{"id":128852,"date":"2014-06-04T18:13:48","date_gmt":"2014-06-04T16:13:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=128852"},"modified":"2014-06-04T18:13:59","modified_gmt":"2014-06-04T16:13:59","slug":"gba-generalbundesanwalt-zu-cyberspionage-und-kanzlerin-handy","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/gba-generalbundesanwalt-zu-cyberspionage-und-kanzlerin-handy\/","title":{"rendered":"GBA: Generalbundesanwalt zu &#8222;Cyberspionage&#8220; und &#8222;Kanzlerin-Handy&#8220;"},"content":{"rendered":"<div>04.06.2014 &#8211; 13:14 Uhr, Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)<\/div>\n<div>\n<p>Karlsruhe (ots) &#8211;<\/p>\n<pre>   - Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts der \r\n     geheimdienstlichen Agentent\u00e4tigkeit im Zusammenhang mit der \r\n     m\u00f6glichen Aussp\u00e4hung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin \r\n     eingeleitet - <!--more-->   - Die m\u00f6gliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten \r\n     der Bev\u00f6lkerung in Deutschland durch britische und \r\n     US-amerikanische Nachrichtendienste bleibt weiter unter \r\n     Beobachtung -<\/pre>\n<pre>   - Verfolgung von \"Cyberspionage\" wird intensiviert -<\/pre>\n<pre>   - Generalbundesanwalt unterrichtet die Medien am heutigen Mittwoch\r\n     (4. Juni 2014) um 17.00 Uhr an seinem Dienstsitz in Karlsruhe -<\/pre>\n<p>1. Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agentent\u00e4tigkeit im Zusammenhang mit der m\u00f6glichen Aussp\u00e4hung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin eingeleitet:<\/p>\n<p>Umfangreiche Vorerhebungen haben zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr erbracht, dass unbekannte Angeh\u00f6rige US-amerikanischer Nachrichtendienste ein Mobiltelefon der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ausgesp\u00e4ht haben. Der Generalbundesanwalt hat deshalb am 3. Juni 2014 ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts (\u00a7 152 Absatz 2 Strafprozessordnung) der geheimdienstlichen Agentent\u00e4tigkeit (\u00a7 99 Strafgesetzbuch) eingeleitet.<\/p>\n<p>2. Die m\u00f6gliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bev\u00f6lkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste bleibt weiter unter Beobachtung:<\/p>\n<p>Die Vorerhebungen wegen der m\u00f6glichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bev\u00f6lkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Geheimdienste haben hingegen bislang keine zureichenden Tatsachen f\u00fcr konkrete, mit den Mitteln des Strafrechts verfolgbare Straftaten erbracht. Auch aus den knapp 2000 Strafanzeigen ergeben sich keine weitergehenden Erkenntnisse. Bei dieser Sachlage ist die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gesetzlich nicht zul\u00e4ssig. Die Pr\u00fcfungen des Generalbundesanwalts sind damit allerdings nicht abgeschlossen. Er wird die Erkenntnisse, die durch die Ermittlungen wegen des Verdachts der Aussp\u00e4hung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin erlangt werden, auf ihre m\u00f6gliche Auswirkung f\u00fcr die strafrechtliche Bewertung der in Rede stehenden massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in Deutschland auswerten und sonstigen neuen Hinweisen nachgehen.<\/p>\n<p>3. Verfolgung von &#8222;Cyberspionage&#8220; wird intensiviert:<\/p>\n<p>Die aufgrund der technischen Entwicklung m\u00f6glichen massenhaften Angriffe ausl\u00e4ndischer Geheimdienste auf den Internet- und Telefonverkehr sowie auf die digitale Infrastruktur in Deutschland stellt auch die Strafverfolgungspraxis des Generalbundesanwalts vor neue Herausforderungen. Der Generalbundesanwalt h at deshalb nach einer halbj\u00e4hrigen Planungsphase ein neues Ermittlungsreferat eingerichtet, das sich mit m\u00f6glichen elektronischen Angriffen fremder Nachrichtendienste (&#8222;Cyberspionage&#8220;) befasst. An dessen Spitze steht eine Bundesanw\u00e4ltin, die \u00fcber langj\u00e4hrige Erfahrung bei der Verfolgung von Spionagestraftaten verf\u00fcgt. Damit hat der Generalbundesanwalt in struktureller, konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht daf\u00fcr gesorgt, zuk\u00fcnftig konkrete F\u00e4lle sogenannter Cyberspionage gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt wirksam strafrechtlich verfolgen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>4. Bisheriger Verfahrensgang:<\/p>\n<p>Der Generalbundesanwalt hatte aufgrund von Medienberichten \u00fcber Aktivit\u00e4ten britischer und US-amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland im Juni 2013 einen ersten Pr\u00fcfvorgang angelegt. Nachdem im Oktober 2013 in Medien \u00fcber die m\u00f6gliche Aussp\u00e4hung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin durch die NSA berichtet worden war, erweiterte er seine Pr\u00fcfung. Ziel war es, eine verl\u00e4ssliche Tatsachengrundlage f\u00fcr eine strafrechtliche Bewertung der Vorg\u00e4nge zu erlangen. Das bedingte umfangreiche Vorerhebungen.<\/p>\n<p>Es mussten die vielf\u00e4ltigen Informationen aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen analysiert und auf ihren Beweiswert und Tatsachenkern hin \u00fcberpr\u00fcft werden. Dies betraf sowohl die zahlreichen Medienver\u00f6ffentlichungen als auch die \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen des ehemals f\u00fcr die NSA t\u00e4tigen Edward Snowden und mehrerer deutscher Politiker sowie die \u00f6ffentlichen Verlautbarungen von Repr\u00e4senta nten der US-Regierung.<\/p>\n<p>Der Generalbundesanwalt ersuchte zudem das Bundeskanzleramt, das Ausw\u00e4rtige Amt und das Bundesministerium des Inneren sowie die Nachrichtendienste des Bundes, das Bundesamt f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundespresseamt, ihre Erkenntnisse \u00fcber die in Rede stehenden Vorg\u00e4nge zu \u00fcbermitteln. Der Generalbundesanwalt gab au\u00dferdem Edward Snowden \u00fcber dessen deutschen Rechtsanwalt Gelegenheit, sein Wissen \u00fcber etwaige NSA-Aktivit\u00e4ten in Deutschland mitzuteilen &#8211; wovon er allerdings bis heute keinen Gebrauch gemacht hat.<\/p>\n<p>5. Ergebnis:<\/p>\n<pre>   a) \tEs liegen greifbare Tatsachen vor\r\n , die den Verdacht der \r\n      m\u00f6glichen Aussp\u00e4hung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin \r\n      Dr. Angela Merkel durch unbekannte Mitarbeiter \r\n      US-amerikanischer Nachrichtendienste begr\u00fcnden. Der \r\n      Generalbundesanwalt hat deshalb am 3. Juni 2014 ein \r\n      Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der \r\n      geheimdienstlichen Agentent\u00e4tigkeit (\u00a7 99 Strafgesetzbuch) \r\n      eingeleitet. In einem ersten Ermittlungsschritt werden \r\n      Zeugenvernehmungen zu veranlassen und Beh\u00f6rdenausk\u00fcnfte \r\n      anzufordern sein.<\/pre>\n<pre>   b) \tHinsichtlich der m\u00f6glichen massenhaften Erhebung von \r\n      Telekommunikationsdaten der Bev\u00f6lkerung in Deutschland durch \r\n      britische und US-amerikanische Nachrichtendienste liegen \r\n      bislang keine zureichenden tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte f\u00fcr \r\n      konkrete strafbare Handlungen oder strafrechtlich greifbare \r\n      Sachverhalte vor. Die Erhebungen des Generalbundesanwalts haben\r\n      bis heute keine Erkenntnisse dar\u00fcber erbracht, ob und wie \r\n      britische oder US-amerikanische Nachrichtendienste in \r\n      Deutschland auf den Telekommunikations- oder Internetverkehr \r\n      zugreifen oder gezielt bestimmte Personengruppen mit \r\n      elektronischen Mitteln aussp\u00e4hen. Dies gilt insbesondere auch \r\n      f\u00fcr die in der \u00d6ffentlichkeit diskutierte Infiltration \r\n      deutscher Telekommunikationsknotenpunkte. Im Ergebnis bleibt \r\n      mithin die abstrakte Annahme, dass britische und \r\n      US-amerikanische Nachrichtendienste ebenso wie die \r\n      Geheimdienste anderer ausl\u00e4ndischer Staaten versuchen, auch mit\r\n      modernen elektronischen Mitteln Erkenntnisse in Deutschland zu \r\n      erlangen (\"Cyberspionage\").<\/pre>\n<p>Nach der Strafprozessordnung berechtigt eine solche allgemeine Annahme allein nicht zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Mangels eines Anfangsverdachts f\u00fcr eine konkret verfolgbare Straftat ist es derzeit rechtlich nicht m\u00f6glich, strafrechtliche Ermittlungen wegen der m\u00f6glichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bev\u00f6lkerung in Deutschland durch britische oder US-amerikanische Nachrichtendienste aufzunehmen. Der Pr\u00fcfvorgang ist damit allerdings nicht geschlossen. Vielmehr wird der Generalbundesanwalt die Erkenntnisse, die durch die Ermittlungen wegen des Verdachts der Aussp\u00e4hung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin erlangt werden, auf ihre m\u00f6gliche Auswirkung f\u00fcr die strafrechtliche Bewertung der in Rede stehenden massenhaften Erhebung von Telekommunikatio nsdaten der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in Deutschland \u00fcberpr\u00fcfen. Etwaigen neuen Hinweisen wird er nachgehen.<\/p>\n<p>6. Unterrichtung der Medien durch den Generalbundesanwalt<\/p>\n<p>Der Generalbundesanwalt wird Medienvertreter am heutigen Mittwoch, 4. Juni 2014, 17.00 Uhr, im Dienstgeb\u00e4ude der Bundesanwaltschaft, Brauerstra\u00dfe 30, 76135 Karlsruhe, \u00fcber seine Entschlie\u00dfung informieren.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>04.06.2014 &#8211; 13:14 Uhr, Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) Karlsruhe (ots) &#8211; &#8211; Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts der<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[20,5],"tags":[13766],"class_list":["post-128852","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-besondere-neuigkeiten","category-politik-wirtschaft","tag-gba-generalbundesanwalt-zu-cyberspionage-und-kanzlerin-handy"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/128852","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=128852"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/128852\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":128853,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/128852\/revisions\/128853"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=128852"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=128852"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=128852"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}