{"id":246343,"date":"2017-12-07T12:41:29","date_gmt":"2017-12-07T12:41:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/die-politische-juncker-kommission-ueberlaesst-die-online-gluecksspielreform-den-gerichten\/"},"modified":"2017-12-07T12:41:29","modified_gmt":"2017-12-07T12:41:29","slug":"die-politische-juncker-kommission-ueberlaesst-die-online-gluecksspielreform-den-gerichten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/die-politische-juncker-kommission-ueberlaesst-die-online-gluecksspielreform-den-gerichten\/","title":{"rendered":"Die &#8222;politische&#8220; Juncker-Kommission \u00fcberl\u00e4sst die Online-Gl\u00fccksspielreform den Gerichten"},"content":{"rendered":"<p>Br\u00fcssel (ots) &#8211; Die in der EU ans\u00e4ssigen und regulierten  Gl\u00fccksspielanbieter nehmen die heutige Entscheidung der  Juncker-Kommission, ihre Arbeit zur Bek\u00e4mpfung von Verst\u00f6\u00dfen gegen  die Regelungen des EU-Binnenmarktes im Gl\u00fccksspielsektor  einzustellen, zur Kenntnis. Hiervon ist auch ein gegen\u00fcber der  Bundesregierung in Deutschland bereits eingeleitetes Verfahren  betroffen.<!--more--> Mit einer Vielzahl von Gerichtsverfahren, mehr als 30  \u00fcbereinstimmenden Urteilen des Gerichtshofs der Europ\u00e4ischen Union  (EuGH) und weiteren dort anh\u00e4ngigen Verfahren ist es offensichtlich,  dass der Online-Gl\u00fccksspielsektor als ein per se  grenz\u00fcberschreitendes Angebot in verschiedenen L\u00e4ndern &#8211; zu denen  auch Deutschland z\u00e4hlt &#8211; mit zahlreichen Verst\u00f6\u00dfen gegen das EU-Recht konfrontiert ist. Gleichzeitig nutzen Verbraucher oft unregulierte,  nicht in der EU ans\u00e4ssige Gl\u00fccksspielangebote. Die  Kommissionsentscheidung steht zudem im Widerspruch zu den von der EU  selbst gesetzten politischen Priorit\u00e4ten, insbesondere dem  EU-Programm f\u00fcr den Digitalen Binnenmarkt. Schlie\u00dflich ist sie  unvereinbar mit den konzertierten Anstrengungen zur Verbesserung der  Verbrauchersicherheit sowie zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche und der  Spielmanipulation im Vorfeld der FIFA Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft in  Russland im kommenden Jahr.     Die Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission heute  offiziell eingestellt hat, betreffen eine Reihe nationaler Gesetze  und Praktiken, die als schwerwiegende und eindeutige Verst\u00f6\u00dfe gegen  das prim\u00e4re EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGH zu qualifizieren sind. Auch gegen Deutschland war die Europ\u00e4ische Kommission zuletzt  2015 mit einem PILOT-Verfahren als Vorstufe eines  Vertragsverletzungsverfahrens vorgegangen. Die EGBA ruft in  Erinnerung, dass die Kommission hierin festgestellt hatte, dass das  staatliche Monopol f\u00fcr Sportwetten, das aufgrund der Feststellungen  des EuGH (C-316\/07, Sto\u00df u.a.; C-46\/08, Carmen Media) von den  deutschen Gerichten als europarechtswidrig betrachtet wurde, im  regulierten Bereich wegen der Verz\u00f6gerungen im Konzessionsverfahren  weiterhin fortdauert (sp\u00e4ter auch EuGH C-336\/14, Ince). Gleichzeitig  hatte die Kommission bezweifelt, dass die 2012 von den L\u00e4ndern  verabschiedete Experimentierklausel f\u00fcr Sportwetten, nach der f\u00fcr  einen Zeitraum von sieben Jahren Sportwetten mit einer Konzession  veranstaltet werden d\u00fcrfen, wirtschaftlich noch Sinn mache, da die  Experimentierklausel bis 2019 befristet sei und noch immer keine  Konzessionen erteilt wurden. Die Kommission hatte zudem erhebliche  Zweifel am Erreichen der Ziele des Gl\u00fccksspiel\u00e4nderungsstaatsvertrags von 2012 geltend gemacht, wie dem Jugend- und Spielerschutz und einer Bek\u00e4mpfung der Spielsucht sowie von Gefahren f\u00fcr die Integrit\u00e4t des  Sports. Sie stellte zudem fest, dass die Lenkung des Gl\u00fccksspiels in  geordnete und \u00fcberwachte Bahnen bei einem Marktanteil von 30 % nicht  regulierter Gl\u00fccksspiele als gescheitert betrachtet werden muss.  Diese Feststellungen der Kommission bleiben weiterhin uneingeschr\u00e4nkt g\u00fcltig.     Maarten Haijer, Generalsekret\u00e4r der EGBA, stellt fest: &#8222;Die  heutige Entscheidung der Kommission f\u00f6rdert Gl\u00fccksspielanbieter aus  Drittstaaten, die ihre Produkte unreguliert in der EU anbieten zu  Lasten in der EU lizenzierter und regulierter Anbieter. Die  Entscheidung der Kommission ist kein Pr\u00e4judiz f\u00fcr die Rechtslage in  Deutschland. Die nationalen Gerichte als auch der EuGH werden wieder  verst\u00e4rkt mit Gl\u00fccksspielf\u00e4llen konfrontiert sein. Es ist davon  auszugehen, dass sich nationale Gerichte nun wieder verst\u00e4rkt an den  EuGH wenden Mit ihrer Entscheidung verzichtet die Juncker-Kommission  auf die M\u00f6glichkeit, ihr ehrgeiziges Programm f\u00fcr den digitalen  Binnenmarkt in ihrer Rolle als H\u00fcterin der Vertr\u00e4ge ernsthaft zu  untermauern. Die Frage ist nicht, ob die Kommission einen Binnenmarkt f\u00fcr Online-Gl\u00fccksspiele schaffen sollte oder nicht. Vielmehr zeigt  die Vorstellung, dass regulatorische und EU-rechtliche  Herausforderungen des Online-Gl\u00fccksspielsektors von den  Mitgliedstaaten individuell gel\u00f6st werden k\u00f6nnen, ein mangelndes  Verst\u00e4ndnis des digitalen Verbrauchers durch die Juncker-Kommission.&#8220;     Die Kommission selbst kam bereits 2012 zu dem Schluss, dass die in der EU vorherrschenden ordnungspolitischen, gesellschaftlichen und  technischen Fragen von den einzelnen Mitgliedstaaten nicht ad\u00e4quat  angegangen werden k\u00f6nnen. Dies gilt insbesondere angesichts der  grenz\u00fcberschreitenden Dimension des Online-Gl\u00fccksspiels. Die  Kommission schl\u00e4gt keine EU-weiten Rechtsvorschriften f\u00fcr  Online-Gl\u00fccksspiele vor. Sie schl\u00e4gt ein umfassendes B\u00fcndel von  Ma\u00dfnahmen und gemeinsamen Grunds\u00e4tzen zum Schutz der Verbraucher  vor.&#8220; (1)     Mit der heutigen Entscheidung der Kommission wird die Forderung  des Europ\u00e4ischen Parlaments in dem Bericht \u00fcber Online-Gl\u00fcckspiele im Binnenmarkt konterkariert, in dem die Einleitung von  Vertragsverletzungsverfahren gegen solche Mitgliedstaaten gefordert  wurde, die gegen EU-Recht zu versto\u00dfen scheinen. (2)     Haijer f\u00fcgte hinzu: &#8222;EU-Mitgliedstaaten wie Italien und D\u00e4nemark  sind mit gutem Beispiel vorangegangen und haben einen Rahmen f\u00fcr  Gl\u00fccksspiele geschaffen, der funktioniert: Sie zeichnen sich durch  strenge Vorschriften und Kontrollen in Verbindung mit einem  Steuerniveau aus, das die Nutzung staatlich lizenzierter und  \u00fcberwachter Angebote und damit ein hohes Ma\u00df an Verbraucherschutz  sicherstellt. Genauso wie die Gl\u00fccksspielindustrie sind auch weitere  Branchen vom neuen strategischen Ansatz der Kommission betroffen. Die heutige Entscheidung \u00fcber die Einstellung der Verfahren \u00e4ndert nichts an der Rechtslage und kann &#8211; wie die Kommission selbst sagt &#8211; nicht  als eine Form des &#8222;Durchwinkens&#8220; von bestehenden Verst\u00f6\u00dfen auf  mitgliedstaatlicher Ebene gegen das EU-Recht verstanden werden. Die  Kommission bekr\u00e4ftigt, dass sie die Mitgliedstaaten weiterhin dabei  unterst\u00fctzen wird, den Rechtsrahmen f\u00fcr Online-Gl\u00fccksspiele zu  modernisieren. Das kann freilich nur mit einer umfassenden  Regulierung aller Online-Gl\u00fccksspielprodukte funktionieren, damit im  regulierten Markt ein hohes Spielerschutzniveau sichergestellt werden kann.&#8220;     Hintergrund     Die Entscheidung der Kommission widerspricht ihrer eigenen Aussage in der Mitteilung &#8222;EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere  Anwendung&#8220; (C(2016)8600), in der es hei\u00dft: &#8222;Die Kommission wird  entschlossen gegen Verst\u00f6\u00dfe vorgehen, die die vier Grundfreiheiten  untergraben k\u00f6nnten&#8220;. In diesem Papier verpflichtet sich die  Kommission, sich &#8222;auf die wichtigsten Verst\u00f6\u00dfe zu konzentrieren&#8220;.  Wenn sie dabei jedoch einen ganzen Sektor wie das Gl\u00fccksspiel  unber\u00fccksichtigt l\u00e4sst, l\u00e4uft sie Gefahr, wichtige Verst\u00f6\u00dfe zu  \u00fcbersehen, die f\u00fcr die EU-weite Durchsetzung des Binnenmarktes von  allgemeiner Bedeutung sein k\u00f6nnten.     Ihre kommunizierte Absicht, &#8222;weiterhin weiterreichende Probleme  bei der Durchsetzung aufzuzeigen&#8220; konterkariert die Kommission, wenn  sie Vertragsverletzungsverfahren en bloc einstellt ohne zu  ber\u00fccksichtigen, dass diese f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchsetzung des  EU-Rechts in den betreffenden L\u00e4ndern von gr\u00f6\u00dfter Bedeutung sein  k\u00f6nnen.     \u00dcber die EGBA      Die EGBA ist ein Zusammenschluss der f\u00fchrenden europ\u00e4ischen Spiel- und Wettbetreiber Bet-at-home, BetClic, GVC Holdings PLC, Expekt,  Kindred Plc, ZEAL Network, Betsson Group und Bet365. Die Gibraltar  Betting and Gaming Association (GBGA), Branschf\u00f6reningen f\u00f6r  Onlinespel (BOS) und die \u00d6sterreichische Vereinigung f\u00fcr Wetten und  Gl\u00fccksspiel (OVWG) sind assoziierte Mitglieder der EGBA. Als  gemeinn\u00fctziger Verein mit Sitz in Br\u00fcssel setzt sich die EGBA f\u00fcr die Rechte von mehr als 20 Millionen erwachsenen europ\u00e4ischen B\u00fcrgern  ein, an Online-Gl\u00fccksspielen ihrer Wahl in einer informierten,  geregelten, sicheren und gesch\u00fctzten Umgebung teilzunehmen. W\u00e4hrend  das Online-Gl\u00fccksspiel nach wie vor einen kleineren Anteil am  gesamten Gl\u00fccksspielmarkt ausmacht (15 %), hat sich das  Online-Gl\u00fccksspiel dank Innovation, Technologie und der Nachfrage der digitalen Verbraucher zu einem Branchenchampion der europ\u00e4ischen  digitalen Wirtschaft mit materiellen Nebeneffekten f\u00fcr andere  digitale Volkswirtschaften und starken Synergien mit dem Sport  entwickelt. Die EGBA-Mitglieder haben mehr als 600 Mio. EUR in die  digitale Sicherheit investiert und mit mehr als 800 Mio. EUR zum  Sport beigetragen, haupts\u00e4chlich durch Sponsoring und den Erwerb  innovativer Sport-Streaming-Rechte. www.egba.eu  (1) http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-12-1135_de.htm  (2) http:\/\/ots.de\/HR9q5    Pressekontakt: F\u00fcr weitere Einzelheiten kontaktieren Sie bitte: Maarten Haijer, Secretary General, EGBA, maarten.haijer@egba.eu, +32  25 540 890  Original-Content von: EGBA &#8211; European Gaming and Betting Association, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/65869\/3809270\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Br\u00fcssel (ots) &#8211; Die in der EU ans\u00e4ssigen und regulierten Gl\u00fccksspielanbieter nehmen die heutige Entscheidung der Juncker-Kommission, ihre Arbeit zur<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-246343","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/246343","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=246343"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/246343\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=246343"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=246343"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=246343"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}