{"id":245856,"date":"2017-11-27T11:53:06","date_gmt":"2017-11-27T11:53:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/deutsche-umwelthilfe-fordert-zwangsgeld-oder-zwangshaft-wegen-missachtung-von-gerichtsbeschluessen-fuer-saubere-luft-in-muenchen\/"},"modified":"2017-11-27T23:39:09","modified_gmt":"2017-11-27T22:39:09","slug":"deutsche-umwelthilfe-fordert-zwangsgeld-oder-zwangshaft-wegen-missachtung-von-gerichtsbeschluessen-fuer-saubere-luft-in-muenchen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/deutsche-umwelthilfe-fordert-zwangsgeld-oder-zwangshaft-wegen-missachtung-von-gerichtsbeschluessen-fuer-saubere-luft-in-muenchen\/","title":{"rendered":"Deutsche Umwelthilfe fordert Zwangsgeld oder Zwangshaft wegen Missachtung von Gerichtsbeschl\u00fcssen f\u00fcr &#8218;Saubere Luft&#8216; in M\u00fcnchen"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Trotz rechtskr\u00e4ftiger Verurteilung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten ab 2018 in M\u00fcnchen, verweigert der Freistaat die vom h\u00f6chsten bayerischen Verwaltungsgericht angeordneten Vorbereitungsma\u00dfnahmen &#8211; DUH-Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer J\u00fcrgen Resch wirft Ministerpr\u00e4sident Horst Seehofer &#8218;Missachtung des h\u00f6chsten bayerischen Verwaltungsgerichts&#8216; vor Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 21. November 2017 vor dem Verwaltungsgericht M\u00fcnchen einen Antrag auf &#8218;Zwangsgeld oder Zwangshaft&#8216; gegen die Bayerische Staatsregierung gestellt. <!--more-->Hintergrund ist die fortdauernde Weigerung des Freistaats, ein von der DUH bereits 2012 erstrittenes, mittlerweile rechtskr\u00e4ftiges Urteil f\u00fcr &#8218;Saubere Luft&#8216; in M\u00fcnchen einzuhalten und die notwendigen Schritte zur Einhaltung der Luftqualit\u00e4tsgrenzwerte f\u00fcr das Dieselabgasgift NO2 einzuleiten. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 27.02.2017 letztinstanzlich die Vollstreckbarkeit des Urteils f\u00fcr &#8218;Saubere Luft in M\u00fcnchen&#8216; aus dem Jahr 2012 bejaht und Fristen f\u00fcr die Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten mit Zwangsgeldern belegt hatte, weigert sich der Freistaat aktuell, diese rechtskr\u00e4ftige Entscheidung des h\u00f6chsten bayerischen Verwaltungsgerichts umzusetzen. In der aktuellen Auseinandersetzung zwischen DUH und Freistaat geht es um die Weigerung, der gerichtlichen Auflage nachzukommen und bis Ende August 2017 den Beginn der \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung bekannt zu machen, nach der &#8218;Verkehrsverbote f\u00fcr Fahrzeuge mit Dieselmotor in Bezug auf aufzulistende Stra\u00dfen(abschnitte) in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden sollen&#8216;. Wegen des fortgesetzten Rechtsbruchs, ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil zu respektieren, hatte die DUH bereits vor dem Verwaltungsgericht M\u00fcnchen eine Zwangsgeldandrohung beantragt und am 26.10.2017 eine Zwangsgeldfestsetzung in H\u00f6he von 4.000 Euro erwirkt. Die Staatsregierung zahlte zwischenzeitlich das Zwangsgeld, erkl\u00e4rte am 21.11.2017 aber sinngem\u00e4\u00df, das rechtskr\u00e4ftige Urteil zu Lasten von Umwelt und Menschen dennoch weiter ignorieren zu werden. &#8222;Die vors\u00e4tzliche Missachtung des h\u00f6chsten bayerischen Gerichts zeigt erschreckende Demokratiedefizite des bayerischen Ministerpr\u00e4sidenten Horst Seehofer. Die bayerische Staatsregierung ist offenbar dem Irrglauben verfallen, sich \u00fcber geltendes Recht und \u00fcber rechtskr\u00e4ftige Urteile hinwegsetzen zu k\u00f6nnen. Wir werden alle Rechtsmittel aussch\u00f6pfen, um zum Schutz der Gesundheit der M\u00fcnchner saubere Luft bereits im kommenden Jahr durch Diesel-Fahrverbote durchzusetzen&#8220;, so J\u00fcrgen Resch, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der DUH. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte mit seinem Beschluss im Februar 2017 best\u00e4tigt, dass das bereits 2012 im Rechtsstreit mit der DUH ergangene und seit 2014 rechtskr\u00e4ftige Urteil des Verwaltungsgerichts M\u00fcnchen weiterhin g\u00fcltig und vollstreckbar ist. Der Beschluss schreibt das weitere Vorgehen in drei konkret definierten und terminierten Schritten vor, die von der Regierung umzusetzen sind. Bis Ende Juni 2017 h\u00e4tte ein Gutachten vorliegen m\u00fcssen, das in einem vollst\u00e4ndigen Verzeichnis alle Stra\u00dfenabschnitte im Gebiet M\u00fcnchen benennt, an denen der NO2-Immissionsgrenzwert \u00fcberschritten wird. Ministerpr\u00e4sident Horst Seehofer pers\u00f6nlich hatte jedoch verf\u00fcgt, dass das Gutachten zun\u00e4chst unter Verschluss blieb und erst nach einer ersten Zwangsgeldandrohung der DUH Wochen sp\u00e4ter ver\u00f6ffentlicht wurde. Der n\u00e4chste Schritt &#8211; die Einleitung der \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans bis zum 31. August 2017 &#8211; wurde nicht umgesetzt. Daraufhin folgte der zweite Antrag der DUH auf Festsetzung eines Zwangsgeldes in H\u00f6he von 4.000 Euro, aufgrund dessen das Verwaltungsgericht M\u00fcnchen am 26.10.2017 den Freistaat zur Zahlung des Zwangsgeldes verurteilte. Die Anfrage der DUH beim zust\u00e4ndigen Umweltministerium, ob die Erf\u00fcllung nunmehr zu erwarten sei, blieb unbeantwortet. In einem Telefonat zwischen dem DUH-Anwalt. Remo Klinger und dem Umweltministerium erkl\u00e4rte dieses, dass man nicht gewillt sei, die Anfrage zu beantworten und die dort genannte Frist &#8217;nicht ernst&#8216; nehme. Es g\u00e4be eine klare Ansage der Landesregierung, keine Fahrverbote umzusetzen, daher bed\u00fcrfe es auch keiner Beteiligung oder Information der \u00d6ffentlichkeit. Daher stellte die DUH nun einen Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes oder Zwangshaft gegen den Freistaat, letztere zu vollziehen an der f\u00fcr Luftreinhaltung zust\u00e4ndigen Umweltministerin. Rechtsanwalt Remo Klinger, der f\u00fcr die DUH das Verfahren f\u00fchrt, erl\u00e4utert die Bedeutung des erneuten Antrags mit deutlich erh\u00f6htem Zwangsgeld: &#8222;Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes gebietet es, auch von deutlich h\u00e4rteren zivilprozessualen Vorschriften Gebrauch zu machen, um eine Beh\u00f6rde zu rechtm\u00e4\u00dfigem Handeln anzuhalten. Diese Situation ist hier offenkundig eingetreten: Trotz Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes weigert sich die Beh\u00f6rde, ihren rechtm\u00e4\u00dfigen Verpflichtungen nachzukommen.&#8220; Rechtsanwalt Ugo Taddei von der britischen NGO ClientEarth sagt: &#8222;Wenn Regierungen es vers\u00e4umen im Interesse der Bev\u00f6lkerung zu handeln, ist es unverzichtbar, dass wir uns an die Gerichte wenden k\u00f6nnen &#8211; und dass die Urteile befolgt werden. Wir finden es erstaunlich, dass diejenigen, die f\u00fcr unsere Gesundheit verantwortlich sind, so widerwillig sind, die n\u00f6tige Ma\u00dfnahmen einzuleiten, um uns sch\u00fctzen. Saubere Luft ist keine politische Frage &#8211; es geht um die Gesundheit der Menschen.&#8220; Im Februar 2018 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit von Fahrverboten auf Basis der aktuellen Rechtslage. Die bayerische Regierung muss bis zu diesem Zeitpunkt alle vorbereitenden Ma\u00dfnahmen zur Einf\u00fchrung von Diesel-Fahrverboten abgeschlossen haben, um die Fahrverbote dann umgehend einzuf\u00fchren. Selbst wenn das Bundesverwaltungsgericht erst noch die Einf\u00fchrung einer Blauen Plakette zur Durchf\u00fchrung von Fahrverboten verlangen sollte, wird diese bald kommen. Grund daf\u00fcr ist das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland aufgrund der anhaltenden \u00dcberschreitung der NO2-Grenzwerte. Noch im Dezember will die Kommission das Verfahren vor den Europ\u00e4ischen Gerichtshof bringen. Hintergrund: Die DUH erhob am 29.2.2012 Klage gegen den Freistaat wegen \u00dcberschreitung des NO2-Grenzwertes. Mit Urteil des Verwaltungsgerichts M\u00fcnchen vom 9.10.2012 wurde der Freistaat Bayern antragsm\u00e4\u00dfig verurteilt. Mit der 6. Fortschreibung des Plans werden die Grenzwerte f\u00fcr NO2 im Jahresmittel erst nach 2030 eingehalten werden k\u00f6nnen. Da trotz anhaltender Luftverschmutzung keine kurzfristig wirksamen Ma\u00dfnahmen f\u00fcr eine schnellstm\u00f6gliche Grenzwerteinhaltung ergriffen werden, hat die DUH einen Antrag auf Vollstreckung des rechtskr\u00e4ftigen Urteils gestellt. Mit Beschluss vom 29.6.2016 forderte das Bayerische Verwaltungsgericht M\u00fcnchen die Fortschreibung des Luftreinhalteplans f\u00fcr M\u00fcnchen mit effektiven Ma\u00dfnahmen innerhalb eines Jahres und drohte dem Freistaat ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro an, wenn diese Frist nicht eingehalten wird. Der Freistaat hatte gegen diesen Beschluss Beschwerde eingereicht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof drohte mit Beschluss vom 27.2.2017 dem Freistaat Bayern ein Zwangsgeld in H\u00f6he von 2.000 Euro an, falls er bis zum 29.6.2017 der \u00d6ffentlichkeit kein vollst\u00e4ndiges Verzeichnis aller Stra\u00dfenabschnitte im Gebiet M\u00fcnchen vorlegt, an denen der NO2-Immissionsgrenzwert \u00fcberschritten wird. Dies ver\u00f6ffentlichte der Freistaat jedoch erst im Juli 2017. Das Gutachten zeigt, dass an 123 Kilometern des Hauptverkehrsstra\u00dfennetzes von M\u00fcnchen \u00dcberschreitungen des NO2-Grenzwertes auftreten. Allerdings wurden zu niedrige Realemissionsdaten f\u00fcr Diesel-Fahrzeuge verwendet, weshalb die Belastungssituation in Wirklichkeit noch deutlich h\u00f6her ist, als angenommen. Ein weiteres Zwangsgeld in H\u00f6he von 4.000 Euro ist festgesetzt, wenn der Freistaat bis 31.12.2017 der \u00d6ffentlichkeit kein vollzugsf\u00e4higes Konzept zur Kenntnis bringt, aus dem sich ergibt, f\u00fcr welche aufzulistende Stra\u00dfenabschnitte Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Die britische Organisation ClientEarth unterst\u00fctzt Klagen &#8222;f\u00fcr saubere Luft&#8220; der Deutschen Umwelthilfe. Links: Antrag auf Zwangsgeld oder Zwangshaft gegen die Staatsregierung vom 21.11.2017: http:\/\/l.duh.de\/p171127 Zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.2.2017: http:\/\/l.duh.de\/p010317 Hintergrundpapier Klagen f\u00fcr saubere Luft: http:\/\/l.duh.de\/p171127 Mehr \u00fcber das Projekt &#8222;Right to Clean Air&#8220;: http:\/\/www.duh.de\/projekte\/right-to-clean-air\/ Mehr \u00fcber ClientEarth: https:\/\/www.clientearth.org\/ Pressekontakt: J\u00fcrgen Resch, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer 0171 3649170, resch@duh.de Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen &amp; Klinger Rechtsanw\u00e4lte 030 884 72 80, 0171 2435458, klinger@geulen.com Ugo Taddei, Rechtsanwalt ClientEarth 0032 2 808 4323, utaddei@clientearth.org DUH-Pressestelle: Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de www.duh.de, www.twitter.com\/umwelthilfe, www.facebook.com\/umwelthilfe Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>mehr Informationen http:\/\/ots.de\/whCgM<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/22521\/3799092\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Trotz rechtskr\u00e4ftiger Verurteilung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten ab 2018 in M\u00fcnchen, verweigert der<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-245856","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/245856","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=245856"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/245856\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":245977,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/245856\/revisions\/245977"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=245856"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=245856"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=245856"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}