{"id":238304,"date":"2017-07-21T17:57:01","date_gmt":"2017-07-21T15:57:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=238304"},"modified":"2017-07-21T17:57:01","modified_gmt":"2017-07-21T15:57:01","slug":"petra-nicolaisen-sonderregelung-fuer-boostedt-und-seeth-sinnvoller-als-allgemeine-sperrklauseln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/petra-nicolaisen-sonderregelung-fuer-boostedt-und-seeth-sinnvoller-als-allgemeine-sperrklauseln\/","title":{"rendered":"Petra Nicolaisen: Sonderregelung f\u00fcr Boostedt und Seeth sinnvoller als allgemeine Sperrklauseln"},"content":{"rendered":"<p><strong>Petra Nicolaisen: Sonderregelung f\u00fcr Boostedt und Seeth sinnvoller als allgemeine Sperrklauseln<\/strong> &#8211; Am 04.01.2016 habe ich eine Kleine Anfrage &#8211; Drucksache 18\/3672 \u2013 gestellt. Darin ging es um die Auswirkungen von Erstaufnahmeeinrichtungen und Landesunterk\u00fcnften auf die Kommunen. Dabei stellt sich zun\u00e4chst die Frage, in welchen Gemeinden bzw. Kreisen, kreisfreien St\u00e4dten, das Land und aktuell Erstaufnahmeeinrichtungen\/Landesunterk\u00fcnfte betroffen sind. <!--more--><\/p>\n<p>Die Antworten nennen u.a. die Gemeinden Seeth und Boostedt. In der zweiten Frage wird nach den Auswirkungen auf die Gebietsk\u00f6rperschaften aufgrund der Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Berechnung der Einwohnerzahl gefragt.<\/p>\n<p>Die Antwort: Die ankommenden Fl\u00fcchtlinge werden bei ihrer Registrierung melderechtlich am Ort der jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtung\/Landesunterkunft als Einwohner erfasst. Das ist unabh\u00e4ngig vom aufenthaltsrechtlichen Status und von der Art der Unterkunft. Alle von den Meldebeh\u00f6rden erfassten Meldedaten \u00fcber Zuz\u00fcge und Fortz\u00fcge bilden die Grundlage f\u00fcr die Wanderungsstatistik. Sie werden vom Statistischen Amt f\u00fcr Hamburg und Schleswig-Holstein im Rahmen der amtlichen Bev\u00f6lkerungsfortschreibung auf der Basis der Zahlen des Zensus 2011 verarbeitet. Die monatlichen Ergebnisse flie\u00dfen in die Ermittlung der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde ein. Bei der Bev\u00f6lkerungsstatistik wird ausschlie\u00dflich die Gesamtheit der Bev\u00f6lkerung einer Kommune betrachtet und verwendet. Der jeweilige ma\u00dfgebliche statistische Bericht \u00fcber die Ergebnisse der Bev\u00f6lkerungsfortschreibung trifft keine Aussage dazu, ob und ggf. welcher Anteil der dort ausgewiesenen Bev\u00f6lkerung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Landesunterk\u00fcnften lebt.<\/p>\n<p>In Frage 3c wird nach den konkreten Auswirkungen f\u00fcr die Zahl der zu w\u00e4hlenden Vertreterinnen und Vertreter nach \u00a78 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz gefragt. In der Antwort wird auf die Zahlen des Statistischen Amtes nach dem Stand vom 31.12.2015 verwiesen. In die Bev\u00f6lkerungszahl sind die jeweiligen Fl\u00fcchtlinge einbezogen.<\/p>\n<p>Die Politik hat bereits nach Beantwortung der Kleinen Anfrage Alarm geschlagen. F\u00fcr die Gemeinde Seeth hei\u00dft das konkret, dass die Einwohnerzahl von 574 (2014) auf 1417 (2015) gewachsen ist. Folge: Das nordfriesische Dorf muss die Anzahl der Gemeindevertreter gleich um zwei Einstufungen anpassen, von 9 auf 13 Gemeindevertreter(innen). Sollte Seeth mangels ehrenamtlicher Kandidaten zu wenig Gemeindevertreter stellen, dann droht die Zwangsverpflichtung. Zitat des B\u00fcrgermeisters \u201eWie kann man mit Menschen Politik machen, die nicht freiwillig mitmachen?\u201c<\/p>\n<p>In Boostedt schnellte die Einwohnerzahl auf 5.326, dort muss die Gemeindevertretung von 17 auf 19 Personen erweitert werden. Der Leitende Verwaltungsbeamte Sven Plucas bewertete die Situation damals bereits kritisch. \u201eDas ist einer Momentaufnahme geschuldet, bildet aber nicht die tats\u00e4chliche Gegebenheit ab.\u201c<\/p>\n<p>Die Zeit dr\u00e4ngt. Die Parteien und W\u00e4hlergemeinschaften sind bereits dabei, ihre Gemeindevertreter(innen) aufzustellen. Das Problem h\u00e4tte bereits von Seiten der alten Landeregierung angegangen werden k\u00f6nnen. Dies ist nicht passiert. Daher gibt es jetzt von uns den Entwurf eines Gesetzes zu Durchf\u00fchrung der Gemeindewahlen in Gemeinden mit Erstaufnahmeeinrichtungen. Der Vorschlag der SPD, den \u00a761a als Sondervorschrift wieder ins Gemeinde- und Kreiswahlgesetz aufzunehmen, ist weder notwendig noch zielf\u00fchrend: Dieser Paragraph m\u00fcsste nach der Kommunalwahl dann n\u00e4mlich wieder gestrichen werden. So kann sich das Parlament auch mit sich selbst besch\u00e4ftigen!<\/p>\n<p>Liebe SPD-Fraktion, ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mit ihrem Artikel 2 im Gesetz zur Einf\u00fchrung einer Sperrklausel durchaus sympathisiere. Im Landtagswahlkampf hat die CDU-Landtagsfraktion f\u00fcr die Einf\u00fchrung der 4%-Sperrklausel geworben. Die Handlungsf\u00e4higkeit der gew\u00e4hlten Vertretungsk\u00f6rperschaften auf kommunaler Ebene muss wiederhergestellt werden. Wir brauchen arbeitsf\u00e4hige Kommunalvertretungen und Kreistage. Das habe ich bereits mehrfach im Plenum betont. Ob eine Sperrklausel von 2,5% in allen kommunalen Gremien ausreichend ist, um die Funktionsf\u00e4higkeit der kommunalen Gremien zu st\u00e4rken, stelle ich aber in Frage.<\/p>\n<p>Es ist Ihr gutes Recht als Opposition, den Finger in die Wunde zu legen. Sie haben die Sperrklausel zu Ihrer Regierungszeit ebenfalls nicht umsetzen k\u00f6nnen. So wie Sie sich damals an ihren Koalitionsvertrag gehalten haben, werden wir es jetzt auch tun.<\/p>\n<p>Ich bitte um \u00dcberweisung der Gesetzesinitiativen in den Innen- und Rechtsausschuss. Dieser wird sich aufgrund der Dringlichkeit bereits morgen in der Mittagspause mit den B\u00fcrgermeistern der beiden Gemeinden und den kommunalen Spitzenverb\u00e4nden \u00fcber das weitere Verfahren austauschen.<\/p>\n<p>Ich halte es f\u00fcr dringend erforderlich, dass die Sonderregelung f\u00fcr Boostedt und Seeth noch in dieser Landtagssitzung auf den Weg gebracht wird. Die erforderliche Rechtssicherheit sind wir den betroffenen Gemeinden schuldig. Daf\u00fcr scheint unsere Gesetzesinitiative praktischer, da sie ausschlie\u00dflich die Durchf\u00fchrung dieser Initiative zum Vorschlag hat. Die von Ihnen geforderte Einf\u00fchrung einer Sperrklausel und damit einhergehenden Verfassungs\u00e4nderung bedarf eines l\u00e4ngeren Verfahrens. Ich bitte um \u00dcberweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Petra Nicolaisen: Sonderregelung f\u00fcr Boostedt und Seeth sinnvoller als allgemeine Sperrklauseln &#8211; Am 04.01.2016 habe ich eine Kleine Anfrage &#8211; Drucksache 18\/3672 \u2013 gestellt. Darin ging es um die Auswirkungen von Erstaufnahmeeinrichtungen und Landesunterk\u00fcnften auf die Kommunen. Dabei stellt sich zun\u00e4chst die Frage, in welchen Gemeinden bzw. 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