{"id":200980,"date":"2016-03-15T23:28:48","date_gmt":"2016-03-15T22:28:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=200980"},"modified":"2016-03-16T16:15:49","modified_gmt":"2016-03-16T15:15:49","slug":"hiller-ohm-elbe-luebeck-kanal-in-zweithoechster-kategorie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/hiller-ohm-elbe-luebeck-kanal-in-zweithoechster-kategorie\/","title":{"rendered":"Hiller-Ohm: Elbe-L\u00fcbeck-Kanal in zweith\u00f6chster Kategorie"},"content":{"rendered":"<p><strong><a href=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2010\/10\/hiller-ohm130309-e1446543659583.jpg\" rel=\"attachment wp-att-23240\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright  wp-image-23240\" src=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2010\/10\/hiller-ohm130309-e1446543659583.jpg\" alt=\"hiller-ohm130309\" width=\"241\" height=\"301\" \/><\/a>Hiller-Ohm: Elbe-L\u00fcbeck-Kanal in zweith\u00f6chster Kategorie &#8211; des Bundesverkehrswegeplans &#8211; <\/strong><strong>Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt. <\/strong><strong>Heute hat das Bundesverkehrsministerium den neuen Bundesverkehrswegeplan vorgelegt, der die vorrangigen Verkehrsprojekte bis zum Jahr 2030 festlegt. Auch der Elbe-L\u00fcbeck-Kanal ist bei den Wasserstra\u00dfenprojekten in die zweith\u00f6chste Kategorie \u201eVordinglicher Bedarf mit Engpassbeseitigung\u201c aufgenommen worden. Die f\u00fcr L\u00fcbeck und die \u00c4mter Berkenthin und Sandesneben zust\u00e4ndige Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD) erkl\u00e4rt dazu:<\/strong><!--more-->\u201eDas ist eine hervorragende Nachricht f\u00fcr L\u00fcbeck und Umgebung, weil der Elbe-L\u00fcbeck-Kanal als effiziente und umweltfreundliche Verkehrsader zwischen Ostsee und deutschem Binnenschifffahrtsnetz nun weiterhin eine Zukunft hat. Das ist ein Riesenerfolg. Denn eigentlich war der Bestand des Elbe-L\u00fcbeck-Kanals als Wasserstra\u00dfe akut bedroht.<\/p>\n<p>Die hohe Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit der Infrastruktur in unserer Region. Ich m\u00f6chte allen danken, die sich mit mir daf\u00fcr eingesetzt haben, dass es nun vorangeht. Ein Aufstieg in die h\u00f6chste Kategorie \u201evordringlicher Bedarf (plus)\u201c w\u00e4re weiterhin w\u00fcnschenswert und ich habe mich in der Vergangenheit stets daf\u00fcr eingesetzt. Dar\u00fcber hinaus habe ich mich im September 2015 mit Wirtschaftsvertretern aus L\u00fcbeck getroffen, die eine Absichtserkl\u00e4rung unterzeichnet haben, einen ausgebauten Kanal st\u00e4rker nutzen zu wollen.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Laut Hiller-Ohm ist der Bundesverkehrswegeplan eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden f\u00fcr die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen f\u00fcr die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als \u201evordringlicher Bedarf (plus)\u201c eingestuft sind, h\u00e4tten eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der baldigen Realisierung \u2013 auch wenn der BVWP als Planungsinstrument keine unmittelbare rechtliche Wirkung entfalte. W\u00e4hrend die Zukunft von Projekte im \u201eweiteren Bedarf\u201c eher unbestimmt w\u00e4re, k\u00f6nnten Auftragsverwaltungen an Projekten im \u201eweiteren Bedarf mit Planungsrecht\u201c \u2013 so genannte WB* \u2013 an den Bauplanungen weiterarbeiten. F\u00fcr den Fall der Aufnahme in den Investitionsrahmenplan w\u00e4ren sie dann ger\u00fcstet, innerhalb von f\u00fcnf Jahren Baureife zu erlangen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u201eMit der guten Bewertung des Elbe-L\u00fcbeck-Kanals im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Deswegen rufe ich alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger dazu auf, an dem sechsw\u00f6chigen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligungsverfahren teilzunehmen, das am 21. M\u00e4rz 2016 startet. Ich werde mich im Deutschen Bundestag daf\u00fcr einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden k\u00f6nnen\u201c, so Hiller-Ohm abschlie\u00dfend.<\/p>\n<p><strong><u>\u00a0<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Hintergrund:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrstr\u00e4ger\u00fcbergreifend (Stra\u00dfe, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit g\u00fcltige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltpr\u00fcfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechsw\u00f6chige \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen \u00fcber den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die B\u00fcrgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schlie\u00dft die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anh\u00f6rungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tats\u00e4chlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zun\u00e4chst F\u00fcnfjahrespl\u00e4ne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzier-ung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner j\u00e4hrlichen Haushaltsberatungen bewilligt.<\/p>\n<p>F\u00fcr den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verh\u00e4ltnisses, einer Alternativenpr\u00fcfung und der zu erwartenden Projektwirkungen \u2013 auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und st\u00e4dtebauliche Effekte \u2013 im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.<\/p>\n<p>Die Priorisierung in VB\/VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*\/WB (weiterer Bedarf mit weiterem Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang f\u00fcr gro\u00dfr\u00e4umig bedeutsame Ma\u00dfnahmen (verkehrstr\u00e4ger\u00fcbergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Stra\u00dfe mindestens 70 Prozent der Mittel f\u00fcr den Neu- und Ausbau.).<\/p>\n<p>Link zum B\u00fcrgerbeteiligungsverfahren ab Montag, 21.03.2016: <a href=\"http:\/\/www.bvwp2030.de\">www.bvwp2030.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hiller-Ohm: Elbe-L\u00fcbeck-Kanal in zweith\u00f6chster Kategorie &#8211; des Bundesverkehrswegeplans &#8211; Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt. 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