{"id":110669,"date":"2014-01-16T08:57:35","date_gmt":"2014-01-16T07:57:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=110669"},"modified":"2014-01-16T08:57:35","modified_gmt":"2014-01-16T07:57:35","slug":"kulturministerin-spoorendonk-stellt-novelle-des-denkmalschutzgesetzes-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/kulturministerin-spoorendonk-stellt-novelle-des-denkmalschutzgesetzes-vor\/","title":{"rendered":"Kulturministerin Spoorendonk stellt Novelle des Denkmalschutzgesetzes vor"},"content":{"rendered":"<p>KIEL. Kulturministerin Anke Spoorendonk hat heute (14. Januar) im Kabinett die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Zuvor hatte es eine intensive Debatte des im Juli vergangenen Jahres vorgestellten Eckpunktepapiers gegeben. \u201eZiel dieses Verfahrens ist ein Gesetz, das den Schutz des kulturellen Erbes sicher stellt, \u00f6ffentliche Belange sowie die Belange der betroffenen Eigent\u00fcmer angemessen ber\u00fccksichtigt und den Eigent\u00fcmern und Nutzern ebenso wie privaten und staatlichen Denkmalpflegern klare, leicht verst\u00e4ndliche Regelungen an die Hand gibt\u201c, erkl\u00e4rte Spoorendonk. <!--more-->\u201eDas ist mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt worden. F\u00fcr alle Beteiligten werden die Abl\u00e4ufe einfacher und transparenter. Denkmalschutz ist das Instrument, um das kulturelle Erbe die Identit\u00e4t Schleswig-Holsteins und seiner Bewohner zu bewahren. Hinter dem Schutzgedanken steht die Erkenntnis, dass nicht nur nat\u00fcrliche, sondern auch kulturhistorische Ressourcen unverzichtbare Lebensqualit\u00e4t und Identit\u00e4t begr\u00fcnden. Gerade in Zeiten rasanten Wandels sind Denkmale und die in ihnen aufgehobene Vertrautheit des Menschen mit seiner Umwelt von existentieller Bedeutung\u201c, betonte die Ministerin. \u201eDass Denkmale dar\u00fcber hinaus das Image einer Region pr\u00e4gen und so zu den weichen Faktoren f\u00fcr Standortentscheidungen in der Wirtschaft geh\u00f6ren, dass sie den Tourismus positiv beeinflussen, dass sie mit ihren speziellen Anforderungen direkt zur F\u00f6rderung des einheimischen Handwerks und Mittelstands beitragen, sollte ebenfalls nicht vernachl\u00e4ssigt werden.\u201c<\/p>\n<p>Bei vier Regionalkonferenzen in Itzehoe, L\u00fcbeck, Pl\u00f6n und Flensburg im Herbst 2013 hatten Experten und interessierte \u00d6ffentlichkeit die Eckpunkte diskutiert. \u201eDiese Regionalkonferenzen waren ein gro\u00dfer Erfolg: es waren teilweise mehr als 100 B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger anwesend. Viele waren sachkundige Vertreterinnen und Vertreter von Verb\u00e4nden. Was mich besonders freut: Wir sind tats\u00e4chlich miteinander ins Gespr\u00e4ch gekommen. Dabei wurde nicht nur Lob ge\u00e4u\u00dfert oder Fragen gestellt, es gab nat\u00fcrlich auch Kritik. Und es wurde nicht nur \u00fcber das Eckpunktepapier gesprochen, sondern auch \u00fcber Probleme der praktischen Denkmalpflege oder die F\u00f6rderpraxis. Auch Fragen der Barrierefreiheit, der Rolle des Ehrenamtes und der Nutzung von Denkmalen wurden thematisiert\u201c, so Spoorendonk.<\/p>\n<p>Im Unterschied zum bisherigen Gesetz werden einige Punkte grundlegend neu geregelt. Dazu geh\u00f6rt die Umstellung auf ein deklaratorisches Eintragungsverfahren. Das erm\u00f6glicht den Denkmalschutzbeh\u00f6rden, den R\u00fcckstau in der Inventarisation aufzuarbeiten. Eigent\u00fcmer, Investoren und Beh\u00f6rden erhalten dadurch mittelfristig Rechts- und Planungssicherheit; Unterschutzstellungen \u201ein letzter Minute\u201c k\u00f6nnen vermieden werden. Durch die Vereinheitlichung des Denkmalbegriffes entf\u00e4llt die Unterscheidung zwischen einfachen und besonderen Kulturdenkmalen. Der Denkmalschutz wird damit transparenter und einfacher zu handhaben: Jedes Denkmal erfordert die gleichen Rechte und Pflichten. Schleswig-Holstein setzt hier um, was in anderen Bundesl\u00e4ndern bereits praktiziert wird. Der Gesetzentwurf sieht weiter die St\u00e4rkung von Ehrenamt und \u00d6ffentlichkeit im Denkmalschutz vor. So wird der Aufgabenbereich des Denkmalrats erweitert, der zuk\u00fcnftig alle Denkmalschutzbeh\u00f6rden beraten kann. Das f\u00fchrt zu einer breiten Meinungsbildung. Neu aufgenommen wurde deswegen auch die M\u00f6glichkeit, Denkmalbeir\u00e4te in den Kommunen einzurichten. Im Umgebungsschutz ist eine R\u00fcckkehr zu einer fr\u00fcheren Formulierung vorgesehen. Diese Formulierung hilft, Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden und reduziert unn\u00f6tigen Mehraufwand. Neues Gewicht erh\u00e4lt die Abw\u00e4gung mit \u00f6ffentlichem Interesse. Auf diese Weise werden die Anforderungen von Klimaschutz und Energiewende angemessen ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Die Ministerin k\u00fcndigte an, dass beim Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege ein zweij\u00e4hriges Projekt zur Nachinventarisation eingerichtet werde, um eine z\u00fcgige und professionelle Umsetzung des neuen Gesetzes zu gew\u00e4hrleisten. \u201eDieses Projekt ist notwendig, weil unser Land gegen\u00fcber anderen L\u00e4ndern bei der Inventarisation im Verzug ist. Um die Kosten \u00fcberschaubar zu halten, ist dieses Projekt auf zwei Jahre befristet. Das gilt auch f\u00fcr die Personalstellen\u201c, betonte Spoorendonk.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL. Kulturministerin Anke Spoorendonk hat heute (14. Januar) im Kabinett die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes auf den Weg gebracht. 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