{"id":18674,"date":"2010-07-16T15:23:41","date_gmt":"2010-07-16T13:23:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=18674"},"modified":"2010-07-16T15:23:41","modified_gmt":"2010-07-16T13:23:41","slug":"keine-taxi-wartelisten-seit-1-juli-2010","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/keine-taxi-wartelisten-seit-1-juli-2010\/","title":{"rendered":"Keine Taxi-Wartelisten seit 1. Juli 2010"},"content":{"rendered":"<p>Foto: Wikipedia\/ Matti Blume, <a title=\"User:MB-one\" href=\"http:\/\/commons.wikimedia.org\/wiki\/User:MB-one\">MB-one<\/a><\/p>\n<p>Antr\u00e4ge auf Taxikonzession werden sofort gepr\u00fcft und bearbeitet<\/p>\n<p>Seit dem 1. Juli 2010 sind die Wartelisten im Taxenbereich in der Hansestadt L\u00fcbeck aufgehoben worden. Das bedeutet, dass die Antr\u00e4ge auf Erteilung einer Taxikonzession nicht wie bisher abgelehnt und in eine Warteliste eingetragen werden, sondern sofort gepr\u00fcft und bearbeitet werden.<!--more--> Damit ist jedoch nicht automatisch auch eine positive Entscheidung verbunden, denn nunmehr werden auch \u00fcberarbeitete und neue Pr\u00fcfkriterien angewandt. Das hat jetzt Ordnungssenator Bernd M\u00f6ller bekannt gegeben.<\/p>\n<p>Mit der Aufhebung der Wartelisten ist die Voraussetzung f\u00fcr die Umwandlung von Mietwagen- in Taxenkonzessionen geschaffen worden, die seit vielen Jahren immer wieder von Vertretern des L\u00fcbecker Taxengewerbes gefordert worden war.<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit der \u00c4nderung der L\u00fcbecker Taxenordnung wurde auch die Aufhebung der Wartelisten vorbereitet. Die B\u00fcrgerschaft hat das neue Verfahren am 1. Juli 2010 zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung strebt damit ein verbessertes Angebot f\u00fcr Fahrg\u00e4ste an. Zudem soll es zu mehr Transparenz bei der Erteilung von Konzessionen und der Erbringung der Bef\u00f6rderungsleistungen f\u00fchren. Au\u00dferdem geht es auch um eine \u201eBefriedung\u201c dieses erg\u00e4nzenden Angebots des \u00d6ffentlichen Nahverkehrs.<\/p>\n<p>Neue Pr\u00fcfkriterien: Nach dem Personenbef\u00f6rderungsrecht ist die Zuverl\u00e4ssigkeit des Taxi-Unternehmers sowie die Sicherheit und Leistungsf\u00e4higkeit des Taxi-Betriebes zu \u00fcberpr\u00fcfen. F\u00fcr die Bearbeitung der Antr\u00e4ge auf Erteilung einer Taxikonzession hat der Bereich Verkehrsangelegenheiten als Genehmigungsbeh\u00f6rde neue Pr\u00fcfkriterien aufgestellt. Kernpunkt ist die intensive \u00dcberpr\u00fcfung der wirtschaftlichen Situation des Betriebes.<\/p>\n<p>Bei Antragstellern, die erstmals eine Taxikonzession anstreben, wird ein Unternehmens-Konzept gefordert, aus dem insbesondere hervorgeht, in welcher Form der Antragsteller sein Unternehmen f\u00fchren will (Selbstfahrer, Anzahl Mitarbeiter und vieles mehr). Gefragt wird, welche Einnahmen erwartet werden, mit welchen Ausgaben der Antragsteller rechnet und er die ersten schw\u00e4cheren Umsatzmonate \u00fcberbr\u00fccken will. Durch das Konzept soll der Antragsteller nachweisen, ob er pers\u00f6nlich in der Lage ist, die Tragweite des Vorhabens realistisch vorauszusehen. Dar\u00fcber hinaus soll vermieden werden, dass Antragsteller ohne Vorbereitung und ohne konkrete Vorstellungen in eine unsichere gewerbliche T\u00e4tigkeit streben und somit Privat-Insolvenzen drohen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Weitere, ausf\u00fchrliche Ausk\u00fcnfte erteilt Mischa Jelen unter der Telefonnummer (0451) 122-3320; Fax: 122-3397.<\/p>\n<p>Hintergrund: Per Juni 2010 sind in L\u00fcbeck 166 Taxen im Einsatz sowie 80 Mietwagen. Dies entspricht einer Dichte im Taxenbereich von 0,78 sowie im Taxen- und Mietwagenbereich von 1,16 Taxen pro 1000 Einwohner. Zum Vergleich: Kiel hat bei 333 Taxen eine Dichte von 1,48. Zus\u00e4tzliche Haltepl\u00e4tze f\u00fcr Taxen: Der Bereich Verkehr (Stra\u00dfenverkehrsbeh\u00f6rde) pr\u00fcft derzeit, ob durch die Umwandlung von Mietwagen in Taxen zus\u00e4tzliche Haltepl\u00e4tze geschaffen werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Sogenanntes Pflichtfahrgebiet L\u00fcbeck-Travem\u00fcnde und L\u00fcbeck: Das Pflichtfahrgebiet bezeichnet den Geltungsbereich, der von der Genehmigungsbeh\u00f6rde f\u00fcr die Personenbef\u00f6rderung mit Taxen im Rahmen des \u00d6PNV festgelegt ist. Es definiert den \u00f6rtlichen Bereich, in dem die Taxiunternehmen Personenbef\u00f6rderung zu den festgesetzten Entgelten (Tarifpflicht) auf Verlangen ausf\u00fchren m\u00fcssen (Betriebspflicht).<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df den Regelungen des Personenbef\u00f6rderungsgesetzes besteht die Bef\u00f6rderungspflicht nur f\u00fcr Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs der Pflichtfahrgebiete. In L\u00fcbeck gibt es zwei davon: Die Hansestadt L\u00fcbeck ohne Travem\u00fcnde sowie nur den Stadtteil Travem\u00fcnde. Einige wenige Taxi-Konzessionen sind f\u00fcr Travem\u00fcnde vergeben worden sind, alle anderen Konzessionen gelten f\u00fcr L\u00fcbeck.<\/p>\n<p>Bef\u00f6rderungsauftr\u00e4ge k\u00f6nnen zwar auch nach au\u00dferhalb oder durch Bestellung von au\u00dferhalb des Pflichtfahrgebietes angenommen werden. Nach Ende des Bef\u00f6rderungsauftrages muss das Taxi jedoch in seinen Pflichtfahrbereich wieder zur\u00fcckkehren. Auch kann der Unternehmer Bef\u00f6rderungsauftr\u00e4ge auch w\u00e4hrend einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegen nehmen. Die beiden Pflichtfahrgebiete sind von der Aufhebung der Wartelisten nicht ber\u00fchrt und weiterhin g\u00fcltig sind.<\/p>\n<p>Sonderregelung zur Travem\u00fcnder Woche. Zur Aufrechterhaltung des \u00d6PNV wird erstmals das Pflichtfahrgebiet zur Travem\u00fcnder Woche durch eine Sonderregelung ge\u00e4ndert: Das Pflichtfahrgebiet der L\u00fcbecker Taxen wird f\u00fcr die Travem\u00fcnder Woche an den Freitagen und Sonnabenden, 23., 24., 30., und 31. Juli 2010, jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr auf das Stadtgebiet L\u00fcbeck-Travem\u00fcnde erweitert. F\u00fcr diese Erweiterung gilt weiterhin die L\u00fcbecker Stadtverordnung. Diese Erweiterung gilt als Probephase nur 2010. Als \u201eGegenleistung\u201c wird beim Altstadtfest 2010 das Pflichtfahrgebiet f\u00fcr die in Travem\u00fcnde zugelassenen Taxibetriebe auf L\u00fcbeck erweitert.<\/p>\n<p>Damit wird auf Erfahrungen der Vorjahre reagiert, als die in Travem\u00fcnde zugelassenen Taxen die Bef\u00f6rderungsauftr\u00e4ge insgesamt nicht abarbeiten konnten.<\/p>\n<p>Telefonische Anfragen und Informationen k\u00f6nnen gestellt werden unter Telefon (0451) 122-3334 oder per Mail unter Fahrerlaubnisbehoerde@luebeck.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Foto: Wikipedia\/ Matti Blume, MB-one Antr\u00e4ge auf Taxikonzession werden sofort gepr\u00fcft und bearbeitet Seit dem 1. 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