{"id":188288,"date":"2015-09-22T10:54:54","date_gmt":"2015-09-22T08:54:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=188288"},"modified":"2015-09-22T10:54:54","modified_gmt":"2015-09-22T08:54:54","slug":"entsorgung-radioaktiven-bauschutts-aus-schleswig-holsteinischen-atomkraftwerken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/entsorgung-radioaktiven-bauschutts-aus-schleswig-holsteinischen-atomkraftwerken\/","title":{"rendered":"Entsorgung radioaktiven Bauschutts  aus schleswig-holsteinischen Atomkraftwerken"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Atomausstieg und der R\u00fcckbau bzw. Abriss der Atomanlagen ist eine positive Entwicklung. Die gro\u00dfen Probleme des Betriebs von Atomkraftwerken nehmen ab. Es entstehen jedoch andersartige Schwierigkeiten mit der Entsorgung und Ablagerung radioaktiven Materials aus dem Abriss. Zur Bew\u00e4ltigung dieser Probleme beabsichtigt das schleswig-holsteinische Umweltministerium, mit Atomkraftbetreibern, Kommunen, Abfallentsorgern und andern Beteiligten noch in diesem Jahr f\u00fcr das Abrissmaterial ein Entsorgungskonzept zu erarbeiten, das in den folgenden Jahren umgesetzt werden soll. <!--more--><\/p>\n<p>Auch wenn erst um 2025 die Ablagerung radioaktiven Materials geschehen soll, werden doch schon in diesem Jahr die Weichen f\u00fcr das Verfahren gestellt. Es ist nicht auszuschlie\u00dfen, dass auch die L\u00fcbecker Deponie Niemark zur Ablagerung ausgew\u00e4hlt wird. Wer an der gesellschaftlichen Debatte \u00fcber die Frage, wo der radioaktive Bauschutt bleiben soll, teilnehmen will, sollte in diesen Tagen und Wochen damit beginnen, sich \u00f6ffentlich zu \u00e4u\u00dfern und dann in B\u00fcrgerbeteiligungsverfahren Eingaben machen.<\/p>\n<p>Denn Gesundheitsgef\u00e4hrdungen f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung sind nicht auszuschlie\u00dfen. Die Entsorgung des zur Ablagerung freigegebenen radioaktiven Bauschutts aus Atomkraftwerken auf Hausm\u00fclldeponien bedeutet eine Verteilung schwach radioaktiven Materials im Land au\u00dferhalb der atomrechtlichen Kontrollbestimmungen. Die zivilisationsbedingte Radioaktivit\u00e4t wird &#8211; zus\u00e4tzlich zur allgemein vorkommenden nat\u00fcrlichen Radioaktivit\u00e4t &#8211; in den Regionen erh\u00f6ht. Die vorhandene Hintergrundstrahlung wird weiter &#8218;aufkonzentriert&#8216;.<\/p>\n<p>Die Strahlenschutzverordnung definiert auch keinen eindeutigen gesundheitlich vertr\u00e4glichen Grenzwert f\u00fcr freigegebenes schwach radioaktives Material zur Lagerung auf herk\u00f6mmlichen M\u00fclldeponien, sondern gibt eine &#8222;effektive Dosis im Bereich von zehn Mikrosievert im Kalenderjahr&#8220; f\u00fcr Einzelpersonen der Bev\u00f6lkerung an. Mit der Formulierung &#8222;im Bereich von&#8220; ist ein Spielraum der Ungewissheit gegeben. Die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung wurden 2011 gelockert und werden in Details sogar vom Bundesamt f\u00fcr Strahlenschutz kritisiert.<\/p>\n<p>Die Ausdr\u00fccke &#8222;schwach&#8220; und &#8222;sehr schwach radioaktives Material&#8220; lassen an eine geringe oder keine Gesundheitsgef\u00e4hrdung denken. Aber nach statistischer Wahrscheinlichkeit wird es aufgrund der Freigaberegelung zu Erkrankungen und auch zu Todesf\u00e4llen kommen, schreibt der Bund f\u00fcr Umwelt und Naturschutz Deutschland in seiner Studie von 2013 zu den Defiziten der Freigabe radioaktiver Stoffe. Und nicht nur Krebserkrankungen sind dabei eine Gefahr. Die \u00c4rztevereinigung IPPNW (International Physicians for the Prevention of Nuclear War) stellt 2014 fest: &#8222;Niedrige Strahlendosen k\u00f6nnen auch zu benignen Tumoren, kardiovaskul\u00e4ren, zerebrovaskul\u00e4ren, respiratorischen, gastrointestinalen, endokrinologischen Erkrankungen, Intelligenzminderung und Katarakten f\u00fchren.&#8220;<\/p>\n<p>Wer sch\u00e4dliche Stoffe in die Umwelt einbringt, muss das Minimierungsgebot beachten. Die atomrechtlich unkontrollierte Verteilung radioaktiven Bauschutts auf konventionelle Deponien in Schleswig-Holstein, zu denen auch Niemark geh\u00f6rt, ist gesundheitlich im h\u00f6chsten Grad problematisch, selbst wenn sie zul\u00e4ssig ist. Auch der Gr\u00fcne Umweltminister Schleswig-Holsteins will hinsichtlich der Vorsorge &#8222;\u00fcber die Anforderungen aus der Strahlenschutzverordnung\u00a0 hinausgehen&#8220;, teilte er im Juni 2015 dem St\u00e4dteverband mit.<\/p>\n<p>Deshalb haben europ\u00e4ische L\u00e4nder wie z.B. Frankreich schon jetzt f\u00fcr sehr schwach radioaktives Material gesonderte Deponien, deren Sicherheitsanforderungen nicht so hoch sind wie f\u00fcr atomare Endlager, aber h\u00f6her als f\u00fcr konventionelle M\u00fclldeponien. So eine Handhabung des schwach strahlenden Materials wird auch von der Bundestagsfraktion der Gr\u00fcnen in ihrer gutachterlichen Stellungnahme von 2012\/13 bevorzugt: &#8222;Mit dem in Frankreich gew\u00e4hlten Umgang mit bei der Stilllegung anfallenden Stoffen geringer Radioaktivit\u00e4t werden m\u00f6gliche Strahlenbelastungen f\u00fcr Personen aus der Bev\u00f6lkerung sicherer verhindert. Eine unkontrollierte Ausbreitung von Radionukliden im konventionellen Bereich wird vermieden und in Bezug auf Akzeptanz bei der Bev\u00f6lkerung ist dieser Weg zielf\u00fchrender.&#8220;<\/p>\n<p>An eine solche Deponie f\u00fcr radioaktives Abrissmaterial aus Atomkraftwerken sind einige Mindestanforderungen an Sicherheit zu stellen, z.B. eine mehrere zehn Meter m\u00e4chtige homogene Tonschicht mit geringster Durchl\u00e4ssigkeit im Untergrund, eine undurchl\u00e4ssige Folie als Basisabdichtung und Oberfl\u00e4chenabdeckung mit garantierter Langzeithaltbarkeit, eine aktive Nachsorge mit R\u00fcckhalte-\u00dcberwachung f\u00fcr mehrere (mindestens drei) Jahrhunderte sowie eine r\u00fcckholbare Ablagerung. Andere, ggfls. sicherere Arten der Entsorgung radioaktiven Bauschutts sind ebenfalls zu pr\u00fcfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Der Atomausstieg und der R\u00fcckbau bzw. Abriss der Atomanlagen ist eine positive Entwicklung. 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