{"id":113125,"date":"2014-01-28T18:14:47","date_gmt":"2014-01-28T17:14:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=113125"},"modified":"2014-02-03T18:16:12","modified_gmt":"2014-02-03T17:16:12","slug":"keine-neue-kirchensteuer-nur-neuer-erhebungsweg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/keine-neue-kirchensteuer-nur-neuer-erhebungsweg\/","title":{"rendered":"Keine neue Kirchensteuer \u2013 nur neuer Erhebungsweg!"},"content":{"rendered":"<p>nformationsschreiben zum Thema Kirchensteuer, die seit Januar von Banken und Sparkassen an ihre Kunden verschickt werden, verursachen Unsicherheiten bei Kirchenmitgliedern. Aus diesem Anlass sagte heute (24. Januar) der Finanzdezernent der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Oberkirchenrat Wichard von Heyden: \u201eEs gibt keine neue Art der Kirchensteuer, sondern nur einen neuen Weg, wie Kirchensteuer im Zusammenhang von Kapitalertr\u00e4gen bei Kirchenmitgliedern erhoben wird.\u201c<\/p>\n<p>Von Heyden erl\u00e4uterte weiter: \u201eWie schon immer sind auch Kirchenmitglieder verpflichtet, Ertr\u00e4ge aus Kapitalverm\u00f6gen, die oberhalb des Sparer-Pauschbetrages (zurzeit 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei Verheirateten und Lebenspartnern) liegen, zu versteuern.<!--more--> Sofern Kirchenmitglieder \u00fcberhaupt Kirchensteuer zahlen, f\u00e4llt dann auch auf die so genannte Abgeltungsteuer eine Kirchensteuer in H\u00f6he von neun Prozent an.\u201c Neu hingegen sei nun, dass das Erhebungsverfahren der Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer bei Kirchenmitgliedern automatisiert und vereinfacht wird. \u201eHiermit werden staatliche Vorgaben im Zusammenhang der Abgeltungsteuer umgesetzt\u201c, betonte von Heyden.<\/p>\n<p>In sehr vielen Informationsschreiben der Banken und Sparkassen fehle der Hinweis auf den Sparer-Pauschbetrag, merkte von Heyden an. \u201eSelbstverst\u00e4ndlich fallen auf die Kapitalertr\u00e4ge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags keine Steuern und somit auch keine Kirchensteuern an.\u201c Von Heyden weiter: \u201eAuch fehlt der Hinweis, dass im neuen Verfahren strengste Ma\u00dfnahmen f\u00fcr den Datenschutz eingehalten werden. Die Erhebung erfolgt verschl\u00fcsselt und anonymisiert. Die Religionszugeh\u00f6rigkeit der Kunden wird den Bankmitarbeitenden nicht bekannt gemacht.\u201c<\/p>\n<p>Von Heyden verwies darauf, dass sich Bankkunden bei Fragen zur Kirchensteuer an die Kirchensteuer-Hotline der Nordkirche wenden k\u00f6nnen: \u201eUnter 0800 1181204 stehen freundliche Mitarbeitende des Landeskirchenamt innerhalb der \u00fcblichen B\u00fcrozeiten f\u00fcr Fragen rund um das Thema Kirchensteuer zur Verf\u00fcgung.\u201c<\/p>\n<p><b><\/b><b>Informationen:<\/b><\/p>\n<p><a title=\"blocked::http:\/\/www.nordkirche.de\/service\/kirche-und-geld\" href=\"http:\/\/www.nordkirche.de\/service\/kirche-und-geld\">www.nordkirche.de\/service\/kirche-und-geld<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Steuerabteilung im Landeskirchenamt der Nordkirche in Kiel<\/p>\n<p>Kirchensteuer-Hotline 0800 \u2013 1181204 (f\u00fcr den Anrufenden kostenfrei) steuern@lka.nordkirche.de gern zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ab dem 1. Januar 2015 ist es nicht mehr erforderlich, dass Kirchenmitglieder einen Antrag auf Einbehaltung der Kirchensteuer auf Kapitalertr\u00e4ge bei ihrer Bank stellen. Der Kirchensteuerabzug erfolgt k\u00fcnftig in einem automatisierten Verfahren. Dieses war bereits mit Einf\u00fchrung der Abgeltungsteuer auf Kapitalertr\u00e4ge im Jahr 2009 beabsichtigt und konnte technisch erst jetzt umgesetzt werden.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kapitalertr\u00e4ge unterlagen auch vor Einf\u00fchrung der Abgeltungsteuer auf Kapitalertr\u00e4ge der Einkommensteuer und im Falle der Kirchensteuerpflicht der Kirchensteuer. Die Einf\u00fchrung der Abgeltungsteuer auf Kapitalertr\u00e4ge hat hieran nichts ge\u00e4ndert. Es handelt sich somit nicht um eine neue beziehungsweise zus\u00e4tzliche Steuer, sondern um ein neues Erhebungsverfahren. Abgeltungsteuer und Kirchensteuer fallen nur an, soweit die Kapitalertr\u00e4ge den so genannten Sparer-Pauschbetrag in H\u00f6he von 801 Euro (bei Ledigen) beziehungsweise 1.602 Euro (bei Verheirateten und Lebenspartnern) \u00fcberschreiten. \u00dcbersteigen die Kapitalertr\u00e4ge den Sparer-Pauschbetrag nicht, f\u00e4llt somit keine Kirchensteuer an.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Banken erhalten k\u00fcnftig vom Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern das f\u00fcr die Erhebung notwendige Religionsmerkmal aus einer Datenbank (der so genannten KISTAM). Dieses erfolgt verschl\u00fcsselt auf elektronischem Wege unter Beachtung der hohen Anforderungen des Datenschutzes. Die Bankmitarbeitenden erhalten keine Kenntnis \u00fcber die Religionszugeh\u00f6rigkeit ihrer Kunden.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde hat die M\u00f6glichkeit, der Weitergabe des Religionsmerkmales an die Bank ausdr\u00fccklich zu widersprechen und einen Sperrvermerk setzen zu lassen. Daf\u00fcr stellt das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern ein amtliches Formular unter www.bzst.de zum Abruf bereit. Sofern ein Sperrvermerk gesetzt worden ist, sind die Kapitalertr\u00e4ge im Rahmen der Steuererkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Finanzamt f\u00fcr die Berechnung der Kirchensteuer zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>nformationsschreiben zum Thema Kirchensteuer, die seit Januar von Banken und Sparkassen an ihre Kunden verschickt werden, verursachen Unsicherheiten bei Kirchenmitgliedern.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[14],"tags":[13080],"class_list":["post-113125","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-tipps-informationen","tag-keine-neue-kirchensteuer-nur-neuer-erhebungsweg"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/113125","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=113125"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/113125\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=113125"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=113125"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=113125"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}