{"id":210468,"date":"2016-10-07T08:34:02","date_gmt":"2016-10-07T06:34:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=210468"},"modified":"2016-10-13T08:37:10","modified_gmt":"2016-10-13T06:37:10","slug":"schule-fuer-alle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/schule-fuer-alle\/","title":{"rendered":"SCHULE F\u00dcR ALLE!"},"content":{"rendered":"<p><strong>SCHULE F\u00dcR ALLE! &#8211;\u00a0<\/strong>Anl\u00e4sslich der Kultusministerkonferenz (KMK) am 6.\/7. Oktober in Bremen fordern Fl\u00fcchtlingsrat und Beauftragter f\u00fcr Fl\u00fcchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holsteins die ausnahmslose Integration von gefl\u00fcchteten Kindern und Jugendlichen in den Regelschulbetrieb.<!--more--><\/p>\n<p>In Schleswig-Holstein nahen die Herbstferien und viele gefl\u00fcchtete Kinder und Jugendliche haben auch in diesem Schuljahr das Klassenzimmer einer Regelschule noch nicht betreten. Bundesweit herrscht f\u00fcr schulpflichtige Fl\u00fcchtlingskinder, die seit Wochen, zum Teil seit vielen Monaten in Deutschland leben, in den Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften Lager-, statt Schulalltag. Vor diesem Hintergrund beteiligen sich der Fl\u00fcchtlingsrat und der Beauftragte f\u00fcr Fl\u00fcchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen an der von GEW und PRO ASYL unterst\u00fctzten Kampagne \u201eSchule f\u00fcr alle!\u201c[1] der Landesfl\u00fcchtlingsr\u00e4te, des Bundesfachverbands unbegleitete minderj\u00e4hrige Fl\u00fcchtlinge (BumF) und Jugendliche ohne Grenzen.<\/p>\n<p>Die aktuelle Bestandsaufnahme der Landesfl\u00fcchtlingsr\u00e4te \u00fcber den Bildungszugang f\u00fcr gefl\u00fcchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland dokumentiert deren strukturelle Ausgrenzung vom Lernort Schule. Lageberichte des BumF,[2] die im Auftrag von UNICEF erstellt wurden, zeigen, dass insbesondere Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen monatelang vom Regelschulbesuch ausgeschlossen werden. In vielen Bundesl\u00e4ndern werden Personen aus sogenannten \u201esicheren Herkunftsl\u00e4ndern\u201c langfristig oder gar dauerhaft in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Sie erhalten, wenn \u00fcberhaupt, innerhalb der Einrichtung einen Ersatzunterricht f\u00fcr wenige Stunden am Tag.<br \/>\nBundesweit benachteiligt werden neben schulpflichtigen Kindern auch 16 bis 27j\u00e4hrige Fl\u00fcchtlinge, unter ihnen viele, die als unbegleitete Minderj\u00e4hrige eingereist sind. Sie brauchen Zugang zur Schule, um eine Ausbildung oder ein Studium beginnen zu k\u00f6nnen, und warten vergeblich darauf, den in ihren im Herkunftsland angetretenen Bildungsweg fortzusetzen.<\/p>\n<p>Hiergegen protestieren der Fl\u00fcchtlingsrat Schleswig-Holstein e.\u00a0V. und der Beauftragte des Landtags f\u00fcr Fl\u00fcchtlings-, Asyl und Zuwanderungsfragen nachdr\u00fccklich, da es gefl\u00fcchteten Kindern und Jugendlichen die Erf\u00fcllung ihrer Schulpflicht nach \u00a7 21 Absatz 1 des Landesschulgesetzes unm\u00f6glich macht und sie systematisch aus dem geregelten Bildungssystem ausgrenzt. \u201eDie Praxis, gefl\u00fcchtete Kinder und Jugendliche aus dem geregelten Schulbetrieb auszuschlie\u00dfen, verst\u00f6\u00dft dar\u00fcber hinaus gegen eine ganze Serie von internationalen Verpflichtungen\u201c, kritisiert Martin Link, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer beim Fl\u00fcchtlingsrat. Das Vorenthalten des Regelschulbesuchs versto\u00dfe gegen Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, die Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union und Artikel 14 der\u00a0EU-Aufnahmerichtlinie (2013\/33).<\/p>\n<p>Forderungen<br \/>\nDer Fl\u00fcchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. und der Beauftragte f\u00fcr Fl\u00fcchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen fordern die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Britta Ernst auf, sich bei der Kultusministerkonferenz f\u00fcr den gleichberechtigten Schulbildungszugang f\u00fcr alle in Schleswig-Holstein lebenden Kinder \u2013 und damit auch ausnahmslos f\u00fcr Fl\u00fcchtlingskinder \u2013 stark zu machen. Im Einzelnen fordern Fl\u00fcchtlingsrat und Landesbeauftragter:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die umgehende Bereitstellung ausreichender Regelschulpl\u00e4tze f\u00fcr neu zugezogene schulpflichtige Kinder und Jugendliche,<br \/>\n&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Umsetzung der Schulpflicht und des Rechts auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung ab dem ersten Tag, sp\u00e4testens jedoch zwei Wochen nach Ankunft im Land. Voraussetzung hierf\u00fcr ist eine z\u00fcgige Verteilung von Neueinreisenden auf die Kommunen und Bezirke.<br \/>\n&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 einen Zugang zu Bildungsangeboten f\u00fcr gefl\u00fcchtete Kinder und Jugendliche entsprechend ihres Lern- und Bildungsstands sowie ihrer allgemeinen Voraussetzungen,<br \/>\n&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 fl\u00e4chendeckende und systematische M\u00f6glichkeiten f\u00fcr junge Menschen bis 27 Jahre, schulische Bildung und Abschl\u00fcsse nachzuholen, z.\u00a0B. \u00fcber die Erweiterung der (Berufs-)Schulpflicht,<br \/>\n&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 eine \u00d6ffnung der Bildungsf\u00f6rderung (BAf\u00f6G und BAB) f\u00fcr alle Jugendlichen und junge erwachsene Fl\u00fcchtlinge<\/p>\n<p>Informationen zur Kampagne Schule f\u00fcr Alle finden sich unter: www.kampagne-schule-fuer-alle.de, auf der web-Seite des Fl\u00fcchtlinghsrates <a href=\"http:\/\/www.frsh.de\">www.frsh.de <\/a>und auf <a href=\"http:\/\/www.facebook.com\/Schulefueralle\/\">www.facebook.com\/Schulefueralle\/<\/a>.<\/p>\n<p>Hintergrund:<br \/>\nZur Lage in Schleswig-Holstein<br \/>\nIm Bundesland waren nach Angaben des Landesamtes f\u00fcr Ausl\u00e4nderangelegenheiten in der ersten H\u00e4lfte des laufenden Jahrs 852 Kinder in den Landesunterk\u00fcnften untergebracht. Der Zuwanderungsbeauftragte Stefan Schmidt kritisiert, dass in mehreren Unterk\u00fcnften des Landesamtes eine \u201eBeschulung\u201c schulpflichtiger Kinder au\u00dferhalb des Regelschulbetriebs und durch MitarbeiterInnen der Wohlfahrtsverb\u00e4nde \u2013 also keine ausgebildeten Lehrkr\u00e4fte \u2013 erfolgen soll; es ist ein sogenannter \u201eanderweitiger\u201c Unterricht vorgesehen.<\/p>\n<p>Dieses Vorgehen h\u00e4lt Schmidt f\u00fcr rechtlich fragw\u00fcrdig. Nach dem Schulgesetz wird die Schulpflicht durch Begr\u00fcndung eines Schulverh\u00e4ltnisses zu einer \u00f6ffentlichen Schule oder durch den einer Ersatzschule erf\u00fcllt. So genannter \u201eanderweitiger\u201c Unterricht darf nur ausnahmsweise vom Bildungsministerium als Schulaufsichtsbeh\u00f6rde genehmigt werden. Eine Schule im Sinne des Schulrechts ist eine organisierte, auf Dauer angelegte Einrichtung, in der im Laufe der Zeit eine wechselnde Mehrzahl von Sch\u00fclerInnen zur Erreichung allgemein festgelegter Erziehungs- und Bildungsziele planm\u00e4\u00dfig durch hierzu ausgebildete Lehrkr\u00e4fte gemeinsam unterrichtet wird.<\/p>\n<p>Zurzeit kann bez\u00fcglich der Beschulung von Fl\u00fcchtlingskindern und -jugendlichen in Rendsburg, Boostedt und Bad Segeberg aber weder von einer Planm\u00e4\u00dfigkeit im Sinne eines Lehrplans oder eines anderweitigen Beschulungskonzepts ausgegangen werden, noch werden in den Landesunterk\u00fcnften \u201ehierzu ausgebildete Lehrkr\u00e4fte\u201c eingesetzt.<br \/>\n\u201eIch habe deshalb dem Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages empfohlen, von seiner parlamentarischen Kontrollkompetenz Gebrauch zu machen und sich f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe staatliche Beschulung der Fl\u00fcchtlingskinder einzusetzen\u201c, erkl\u00e4rte Landeszuwanderungsbeauftragter Stefan Schmidt. Schlie\u00dflich sei die Beschulung in staatlichen Regelschulen anerkannterma\u00dfen ein Grundpfeiler f\u00fcr das Hineinwachsen aller Kinder in Deutschland in unsere demokratische Gemeinschaft!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SCHULE F\u00dcR ALLE! &#8211; Anl\u00e4sslich der Kultusministerkonferenz (KMK) am 6.\/7. 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