{"id":254183,"date":"2018-03-28T12:40:35","date_gmt":"2018-03-28T12:40:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/besondere-neuigkeiten\/pol-hl-staatsanwaltschaft-luebeck-pressestelle-ueberwachungsvorwuerfe-der-kieler-nachrichten-folgemeldung\/"},"modified":"2018-03-28T12:40:35","modified_gmt":"2018-03-28T12:40:35","slug":"pol-hl-staatsanwaltschaft-luebeck-pressestelle-ueberwachungsvorwuerfe-der-kieler-nachrichten-folgemeldung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/pol-hl-staatsanwaltschaft-luebeck-pressestelle-ueberwachungsvorwuerfe-der-kieler-nachrichten-folgemeldung\/","title":{"rendered":"POL-HL: Staatsanwaltschaft L\u00fcbeck &#8211; Pressestelle    \/\n\n\u00dcberwachungsvorw\u00fcrfe der Kieler Nachrichten (Folgemeldung)"},"content":{"rendered":"<p>L\u00fcbeck (ots) &#8211; Der Leitende Oberstaatsanwalt L\u00fcbeck     &#8211; Pressestelle &#8211;     (127aE &#8211; 2\/2018)     Aufgrund des in der Presseberichterstattung der Kieler Nachrichten vom 15. und 17. Juli 2017 ge\u00e4u\u00dferten Verdachts, dass das  Firmenfahrzeug des Chefredakteurs Longardt m\u00f6glicherweise mit einem  vermeintlichen Peilsender \u00fcberwacht worden sein soll, hat die  Staatsanwaltschaft L\u00fcbeck ein <!--more-->Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt  wegen des Verdachts des unerlaubten Erhebens von Daten gem\u00e4\u00df \u00a7 43  Abs. 2 Nr. 1 BDSG in Verbindung mit \u00a7 44 Abs. 1 BDSG gef\u00fchrt.     Mit der Durchf\u00fchrung der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft  L\u00fcbeck wegen des durch die Berichterstattung der Kieler Nachrichten  erweckten Eindrucks, die \u00dcberwachung sei durch Verantwortliche aus  den Reihen der Landespolizei veranlasst worden, das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in Mainz beauftragt. Die Ermittlungen sind nunmehr  abgeschlossen. Sie haben keine belastbaren Anhaltspunkte daf\u00fcr  ergeben, dass der Dienstwagen des Chefredakteurs Longardt mit einer  Peil- bzw. Sendevorrichtung zur Feststellung des Fahrzeugstandortes  versehen gewesen w\u00e4re.     Entsprechende Ger\u00e4tschaften konnten schon bei einer Untersuchung  des Fahrzeugs auf Veranlassung der Kieler Nachrichten nicht  festgestellt werden.     Die Kieler Nachrichten hatten im Rahmen der Berichterstattung  Videomaterial ver\u00f6ffentlicht, auf dem zu sehen war, dass bei einer  Messung an dem Dienstwagen Signale einer Funkwelle mit Frequenzen im  Bereich 1003,9 MHz bis 1042,5 MHz angezeigt wurden.     Die von den Kieler Nachrichten als &#8222;auf IT-Sicherheit  spezialisierter Dienstleister&#8220; und &#8222;Gutachter&#8220; bezeichnete  Messperson, die nach eigenen Angaben gegen\u00fcber den Ermittlern des  Landeskriminalamtes Mainz \u00fcber keinerlei Ausbildung oder  Spezialisierung im Bereich der Frequenzmessung verf\u00fcgt, hatte nach  dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Rahmen der  Messung keine Ma\u00dfnahmen au\u00dfer dem Abschalten von Mobilfunkger\u00e4ten  ergriffen, um externe St\u00f6rfaktoren auszuschlie\u00dfen, die das  Messergebnis beeinflussen konnten. Erforderlich gewesen w\u00e4re eine  Messung in einem von st\u00f6renden Signalen professionell abgeschirmten  Raum. Eine solche hat nicht stattgefunden. Die seitens der Kieler  Nachrichten aufgestellte Behauptung, dass &#8222;s\u00e4mtliche andere Quellen,  die die Messung h\u00e4tten beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen&#8220;, ausgeschlossen worden seien, ist mithin fachlich unzutreffend.     Die in der Berichterstattung ge\u00e4u\u00dferte Vermutung, die Ursache des  Signals sei ein an dem Fahrzeug angebrachter Peilsender, beruhte  ausschlie\u00dflich auf Angaben, die verschiedene, der Staatsanwaltschaft  nicht benannte Quellen aus den Reihen der Polizei gegen\u00fcber Bastian  Modrow als Redakteur der Kieler Nachrichten get\u00e4tigt haben sollen. In verschiedenen Artikeln wurde dargestellt, es h\u00e4tten mehrere mit  Kriminaltechnik vertraute Polizeibeamte nach Inaugenscheinnahme des  Videos erkl\u00e4rt, dass es sich bei dem gemessenen Frequenzbereich um  einen solchen handele, auf dem Beh\u00f6rden wie die Polizei mit  Peilsendern arbeiteten, um Personen zu orten.     Diese Behauptungen der von den Kieler Nachrichten konsultierten  Polizeiquellen sind nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen  Ermittlungen in der Sache unzutreffend.     Die gemessenen Frequenzen sind vielmehr dem  Flugnavigationsfunkdienst und dem mobilen Flugdienst zugewiesen (960  MHz bis 1164 MHz). Dar\u00fcber hinaus ist der betroffene Frequenzbereich  f\u00fcr nicht weiter bezeichnete milit\u00e4rische Funkanwendungen vorgesehen. Der Zentralbereich der an dem Fahrzeug des Chefredakteurs Longardt  gemessenen Frequenzen f\u00e4llt dabei in den Teilbereich 1025 MHz bis  1035 MHz, der der zivilen und milit\u00e4rischen Navigation  (Sekund\u00e4rradar) zugewiesen ist und f\u00fcr diesen Zweck von der Deutsche  Flugsicherung GmbH genutzt wird. Die dar\u00fcber hinaus gemessenen  Signale ober- und unterhalb dieses Bereichs lassen sich zwar nicht  dem Sekund\u00e4rradar zuordnen, sie bewegen sich aber ebenfalls im  Bereich der Flugnavigation.     Der Polizei sind f\u00fcr ihre Aufgaben g\u00e4nzlich andere Frequenzen fern des gemessenen Bereichs zugewiesen.     Die Kieler Nachrichten haben nach eigenen Angaben zur Begutachtung des Videomaterials einen &#8222;zivilen Experten f\u00fcr GPS-Ortungsger\u00e4te im  Kreis Segeberg&#8220; konsultiert, zu dessen Identit\u00e4t sie gegen\u00fcber der  Staatsanwaltschaft keine Angaben gemacht haben. Der vermeintliche  Experte soll zu der Bewertung gekommen sein, es handele sich nicht um ein &#8222;frei verf\u00fcgbares Frequenzband&#8220;, mithin m\u00fcsse es &#8222;ein  nicht-\u00f6ffentliches, beh\u00f6rdliches, staatliches bzw. geheimes  Frequenzband&#8220; sein. Dieser Aussage kommt angesichts der  Feststellungen zu dem gemessenen Frequenzbereich (Flugnavigation)  keine weiterreichende Aussagekraft zu, zumal auch nicht zu erkennen  ist, dass der sogenannte Experte eine \u00dcberpr\u00fcfung des  Frequenzbereichs, beispielsweise anhand der Frequenzzuweisungstabelle und des Frequenzplans, die beide u. a. im Internet frei einsehbar  sind, vorgenommen hat.     Entsprechende Internetrecherchen will ein Redakteur der Kieler  Nachrichten nach zeugenschaftlichen Angaben zwar durchgef\u00fchrt und  Hinweise darauf erlangt haben, dass es sich bei den gemessenen  Frequenzen um solche aus dem Bereich der Flugnavigation handeln  k\u00f6nnte. Diese Ergebnisse haben in der Berichterstattung der Kieler  Nachrichten allerdings keinen Niederschlag gefunden. Vielmehr ist  eine \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferung des seinerzeitigen Direktors des  Landeskriminalamtes Kiel, seiner Kenntnis nach handele es sich bei  den gemessenen Frequenzen um solche aus dem Bereich der  Flugnavigation, in der Berichterstattung vom 18.07.2017 in Zweifel  gezogen worden.     Indes ist es nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei  allen Hochfrequenzsignalen &#8211; und um solche handelt es sich auch bei  den am Fahrzeug des Chefredakteurs Longardt gemessenen &#8211; m\u00f6glich,  dass diese sich ausbreiten und auch an anderen Orten, wie z. B. dem,  an dem die videodokumentierten Messungen durchgef\u00fchrt wurden,  festgestellt werden k\u00f6nnen. So haben beispielsweise bei dem von der  Staatsanwaltschaft beauftragten Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz  eine Physikerin und ein Elektroingenieur im Rahmen der Ermittlungen  an einem beliebigen Ort in Mainz eine Vergleichsmessung vorgenommen,  bei der ebenfalls das Signalspektrum des Sekund\u00e4rradars gemessen  worden ist.     Im Ergebnis stellt sich die der Berichterstattung der Kieler  Nachrichten zu entnehmende Annahme, dass es &#8222;offenbar&#8220; in den  zur\u00fcckliegenden Wochen eine \u00dcberwachung von Journalisten, die in der  sog. &#8222;Rockeraff\u00e4re&#8220; bei der Landespolizei recherchierten, gegeben  habe, in deren Rahmen an dem Dienstwagen des Chefredakteurs ein  Peilsender angebracht worden sei, als Schlussfolgerung aufgrund  sachlich nicht belastbarer Recherchen dar.     Das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ist mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.     <\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/43738\/3903168\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00fcbeck (ots) &#8211; Der Leitende Oberstaatsanwalt L\u00fcbeck &#8211; Pressestelle &#8211; (127aE &#8211; 2\/2018) Aufgrund des in der Presseberichterstattung der Kieler<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[20],"tags":[],"class_list":["post-254183","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-besondere-neuigkeiten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/254183","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=254183"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/254183\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=254183"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=254183"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=254183"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}