{"id":157796,"date":"2014-12-16T19:36:18","date_gmt":"2014-12-16T18:36:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=157796"},"modified":"2014-12-30T16:52:43","modified_gmt":"2014-12-30T15:52:43","slug":"2015-achtung-was-sich-fuer-verbraucher-aendert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/2015-achtung-was-sich-fuer-verbraucher-aendert\/","title":{"rendered":"<b><font color=yellow>&#8222;2015: Achtung!! Was sich f\u00fcr Verbraucher \u00e4ndert !!!&#8220;<\/font><\/b>"},"content":{"rendered":"<h3><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong><span style=\"color: #000080; text-decoration: underline;\">Womit Verbraucher 2015 rechnen m\u00fcssen und was sich ge\u00e4ndert hat, stellte f\u00fcr Sie die Verbraucherzentrale NRW zusammen &#8211; Die wichtigsten \u00c4nderungen im \u00dcberblick<\/span> <\/strong><a href=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/2014\/12\/2015-achtung-was-sich-fuer-verbraucher-aendert\/\" target=\"_blank\"><strong><em><span style=\"color: #ff0000; text-decoration: underline;\">(Seite 2)<\/span><\/em><\/strong><\/a><strong>:<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>VZ\/NRW\u00a0\u00a0 Wer Unterhalt zahlen muss, kann sich 2015 \u00fcber einen h\u00f6heren Selbstbehalt freuen. Facebook kommt seinen Nutzern abermals mit neuen Bedingungen, die der Firma noch mehr Rechte einr\u00e4umen. Das \u201eElterngeld plus\u201c legt Partnerschaftsbonus, flexible Auszeiten und Mehrlingszuschlag in die Wiegen. Zwar sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung \u2013 daf\u00fcr k\u00f6nnen die Krankenkassen aber einen individuellen prozentualen Zusatzbeitrag verlangen. Ab November m\u00fcssen Vermieter den Ein- und Auszug von Mietern wieder beim Einwohnermeldeamt best\u00e4tigen. Erneut hat der Finanzminister den garantierten Zins bei Lebensversicherungen reduziert: auf nur noch 1,25 Prozent. Ab 1.1.2015 gilt das <b>Mindestlohngesetz (MiLoG)<\/b> mit einem <b>gesetzlichen Mindestlohn von Euro 8,50 je Stunde.<\/b> <!--more--><b>F\u00fcr alle Mitarbeiter in geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen nach \u00a7 8 Abs. 1 SGB IV (sog. &#8222;Mini-Jobs&#8220;, &#8222;450-Euro-Jobs&#8220;) sind zu Pr\u00fcfzwecken ab 1.1.2015 jeweils f\u00fcr jeden Arbeitstag und jeden Arbeitnehmer Beginn, Ende und Dauer der T\u00e4tigkeit einzeln und sp\u00e4testens bis zum siebten auf den T\u00e4tigkeitstag folgenden Tag aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.<\/b><\/p>\n<p>K\u00f6nnen diese Unterlagen im Falle einer unangemeldeten Pr\u00fcfung nicht vorgelegt werden, kann &#8211; unabh\u00e4ngig von einer tats\u00e4chlichen Verletzung des Mindestlohns &#8211; ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000,- Euro wegen Verletzung des Mindestlohngesetzes verh\u00e4ngt werden. So f\u00fchren Banken und Sparkassen die Kirchensteuer auf Kapitalertr\u00e4ge ihrer Kunden k\u00fcnftig sofort ab. Schwarzfahren wird voraussichtlich im Fr\u00fchjahr teurer. HH gibt es ab 2015 auch f\u00fcr Frankfurter Neub\u00fcrger, weil man beim Umzug sein Autokennzeichen mitnehmen darf. Die Post schl\u00e4gt beim Porto auf. Daf\u00fcr sinkt der Rundfunkbeitrag um 48 Cent im Monat. Aufgestocktes Pflegegeld, Verbesserungen f\u00fcr Demenzkranke und h\u00f6here Zusch\u00fcsse f\u00fcr Umbauten: nur drei der vielen Neuerungen im gro\u00dfen Paket der Pflegereform.<\/p>\n<p>Gute Nachrichten aus Br\u00fcssel f\u00fcr Baby-Popos: Eine Reihe von Konservierungsstoffen darf in Cremes f\u00fcr den Windelbereich nicht mehr verwendet werden. Und: Wer sich an der Theke nach einem Schluck Bier sehnt, auch an den hat jetzt die EU gedacht: Im neuen Jahr wird das 0,15-Liter-Glas kommen.<\/p>\n<h2><a href=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Aenderungen_Steuern-und-Recht_final-red_Stand_16.12.pdf\">Aenderungen_Steuern und Recht_final-red_Stand_16.12<\/a><\/h2>\n<h2><a href=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Aenderungen_Einkommen-und-Abgaben_final-red_Stand_16.12.pdf\">Aenderungen_Einkommen und Abgaben_final-red_Stand_16.12<\/a><\/h2>\n<h2><a href=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Aenderungen_Energie-und-Verkehr_final-red_Stand_16.12.pdf\">Aenderungen_Energie und Verkehr_final-red_Stand_16.12<\/a><\/h2>\n<h2><a href=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Aenderungen_Ernaehrung_Haushalt_Umwelt_final-red_Stand_16.12.pdf\">Aenderungen_Ernaehrung_Haushalt_Umwelt_final-red_Stand_16.12<\/a><\/h2>\n<h2><a href=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Aenderungen_Geld-und-Kredit_final-red_Stand_16.12.pdf\">Aenderungen_Geld und Kredit_final-red_Stand_16.12<\/a><\/h2>\n<h2><a href=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Aenderungen_Gesundheit-und-Pflege_final-red_Stand_16.12.pdf\">Aenderungen_Gesundheit und Pflege_final-red_Stand_16.12<\/a><\/h2>\n<h2><a href=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Aenderungen_Internet-und-Kommunikation_final-red_Stand_16.12.pdf\">Aenderungen_Internet und Kommunikation_final-red_Stand_16.12<\/a><\/h2>\n<div class=\"indent\">\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h5><strong>Der DEHOGA schreibt bzgl. Gastronomiebetrieben:<\/strong><\/h5>\n<h5><strong>Tipp f\u00fcr sog. Saison- und Kampagnebetriebe<\/strong>Wir weisen nochmals auf die M\u00f6glichkeit hin, gem\u00e4\u00df \u00a7 15 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz bei der Aufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr den Arbeitssschutz (Zust\u00e4ndigkeit je nach Bundesland unterschiedlich) die Bewilligung <strong>l\u00e4ngerer Arbeitszeiten w\u00e4hrend der Saison oder Kampagne<\/strong> zu beantragen. Eine Verl\u00e4ngerung der Arbeitszeit \u00fcber 8 Stunden hinaus (ohne fixe H\u00f6chstgrenze) kann genehmigt werden, wenn sie durch entsprechende Verk\u00fcrzung zu anderen Zeiten ausgeglichen wird. In einigen L\u00e4ndern gibt es wohl Signale, solche Antr\u00e4ge \u201eaufgeschlossen\u201c zu pr\u00fcfen. Allerdings schafft diese Regelung keine Abhilfe f\u00fcr den typischen, von uns regelm\u00e4\u00dfig zitierten Fall der ungeplant l\u00e4nger dauernden Veranstaltung \u2013 es sei denn, es handelt sich um saisonbedingte Veranstaltungen.Erg\u00e4nzungen:<\/h5>\n<p><strong>Gutverdiener<\/strong><\/p>\n<div>\n<p>F\u00fcr eine kleine gute Nachricht und einen Erfolg professioneller Lobbyarbeit auch der DEHOGA f\u00fcr die gastronomie sorgte dagegen gestern das Bundeskabinett:<\/p>\n<p><strong>Arbeitnehmer mit einem Entgelt von \u00fcber 2.958,- \u20ac im Monat werden von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen.<\/strong><\/p>\n<p>Zur Erl\u00e4uterung: Nach dem Wortlaut des Gesetzes fallen alle Arbeitnehmer der Unternehmen des Gastgewerbes unter die Aufzeichnungspflicht, einschlie\u00dflich F\u00fchrungskr\u00e4ften und Verwaltungsmitarbeitern. Der urspr\u00fcngliche Entwurf des Bundesarbeitsministeriums f\u00fcr eine\u00a0 Mindestlohndokumentationspflichten-Einschr\u00e4nkungsverordnung (MiLodokEV) aus der vorletzten Woche sah eine Befreiung nur z.B. f\u00fcr Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Prokuristen oder F\u00fchrungskr\u00e4fte mit Einstellungs- und Entlassungsbefugnis vor, deren Monatseinkommen \u00fcber 4.500 \u20ac liegt.<\/p>\n<p>Der DEHOGA wie auch andere betroffene Branchen (z.B. Bau) und die BDA haben Stellung genommen und massiv gegen diese restriktive Verordnung opponiert. Es stellt einen b\u00fcrokratischen Irrsinn dar, wenn Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Entgelth\u00f6he vom Mindestlohn selbst theoretisch \u00fcberhaupt nicht tangiert sind, ihre Arbeitszeiten aufzeichnen m\u00fcssen. Die Bundesregierung hat auf den vereinten Aufschrei reagiert, die Einkommensgrenze deutlich abgesenkt und alle zus\u00e4tzlichen Voraussetzungen gestrichen. Damit ist zwar immer noch die weit \u00fcberwiegende Zahl der Mitarbeiter im Gastgewerbe (auch deutlich oberhalb des Mindestlohnniveaus) von der Aufzeichnungspflicht betroffen. Viele Verwaltungsmitarbeiter und F\u00fchrungskr\u00e4fte fallen aber aus der Dokumentation heraus \u2013 ein Schritt in die richtige Richtung.<\/p>\n<p>Den ge\u00e4nderten Text der MiLodokEV hat der Verordnungsgeber noch nicht ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>H\u00e4ufiger Gegenstand Ihrer Fragen ist die Berechnung des Mindestlohns bei Wochen- oder Monatsarbeitszeit sowie die Anforderungen an Arbeitszeitkonten im Sinne von \u00a7 2 Abs. 2 Mindestlohngesetz. Wir haben verschiedene Unklarheiten und Widerspr\u00fcchlichkeiten mit dem Zoll und anderen diskutiert und konnten einige kleine aber wichtige Verbesserungen in der Auslegung des Gesetzes erreichen:<\/p>\n<p><em>a)\u00a0\u00a0\u00a0 <strong>Unterschiedlich lange Monate<\/strong> <\/em><\/p>\n<p>Der Mindestlohn ist ein Stundenlohn. Das f\u00fchrt dazu, dass in allen F\u00e4llen, in denen kein Arbeitszeitkonto schriftlich vereinbart ist und gef\u00fchrt wird, jede tats\u00e4chlich in einem Monat geleistete Arbeitsstunde mit mindestens 8,50 \u20ac brutto verg\u00fctet werden muss. Nach der bisherigen Lesart des Bundesarbeitsministeriums sollte dies selbst dann gelten, wenn die Abweichungen nur daf\u00fcr zustande kommen, dass einige Monate mehr, andere Monate weniger Arbeitstage haben (vgl. Frage 27 in \u201eMindestlohn compact\u201c). Das w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass gleichbleibende monatliche Zahlungen auf Mindestlohnniveau (also ein Durchschnittslohn von 8,50 \u20ac unter Verwendung eines Divisors 1\/22) in Betrieben, in denen keine Arbeitszeitkonten gef\u00fchrt werden, nicht mehr m\u00f6glich w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Wir haben unsere Kritik an dieser b\u00fcrokratischen Auslegung auch der Deutschen Rentenversicherung zur Kenntnis gebracht. Die DRV hat daraufhin informell dar\u00fcber informiert, dass man sich mit BMAS, BMF und Zoll einig geworden sei, dass \u201ein den F\u00e4llen der verstetigten Monatsl\u00f6hne eine Jahresbetrachtung zul\u00e4ssig sei\u201c. Details und ein Text dieser \u00dcbereinkunft liegen uns noch nicht vor und erwarten wir auch erst f\u00fcr Ende Januar. Die Quelle ist aber verl\u00e4sslich.<\/p>\n<div class=\"indent\">\n<div class=\"indent\"><strong><br \/>\nTipp f\u00fcr Betriebe:<\/strong>Von der Vereinbarung von Arbeitszeitkonten einzig zum Zwecke des Ausgleichs unterschiedlich langer Monate kann daher abgesehen werden.Arbeitszeitkonten behalten aber \u2013 auch im Zusammenhang mit der Mindestlohngew\u00e4hrung \u2013 ihre Bedeutung f\u00fcr die Abfederung von \u00dcberstunden (sog. Flexi-Konten). Bei der Ausgestaltung und Vertragsformulierung sind tarifvertragliche Vorgaben zu beachten! Kontaktieren Sie also im Zweifelsfall die Gesch\u00e4ftsstelle Ihres DEHOGA-Landesverbands.<\/div>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>b)\u00a0\u00a0\u00a0 <strong>Minusstunden aus 2014<\/strong> <\/em><\/p>\n<p>Der Zoll hat folgende Klarstellung kommuniziert: Soweit Minusstunden aus einem Arbeitszeitkonto, die im Jahr 2014 aufgelaufen sind und die 2014 noch mit einem Stundenlohn unterhalb 8,50 \u20ac verg\u00fctet wurden, mit Plusstunden aus 2015 auf dem Arbeitszeitkonto \u201everrechnet\u201c werden, ist keine Differenz zwischen dem f\u00fcr 2014 vereinbarten (und auch ausgezahltem Stundenlohn) und 8,50 \u20ac zu zahlen.<\/p>\n<p><em><strong>c)\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Keine Begrenzung f\u00fcr Minusstunden im Arbeitszeitkonto<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Das Bundesarbeitsministerium hatte zun\u00e4chst die Rechtsauffassung vertreten, es k\u00f6nne wegen der 50-Prozent-Regelung beim Arbeitszeitkonto keine Monate mit \u201eArbeitszeit = Null\u201c geben. Das h\u00e4tte f\u00fcr Saisonbetriebe mit Schlie\u00dfungsmonaten bedeutet, dass sie ihren Mindestlohnbezieher nicht mehr durchg\u00e4ngig h\u00e4tten besch\u00e4ftigen k\u00f6nnen (vgl. Frage 28 in \u201eMindestlohn compact\u201c)<\/p>\n<p>Das Bundesfinanzministerium \/ Zoll hat nunmehr in Abstimmung mit dem zust\u00e4ndigen Referat im BMAS korrigierend mitgeteilt, dass die 50-Prozent-Grenze des \u00a7 2 Abs. 2 S. 3 Mindestlohngesetz nur f\u00fcr Mehrarbeits-, also \u201ePlusstunden\u201c gilt und nicht f\u00fcr \u201eMinusstunden\u201c. Das entspricht auch dem Wortlaut des Gesetzes.<\/p>\n<div>\n<p>Eine dagegen sehr unbefriedigende Antwort gibt es auf die Problematik der Anrechnung von Unterkunft und Verpflegung auf den Mindestlohn.<\/p>\n<p><em><strong>Zum Hintergrund:<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Barlohn, so dass grunds\u00e4tzlich eine Anrechnung von Sachleistungen, u.a. auch von durch den Arbeitgeber gew\u00e4hrter Unterkunft und Verpflegung, unzul\u00e4ssig ist. Der Gesetzgeber hatte jedoch seine Verabschiedung des Gesetzes mit der Absichtsbekundung verbunden, dass f\u00fcr diese Problematik f\u00fcr Saisonarbeitskr\u00e4fte eine L\u00f6sung gefunden werden solle. Dies solle nach einer Abstimmung der drei beteiligten Ministerien (Arbeit und Soziales, Finanzen, Landwirtschaft) durch eine Dienstanweisung an den Zoll erfolgen.<\/p>\n<p>Nach wiederholten Nachfragen seitens des DEHOGA, einer parlamentarischen Anfrage der Vorsitzenden des Tourismusausschusses, Heike Brehmer (CDU) und mehreren Teilantworten aus dem Bundesarbeitsministerium liegt nun das wenig befriedende Ergebnis vor.<\/p>\n<div class=\"indent\">\n<div class=\"indent\">\n<p><em><strong>Auszug von <\/strong><a title=\"http:\/\/www.zoll.de\/\" href=\"http:\/\/www.zoll.de\"><strong title=\"http:\/\/www.zoll.de\/\">www.zoll.de<\/strong><\/a><strong> nach wiederholter Fehlerkorrektur mit Stand 18. Dezember 2014, 15.00 Uhr:<\/strong><\/em><strong><em>&#8222;Kost und Logis f\u00fcr Saisonarbeitskr\u00e4fte <\/em><\/strong><\/p>\n<p><em>F\u00fcr Saisonarbeiter wird die Anrechnung von Kost und Logis nach \u00a7\u00a0107\u00a0Abs.\u00a02 Gewerbeordnung (GewO) auf den gesetzlichen Mindestlohn zugelassen. Saisonarbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die befristet bei einem in Deutschland ans\u00e4ssigen Arbeitgeber angestellt sind und T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben, die aufgrund eines immer wiederkehrenden saisonbedingten Ereignisses oder einer immer wiederkehrenden Abfolge saisonbedingter Ereignisse an eine Jahreszeit gebunden sind, w\u00e4hrend der der Bedarf an Arbeitskr\u00e4ften den f\u00fcr gew\u00f6hnlich durchgef\u00fchrte T\u00e4tigkeiten erforderlichen Bedarf in erheblichem Ma\u00dfe \u00fcbersteigt. Dies sind insbesondere Besch\u00e4ftigte<\/em><\/p>\n<ul>\n<li>in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau insbesondere Erntehelfer in Sonderkulturbetrieben wie Obst-, Gem\u00fcse- und Weinanbau<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>im Tourismu<i>s, insb. in Gastst\u00e4tten und Hotels (z.B. Kellner, K\u00fcchenpersonal und Z<\/i>immerm\u00e4dchen) und in Betrieben oder Teilen von Betrieben, die ihrer Natur nach nicht ganzj\u00e4hrig ge\u00f6ffnet sind (z.B. Bierg\u00e4rten, Skih\u00fctten) oder die w\u00e4hrend bestimmter befristeter Zeitr\u00e4ume Arbeitsspitzen und erh\u00f6hten Arbeitskr\u00e4ftebedarf abdecken m\u00fcssen (z.B. Ausflugslokale).<\/li>\n<\/ul>\n<p><em>F\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung von Kost und Logis soll deshalb im Hinblick auf Saisonarbeitnehmer f\u00fcr die Kontrolle des Mindestlohns \u00a7\u00a0107\u00a0Abs.\u00a02 GewO herangezogen werden.<\/em><\/p>\n<ul>\n<li><i><b>Vereinbarung:<\/b><\/i> <i>Die Anrechnung kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber erfolgen; sie bedarf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.<\/i><\/li>\n<\/ul>\n<p><em>Da es insoweit um die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts geht, muss der Inhalt der Vereinbarung im Arbeitsvertrag niedergelegt sein, \u00a7\u00a02\u00a0Absatz\u00a01\u00a0Nr.\u00a06\u00a0Nachweisgesetz\u00a0(NachwG).<\/em><\/p>\n<ul>\n<li><i><b>Allgemeine Anforderungen:<\/b><\/i><i><br \/>\nDie Anrechnung muss dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverh\u00e4ltnisses entsprechen.<\/i><\/li>\n<\/ul>\n<p><em>Davon kann in der Regel bei einem Saisonarbeitsverh\u00e4ltnis ausgegangen werden.<\/em><\/p>\n<ul>\n<li><b><i>Maximalbetr\u00e4ge<\/i>:<\/b><br \/>\n<i>Die Anrechnung der Sachleistungen <b>darf in allen F\u00e4llen die H\u00f6he des pf\u00e4ndbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht \u00fcbersteigen (\u00a7\u00a0107\u00a0Abs.\u00a02\u00a0Satz\u00a05\u00a0GewO, Pf\u00e4ndungsfreigrenze)<\/b>; dabei wird der f\u00fcr eine ledige, nicht unterhaltspflichtige Person ma\u00dfgebliche Betrag zugrunde gelegt. Nach der Anlage zu \u00a7\u00a0850c\u00a0ZPO betr\u00e4gt der pf\u00e4ndungsfreie Betrag f\u00fcr eine ledige, nicht unterhaltspflichtige Person derzeit 1.045,04\u00a0Euro netto. Dies bedeutet, dass durch die Anrechnung der Sachleistungen dem Arbeitnehmer zumindest 1.045,04\u00a0Euro netto verbleiben m\u00fcssen.<br \/>\nHinsichtlich einzelner Leistungen gelten neben dieser Grenze zus\u00e4tzlich folgende H\u00f6chstgrenzen:<\/i><\/p>\n<ul>\n<li><i>Die Anrechnung vom Arbeitgeber gew\u00e4hrter Verpflegungsleistungen darf den Betrag von monatlich 229 Euro nicht \u00fcberschreiten. Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem Wert f\u00fcr <\/i>\n<ol type=\"1\">\n<li><i>Fr\u00fchst\u00fcck 49\u00a0Euro,<\/i><\/li>\n<li><i>Mittagessen 90\u00a0Euro und<\/i><\/li>\n<li><i>Abendessen 90\u00a0Euro.<\/i><\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><i>Die Anrechnung einer als Sachbezug zur Verf\u00fcgung gestellten Unterkunft ist\u00a0&#8211; bis zur H\u00f6he von monatlich 221\u00a0Euro zul\u00e4ssig.<br \/>\nDer Wert der Unterkunft vermindert sich<\/i><\/p>\n<ol type=\"1\">\n<li><i>bei Aufnahme des Besch\u00e4ftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15\u00a0Prozent,<\/i><\/li>\n<li><i>f\u00fcr Jugendliche bis zur Vollendung des 18.\u00a0Lebensjahres um 15\u00a0Prozent und<\/i><\/li>\n<li><i>bei der Belegung<\/i>\n<ol type=\"1\">\n<li>mit zwei Besch\u00e4ftigten um 40\u00a0Prozent,<\/li>\n<li>mit drei Besch\u00e4ftigten um 50\u00a0Prozent und<\/li>\n<li>mit mehr als drei Besch\u00e4ftigten um 60\u00a0Prozent.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><i><b>Qualit\u00e4t der Sachleistung<\/b><\/i> <i>Die vom Arbeitgeber gew\u00e4hrte Sachleistung muss von &#8222;mittlerer Art und G\u00fcte&#8220; sein; d.h. Unterkunft und Verpflegung d\u00fcrfen qualitativ nicht zu beanstanden sein. Als Ma\u00dfstab f\u00fcr die Bewertung k\u00f6nnen die Richtlinien f\u00fcr die Unterk\u00fcnfte ausl\u00e4ndischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland vom 29.\u00a0M\u00e4rz\u00a01971 herangezogen werden.<\/i><\/li>\n<li><i><b>Entsendef\u00e4lle<\/b><\/i> <i>Die Anrechnung von Kost und Logis ist bei entsandten Arbeitnehmern ausgeschlossen. Aus Artikel\u00a03\u00a0Absatz\u00a07\u00a0Unterabsatz\u00a02 der Entsenderichtlinie (Richtlinie\u00a096\/71\/EG, Amtsblatt\u00a0Nr.\u00a0L\u00a0018 vom 21.01.1997) folgt, dass der Arbeitgeber die Unterbringungs- und Verpflegungskosten zu tragen hat, wenn er Arbeitnehmer zur Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen aus dem Herkunftsstaat in ein anderes Land entsendet.&#8220;<\/i><\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>Konkret bedeutet dies:\u00a0 Die Reichweite der Anrechnungsm\u00f6glichkeit ist extrem begrenzt. Zum einen gilt sie nur f\u00fcr Saisonarbeitnehmer (entsprechend der Definition der Ministerien). Zum anderen kann angerechnet werden nur in H\u00f6he der Differenz zwischen dem Nettolohn des Besch\u00e4ftigten (bei einem in Vollzeit besch\u00e4ftigten Mindestlohnbezieher je nach Steuerklasse und sozialversicherungsrechtlichem Status um die 1.100 \u20ac monatlich) und der Pf\u00e4ndungsfreigrenze f\u00fcr eine ledige, nicht unterhaltspflichtige Person (derzeit 1.045, 04 \u20ac). Eine finanzielle Bedeutung erlangt die Anrechnung daher nur f\u00fcr Saisonbesch\u00e4ftigte, die innerhalb der Saison deutlich mehr Arbeitsstunden als die typische tarifliche regelm\u00e4\u00dfige Arbeitszeit leisten (Arbeitszeitgesetz beachten!) sowie f\u00fcr Arbeitnehmer, die etwas mehr als den Mindestlohn verdienen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die weit \u00fcberwiegende Zahl der Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse mit Mindestlohnbeziehern kommt die Anrechnungsm\u00f6glichkeit nicht zum Tragen. F\u00fcr Besch\u00e4ftigte, die vom Mindestlohn aufgrund ihrer Entgelth\u00f6he nicht betroffen sind, bleibt es nat\u00fcrlich bei den bestehenden Regelungen zum Sachbezug.<\/p>\n<div class=\"indent\">\n<div class=\"indent\"><strong>Tipp f\u00fcr Betriebe:<\/strong><\/div>\n<\/div>\n<div class=\"indent\">\n<div class=\"indent\">\n<p>Wenn in nicht anrechnungsf\u00e4higen F\u00e4llen Unterkunft und \/ oder Verpflegung nicht zus\u00e4tzlich zum Mindestlohn gezahlt werden sollen bzw. k\u00f6nnen, bleibt nur die M\u00f6glichkeit, den Sachbezug auf separate Miet- bzw. Bewirtungsvertr\u00e4ge umzustellen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Lohnzahlung einerseits und das Entgelt f\u00fcr Unterkunft und \/ oder Verpflegung andererseits getrennt abgewickelt werden (separate \u00dcberweisungen). Denn gem\u00e4\u00df \u00a7 394 BGB ist gegen unpf\u00e4ndbare Forderungen auch keine Aufrechnung m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzung 19.12.14<\/p>\n<p>Doch zun\u00e4chst zum Gesetzgeber, der in 2014 wieder einmal sehr auf unsere humoristische Versorgung bedacht mit spitzer Feder Regelungen erfunden hat, die mitunter einem ganz \u00fcberraschten Personenkreis Arbeit und Spa\u00df bescheren.<\/p>\n<p><b>Diesmal traf es die Kassierer in Bau- und Superm\u00e4rkten.<\/b><\/p>\n<p>Der Gesetzgeber ist seit Jahren bem\u00fcht, den M\u00f6glichkeiten der Umsatzsteuerverk\u00fcrzung den Gar auszumachen. Eines der Instrumente dabei ist \u00a7 13b UStG. Normalerweise hat bei jedwedem Umsatz der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer in der Rechnung auszuweisen, anzumelden und abzuf\u00fchren. In den im benannten \u00a7 13b UStG erfassten F\u00e4llen ist dies jedoch umgekehrt, der Leistungsempf\u00e4nger (also der Kunde) hat die Umsatzsteuer anzumelden und abzuf\u00fchren, w\u00e4hrend der Leistende nur eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis auf den genannten \u00a7 13b UStG ausstellen muss.<\/p>\n<p>In 2014 wurde dem Katalog solcher Leistungen ein neuer Punkt hinzugef\u00fcgt, die Lieferung von Metallen aller Art. In dem angef\u00fcgten Katalog der Metalle, die damit gemeint sind, sind auch bearbeitete Metalle enthalten, z.B. Alufolie, Blei zum Bleigie\u00dfen an Sylvester, N\u00e4gel, Schrauben und \u00c4hnliches. Einzige weitere Voraussetzung ist nun, dass auch der Empf\u00e4nger Unternehmer im Sinne des UStG sein muss &#8211; diese H\u00fcrde ist jedoch leicht genommen, das ist bereits der Vermieter einer Wohnung (auch wenn diese gar nicht umsatzsteuerpflichtig vermietet wird), der Inhaber einer Solaranlage auf dem Dach, der niedergelassene Arzt (freiberufliche Nebeneink\u00fcnfte reichen auch) und eine ganze Reihe weiterer Personen, die das vermutlich nicht glauben w\u00fcrden. Eine Wesentlichkeitsgrenze wurde nicht eingebaut, so dass die Regelung auch bereits beim Kauf von &#8211; sagen wir &#8211; drei N\u00e4geln gilt.<\/p>\n<p>Stellen wir uns also vor, unser Unternehmen wider Willen kauft im Supermarkt f\u00fcr seinen privaten Gebrauch eine Packung Alufolie, weil seine in der K\u00fcche alle ist. Nun muss nach den Buchstaben des Gesetzes die Kassiererin die Alufolie herausfischen und f\u00fcr diese eine gesonderte Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis, wohl aber mit dem Hinweis auf die geltende Umkehr der Steuerschuld nach \u00a7 13b UStG ausstellen. Unser Hobbykoch muss unter seiner Steuernummer die Umsatzsteuer beim Finanzamt anmelden und abf\u00fchren, auch wenn er das sonst nicht tun muss.<\/p>\n<p>Sollten Sie also demn\u00e4chst z.B. vor einem Baumarkt angesprochen und gefragt werden, ob Sie Unternehmer seien, raten wir zur Vorsicht &#8211; vielleicht will jemand Umsatzsteuer von Ihnen. Dass der Baumarkt vielleicht die Umsatzsteuer auf Ihre Schrauben (in Unkenntnis der Rechtslage) bereits ausgewiesen und abgef\u00fchrt hat, verhindert dies im \u00dcbrigen nicht. In diesem Fall schulden beide Parteien jeweils die Umsatzsteuer&#8230;..<\/p>\n<p>Mit den <b>einkommensteuerrechtlichen Aspekten der Transzendenz <\/b>hatte sich in diesem Jahr dagegen der <b>Bundesfinanzhof <\/b>auseinanderzusetzen.<\/p>\n<p>Bereits seit Jahren ist offensichtlich die <b>steuerliche Unbeachtlichkeit von Kosten der Beerdigung und der Grabpflege <\/b>vielen Steuerpflichtigen ein Dorn im Auge. So gab es bereits fr\u00fcher Versuche, Beerdigungskosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung geltend zu machen (BFH: Nein, wenn das Erbe die Kosten deckt) oder im letzten Jahr Grabsteinarbeiten als Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt (FG Niedersachsen: Nein, Grab liegt nur selten im eigenen Haushalt, 15-K-181\/12 vom 23.4.2013).<\/p>\n<p>Nun wollte ein Steuerpflichtiger bis vor den BFH die Kosten der Beerdigung und Grabpflege als <b>Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten<\/b> verstanden wissen und diese entsprechend als Sonderausgaben geltend machen. Der BFH wies den Steuerpflichtigen darauf hin, dass Leistungen f\u00fcr Kosten des Lebensunterhalts einen <b>lebenden <\/b>Ex-Ehegatten voraussetzen (BFH X-R-26\/12 vom 20.8.2014). Ganz offensichtlich waren die lebensnahen Richter des zust\u00e4ndigen Senats auch von transzendentalen Argumentationen nicht zu beeindrucken.<\/p>\n<p>Den Steuerpflichtigen wird man damit tr\u00f6sten m\u00fcssen, dass immerhin wertvolle Grabbeigaben f\u00fcr das Leben nach dem Tod nach \u00e4gyptischem Vorbild heutzutage nicht mehr fl\u00e4chendeckend verlangt werden&#8230;.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Womit Verbraucher 2015 rechnen m\u00fcssen und was sich ge\u00e4ndert hat, stellte f\u00fcr Sie die Verbraucherzentrale NRW zusammen &#8211; Die wichtigsten<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[20],"tags":[5429,15220],"class_list":["post-157796","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-besondere-neuigkeiten","tag-5429","tag-was-sich-fuer-verbraucher-aendert"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/157796","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=157796"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/157796\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":158363,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/157796\/revisions\/158363"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=157796"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=157796"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=157796"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}