{"id":166373,"date":"2015-02-25T15:17:17","date_gmt":"2015-02-25T14:17:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=166373"},"modified":"2015-02-25T15:57:51","modified_gmt":"2015-02-25T14:57:51","slug":"pruefung-ergibt-korruptionsvorwurf-bei-nef-vergabe-ist-haltlos","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/pruefung-ergibt-korruptionsvorwurf-bei-nef-vergabe-ist-haltlos\/","title":{"rendered":"Pr\u00fcfung ergibt: Korruptionsvorwurf bei NEF-Vergabe ist haltlos"},"content":{"rendered":"<p><i><span style=\"font-family: CorpoS;\"><span style=\"font-size: medium;\">Stadt stellt keinen Versto\u00df fest \u2013 Senator M\u00f6ller fordert UKSH auf, sich zu entschuldigen &#8211;\u00a0<\/span><\/span><\/i> <span style=\"font-family: CorpoS;\"><span style=\"font-size: medium;\">Der Vorwurf der Korruption gegen den zust\u00e4ndigen Senator und st\u00e4dtische Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Vergabe von Notarztdienstleistungen ist nach den stadtinternen Pr\u00fcfungen unter keinem Gesichtspunkt begr\u00fcndet und wird im \u00fcbrigen auch weder vom UKSH, noch von der Notarztb\u00f6rse konkretisiert.<\/span><\/span><!--more--><span style=\"font-family: CorpoS;\"><span style=\"font-size: medium;\"> Insbesondere ist die Gleichsetzung eines angeblichen vergaberechtlichen Versto\u00dfes mit dem Vorwurf der Korruption haltlos und absurd. \u201eDas Verfahren wurde unabh\u00e4ngig und ausschlie\u00dflich unter fachlichen Gesichtspunkten von den zust\u00e4ndigen Stellen der Stadt gef\u00fchrt. Es gab keine Einflussnahme meinerseits\u201c, erkl\u00e4rt Senator Bernd M\u00f6ller. Anders lautende Unterstellungen des UKSH seien wahrheitswidrig. \u201eDie Vergabe der Notarztleistungen f\u00fcr das zweite NEF war demnach rechtlich einwandfrei beziehungsweise \u201esauber\u201c, betont M\u00f6ller.<\/span><\/span><span style=\"font-family: CorpoS;\"><span style=\"font-size: medium;\">Wahrheitswidrig sei auch die Behauptung seitens des UKSH, es gebe eine \u201eParteiverbundenheit\u201c zwischen dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Sana Kliniken, Klaus Abel, und Senator Bernd M\u00f6ller. \u201eBemerkenswert ist, dass das UKSH sich nicht mit rechtlichen Mitteln auf dem \u00fcblichen Wege gegen die Entscheidung der Hansestadt L\u00fcbeck zur Wehr setzt und sich zum Beispiel an die Kommunalaufsicht oder Zivilgerichte wendet, sondern stattdessen den Ruf st\u00e4dtischer Mitarbeiter sch\u00e4digende Behauptungen in die Welt setzt\u201c, kritisiert M\u00f6ller und fordert die f\u00fcr diese Behauptungen und Unterstellungen Verantwortlichen des UKSH auf, ihre Unterstellungen \u00f6ffentlich zur\u00fcckzunehmen und sich zu entschuldigen.<\/span><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: CorpoS;\"><span style=\"font-size: medium;\">Der Staatsanwaltschaft Kiel sind seitens der Hansestadt L\u00fcbeck f\u00fcr die dortige Pr\u00fcfung, ob \u00fcberhaupt ein strafrechtlich relevanter Anfangsverdacht vorliegt, umfangreiche Informationen \u00fcber den Vergabevorgang zur Verf\u00fcgung gestellt worden. Es handelte sich um ein f\u00f6rmliches Vergabeverfahren zur Beschaffung von Notarztdienstleistungen f\u00fcr den Einsatz des Notarzteinsatzfahrzeuges 2. Die Ausstattung und das Fahrzeug werden von der Feuerwehr der Hansestadt L\u00fcbeck gestellt. Bislang ist ein sog. NEF 1 im Einsatz, f\u00fcr das die Notarztgestellung durch das UKSH erfolgt. Das sog. NEF 2 war bislang \u00fcbergangsweise besetzt durch \u00c4rzte des UKSH und der SANA-Kliniken.<\/span><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: CorpoS;\"><span style=\"font-size: medium;\">Ausgeschrieben wurde nach den Vorschriften des 1. Abschnittes der VOL\/A im Wege einer beschr\u00e4nkten Ausschreibung f\u00fcr einen Zeitraum von zwei Jahren. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ausschreibung nach EU-Richtlinien, sondern wegen Unterschreitung des sog. EU-Schwellenwerts um eine Ausschreibung nach nationalem Recht. Es ist darauf hinzuweisen, dass vorliegend nach \u00a7 14 Abs. 3 VOL\/A die Angebote und Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sind. Soweit das UKSH seinerseits auf diese Vertraulichkeit durch \u00f6ffentliche Diskussion verzichtet, kann nachfolgend hierzu Stellung genommen werden.<\/span><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: CorpoS;\"><span style=\"font-size: medium;\">Im Rahmen der beschr\u00e4nkten Ausschreibung wurden insgesamt f\u00fcnf Krankenh\u00e4user zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach Auffassung der Feuerwehr allein geeignet und in der Lage waren, die geforderten Notarztdienstleistungen zuverl\u00e4ssig in einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Not\u00e4rzten f\u00fcr den gesamten Zeitraum zu erbringen. <\/span><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: CorpoS;\"><span style=\"font-size: medium;\">Zuschlagskriterium war der Preis f\u00fcr die Gestellungskosten von Not\u00e4rztInnen pro geleistete Vorhaltestunde. Angebotsabgaben erfolgten durch das UKSH und die SANA-Kliniken. Das Preisangebot des UKSH war aufkl\u00e4rungsbed\u00fcrftig. Nach \u00a7 16 Abs. 6 Satz 1 VOL\/A ist vom Bieter zwingend Aufkl\u00e4rung zu verlangen, wenn sein Angebot im Verh\u00e4ltnis zu der erbringenden Leistung \u201eungew\u00f6hnlich niedrig\u201c ist. Dies ist der Fall, wenn der Abstand zum n\u00e4chst h\u00f6heren Angebot mindestens zehn bis 20 Prozent betr\u00e4gt. Entgegen der Behauptung des UKSH ist es ihm nicht gelungen, im Rahmen der Aufkl\u00e4rung den angebotenen Preis pro Vorhaltestunde nachvollziehbar und plausibel aufzukl\u00e4ren. Zum einen wurden notwendigerweise einzubeziehende Arbeitgeberkosten nicht ber\u00fccksichtigt, zum anderen wurden Kostenabschl\u00e4ge einkalkuliert, die nach den Ausschreibungsbedingungen nicht vergabekonform waren. Mangels Plausibilisierung des Preisangebots war dieses auszuschlie\u00dfen. <\/span><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: CorpoS;\"><span style=\"font-size: medium;\">Im Vergabeverfahren nach nationalem Recht, besteht \u2013 anders als bei \u00dcberschreitung des EU-Schwellenwerts &#8211; keine Verpflichtung des Auftraggebers vor einer Auftragsvergabe ausgeschlossene oder unterlegene Bieter \u00fcber die beabsichtigte Zuschlagserteilung zu informieren.+++<\/span><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stadt stellt keinen Versto\u00df fest \u2013 Senator M\u00f6ller fordert UKSH auf, sich zu entschuldigen &#8211;\u00a0 Der Vorwurf der Korruption gegen<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[10],"tags":[15807],"class_list":["post-166373","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-lubeck-lupe","tag-pruefung-ergibt-korruptionsvorwurf-bei-nef-vergabe-ist-haltlos"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/166373","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=166373"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/166373\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":166400,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/166373\/revisions\/166400"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=166373"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=166373"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=166373"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}