{"id":118366,"date":"2014-03-12T13:43:54","date_gmt":"2014-03-12T13:43:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/2014\/03\/bka-bka-prasident-jorg-ziercke-im-innenausschuss-des-deutschen-bundestages-zur-rolle-des-bka-im-zusammenhang-mit-den-ermittlungen-gegen-den-fruheren-bundestagsabgeordneten-sebastian-edathy\/"},"modified":"2014-03-12T13:43:54","modified_gmt":"2014-03-12T13:43:54","slug":"bka-bka-prasident-jorg-ziercke-im-innenausschuss-des-deutschen-bundestages-zur-rolle-des-bka-im-zusammenhang-mit-den-ermittlungen-gegen-den-fruheren-bundestagsabgeordneten-sebastian-edathy","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bka-bka-prasident-jorg-ziercke-im-innenausschuss-des-deutschen-bundestages-zur-rolle-des-bka-im-zusammenhang-mit-den-ermittlungen-gegen-den-fruheren-bundestagsabgeordneten-sebastian-edathy\/","title":{"rendered":"BKA: BKA-Pr\u00e4sident J\u00f6rg Ziercke im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur Rolle des BKA im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den fr\u00fcheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy"},"content":{"rendered":"<p>Wiesbaden (ots) &#8211; In der Sitzung des Innenausschusses des  Deutschen Bundestages am 12. M\u00e4rz 2014 weist BKA-Pr\u00e4sident J\u00f6rg  Ziercke Vorw\u00fcrfe zur\u00fcck, er habe im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den fr\u00fcheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy  Sachverhalte vertuscht oder nicht erw\u00e4hnt.<!--more-->     Der BKA-Pr\u00e4sident stellt klar, dass die Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter des BKA die Verbindung zwischen dem Namen Sebastian  Edathy und dem Bundestagsabgeordneten und fr\u00fcheren Vorsitzenden des  NSU-Untersuchungsausschusses erstmals von der Polizeidienststelle  Nienburg in Niedersachsen am 15. Oktober 2013 erfahren haben und er  danach erst informiert worden sei.     &#8222;Alle Skandalisierungen und Verschw\u00f6rungstheorien, wonach  Informationen bewusst zur\u00fcckgehalten worden seien, um gegen Herrn  Edathy kompromittierendes Material zu sammeln, sind absurd&#8220;, so  BKA-Pr\u00e4sident J\u00f6rg Ziercke.     Ebenso substanzlos sind die Vorw\u00fcrfe, im BKA seien Massenverfahren verschleppt und dadurch andauernde Missbrauchsf\u00e4lle von Kindern nicht unterbunden worden.     Zu den zuletzt in der \u00d6ffentlichkeit erhobenen Vorw\u00fcrfen, eine  Grobsichtung des aus Kanada \u00fcbermittelten Verdachtsmaterials gegen  Besitzer von Kinderpornografie im Januar 2012 sei bislang nicht  dargelegt worden, das BKA habe die Bearbeitung der sogenannten  Operation Selm verschleppt und nicht die richtigen  Priorit\u00e4tsentscheidungen zum Personaleinsatz getroffen, im Rahmen der Grobsichtung im Januar 2012 sei ein Beamter des BKA als mutma\u00dflicher  Besitzer von Kinderpornografie entdeckt worden und dieser Fall sei  vorgezogen worden und zum Fall des leitenden BKA-Beamten h\u00e4tte in den Sitzungen des Innenausschusses berichtet werden m\u00fcssen, nimmt das BKA wie folgt Stellung:     Der Beginn der zielgerichteten Sachbearbeitung in der Operation  Selm begann im Juli 2012 mit der Produktbewertung der aus Kanada  \u00fcbermittelten Filme und Fotos und deren Kategorisierung. Vor Beginn  der Sachbearbeitung erfolgte eine Grobsichtung des  Verdachtsmaterials. Hierzu hatte der Pr\u00e4sident des BKA in seiner  Anh\u00f6rung im Innenausschuss im Februar 2014 ausgef\u00fchrt, dass man die  Festplatte mit den relevanten Daten aus Kanada ausgelesen und in eine Datei eingestellt habe, ohne sich das &#8222;Ganze n\u00e4her angesehen zu  haben&#8220;.     Die Grobsichtung erfolgte mit dem Ziel der  technisch-organisatorischen Aufbereitung einer Bestellliste mit etwa  6600 Einzelbestellungen. Die Einzeldaten der Bestellungen sollten  zusammengef\u00fchrt, auf die tats\u00e4chliche Anzahl der deutschen Besteller  (ca. 800) reduziert und f\u00fcr den Beginn der Sachbearbeitung des  Verfahrens im Sommer 2012 in eine Datenbank \u00fcberf\u00fchrt werden. Auf  eine der Sachbearbeitung vorgeschalteten Phase wurde also schon in  der Anh\u00f6rung des Innenausschusses am 21. Februar hingewiesen und  diese in einer Pressemitteilung des BKA vom 28. Februar 2014 als  Grobsichtung bezeichnet. Diese Grobsichtung und technisch  -organisatorische Aufbereitung hatte keine Relevanz f\u00fcr die Frage  nach der Identifizierung von Personen. Die Identifizierung erfolgte  erst gegen Ende der Sachbearbeitung durch die \u00f6rtlichen  Polizeidienststellen.     BKA-Pr\u00e4sident J\u00f6rg Ziercke: &#8222;Die Auswertung des Kundenmaterials  mit ca. 800 Namen begann erst im Sommer 2012. Der Vorgang der  Grobsichtung war nicht auf die Identifizierung von Kunden  ausgerichtet. Das war erst Teil der sp\u00e4teren Sachbearbeitung.&#8220;     Eine Auswertung der durch die kanadischen Beh\u00f6rden \u00fcbermittelten  Informationen war vor Juli 2012 nicht m\u00f6glich. Andere Ermittlungen,  teilweise wegen des Verdachts des noch andauernden Kindesmissbrauchs  in 14 Verfahren in der Zeit von November 2011 bis Sommer 2012, waren  vorrangig zu bearbeiten. Zudem handelt es sich bei der Kundendatei  aus Kanada um die Besteller, nicht um die Produzenten. Die  kanadischen Beh\u00f6rden hatten sich vorbehalten, Produzentenermittlungen von dort durchzuf\u00fchren. Im Ergebnis der Operation Selm wurde auch  kein andauernder Fall des sexuellen Missbrauchs in Deutschland  festgestellt. Bei dem Massenverfahren gegen Kunden in Deutschland  bestand wegen des Verdachts des blo\u00dfen Besitzes von Kinderpornografie also keine zeitliche Dringlichkeit.     Zur Kritik, dass im Rahmen der Grobsichtung ein BKA-Beamter als  Kunde von Kinderpornografie entdeckt und der Fall damit entgegen der  \u00fcblichen Vorgehensweise vorgezogen wurde, wird Folgendes  klargestellt: Eine BKA-Mitarbeiterin verschaffte sich am 10. Januar  2012 einen ersten Eindruck von den aus Kanada stammenden Dateien und  stie\u00df dabei auf den ihr pers\u00f6nlich bekannten BKA-Beamten. Nach  Feststellung seines Namens brach die Mitarbeiterin den  Grobsichtungsvorgang zun\u00e4chst ab. Der Fall wurde in der Folge  unverz\u00fcglich bearbeitet, um Ermittlungen nicht zu gef\u00e4hrden. Au\u00dferdem sollten schnellstm\u00f6glich eventuell notwendige Personalentscheidungen  getroffen werden k\u00f6nnen. Der Fall wurde daher bereits im Januar 2012  vor Beginn der Operation Selm im Sommer ausgegliedert. Wegen der  Bedeutung des Falles f\u00fcr das BKA informierte der Pr\u00e4sident des BKA  auch den Staatssekret\u00e4r im Bundesministerium des Innern m\u00fcndlich \u00fcber den Sachverhalt.     Weitere Ausf\u00fchrungen hierzu sind aus rechtlichen Gr\u00fcnden nicht  m\u00f6glich.     Zwischenzeitlich ist \u00f6ffentlich gefordert worden, dass BKA h\u00e4tte  nach Entdeckung des Falles des BKA-Mitarbeiters alle anderen Namen in der Bestellliste f\u00fcr Kinderpornografie durchsehen m\u00fcssen. Hierzu  BKA-Pr\u00e4sident J\u00f6rg Ziercke: &#8222;Ein &#8222;Promi-Check&#8220; findet im BKA aus  rechtsstaatlichen Erw\u00e4gungen nicht statt.&#8220;     Der Fall um den BKA-Beamten wurde in den Sitzungen des  Innenausschusses am 19. und 21. Februar durch BKA-Pr\u00e4sident J\u00f6rg  Ziercke nicht erw\u00e4hnt. Dem vorangegangen war eine Rechtsg\u00fcterabw\u00e4gung zwischen einerseits den grundrechtlich gesch\u00fctzten Interessen des  BKA-Beamten wie das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht und andererseits  dem parlamentarischen Fragerecht und der Informationspflicht der  Regierung. Der Beamte war keine bekannte Pers\u00f6nlichkeit. Dar\u00fcber  hinaus war zu ber\u00fccksichtigen: Der Fall des Beamten wurde als  Sonderfall bereits am 10. Januar 2012 ausgegliedert, die  Sachbearbeitung in der Operation Selm begann erst im Juli 2012.  Am  10. Januar 2012 gab es noch keinen Untersuchungsausschuss und damit  keinen zeitlichen Zusammenhang zum Fall Edathy. Informationen zum  Fall des BKA-Beamten h\u00e4tten daher f\u00fcr den Innenausschuss keine  Kl\u00e4rung bringen k\u00f6nnen, ob im BKA der Sachverhalt um Edathy bereits  vor dem 15. Oktober 2013 bekannt war.     Der Pr\u00e4sident des BKA unterlag nach der Rechtsg\u00fcterabw\u00e4gung  weiterhin der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit. Bereits die  Auswirkungen der medialen Berichterstattung auf den ehemaligen  BKA-Beamten sind schwerwiegend. Hier ist auch die sich aus \u00a7 78 BBG  ergebende F\u00fcrsorgepflicht des Dienstherrn, die auch f\u00fcr die Zeit nach Beendigung des Beamtenverh\u00e4ltnisses gilt, zu ber\u00fccksichtigen. Die  Beschr\u00e4nkung der Pers\u00f6nlichkeitsrechte des fr\u00fcheren BKA-Beamten w\u00e4re  zudem  unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gewesen, da dem Innenausschuss ein milderes  Mittel zur Verf\u00fcgung stand, um zu erfahren, ob der Name Edathy im BKA vor dem 15. Oktober 2013 aufgefallen war. Denn zur weiteren Kl\u00e4rung  dieser Frage hatte BKA-Pr\u00e4sident J\u00f6rg Ziercke in seiner Anh\u00f6rung am  21. Februar 2014 den Mitgliedern des Ausschusses angeboten, die mit  dem Vorgang betrauten BKA-Mitarbeiter zu h\u00f6ren. Dies ist jedoch  seinerzeit nicht geschehen!     BKA-Pr\u00e4sident J\u00f6rg Ziercke: &#8222;Das Verfahren gegen den BKA-Beamten  hat nichts mit dem Fall Edathy zu tun. Ich habe mich nach  sorgf\u00e4ltiger Abw\u00e4gung f\u00fcr einen Schutz der Pers\u00f6nlichkeitsrechte des  Betroffenen entschieden. Ich musste meine Pflicht zur  Amtsverschwiegenheit wahren!&#8220;     R\u00fcckfragen bitte an:  Bundeskriminalamt Pressestelle   Telefon: 0611-551 3083 Fax: 0611-551 2323 www.bka.de<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.presseportal.de\/polizeipresse\/pm\/7\/2685917\/bka-bka-praesident-joerg-ziercke-im-innenausschuss-des-deutschen-bundestages-zur-rolle-des-bka-im\/api\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wiesbaden (ots) &#8211; In der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 12. 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