{"id":248027,"date":"2017-12-29T14:44:38","date_gmt":"2017-12-29T14:44:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/winkelmeier-becker-opfer-von-straftaten-in-sozialen-netzwerken-erhalten-mehr-rechte\/"},"modified":"2017-12-29T14:44:38","modified_gmt":"2017-12-29T14:44:38","slug":"winkelmeier-becker-opfer-von-straftaten-in-sozialen-netzwerken-erhalten-mehr-rechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/winkelmeier-becker-opfer-von-straftaten-in-sozialen-netzwerken-erhalten-mehr-rechte\/","title":{"rendered":"Winkelmeier-Becker: Opfer von Straftaten in sozialen Netzwerken erhalten mehr Rechte"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Beschwerdeverfahren nach dem  Netzwerkdurchsetzungsgesetz m\u00fcssen nun zur Verf\u00fcgung stehen     Mit Ablauf der dreimonatigen \u00dcbergangsfrist am 31. Dezember 2017  entfaltet das von Bundestag und Bundesrat im Sommer verabschiedete  Netzwerkdurchsetzungsgesetz seine volle Wirksamkeit.<!--more--> Dazu erkl\u00e4rt die rechtspolitische Sprecherin der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:     &#8222;Endlich erhalten Opfer von Straftaten im Internet mehr Rechte  gegen\u00fcber den Anbietern von gro\u00dfen sozialen Netzwerken wie Facebook  oder Twitter. Die Plattformbetreiber m\u00fcssen nun leicht erreichbare  und wirksame Beschwerdem\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung stellen, damit  Nutzer strafbare Inhalte melden k\u00f6nnen. Eingehende Beschwerden m\u00fcssen unverz\u00fcglich zur Kenntnis genommen und auf ihre Berechtigung hin  gepr\u00fcft werden. Sofern ein geposteter Inhalt rechtswidrig ist, muss  er von dem Plattformbetreiber gel\u00f6scht werden &#8211; in offensichtlichen  F\u00e4llen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde. Kommen  die Provider ihren Pflichten zur Einrichtung von Beschwerdeverfahren  nicht nach, m\u00fcssen sie mit empfindlichen Bu\u00dfgeldern rechnen.     Diese neuen Regeln sind wichtig, da Internetplattformen in der  Vergangenheit oftmals auf Beschwerden nicht reagiert haben, obwohl  die Inhalte nach dem deutschen Strafgesetzbuch eindeutig verboten  waren, beispielsweise im Fall von Bedrohungen, Beleidigungsdelikten,  unbefugtem Verbreiten von privaten oder kompromittierenden Fotos oder bei Holocaustleugnung. Die Opfer solcher Taten waren praktisch  rechtlos gestellt, denn f\u00fcr sie war h\u00e4ufig schon nicht erkennbar, wie und von wem sie eine Entfernung des Inhalts verlangen k\u00f6nnen. Es ist  aber nicht akzeptabel, wenn zum Beispiel eine Morddrohung oder ein  Gewaltaufruf lange im Netz stehen.     Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden weder neue Verbote  eingef\u00fchrt noch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit beschnitten. Es  geht vielmehr darum, dass das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik  Deutschland auch im Internet durchgesetzt und dadurch die Interessen  der Opfer von Straftaten gesch\u00fctzt werden.     Das Gesetz ist im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren so  gefasst worden, dass es f\u00fcr die Plattformbetreiber keinen Anlass  gibt, in Zweifelsf\u00e4llen vorsorglich auch rechtm\u00e4\u00dfige Inhalte zu  l\u00f6schen, um Bu\u00dfgelder zu vermeiden. Ein Bu\u00dfgeld wird nur dann  verh\u00e4ngt, wenn ein Plattformbetreiber systematisch gegen die  gesetzlichen Pflichten verst\u00f6\u00dft, etwa wenn er keine  Beschwerdem\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung stellt oder Beschwerden  generell nicht sachgerecht bearbeitet. Einzelf\u00e4lle, in denen die  Beurteilung immer schwierig, strittig oder auch einmal falsch sein  kann, reichen f\u00fcr ein Bu\u00dfgeld nicht. Zudem haben wir als Union daf\u00fcr  gesorgt, dass die sozialen Netzwerke die Entscheidung \u00fcber die  Rechtswidrigkeit Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle  \u00fcberantworten k\u00f6nnen, wie sie aus dem Jugendmedienschutz bekannt und  bew\u00e4hrt sind.     Zu l\u00f6schen ist immer nur ein bestimmter strafbarer Inhalt, also  zum Beispiel ein Posting oder ein Bild. Dagegen verlangt das  Netzwerkdurchsetzungsgesetz weder die L\u00f6schung von Inhalten, die nach deutschem Recht zul\u00e4ssig sind, noch die Sperrung eines ganzen  Nutzeraccounts. Wenn dies geschieht, dann beruht dies auf einer  eigenen Entscheidung des Plattformbetreibers, die m\u00f6glicherweise von  gesch\u00e4ftlichen Erw\u00e4gungen oder vom US-amerikanischen Recht gepr\u00e4gt  ist. Dieses weite Ermessen von Unternehmen ist ein Problem, wo eine  Plattform bestimmte Kommunikationswege im Netz weitgehend  monopolisiert. Denn Nutzer f\u00fchlen sich dann der Willk\u00fcr der  Unternehmen ausgeliefert und es besteht dadurch tats\u00e4chlich die  Gefahr, dass unerw\u00fcnschte Meinungen unterdr\u00fcckt werden. Wir m\u00fcssen  daher dar\u00fcber nachdenken, wie Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt  auf gro\u00dfen marktm\u00e4chtigen Internetplattformen gesichert werden  k\u00f6nnen. Dazu kann ein Rechtsanspruch der Nutzer geh\u00f6ren, ein solches  soziales Netzwerk f\u00fcr den Meinungsaustausch nutzen zu k\u00f6nnen. Dies  w\u00fcrde auch bedeuten, dass der Netzwerkbetreiber nicht willk\u00fcrlich  rechtm\u00e4\u00dfige Inhalte l\u00f6schen darf. Tut er dies dennoch, kann der  Nutzer eine Wiederherstellung seines Beitrages verlangen.     Wir m\u00fcssen weitere Diskussionen in diese Richtung f\u00fchren. Weniger  Regulierung f\u00fcr Internetplattformen, wie sie AfD, FDP und Linkspartei wollen, ist dagegen der falsche Weg. Denn die Opfer von Straftaten im Netz d\u00fcrfen nicht allein gelassen werden.&#8220;    Pressekontakt: CDU\/CSU &#8211; Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon:  (030) 227-52360 Fax:      (030) 227-56660 Internet: http:\/\/www.cducsu.de Email: pressestelle@cducsu.de  Original-Content von: CDU\/CSU &#8211; Bundestagsfraktion, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/7846\/3827241\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Beschwerdeverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz m\u00fcssen nun zur Verf\u00fcgung stehen Mit Ablauf der dreimonatigen \u00dcbergangsfrist am 31. 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