{"id":120984,"date":"2014-04-04T13:41:42","date_gmt":"2014-04-04T13:41:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/2014\/04\/pol-hl-oh-autobahn-1-gefahrgutkontrolle\/"},"modified":"2014-04-04T13:41:42","modified_gmt":"2014-04-04T13:41:42","slug":"pol-hl-oh-autobahn-1-gefahrgutkontrolle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/pol-hl-oh-autobahn-1-gefahrgutkontrolle\/","title":{"rendered":"POL-HL: OH-Autobahn 1    \/\nGefahrgutkontrolle"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full\" title=\"Sattelauflieger mit Beladung -Gefahrstoffe-\" src=\"http:\/\/www.presseportal.de\/bild\/279905-preview-pressemitteilung-gefahrgut4-4-14.jpg\" \/><\/p>\n<p>L\u00fcbeck (ots) &#8211;      Im Rahmen der Verkehrs\u00fcberwachung wurde am 02.03.14, 07.45 Uhr,  durch Beamte des Polizeiautobahnreviers Scharbeutz auf dem BAB  1-Parkplatz Sereetzerfeld (Gemeinde Ratekau, Kreis Ostholstein),  Fahrtrichtung Hamburg, ein Sattelzug mit Planenverdeck angehalten und kontrolliert.     Der 48-j\u00e4hrige Fahrer kam aus Litauen.<!--more--> Er f\u00fchrte eine Volvo  Sattelzugmaschine einer litauischen Spedition und einen d\u00e4nischen  Auflieger.     Im Rahmen der Kontrolle wurden u. a. die Vorschriften des  Fahrpersonalrechts \u00fcberpr\u00fcft. Der Fahrer hatte im Kontrollzeitraum  (28 Tage) einige Male die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten.   Auch gegen den Unternehmer sollte ein Bu\u00dfgeldverfahren eingeleitet  werden. So h\u00e4tte dieser regelm\u00e4\u00dfig, sp\u00e4testens alle drei Monate, die  digitalen Daten aus der Fahrzeugeinheit herunterladen m\u00fcssen, um so  auch die Arbeitszeiten seiner Fahrer zu kontrollieren. Zuletzt war  dies jedoch im August 2013 geschehen.     Bei der Durchsicht der Frachtbriefe wurden zun\u00e4chst keine  Auff\u00e4lligkeiten festgestellt. Der Trailer war ausgelastet und mit  Sammelgut beladen (u. a. Autoteile und D\u00fcnger). Zum Zwecke der  \u00dcberpr\u00fcfung der Ladungssicherung wurde der Fahrer aufgefordert, das  Planenverdeck zu \u00f6ffnen. Bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Ladung wurde dann  festgestellt, dass auf dem Fahrzeug Gefahrgut geladen war. Insgesamt  befanden sich 1925 Kg Gefahrg\u00fcter auf dem Trailer! Es handelte sich  um Druckfarbverd\u00fcnnung und andere fl\u00fcssige leicht entz\u00fcndbare Stoffe  der Klasse 3, sowie 15 Kg Distickstoffmonoxid (Lachgas) der Klasse 2.     Aufgrund der Menge des bef\u00f6rderten Gefahrgutes, welches in  D\u00e4nemark verladen worden war und in die Niederlande transportiert  werden sollte, unterlag dieser Transport s\u00e4mtlichen Vorschriften der  Gefahrgutverordnung Stra\u00dfe:     So h\u00e4tte     &#8211;\tDer Fahrer auf die Gefahrg\u00fcter hingewiesen werden m\u00fcssen &#8211;\tDer  Fahrer eine Schulungsbescheinigung f\u00fcr Gefahrguttransporte haben  m\u00fcssen &#8211;\tDas Fahrzeug mit orangefarbenen Warntafeln ausger\u00fcstet  werden m\u00fcssen &#8211;\tDer Fahrer schriftliche Weisungen (Unfallmerkblatt)  mitf\u00fchren m\u00fcssen &#8211;\tDer Fahrer spezielle Bef\u00f6rderungspapiere mitf\u00fchren m\u00fcssen &#8211;\tAuf dem Fahrzeug eine Schutzausr\u00fcstung f\u00fcr Gefahrgutunf\u00e4lle  und eine ausreichende Anzahl Feuerl\u00f6scher mitf\u00fchren m\u00fcssen &#8211;\tDas  Gefahrgut auf dem Trailer ordnungsgem\u00e4\u00df gesichert werden m\u00fcssen.     Diese Vorschriften h\u00e4tten durch die verantwortlichen Personen  Fahrer, Bef\u00f6rderer, Halter, Absender und Verlader beachtet werden  m\u00fcssen. Aufgrund dieser Missachtungen wurde die Weiterfahrt  untersagt. Es wurden Anzeigen gegen die Betroffenen gefertigt. Der  Fahrer leistete eine Sicherheit von 525,&#8211;EUR. Den Bef\u00f6rderer  erwartet u. a. ein Bu\u00dfgeld nach Auskunft des Bundesamtes f\u00fcr  G\u00fcterverkehr in H\u00f6he von 3000,&#8211;EUR.     Am Morgen des 03.04.14 meldete sich ein beauftragter Fahrer auf  dem Autobahnrevier in Scharbeutz, der den Transport weiter  durchf\u00fchren sollte. Dieser sei mit einem anderen Fahrzeug und den  notwendigen Dokumenten und Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nden aus D\u00e4nemark, wo  der Bef\u00f6rderer auch einen Firmensitz hatte, auf dem Parkplatz  angekommen. Bei der \u00dcberpr\u00fcfung wurde festgestellt, dass die  Bef\u00f6rderungspapiere immer noch nicht den Vorschriften entsprachen.  Des Weiteren wurde festgestellt, dass der 52-j\u00e4hrige litauische  Fahrer eine Gefahrgut-Schulungsbescheinigung vorlegte, die offenbar  eine Totalf\u00e4lschung war. Dieser Ersatzfahrer wurde als Beschuldigter  mittels Dolmetscher vernommen. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige  wegen Urkundenf\u00e4lschung eingeleitet. Er leistete eine  Sicherheitsleistung.     Schlussendlich konnte der Transport dann durch einen dritten  Fahrer fortgef\u00fchrt werden.     Zusammenfassend wird von Seiten der hiesigen Dienststelle der  Sachverhalt als sehr besonders eingeordnet. Durch eine Spedition  wurden mit einem Transport derart viele Verst\u00f6\u00dfe begangen, die  normaler Weise durch bis zu 10 Lkw-Fahrer begangen werden. Beamten  der hiesigen Dienststelle, die bis zu 25 Jahre auf  Autobahndienststellen verbracht haben, ist so eine  Schwerlastkontrolle noch niemals vorgekommen.     Textverantwortlich: PHK  B.\/Polizeiautobahnrevier Scharbeutz     Foto: Polizei: freigegeben     R\u00fcckfragen bitte an:  Polizeidirektion L\u00fcbeck Pressestelle Stefan Muhtz Telefon: 0451-131-2015 Fax: 0451-131-2019 E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.presseportal.de\/polizeipresse\/pm\/43738\/2705858\/pol-hl-oh-autobahn-1-gefahrgutkontrolle\/api\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00fcbeck (ots) &#8211; Im Rahmen der Verkehrs\u00fcberwachung wurde am 02.03.14, 07.45 Uhr, durch Beamte des Polizeiautobahnreviers Scharbeutz auf dem BAB<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[20],"tags":[],"class_list":["post-120984","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-besondere-neuigkeiten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/120984","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=120984"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/120984\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=120984"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=120984"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=120984"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}