{"id":216016,"date":"2016-11-25T16:22:20","date_gmt":"2016-11-25T16:22:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/besondere-neuigkeiten\/bka-gemeinsame-pressemitteilungneue-psychoaktive-stoffe-gesetz-npsg-tritt-in-kraft-ein-wichtiger-schritt-bei-der-bekaempfung-der-rauschgiftkriminalitaet\/"},"modified":"2016-11-25T16:22:20","modified_gmt":"2016-11-25T16:22:20","slug":"bka-gemeinsame-pressemitteilungneue-psychoaktive-stoffe-gesetz-npsg-tritt-in-kraft-ein-wichtiger-schritt-bei-der-bekaempfung-der-rauschgiftkriminalitaet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bka-gemeinsame-pressemitteilungneue-psychoaktive-stoffe-gesetz-npsg-tritt-in-kraft-ein-wichtiger-schritt-bei-der-bekaempfung-der-rauschgiftkriminalitaet\/","title":{"rendered":"BKA: Gemeinsame Pressemitteilung\nNeue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) tritt in Kraft \nEin wichtiger Schritt bei der Bek\u00e4mpfung der Rauschgiftkriminalit\u00e4t"},"content":{"rendered":"<p>Wiesbaden (ots) &#8211; Mit der Ver\u00f6ffentlichung im Bundesgesetzblatt  wird am 26. November 2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)  in Kraft treten. Mit diesem Gesetz steht den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden neben dem Bet\u00e4ubungsmittelgesetz (BtMG) eine neue Rechtsgrundlage zur Bek\u00e4mpfung der Rauschgiftkriminalit\u00e4t zur Verf\u00fcgung.<!--more-->     F\u00fcr die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler,  ein wichtiger Schritt: &#8222;Mit dem Inkrafttreten des Neue psychoaktive  Stoffe-Gesetz sind wir einen echten Schritt weiter. Endlich haben  Polizei und Justiz ein wirksames Instrument gegen NPS-Dealer in der  Hand. Ich fand es unertr\u00e4glich, wenn zum Teil hochgef\u00e4hrliche  Substanzen im Internet und auf Partys als &#8218;Legal Highs&#8216;,  &#8218;Kr\u00e4utermischungen&#8216; oder &#8218;Badesalze&#8216; verkauft wurden und der Polizei  die H\u00e4nde gebunden waren. Damit ist jetzt Schluss! 39 Tote allein im  letzten Jahr machen deutlich, wie wichtig dieses Gesetz ist.&#8220;     In Deutschland wurden f\u00fcr das Jahr 2015 insgesamt 39 Todesf\u00e4lle im Zusammenhang mit dem Konsum von neuen psychoaktiven Stoffen  polizeilich registriert. Im Hinblick auf die Zahl der Intoxikationen  und Todesf\u00e4lle ist von einem gro\u00dfen Dunkelfeld auszugehen.     Das NpSG sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS vor. Zudem erm\u00f6glicht dieses neue Gesetz den  Strafverfolgungsbeh\u00f6rden bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Ma\u00dfnahmen zur \u00dcberwachung der Telekommunikation und  Verm\u00f6gensabsch\u00f6pfung durchzuf\u00fchren sowie die Anordnung der  Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr zu begr\u00fcnden. &#8222;Neben den  neuen und wichtigen M\u00f6glichkeiten der Strafverfolgung gibt das NpSG  auch das wichtige Signal an H\u00e4ndler und Konsumenten, dass es sich  hierbei um gesundheitsgef\u00e4hrdende oder gar lebensbedrohliche Stoffe  handelt&#8220;, betont der Pr\u00e4sident des Bundeskriminalamts, Holger M\u00fcnch.     Dem Bundeskriminalamt sind allein aus dem Jahr 2015 mehrere  hundert Sachverhalte aus ganz Deutschland bekannt, bei denen es im  Zusammenhang mit dem Konsum von verschiedenen sogenannten Legal  High-Produkten oder neuen psychoaktiven Stoffen zu teilweise  schweren, mitunter lebensgef\u00e4hrlichen Intoxikationen kam. Die meist  jugendlichen Konsumenten mussten mit Kreislaufversagen, Ohnmacht,  Psychosen, Wahnvorstellungen bis hin zum Ausfall vitaler Funktionen  medizinisch oder notfallmedizinisch behandelt werden. Daneben kam es  in einigen F\u00e4llen nach dem Konsum dieser Produkte zu aggressiven  Reaktionen und unkontrollierten \u00dcbergriffen auf dritte Personen.     Die ersten neuen Stoffe dieser Art wurden im Jahre 2008 in der  Kr\u00e4utermischung &#8222;Spice&#8220; identifiziert und im Jahr 2009 dem  Bet\u00e4ubungsmittelgesetz unterstellt. Seitdem weichen Hersteller und  H\u00e4ndler nach Unterstellung eines gesundheitsgef\u00e4hrdenden Stoffes  immer wieder auf neue, in ihrer chemischen Struktur oft nur minimal  ver\u00e4nderte psychoaktive Stoffe aus und umgehen ungeachtet der  Wirkungsweise und Gef\u00e4hrlichkeit dieser Stoffe so das Verbot. Dieser  Vorgehensweise begegnet das NpSG, indem es erstmals ganze  Stoffgruppen, welche eine Vielzahl von Einzelsubstanzen umfassen,  verbietet. Das betrifft derzeit vor allem synthetische  Cannabimimetika und Phenethylamine. An der Beschreibung der  Stoffgruppen waren neben Vertretern Rechtsmedizinischer Institute  auch polizeiliche Experten mehrerer Landeskriminal\u00e4mter  (Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern, Schleswig-Holstein) sowie des BKA  beteiligt.     Weitere Informationen unter     www.drogenbeauftragte.de     www.bka.de     <\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/7\/3494301\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wiesbaden (ots) &#8211; Mit der Ver\u00f6ffentlichung im Bundesgesetzblatt wird am 26. November 2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft treten. 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