{"id":19310,"date":"2010-08-07T09:49:28","date_gmt":"2010-08-07T07:49:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=19310"},"modified":"2010-08-07T09:49:28","modified_gmt":"2010-08-07T07:49:28","slug":"bmi-meldung-gebuhrenverordnung-fur-den-neuen-personalausweis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bmi-meldung-gebuhrenverordnung-fur-den-neuen-personalausweis\/","title":{"rendered":"BMI Meldung: Geb\u00fchrenverordnung f\u00fcr den neuen Personalausweis"},"content":{"rendered":"<p>Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis eingef\u00fchrt. Nun stehen auch die Geb\u00fchren f\u00fcr das neue Ausweisdokument fest. Die Verordnung \u00fcber Geb\u00fchren f\u00fcr Personalausweise und den elektronischen Identit\u00e4tsnachweis &#8211; kurz: Personalausweisgeb\u00fchrenverordnung &#8211; weicht von dem urspr\u00fcnglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums in einigen Punkten ab.<!--more--> Grund sind \u00c4nderungsw\u00fcnsche des Bundesrats im Bereich der Erm\u00e4\u00dfigungstatbest\u00e4nde, denen der Bundesinnenminister in seinem Beschluss jetzt nachkommt. Die L\u00e4nderkammer hatte bei ihrer Sitzung vom 9. Juli 2010 dem Entwurf des Bundesinnenministers zwar grunds\u00e4tzlich zugestimmt, aber noch \u00c4nderungen erbeten.<\/p>\n<p>Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis eingef\u00fchrt. Nun stehen auch die Geb\u00fchren f\u00fcr das neue Ausweisdokument fest. Die Verordnung \u00fcber Geb\u00fchren f\u00fcr Personalausweise und den elektronischen Identit\u00e4tsnachweis &#8211; kurz: Personalausweisgeb\u00fchrenverordnung &#8211; weicht von dem urspr\u00fcnglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums in einigen Punkten ab. Grund sind \u00c4nderungsw\u00fcnsche des Bundesrats im Bereich der Erm\u00e4\u00dfigungstatbest\u00e4nde, denen der Bundesinnenminister in seinem Beschluss jetzt nachkommt. Die L\u00e4nderkammer hatte bei ihrer Sitzung vom 9. Juli 2010 dem Entwurf des Bundesinnenministers zwar grunds\u00e4tzlich zugestimmt, aber noch \u00c4nderungen erbeten.<\/p>\n<p>F\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ergeben sich durch die Einw\u00e4nde des Bundesrats folgende \u00c4nderungen: F\u00fcr unter 24-J\u00e4hrige betr\u00e4gt die Geb\u00fchr f\u00fcr die Ausstellung des neuen Personalausweises anstatt 19,80 Euro nun 22,80 Euro. Ausweispflichtige zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, m\u00fcssen ebenfalls 22,80 Euro entrichten. Damit entf\u00e4llt die urspr\u00fcnglich vorgesehene Geb\u00fchrenbefreieung f\u00fcr diese Zielgruppe. Zudem wird auf Bitten des Bundesrats auf eine in der Verordnung festgesetzte Befreiung bzw. Erm\u00e4\u00dfigung bei Bed\u00fcrftigkeit f\u00fcr Geb\u00fchren im Zusammenhang mit der Online-Ausweisfunktion verzichtet. Die Geb\u00fchr f\u00fcr das nachtr\u00e4gliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, das \u00c4ndern der PIN im B\u00fcrgeramt und das Entsperren der Online-Ausweisfunktion betr\u00e4gt nun f\u00fcr alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger 6 Euro.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des Bundesrats ist vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation der L\u00e4nder und Gemeinden zu sehen. Die L\u00e4nderkammer mit der Aufnahme einer Evaluierungsklausel noch eine weitere \u00c4nderung bewirkt: Zwei Jahre nach Einf\u00fchrung des neuen Personalausweises soll der Verwaltungskostenanteil der Personalausweisgeb\u00fchr von 6 Euro unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverb\u00e4nde erneut ausgewertet werden.<\/p>\n<p>Die \u00c4nderungsw\u00fcnsche des Bundesrates bedeuten eine Mehrbelastung der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Mit Blick auf die Gemeindehaushalte ist der Beschluss des Bundesrats jedoch nachvollziehbar. Aus diesem Grund hat der Bundesinnenminister den \u00c4nderungsw\u00fcnschen der L\u00e4nderkammer zugestimmt. Oberstes Ziel ist es, ein sicheres und dauerhaft funktionsf\u00e4higes Dokument kostendeckend zu produzieren und auszugeben. Auch mit den ge\u00e4nderten Geb\u00fchrentatbest\u00e4nden bewegt sich der neue Personalausweis weiter im Mittelfeld bei den Kosten f\u00fcr vergleichbare Dokumente in anderen europ\u00e4ischen Staaten. Nach Ausstellung ist der neue Personalausweis im Scheckkartenformat 6 Jahre (antragstellende Personen bis 24 Jahre) bzw. 10 Jahre (antragstellenende Person \u00fcber 24 Jahre) g\u00fcltig.<\/p>\n<p>Die Geb\u00fchrenverordnung wird zum 1. November 2010 in Kraft treten.<\/p>\n<p>Die Geb\u00fchrenregelungen zum neuen Personalausweis ab dem 1. November 2010 stellen sich nun wie folgt dar:<\/p>\n<p>Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010<br \/>\nAntragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro<br \/>\nAntragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro<br \/>\nAusstellung von Ausweisen f\u00fcr Bed\u00fcrftige Geb\u00fchrenreduzierung oder -befreiung durch die L\u00e4nder m\u00f6glich<br \/>\nVorl\u00e4ufiger Personalausweis 10 Euro<br \/>\nWeitere Geb\u00fchrenregelungen<br \/>\nErstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres geb\u00fchrenfrei<br \/>\nNachtr\u00e4gliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro<br \/>\nDeaktivieren der Online-Ausweisfunktion geb\u00fchrenfrei<br \/>\n\u00c4ndern der PIN im B\u00fcrgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro<br \/>\n\u00c4ndern der Anschrift bei Umz\u00fcgen geb\u00fchrenfrei<br \/>\nSperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall geb\u00fchrenfrei<br \/>\nEntsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro<br \/>\nKosten f\u00fcr das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis eingef\u00fchrt. Nun stehen auch die Geb\u00fchren f\u00fcr das neue Ausweisdokument fest. 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