{"id":212644,"date":"2016-10-31T11:38:18","date_gmt":"2016-10-31T11:38:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/besondere-neuigkeiten\/pol-rz-ergebnismeldung-zu-einer-durchgefuehrten-schwerpunktkontrolle-gewichtskontrollen-bei-klein-lkw\/"},"modified":"2016-10-31T11:38:18","modified_gmt":"2016-10-31T11:38:18","slug":"pol-rz-ergebnismeldung-zu-einer-durchgefuehrten-schwerpunktkontrolle-gewichtskontrollen-bei-klein-lkw","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/pol-rz-ergebnismeldung-zu-einer-durchgefuehrten-schwerpunktkontrolle-gewichtskontrollen-bei-klein-lkw\/","title":{"rendered":"POL-RZ: Ergebnismeldung zu einer durchgef\u00fchrten Schwerpunktkontrolle &#8222;Gewichtskontrollen bei Klein-Lkw&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Ratzeburg (ots) &#8211; 31.10.2016 |  Kreis Hzgt. Lauenburg, BAB 24,  Rastplatz Gudow-S\u00fcd     55 kontrollierte Klein-LKW\/Fahrzeugkombinationen &#8211; 34 beanstandete wegen Gewichtsverst\u00f6\u00dfen     Am Freitag, 28.10.2016, f\u00fchrte das Polizei- Autobahn- und  Bezirksrevier Ratzeburg mit 14 Bea.  von 11 bis 17 Uhr eine  Schwerpunktkontrolle &#8222;Gewichtskontrollen bei Klein-LKW&#8220; durch.<!--more--> Eine  zus\u00e4tzliche Unterst\u00fctzung bei der Kontrolle gab es von vier Kollegen  der 1. Einsatzhundertschaft aus Eutin.     Bei regnerischem Wetter wurden 55 Fahrzeuge und  Fahrzeugkombinationen auf der Autobahn 24, auf dem Rastplatz  Gudow-S\u00fcd, kontrolliert. Dabei handelte es sich im Regelfall um  Fahrzeuge der &#8222;Sprinterklasse&#8220; mit bis zu 3500 kg zul\u00e4ssiger  Gesamtmasse, mit und ohne Anh\u00e4nger. Die Fz. wurden zielgerichtet mit  Streifenwagen im flie\u00dfenden Verkehr aufgenommen und dem Rastplatz  zugef\u00fchrt. Dort erfolgten dann an zwei Stellen mittels Radlastwaagen  Fz.-Wiegungen. Bei 34 Fahrzeugen\/Fahrzeugkombinationen wurden  Verst\u00f6\u00dfe gegen Gewichtsvorschriften festgestellt. In den meisten  F\u00e4llen wurde die zul\u00e4ssige Gesamtmasse \u00fcberschritten. Es wurden aber  auch \u00dcberschreitungen der zul\u00e4ssigen Achslasten und der zul\u00e4ssigen  Anh\u00e4ngelast festgestellt.     Die &#8222;Spitzenreiter&#8220; waren:     1.Ein Opel Zafira mit einer zul\u00e4ssigen Anh\u00e4ngelast von 1050 kg.  Der mit Eichenholzkloben beladene Anh\u00e4nger wog jedoch 1825 kg. Dies  entspricht einer \u00dcberschreitung der zul\u00e4ssigen Anh\u00e4ngelast von 73,81  %. Die Fahrzeugkombination konnte so nicht mehr sicher gelenkt  werden. Aus diesem Grund fuhr der \u00e4ltere Fahrer auch nur noch 70-75  km\/h auf der Autobahn. Die Weiterfahrt wurde untersagt und es  erwartet den Fahrer ein Bu\u00dfgeld von ca. 260 EUR und einen Punkt.     2.Der Anh\u00e4nger eines polnischen Klein-LKW war deutlich \u00fcberladen.  Die zul\u00e4ssige Gesamtmasse betrug 2000 kg, tats\u00e4chlich wog der  Anh\u00e4nger 2970 kg vorwerfbar. Der Anh\u00e4nger war um 48,5 % \u00fcberladen.  Der polnische Fahrer musste eine Sicherheitsleistung von 260 EUR  hinterlegen und durfte so nicht weiter fahren.     3.Ein LKW mit zul\u00e4ssiger Gesamtmasse von 3500 kg wog tats\u00e4chlich  5050 kg. Wegen der \u00dcberladung von 43,71 % musste die Weiterfahrt  untersagt werden. Der wei\u00dfrussische Fahrer leistete eine  Sicherheitsleistung in H\u00f6he von 260 EUR.     4.Ein polnischer LKW mit einer zul\u00e4ssigen Gesamtmasse von 3500 kg  war mit 32 % \u00fcberladen. Es wurde durch den Fahrer einer  Sicherheitsleistung von 260 EUR bezahlt und er musste vor der  Weiterfahrt einen Gro\u00dfteil seiner Ladung, die aus Autoreifen und  Fahrzeugteilen bestand, ausladen.     5.Ein deutscher Klein-LKW wog 4160 kg, obwohl die zul\u00e4ssige  Gesamtmasse 3200 kg betrug. Dies entspricht einer \u00dcberladung von 30  %. Die Weiterfahrt wurde untersagt und es erwartet den Fahrer ein  Bu\u00dfgeld von etwa 260 EUR und einen Punkt.     6.Mit 27,5 % \u00dcberschreitung der zul\u00e4ssigen Gesamtmasse von 3500 kg wurde ein polnischer LKW festgestellt. Das transportierte Fahrzeug  war f\u00fcr den LKW zu schwer. Der polnische Fahrer zahlte eine  Sicherheitsleistung von 165 EUR und musste sich um eine andere  Transportm\u00f6glichkeit k\u00fcmmern.     7.Ein weiterer polnischer Autotransporter mit einer zul\u00e4ssigen  Gesamtmasse von 3500 kg war um 21,14 % \u00fcberladen. Auch hier war das  transportierte Fahrzeug zu schwer f\u00fcr den LKW. Hier musste der  polnische Fahrer 120 EUR als Sicherheitsleistung bezahlen und eine  andere Transportm\u00f6glichkeit suchen.     Die anderen 27 Fahrzeuge \/ Fahrzeugkombinationen hatten  \u00dcberschreitungen der zul\u00e4ssigen Gesamtmassen und Achslasten von 5 bis 20 %. Hierf\u00fcr mussten Verwarnungsgelder von 10 bis 35 Euro gezahlt  werden.     Im Laufe der Kontrolle wurde auch ein litauischer VW Touran  festgestellt, der ohne g\u00fcltige Haftpflichtversicherung fuhr. F\u00fcr  diese Straftat wurde eine Sicherheitsleistung in H\u00f6he von 200 EUR  hinterlegt. Die Weiterfahrt konnte nach ca. 3 Stunden, nach Vorliegen einer neuen Versicherung fortgesetzt werden.     Auf der Autobahn war auch eine junge Autofahrerin mit ihrem  entstempelten PKW unterwegs. Nachdem sie den Streifenwagen sah, bog  sie z\u00fcgig an der n\u00e4chsten Anschlussstelle ab. Etwas sp\u00e4ter konnte sie gestoppt und kontrolliert werden. Bei der Kontrolle gab sie an, dass  sie vergessen hatte, dass ihr PKW seit zwei Tagen abgemeldet war.  Neben dem Zulassungsversto\u00df ist hier auch die Straftat nach dem  Pflichtversicherungsgesetz erf\u00fcllt. Der PKW musste am Kontrollort  stehen bleiben.     <\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/43735\/3470379\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ratzeburg (ots) &#8211; 31.10.2016 | Kreis Hzgt. 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