{"id":15319,"date":"2010-05-12T19:13:48","date_gmt":"2010-05-12T17:13:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/2010\/05\/bgh-lasst-besitzer-von-wlan-anschlussen-haften-rechtsanwalt-solmecke-erklart-die-folgen-des-urteils\/"},"modified":"2010-05-12T19:14:07","modified_gmt":"2010-05-12T17:14:07","slug":"bgh-lasst-besitzer-von-wlan-anschlussen-haften-rechtsanwalt-solmecke-erklart-die-folgen-des-urteils","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bgh-lasst-besitzer-von-wlan-anschlussen-haften-rechtsanwalt-solmecke-erklart-die-folgen-des-urteils\/","title":{"rendered":"BGH l\u00e4sst Besitzer von WLAN-Anschl\u00fcssen haften: Rechtsanwalt Solmecke erkl\u00e4rt die Folgen des Urteils"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat geurteilt: Der Betreiber  eines unzureichend gesicherten WLAN-Internetzugangs haftet f\u00fcr  Urheberrechtsverletzungen Dritter auf Unterlassung und Aufwendungsersatz. Die  Frage, die sich alle WLAN-Betreiber nun stellen: Welche Konsequenzen hat dieses  Urteil f\u00fcr sie? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der K\u00f6lner  Medienrecht-Kanzlei WILDE BEUGER &amp; SOLMECKE fasst die Auswirkungen  \u00fcbersichtlich zusammen.<\/strong><\/p>\n<p>Der BGH  verk\u00fcndete heute am 13. Mai 2010 das Urteil in diesem bemerkenswerten Fall:<\/p>\n<p>Die vom Musiker Moses Pelham gegr\u00fcndete Frankfurter Plattenfirma 3p  klagte gegen einen Anschlussinhaber. Die Firma 3p h\u00e4lt die Rechte an dem Lied  &#8222;Sommer unseres Lebens&#8220; von Sebastian H\u00e4mer. Dieser Song wurde nachweislich im  Internet zum illegalen Herunterladen angeboten &#8211; \u00fcber die IP-Adresse des  Beklagten, der als Anschlussinhaber des WLAN-Netzes gef\u00fchrt wird. Der  Anschlussinhaber war zur Tatzeit der Urheberrechtsverletzung aber im Urlaub und  kann das Vergehen selbst gar nicht begangen haben. Die Plattenfirma behauptet,  dass der WLAN-Anschluss auch in der Urlaubszeit aktiviert und nicht ausreichend  gesichert gewesen sei. So h\u00e4tten ihn Au\u00dfenstehende ohne Probleme f\u00fcr ihre Zwecke  nutzen k\u00f6nnen. Aus diesem Grund forderte die Plattenfirma vom Anschlussbesitzer  Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten.<!--more-->Die Klage der  Plattenfirma hatte vor dem Landgericht Frankfurt am Main in den wesentlichen  Punkten Erfolg. In der Berufungsinstanz wurde sie allerdings vom  Oberlandesgericht (OLG) Franfurt abgewiesen. Die Firma 3P hat gegen diese  Entscheidung Revision eingelegt.<\/p>\n<p><strong>Das Urteil des BGH: Der  WLAN-Betreiber haftet<\/strong><br \/>\nDer Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied  nun: Der Betreiber eines unzureichend gesicherten WLAN-Zugangs haftet f\u00fcr  Urheberrechtsverletzungen Dritter auf Unterlassung und Erstattung der  notwendigen Abmahnkosten.<\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof begr\u00fcndete seine  Entscheidung damit, dass der Beklagte als privater Anschlussinhaber gegen die  ihm obliegende Pflicht versto\u00dfen habe, zu pr\u00fcfen, ob sein WLAN durch angemessene  Sicherungsma\u00dfnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter gesch\u00fctzt gewesen  sei. Zwar k\u00f6nne einem privaten Anschlussinhaber nicht zugemutet werden, seine  Sicherungsma\u00dfnahmen st\u00e4ndig auf dem neuesten Stand der Technik zu halten, jedoch  m\u00fcsse er auf die Einhaltung markt\u00fcblicher Sicherungen zum Zeitpunkt der  Installation des handels\u00fcblichen Routers achten. Der Beklagte habe vorliegend  jedoch vers\u00e4umt, das standardm\u00e4\u00dfig eingestellte Passwort durch ein pers\u00f6nliches,  sicheres Passwort zu ersetzen. Ein derartiger Passwortschutz sei auch f\u00fcr  private WLAN-Nutzer bereits im Jahr 2006 \u00fcblich und, da nicht mit Mehrkosten  verbunden, auch zumutbar gewesen.<\/p>\n<p>Der BGH verurteilte den Beklagten  daher gem\u00e4\u00df der sog. St\u00f6rerhaftung auf Unterlassung sowie Erstattung der damit  verbundenen Abmahnkosten. Im Zusammenhang mit den Abmahnkosten wies der BGH  erstmals darauf hin, dass in aktuellen F\u00e4llen eine Deckelung der Abmahnkosten  auf \u20ac 100,00 im Sinne von \u00a7 97 a Abs. 2 UrhG zu bejahen sei. In den Genuss  dieser Deckelung kam der Beklagte vorliegend jedoch nicht, da der am 01.09.2008  in Kraft getretene \u00a7 97 a Abs. 2 UrhG nicht auf Altf\u00e4lle anwendbar  ist.<\/p>\n<p><strong>Rechtsanwalt Solmecke: Das sind die Konsequenzen aus dem  Urteil<\/strong><br \/>\nChristian Solmecke, Partner in der K\u00f6lner Medienrecht-Kanzlei  WILDE BEUGER &amp; SOLMECKE ist spezialisiert auf Filesharing-Abmahnungen und  ber\u00e4t bereits \u00fcber 7.000 Betroffene aus ganz Deutschland. Er kommentiert die  rechtlichen Auswirkungen des Urteils wie folgt:<\/p>\n<p><strong>&#8211; Aus f\u00fcr  s\u00e4mtliche offenen WLAN-Anschl\u00fcsse:<\/strong> Das Urteil bedeutet das Aus f\u00fcr  s\u00e4mtliche offenen WLAN Anschl\u00fcsse in Deutschland. Der Bundesgerichtshof stellt  fest, dass Anschlussinhaber ihren Anschluss bei der erstmaligen Installation  nach dem neusten Stand der Technik absichern m\u00fcssen. Ein offenes W-LAN wird also  nicht geduldet. Hotels, Internet-Cafes und Wohngemeinschaften m\u00fcssen nun  m\u00f6glicherweise nachr\u00fcsten.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Absicherung nur einmalig bei  Einrichtung des Netzes n\u00f6tig<\/strong>: Besonders interessant ist die Tatsache,  dass der BGH eine Absicherung des Internetanschlusses nur einmalig bei  Einrichtung des Netzes verlangt. \u00c4ndert sich im Laufe der Zeit die  Verschl\u00fcsselungstechnik, ist ein weiteres Nachr\u00fcsten nicht erforderlich. Unklar  ist noch, ob bei Ersteinrichtung immer der sicherste Verschl\u00fcsselungsstandard  gew\u00e4hlt werden muss. Derzeit gibt es z.B. den sehr sicheren WPA2 Standard und  die eher unsichere WEP-Verschl\u00fcsselung. Aus unserer Sicht kann es dem  Verbraucher nicht zugemutet werden, sich \u00fcber die verschiedenen Mechanismen  vorab informieren zu m\u00fcssen. Bietet also ein Router beide Verschl\u00fcsselungen an,  kann sich der Verbraucher eine davon ausw\u00e4hlen. Insbesondere ist es technisch  sogar so, dass manche Ger\u00e4te (z.B. Drucker) nur mit der nicht ganz so sicheren  Verschl\u00fcsselungsart funktionieren. Wer jetzt noch ein Altger\u00e4t hat, sollte sich  zwingend vergewissern, dass die dort vorhandene Verschl\u00fcsselung eingeschaltet  ist.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Standardpasswort muss ge\u00e4ndert werden<\/strong>: Dar\u00fcber  hinaus muss dringend das Standardpasswort der WLAN-Verschl\u00fcsselung ge\u00e4ndert  werden. Der BGH machte deutlich, dass das aus der Bedienungsanleitung ohnehin  ersichtliche Passwort nicht ausreichend sicher ist. Die Richter weisen sogar  darauf hin, dass das Passwort ausreichend lang und ausreichend sicher sein muss.  Passw\u00f6rter aus drei Buchstaben d\u00fcrften diesen Anforderungen nicht gerecht  werden.<\/p>\n<p><strong>&#8211; 100 Euro Deckelung:<\/strong> Vollkommen unerwartet hat  der Bundesgerichtshof in seinem aktuellen Urteil auch zur so genannten 100 Euro  Deckelung Stellung bezogen. Danach sollen bei geringf\u00fcgigen  Urheberrechtsverletzungen die Anwaltskosten f\u00fcr die erste Abmahnung auf 100 Euro  heruntergeschraubt werden. Die Gerichte vertreten mit unterschiedlicher  Begr\u00fcndung derzeit \u00fcberwiegend die Auffassung, dass eine solche Deckelung bei  Tauschb\u00f6rsenf\u00e4llen nicht gegeben ist. Insbesondere wurde bislang argumentiert,  dass beim Tausch eines aktuellen Liedes niemals eine Geringf\u00fcgigkeit angenommen  werden kann. Dieser g\u00e4ngigen Rechtsprechung hat der BGH nun heute einen klaren  Riegel vorgeschoben. In dem verhandelten Fall ging es gerade um ein Lied,  welches im Jahr 2006 sehr aktuell war (&#8222;Sommer unseres Lebens&#8220; von Sebastian  H\u00e4mer). Einige Gerichte haben bislang die Auffassung vertreten, dass der Handel  von Musik im Internet immer gewerblich sein m\u00fcsse, da der Nutzer den privaten  Bereich verlasse. Auch diese Rechtsprechung wird nach dem heutigen Urteil nicht  weiter aufrecht erhalten werden k\u00f6nnen. Im konkret verhandelten Fall griff die  100 Euro Deckelung zwar noch nicht, weil sich eine entsprechende Norm im Jahr  2006 noch nicht im deutschen Urheberrechtsgesetz befand. Relevant ist dies  jedoch f\u00fcr alle F\u00e4lle nach Inkrafttreten des \u00a7 97a UrhG am  01.09.2008.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Haftung ausgeschlossen<\/strong>: Wichtig f\u00fcr alle  Betroffenen ist auch, dass der BGH eine Haftung bzgl. des Schadensersatzes  ausgeschlossen hat. Nur der eigentliche T\u00e4ter muss der Musikindustrie den  Schaden ersetzen, der durch den Tausch von Musik entstanden ist. Wie hoch dieser  Schaden genau ist, ist ohnehin sehr umstritten. Im konkreten Fall wurden f\u00fcr  einen Song 150 Euro verlangt.<\/p>\n<p>Und RA Christian Solmecke fasst noch einmal  zusammen: &#8222;Letztlich hat der Bundesgerichtshof eine sehr ausgewogene  Entscheidung getroffen, die den widerstreitenden Interessen der beteiligten  Parteien gerecht wird. Die unteren Instanzgerichte werden ihre Rechtsprechung &#8211;  insbesondere bzgl. der Deckelung der Anwaltsgeb\u00fchren und der Zahlung von  Schadensersatzanspr\u00fcchen &#8211; erheblich anpassen m\u00fcssen.&#8220; (7034 Zeichen, zum  kostenlosen Abdruck freigegeben)<\/p>\n<p><strong>Homepage<\/strong>: <a title=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/\" href=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/\" target=\"_blank\">http:\/\/www.wbs-law.de\/<\/a><br \/>\n<strong>RSS-Feed<\/strong>: <a title=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/news\/feed\/\" href=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/news\/feed\/\" target=\"_blank\">http:\/\/www.wbs-law.de\/news\/feed\/ <\/a><\/p>\n<p><strong>Weiterf\u00fchrende  Kontaktdaten<\/strong><\/p>\n<p><strong>Informationen zum verantwortlichen  Unternehmen: <\/strong><br \/>\nDie K\u00f6lner Kanzlei WILDE BEUGER &amp; SOLMECKE hat  sich auf die Beratung der Fernseh-, Film- und Entertainmentbranche  spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei jetzt zehn Anw\u00e4lte.  Rechtsanwalt Christian Solmecke (36) hat in den vergangenen drei Jahren den  Bereich Internetrecht stetig ausgebaut. So betreut er z.B. \u00fcber 7.000 Klienten  in Hinsicht auf die Filesharing-Abmahnungen.<br \/>\nNeben seiner Kanzleit\u00e4tigkeit  ist Christian Solmecke auch Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Deutschen Instituts f\u00fcr  Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (<a title=\"http:\/\/www.dikri.de\/\" href=\"http:\/\/www.dikri.de\/\" target=\"_blank\">http:\/\/www.dikri.de<\/a>). Dort besch\u00e4ftigt er sich insbesondere  mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner T\u00e4tigkeit als Anwalt  arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist f\u00fcr den Westdeutschen Rundfunk  und andere Medien.<\/p>\n<p>WILDE BEUGER &amp; SOLMECKE Rechtsanw\u00e4lte,  Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 K\u00f6ln<br \/>\nAnsprechpartner: Christian Solmecke,  LL.M., Rechtsanwalt<br \/>\nTel.: 0221 &#8211; 951563-23<br \/>\nFax: 0221 &#8211; 951563-3<br \/>\nE-Mail:  <a title=\"mailto:solmecke@wbs-law.de\" href=\"mailto:solmecke@wbs-law.de\" target=\"_blank\">solmecke@wbs-law.de<\/a><br \/>\nInternet: <a title=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/\" href=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/\" target=\"_blank\">http:\/\/www.wbs-law.de\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat geurteilt: Der Betreiber eines unzureichend gesicherten WLAN-Internetzugangs haftet f\u00fcr Urheberrechtsverletzungen Dritter auf Unterlassung und<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[14],"tags":[],"class_list":["post-15319","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-tipps-informationen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/15319","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=15319"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/15319\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=15319"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=15319"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=15319"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}