4lle bekannt, in denen die  Abmahnung per E-Mail zugestellt wurde. Christian Solmecke von der K\u00f6lner  Kanzlei WILDE BEUGER &amp; SOLMECKE warnt: Das LG Hamburg hat diese  Zustellungsform f\u00fcr rechtens erkl\u00e4rt. <\/strong><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.typemania.de\/presse\/index.php\/archives\/3574\/#pics\"><img decoding=\"async\" style=\"border: 1px solid #555555; margin-left: 10px; margin-bottom: 10px;\" src=\"http:\/\/presse.typemania.de\/wp-content\/thumb-passfotosolmecke.jpg\" border=\"0\" alt=\"Klicken Sie hier f\u00fcr mehr Bildmaterial\" align=\"right\" \/><\/a><strong>Kurz zusammengefasst:<\/strong><br \/>\n&#8211; WILDE BEUGER &amp; SOLMECKE betreiben eine K\u00f6lner Medienrecht-Kanzlei<br \/>\n&#8211; Christian Solmecke ist spezialisiert auf Internet-Recht<br \/>\n&#8211; Laut LG Hamburg sind Abmahnungen auch per E-Mail m\u00f6glich<br \/>\n&#8211; Link: <a href=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/\" target=\"_blank\">http:\/\/www.wbs-law.de\/<\/a><\/p>\n<p>Abmahnungen kommen immer dann zum Einsatz, wenn ein Unternehmen ein  anderes dazu auffordern m\u00f6chte, ein bestimmtes Verhalten zuk\u00fcnftig zu  unterlassen. Vor allem im Wettbewerbs- und im Urheberrecht werden  Abmahnungen sehr h\u00e4ufig von den beauftragten Anw\u00e4lten verschickt &#8211;  zusammen mit einer Kostennote und einer strafbewehrten  Unterlassungserkl\u00e4rung, die unterzeichnet werden soll.<!--more-->Christian Solmecke, bei der K\u00f6lner Kanzlei WILDE BEUGER &amp; SOLMECKE  spezialisiert auf Internetrecht: &#8222;Eine Abmahnung erreicht den Empf\u00e4nger  normalerweise per Fax und zur Sicherheit noch einmal mit der normalen  Briefpost. So wird sichergestellt, dass der Adressat der Abmahnung das  anwaltliche Schreiben auch wirklich erh\u00e4lt. Inzwischen versenden  einzelne Kanzleien Abmahnungen auch per Mail. Das LG Hamburg hat dieses  Verfahren in einem jetzt ver\u00f6ffentlichten Urteil als rechtsm\u00e4\u00dfig  bezeichnet. Das bedeutet: Abmahnungen sind ab sofort auch per E-Mail  m\u00f6glich.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Fallbeschreibung: Abmahnung nur per E-Mail zugegangen, aber von  Firewall abgefangen<\/strong><br \/>\nDer Fall wurde bereits im Juli 2009 vor dem Landgericht Hamburg  verhandelt (Urteil vom 07.07.2009, Az.: 312 O 142\/09). Dabei ging es um  die Frage, ob eine Abmahnung per E-Mail ausgesprochen werden darf und  wann diese Mail als zugegangen angesehen werden kann.<\/p>\n<p>Der Sachverhalt des Rechtsstreits war folgender: Der Kl\u00e4ger mahnte ein  Internet-Branchenportal wegen der rechtsmissbr\u00e4uchlichen Verwendung der  Bezeichnung &#8222;Fachanwalt f\u00fcr Markenrecht&#8220; ab. Die Besonderheit war, dass  die Abmahnung einzig und allein per E-Mail an das Branchenportal  verschickt wurde. Eine Kopie des Schreibens schickte der Anwalt per  Blindkopie an einen Soziet\u00e4tskollegen. Dort kam die E-Mail auch an. Der  Beklagte behauptete allerdings, die E-Mail nicht erhalten zu haben, da  sie durch die hausinterne Firewall abgefangen worden sei.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger erwirkten eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen die Beklagte.  Anschlie\u00dfend stritten die Parteien aber \u00fcber die Kosten des Verfahrens.  Das Landgericht Hamburg entschied, dass die von einer Firewall  abgefangene E-Mail als &#8222;zugegangen&#8220; zu beurteilen sei und dass das  Risiko, dass eine solche E-Mail verloren gegangen sei, ganz bei dem  Abgemahnten l\u00e4ge.<\/p>\n<p>Christian Solmecke: &#8222;Dem Gerichtsurteil nach sah das Gericht keine  Probleme darin, dass die Abmahnung lediglich per E-Mail versandt worden  war. Problematisch in unseren Augen ist, dass das Gericht eine solche  Abmahnung auch als zugegangen ansieht, wenn der Empf\u00e4nger sie aufgrund  widriger Umst\u00e4nde gar nicht bewusst wahrgenommen hat. Eine Firewall, ein  \u00fcberaktiver Spamfilter oder ein nicht abgerufener E-Mail-Account  reichen da bereits aus, um zu verhindern, dass der Abgemahnte Kenntnis  nimmt und Fristen einhalten kann.&#8220;<\/p>\n<p>Die Kanzlei WILDE BEUGER &amp; SOLMECKE warnt aus diesem Grund vor  Abmahnungen, die nur per E-Mail verschickt werden, und r\u00e4t zumindest  allen Gesch\u00e4ftsleuten, ihre E-Mail-Post t\u00e4glich zu sichten. Das gilt  sicherheitshalber auch f\u00fcr den Inhalt des Spamfilters.<\/p>\n<p><strong>Angebot an die Presse <\/strong><br \/>\nChristian Solmecke (36) ist Partner in der K\u00f6lner Kanzlei WILDE BEUGER  &amp; SOLMECKE und Spezialist f\u00fcr Internet-Recht. Tageszeitungen,  Magazine, Radiosender oder TV-Stationen, die passend zu rechtlichen  Problemen (Tauschb\u00f6rsen, Markenrechtsverletzungen, Massenabmahnungen)  einen Originalton ben\u00f6tigen, melden sich bitte direkt bei der Kanzlei.  (3615 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben)<\/p>\n<p><strong>Homepage<\/strong>: <a href=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/\" target=\"_blank\">http:\/\/www.wbs-law.de\/<\/a><br \/>\n<strong>RSS-Feed<\/strong>: <a href=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/news\/feed\/\" target=\"_blank\">http:\/\/www.wbs-law.de\/news\/feed\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abmahnungen sind eine unangenehme Angelegenheit: Niemand erh\u00e4lt sie gern. 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