{"id":184537,"date":"2015-08-10T16:30:36","date_gmt":"2015-08-10T14:30:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=184537"},"modified":"2015-08-14T16:32:50","modified_gmt":"2015-08-14T14:32:50","slug":"handwerkskammer-luebeck-warnung-vor-unserioesen-branchenverzeichnissen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/handwerkskammer-luebeck-warnung-vor-unserioesen-branchenverzeichnissen\/","title":{"rendered":"Handwerkskammer L\u00fcbeck-Warnung vor unseri\u00f6sen Branchenverzeichnissen"},"content":{"rendered":"<p>Die Handwerkskammer L\u00fcbeck warnt zum wiederholten Male vor unseri\u00f6sen Gesch\u00e4ftspraktiken. In den Sommermonaten h\u00e4uften sich wieder die F\u00e4lle, in denen Handwerksbetriebe auf dubiose Art zu Vertragsabschl\u00fcssen mit Branchen-, Adressbuch-, Register- oder Gewerbeverzeichnissen gebracht werden sollen.<!--more--><\/p>\n<p>\u201eSie liegen in der Tagespost, wirken harmlos und haben oftmals teure Folgen. Leider gibt es auch im Handwerk Jahr f\u00fcr Jahr zahlreiche F\u00e4lle, in denen Handwerksbetriebe in die findige Falle von unseri\u00f6sen und \u00fcberteuerten Branchenverzeichnissen tappen\u201c, sagt Ulf Gr\u00fcnke, Leiter der Rechtsabteilung der Handwerkskammer L\u00fcbeck. Unseri\u00f6se Angebote zur Eintragung in Branchenverzeichnisse folgen stets demselben Schema. Die Betriebe erhalten mit der Tagespost ein amtlich wirkendes Formular und werden aufgefordert, entweder ein leeres Adressfeld mit ihren Firmendaten auszuf\u00fcllen oder ein mit ihren Daten bereits ausgef\u00fclltes Adressfeld zu best\u00e4tigen und das Formular zur\u00fcckzusenden. Die Erhebung oder Best\u00e4tigung der Daten soll angeblich erforderlich sein, um den Betrieb in ein Branchen- oder Gewerbeverzeichnis einzutragen. Anfallende Kosten f\u00fcr die Eintragung sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Noch einmal Justiziar Gr\u00fcnke: \u201eZwar erfolgt eine Eintragung in den meisten F\u00e4llen tats\u00e4chlich. Was allerdings ganz bewusst im Kleingedruckten versteckt wird, ist, dass die Eintragung kostenpflichtig ist.\u201c<\/p>\n<p>Schlimmer noch: Mit der R\u00fccksendung eines Formulars wird ein Vertrag \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum, meist \u00fcber zwei oder drei Jahre, geschlossen. Im aktuellen Fall soll die Vertragsaufl\u00f6sung fr\u00fchestens nach drei Jahren m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Vorsicht ist der beste Schutz<\/p>\n<p>Die Handwerkskammer L\u00fcbeck warnt ausdr\u00fccklich davor, derartige Angebote ungepr\u00fcft zu unterschreiben und zur\u00fcckzusenden. Mit dem Zur\u00fcckfaxen des unterschriebenen Formulars kommt es zum Abschluss eines Vertrages. In vielen der Handwerkskammer L\u00fcbeck bekannten F\u00e4llen ist es in der Regel v\u00f6llig offen, ob und wenn ja, welche Gegenleistungen der Handwerksbetrieb \u00fcberhaupt nutzen kann. Auch stehen die Kosten oftmals in keinem Verh\u00e4ltnis zu dem erhofften Werbeeffekt. Zwar mehren sich die Urteile, die solche \u00fcberraschenden und unseri\u00f6sen Angebote f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4ren und als arglistige T\u00e4uschung sehen; dennoch bleibt Vorsicht der beste Schutz. \u201eMan erspart sich\u00a0Zeit, Kosten und \u00c4rger, wenn ein solches Formular erst gar nicht ausgef\u00fcllt wird, sondern sofort in den Papierkorb geworfen wird\u201c, so Gr\u00fcnke weiter. Sein Rat an die Betriebe: \u201eSeien Sie stets misstrauisch, wenn Ihre Firmendaten in einem Formular eingetragen oder best\u00e4tigt werden sollen. Im Zweifel kontaktieren Sie Ihre Handwerkskammer.\u201c<\/p>\n<p>Auf der Internetseite der Handwerkskammer gibt es unter www.hwk-luebeck.de, Stichwort: Rechtsauskunft\/Formulare und Downloads, einen aktuellen Flyer, in dem man nachlesen kann, wie man sich vor derartigen unseri\u00f6sen Angeboten sch\u00fctzen kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Handwerkskammer L\u00fcbeck warnt zum wiederholten Male vor unseri\u00f6sen Gesch\u00e4ftspraktiken. 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