{"id":14287,"date":"2010-04-19T19:40:48","date_gmt":"2010-04-19T17:40:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/2010\/04\/vulkanausbruch-legt-flugverkehr-lahm-rechtsanwalt-solmecke-erklart-die-rechte-der-fluggaste\/"},"modified":"2010-04-19T19:41:18","modified_gmt":"2010-04-19T17:41:18","slug":"vulkanausbruch-legt-flugverkehr-lahm-rechtsanwalt-solmecke-erklart-die-rechte-der-fluggaste","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/vulkanausbruch-legt-flugverkehr-lahm-rechtsanwalt-solmecke-erklart-die-rechte-der-fluggaste\/","title":{"rendered":"Vulkanausbruch legt Flugverkehr lahm: Rechtsanwalt Solmecke erkl\u00e4rt die Rechte der Flugg\u00e4ste!"},"content":{"rendered":"<p><strong>Auf Island bricht ein Vulkan aus &#8211; und seine Aschewolke legt den  Flugverkehr in halb Europa lahm. \u00dcberall sind Flugg\u00e4ste auf den Flugh\u00e4fen  gestrandet und warten auf ihre Fl\u00fcge, die seit Tagen gestrichen sind. Welche  Rechte haben die Touristen in dieser Situation? Rechtsanwalt Christian Solmecke  von der Kanzlei WILDE BEUGER &amp; SOLMECKE erkl\u00e4rt, wie sich die Reisenden  verhalten sollten.<\/strong><\/p>\n<p><a title=\"http:\/\/www.typemania.de\/presse\/index.php\/archives\/3734\/\" href=\"http:\/\/www.typemania.de\/presse\/index.php\/archives\/3734\/\"><img decoding=\"async\" title=\"http:\/\/www.typemania.de\/presse\/index.php\/archives\/3734\/\" src=\"http:\/\/www.typemania.de\/presse\/wp-content\/thumb-passfotosolmecke.jpg\" alt=\"\" align=\"right\" \/><\/a>Viele  tausend Reisende sitzen fest: Kein Flugzeug hebt zurzeit ab. Schuld daran ist  die Aschewolke, die von einem Vulkan auf Island kilometerweit in die Luft  hinaufgeschleudert wurde. Sie wurde vom Wind \u00fcber Europa getrieben und gef\u00e4hrdet  nun den Luftverkehr. Seit Tagen warten die Reisenden darauf, dass der  Flugverkehr wieder aufgenommen wird.<!--more-->Der K\u00f6lner Rechtsanwalt Christian  Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER &amp; SOLMECKE hat sich mit der Situation  besch\u00e4ftigt: &#8222;Alle Reisende, die auf Mallorca oder an anderen Orten gestrandet  sind, fragen sich nun, wie sie sich gegen\u00fcber der Fluggesellschaft oder ihrem  Arbeitgeber verhalten sollen. Wir haben uns die wichtigsten Fragen angeh\u00f6rt und  die Antworten recherchiert.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Reisende, die ihren geplanten Flug  nicht antreten k\u00f6nnen, m\u00f6chten gern wissen, wie sie nun gegen\u00fcber der  Fluggesellschaft vorgehen und welche Rechte sie haben. Dazu lassen sich diese  Aussagen treffen.<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Reisenden k\u00f6nnen in Bezug auf den  gebuchten Flug den vollen Preis zur\u00fcckfordern oder ein neues Ticket akzeptieren.  Geb\u00fchren f\u00fcr das Umbuchen der Fl\u00fcge d\u00fcrfen in diesem Fall nicht erhoben  werden.<\/p>\n<p>2. Geht der Reisende aufgrund der Nachrichtenlage davon aus, dass  sein Flug gestrichen wurde und er findet dennoch statt, so verliert er den  Anspruch auf Ersatz. Wichtig ist es also f\u00fcr alle Reisenden, sich immer wieder  zu informieren, wie es um den aktuellen Status Quo bestellt ist.<\/p>\n<p>3. Die  Fluggastrechte der EU sagen ganz klar, dass der Reisende Anspruch auf kostenlose  Getr\u00e4nke und Verpflegung hat, sobald es zu Annullierungen oder Versp\u00e4tungen  kommt. Auf der Kurzstrecke bis 1500 km beginnt dieser Anspruch nach 2 Stunden,  auf der Mittelstrecke bis 3500 Kilometern nach drei Stunden und auf der  Langstecke nach vier Stunden.<\/p>\n<p>3. Viele Fluggesellschaften quartieren die  Flugg\u00e4ste nur f\u00fcr eine einzige Nacht auf ihre Kosten in einem naheliegenden  Hotel ein, wenn keine Fl\u00fcge zur Verf\u00fcgung stehen und die Touristen am Urlaubsort  &#8222;stranden&#8220;. Nach dieser ersten Nacht sollen die Reisenden die Kosten f\u00fcr die  Unterbringung meist selbst tragen. Allerdings: Die EU Fluggastrecht-Verordnung  spricht ausdr\u00fccklich von einer oder mehreren N\u00e4chten, soweit dies notwendig ist.  Eine Begrenzung auf nur eine \u00dcbernachtung scheint angesichts dessen, dass keine  Ersatzfl\u00fcge verf\u00fcgbar sind, unrechtm\u00e4\u00dfig.<\/p>\n<p>4. Kann ein Fluggast nicht  warten und reist auf eigene Faust mit der Bahn oder einem Mietwagen weiter, so  kann er die Kosten sp\u00e4ter gegen\u00fcber der Fluggesellschaft geltend machen. Er muss  daf\u00fcr allerdings vom Vertrag zur\u00fccktreten. F\u00e4llt der gesamte Luftverkehr wie  zurzeit \u00fcber mehrere Tage hinweg aus, kann sogar ein R\u00fccktritt m\u00f6glich sein,  ohne dass der Fluggast seiner Fluglinie eine Frist zur Nacherf\u00fcllung setzen  muss. Einfacher ist es nat\u00fcrlich, sich mit der Airline zu besprechen. Oft  \u00fcbernimmt sie von sich aus die Kosten f\u00fcr eine Bahnfahrt.<br \/>\n5. Bietet die  Airline von sich aus eine R\u00fcckreisem\u00f6glichkeit etwa in einem Bus nach  Deutschland an, so muss der Reisende das Angebot annehmen oder die Kosten f\u00fcr  die R\u00fcckreise selbst bezahlen.<\/p>\n<p><strong>Viele Reisende f\u00fcrchten um ihren  Arbeitsplatz, wenn sie nicht rechtzeitig vom Urlaubsort wieder nach Hause  kommen. Dazu sind diese Aussagen zu treffen.<\/strong><\/p>\n<p>1. Da der  Arbeitnehmer aufgrund H\u00f6herer Gewalt und ohne eigenes Verschulden nicht zur  Arbeit erscheint, ist es dem Arbeitgeber nicht gestattet, eine K\u00fcndigung oder  eine Abmahnung auszusprechen. Allerdings muss der Arbeitgeber unverz\u00fcglich  informiert werden. Die EU Fluggastrechte-Verordnung spricht dem Reisenden das  Recht auf zwei kostenlose Telefonate (alternativ Faxe oder E-Mails) zu.<\/p>\n<p>2. Allerdings ist der Ausfall des Flugverkehrs kein in der Person des  Arbeitnehmers liegender Grund, sodass kein Anspruch auf Sonderurlaub entsteht.  Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seinem fernbleibenden Arbeitnehmer das Gehalt  oder den Urlaubsanspruch k\u00fcrzen kann.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt Christian Solmecke:  &#8222;Nat\u00fcrlich l\u00e4sst sich das Recht nicht pauschalisieren &#8211; es h\u00e4ngt immer vom  individuellen Fall und von vielen weiteren Faktoren ab. Um Argumente parat zu  haben, lohnt es sich aber immer sehr, die rechtlichen Fakten zu wissen.&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf Island bricht ein Vulkan aus &#8211; und seine Aschewolke legt den Flugverkehr in halb Europa lahm. \u00dcberall sind Flugg\u00e4ste<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[20],"tags":[],"class_list":["post-14287","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-besondere-neuigkeiten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/14287","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=14287"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/14287\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=14287"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=14287"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=14287"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}