{"id":203539,"date":"2016-08-05T05:49:05","date_gmt":"2016-08-05T03:49:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=203539"},"modified":"2016-08-08T05:52:00","modified_gmt":"2016-08-08T03:52:00","slug":"aufhebung-des-routerzwangs-stellt-kunden-vor-die-qual-der-wahl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/aufhebung-des-routerzwangs-stellt-kunden-vor-die-qual-der-wahl\/","title":{"rendered":"Aufhebung des Routerzwangs stellt Kunden vor die Qual der Wahl"},"content":{"rendered":"<p><strong>Aufhebung des Routerzwangs stellt Kunden vor die Qual der Wahl<\/strong> &#8211; Was ist die durch die Abschaffung des Routerzwangs neu gewonnene Freiheit f\u00fcr Internetkunden eigentlich wert? Das fragen sich die PIRATEN, nachdem Anbieter seit dem 1. August Neukunden und Kunden, deren Vertrag sich verl\u00e4ngert, Zugangsdaten herausgeben m\u00fcssen. <!--more--><\/p>\n<p>Kunden k\u00f6nnen ihren Router dann frei ausw\u00e4hlen und sind nicht mehr auf geschlossene L\u00f6sungen von ihrem Internetprovider angewiesen.<\/p>\n<p>\u00bbDie Bundesregierung hat es vers\u00e4umt, Providern klare Vorgaben ins Pflichtenheft zu schreiben, wie absolut die neue Routerfreiheit gelten soll.\u00ab, beklagt Stefan K\u00f6rner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.<\/p>\n<p>\u00bbZun\u00e4chst k\u00f6nnen nur Neukunden und Kunden, deren Vertragslaufzeit sich verl\u00e4ngert, die Herausgabe ihrer Zugangsdaten vom Provider verlangen. F\u00fcr Bestandskunden besteht diese M\u00f6glichkeit nicht. Hier h\u00e4tte die Bundesregierung allen Kunden gleiche Rechte einr\u00e4umen m\u00fcssen. Auch haben Provider bereits angek\u00fcndigt, soweit dies rechtlich noch zul\u00e4ssig ist, ihr Beratungsangebot bei technischen Fragen zur\u00fcckzuschrauben, wenn man statt des vom Provider bereitgestellten Routers ein eigenes Ger\u00e4t einsetzen m\u00f6chte. Und das, obwohl manche Ger\u00e4te baugleich mit den hauseigenen Produkten sind und auch bei vielen Internetprovidern komplette Bedienungsanleitungen beim Servicepersonal und entsprechende technische Kenntnisse vorhanden sind. Hier h\u00e4tten genauere Regelungen geschaffen werden m\u00fcssen, welche Beratungspflichten Provider auch noch nach Aufhebung des Routerzwangs weiterhin haben. Weitere Probleme bestehen bei der Nutzung einer sogenannten Hotspot-Flatrate im Zusammenhang mit dem eigenen Internetanschluss. Hat man fr\u00fcher bei manchem Netzbetreiber als Anschlussinhaber zwangsweise seinen Internetzugang mit Hotspot-Kunden teilen m\u00fcssen, f\u00e4llt auch dieser Zwang mit der freien Routerwahl weg. Allerdings wollen viele Provider ihren Kunden nunmehr versagen, Hotspots von anderen Kunden nutzen zu k\u00f6nnen, wenn sie nicht selbst auch ihren eigenen Anschluss mit anderen teilen. Auch diese Hintert\u00fcrchen f\u00fcr die Provider wurden vom Gesetzgeber nicht ausreichend ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Die neu gewonnene Freiheit ist also mit vielen Einschr\u00e4nkungen verbunden, die Kunden vor die Entscheidung stellen, einen eigenen Router zu nutzen oder beim providereigenen zu bleiben und weiterhin die damit einhergehenden Nachteile in Kauf zu nehmen. Von einer vollst\u00e4ndigen Freiheit kann also nicht die Rede sein. Hier hat die Bundesregierung &#8211; wieder einmal &#8211; zu kurz gedacht. Bitte korrigieren\u00ab, so K\u00f6rner abschlie\u00dfend.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufhebung des Routerzwangs stellt Kunden vor die Qual der Wahl &#8211; Was ist die durch die Abschaffung des Routerzwangs neu gewonnene Freiheit f\u00fcr Internetkunden eigentlich wert? Das fragen sich die PIRATEN, nachdem Anbieter seit dem 1. 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