{"id":161393,"date":"2015-01-15T23:40:06","date_gmt":"2015-01-15T22:40:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=161393"},"modified":"2015-01-15T23:40:06","modified_gmt":"2015-01-15T22:40:06","slug":"airlines-muessen-bei-online-buchung-sofort-den-endpreis-anzeigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/airlines-muessen-bei-online-buchung-sofort-den-endpreis-anzeigen\/","title":{"rendered":"Airlines m\u00fcssen bei Online-Buchung sofort den Endpreis anzeigen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Europ\u00e4ische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland begr\u00fc\u00dft EuGH-Urteil. Vorsicht gilt weiterhin vor versteckten Servicekosten. Wer kennt das nicht: Man durchsucht das Internet nach dem g\u00fcnstigsten Flug, freut sich \u00fcber ein tolles Angebot und f\u00fcllt akribisch alle geforderten Angaben aus. Doch beim letzten Buchungsschritt erh\u00f6ht sich der Preis des Flugtickets pl\u00f6tzlich um eine beachtliche Summe.\u00a0 <\/strong><!--more--><strong>Damit ist nun endlich Schluss, denn der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat in seiner heutigen Entscheidung <\/strong>(Rechtssache C-573\/13) <strong>klargestellt, dass Kunden, die einen Flug \u00fcber ein <\/strong>Online-Buchungssystem <strong>buchen, der Endpreis sofort angezeigt werden muss. Dies gilt sowohl f\u00fcr den ausgew\u00e4hlten Flug als auch f\u00fcr alternative Verbindungen. Unter dem Endpreis ist der Flug inklusive <\/strong>Steuern und Geb\u00fchren zu verstehen. Bei seiner Entscheidung st\u00fctzt sich <strong>der EuGH<\/strong> auf die europ\u00e4ische Preistransparenzverordnung.<\/p>\n<p>\u201eDamit haben <strong>die Luxemburger Richter der uns\u00e4glichen Praxis vieler Portale einen Riegel vorgeschoben, den tats\u00e4chlichen Preis m\u00f6glichst lange zu verschleiern\u201c, sagt Bernd Krieger, Leiter des EVZ Deutschland. \u201eEndlich gibt es mehr Ehrlichkeit f\u00fcr Verbraucher. Airlines k\u00f6nnen sich nun keinen Wettbewerbsvorteil mehr verschaffen, indem sie die Kunden mit ihren \u201aPreisangaben\u2018 in die Irre f\u00fchren\u201c. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Bei der Flugbuchung m\u00fcssen Verbraucher aber weiterhin die Augen offen halten. Denn das EVZ <\/strong>erh\u00e4lt auch Beschwerden \u00fcber versteckte Servicekosten von Flugvermittlungsportalen. In diesen F\u00e4llen ist am Ende des Zahlungsvorgangs eine Kreditkarte voreingestellt, die der Flugvermittler selber herausgebracht hat. Sobald Verbraucher die Zahlungsart \u00e4ndern, z. B. auf Visa-Kreditkarte oder MasterCard-Kreditkarte, steigt der Reisepreis.<\/p>\n<p><strong>Dabei besagt die im Juni 2014 in Kraft getretene Verbraucherrechterichtlinie, dass bei der Buchung mindestens ein kostenloses und g\u00e4ngiges Zahlungsmittel angeboten werden muss.\u00a0 Laut der Richtlinie d\u00fcrfen auch nur solche Kosten dem Verbraucher berechnet werden, die dem Unternehmen tats\u00e4chlich entstehen. \u201eHier m\u00fcssen wir leider feststellen, dass sich viele Flugvermittler nicht an die gesetzlichen Regelungen halten. <\/strong>Auch hier w\u00e4re ein wegweisendes Gerichtsurteil w\u00fcnschenswert, in dem klargestellt wird, dass auch Servicekosten von Beginn ausgewiesen und auf ein zul\u00e4ssiges Ma\u00df begrenzt werden m\u00fcssen\u201c, betont Bernd Krieger.\u00a0 Bevor man eine Online-Buchung abschlie\u00dft, sollte man den Preis also nochmals kontrollieren. Kommt es bei grenz\u00fcberschreitenden Buchungen zu Problemen, k\u00f6nnen sich deutsche Verbraucher\u00a0 an das EVZ Deutschland wenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Europ\u00e4ische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland begr\u00fc\u00dft EuGH-Urteil. Vorsicht gilt weiterhin vor versteckten Servicekosten. 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