{"id":24864,"date":"2010-11-21T08:00:54","date_gmt":"2010-11-21T07:00:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=24864"},"modified":"2010-11-19T16:16:07","modified_gmt":"2010-11-19T15:16:07","slug":"vor-und-rufnamen-in-passen-und-personalausweisen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/vor-und-rufnamen-in-passen-und-personalausweisen\/","title":{"rendered":"Vor- und Rufnamen in P\u00e4ssen und Personalausweisen"},"content":{"rendered":"<p>Zur Thematik Vor- und Rufnamen in Pass- und Ausweisdokumenten hat es Anfragen von B\u00fcrgern gegeben. Das Bundesministerium des Innern erkl\u00e4rt die entscheidenden Fakten wie folgt:<!--more--><\/p>\n<p>Nach wie vor werden auf P\u00e4ssen und Personalausweisen im Feld &#8222;Vornamen&#8220;, das neben dem Lichtbild abgedruckt ist, alle Vornamen vermerkt, wie sie in der Geburtsurkunde angegeben sind. Keinem der Vornamen wird auf Basis der rechtlichen Grundlage, dass alle in einer Geburtsurkunde eingetragenen Vornamen gleichberechtigt sind, die Funktion eines &#8222;Rufnamens&#8220; zugewiesen. Der \u00fcblicherweise gebrauchte Vorname wird aber in jedem Fall mit aufgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der so genannte maschinenlesbare Bereich auf P\u00e4ssen und Ausweisen darf auch den oder die Vornamen enthalten. Dieser Bereich ist f\u00fcr die schnelle automatisierte Kontrolle durch hoheitliche Stellen \u2013 z. B. Grenzkontrollen \u2013 und durch Bef\u00f6rderungsunternehmen, die aufgrund internationaler Abkommen oder Einreisebestimmungen zu Kontrollen im internationalen Reiseverkehr verpflichtet sind, vorgesehen.<\/p>\n<p>F\u00fcr das Er\u00f6ffnen oder Schlie\u00dfen eines Bankkontos, die Ausfertigung von Kraftfahrzeugbriefen oder gar f\u00fcr Bewerbungen ist der maschinenlesbare Bereich nicht relevant. Nicht-\u00f6ffentlichen Stellen dienen der Pass und der alte Personalausweis, der bis 31. Oktober 2010 beantragt werden konnte, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz ausschlie\u00dflich als Sichtausweis. Zum \u00dcberpr\u00fcfen der pers\u00f6nlichen Angaben sind die entsprechenden Felder, z. B. &#8222;Name&#8220; oder &#8222;Vornamen&#8220;, vorgesehen. Auch beim neuen Personalausweis, der am 1. November 2010 eingef\u00fchrt wurde und \u00fcber die freiwillig nutzbare Online-Ausweisfunktion verf\u00fcgt, werden der oder die Vornamen nicht aus dem maschinenlesbaren Bereich, sondern aus separaten Feldern f\u00fcr die Online-Ausweisfunktion abgerufen. Dort sind generell alle Vornamen \u2013 ebenfalls gleichberechtigt und bis zu einer maximalen L\u00e4nge von 80 Zeichen \u2013 abgelegt.<\/p>\n<p>Die vollst\u00e4ndige Darstellung aller Vornamen im maschinenlesbaren Bereich ist aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl nicht in jedem Fall m\u00f6glich. In der Vergangenheit konnte zwar auf Wunsch des Ausweisinhabers der \u00fcblicherweise gebrauchte Vorname als &#8222;Rufname&#8220; in den maschinenlesbaren Bereich \u00fcbernommen werden, dieses Verfahren hat jedoch zu einer uneinheitlichen Struktur gef\u00fchrt. Seit Oktober 2010 wird die Zusammensetzung nach einem einheitlichen Verfahren festgelegt, das auf die Empfehlungen der internationalen Organisation f\u00fcr zivile Luftfahrt zur\u00fcckgeht. Aus den gleichen Gr\u00fcnden sind im maschinenlesbaren Bereich auch keine Umlaute enthalten, sondern deren Umschreibungen. Auf diese Weise k\u00f6nnen Komplikationen im Rahmen von Grenzkontrollen aufgrund unterschiedlicher Schreibweisen weitestgehend ausgeschlossen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Thematik Vor- und Rufnamen in Pass- und Ausweisdokumenten hat es Anfragen von B\u00fcrgern gegeben. 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