{"id":259369,"date":"2018-06-14T19:00:26","date_gmt":"2018-06-14T17:00:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=259369"},"modified":"2018-06-14T19:00:26","modified_gmt":"2018-06-14T17:00:26","slug":"rechtssicherheit-beim-fotografieren-in-der-oeffentlichkeit-erhalten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/rechtssicherheit-beim-fotografieren-in-der-oeffentlichkeit-erhalten\/","title":{"rendered":"Rechtssicherheit beim Fotografieren in der \u00d6ffentlichkeit erhalten"},"content":{"rendered":"<p>Rede von Innenminister Hans-Joachim Grote, Antrag der Fraktion der SPD, Rechtssicherheit beim Fotografieren in der \u00d6ffentlichkeit erhalten, Drs. 19\/723, TOP 18. Sehr geehrter Herr Pr\u00e4sident, meine Damen und Herren. Gem\u00e4\u00df Art. 85 Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind nationale Regelungen f\u00fcr Datenverarbeitungen zu journalistischen, wissenschaftlichen, k\u00fcnstlerischen oder literarischen Zwecken weiterhin m\u00f6glich. Geht es darum, zu diesen Zwecken angefertigtes Bildmaterial zu ver\u00f6ffentlichen und zu verbreiten, haben auch unter der DSGVO nationale Gesetzgeber einen eigenen Regelungsspielraum. Diesen Spielraum hat die Landesregierung vorausschauend genutzt. Damit das sogenannte \u201eMedienprivileg\u201c bestehen bleibt, haben wir die Rundfunkstaatsvertr\u00e4ge sowie das Landespressegesetz vor Inkrafttreten der DSGVO ge\u00e4ndert.<!--more-->Die Verk\u00fcndung erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein, ebenfalls vor Inkrafttreten der DSGVO . Damit ist es m\u00f6glich, f\u00fcr die genannten Zwecke Bildmaterial auch ohne Einwilligung von betroffenen Personen zu erstellen und zu ver\u00f6ffentlichen. Dank dieser Neuregelung des \u00a7 10 Landespressegesetzes ist die grundrechtlich verankerte Pressefreiheit in Schleswig-Holstein weiterhin sichergestellt.<\/p>\n<p>Auch f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger \u00e4ndert sich im privaten Bereich der Fotografie nach dem Inkrafttreten der DSGVO nichts. Denn die DSGVO findet\u00a0 keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die durch nat\u00fcrliche Personen, zur Aus\u00fcbung pers\u00f6nlicher und famili\u00e4rer T\u00e4tigkeiten hergestellt werden. F\u00fcr gewerbliche Fotografen oder Fotok\u00fcnstler gilt weiterhin das Kunsturhebergesetz (KUG), ohne dass es einer weiteren Klarstellung bed\u00fcrfte. Diese Auffassung vertreten sowohl das Bundesministerium des Innern (BMI) als auch unser Justizministerium (MJEVG).<\/p>\n<p>Beide begr\u00fcnden dies \u00fcberzeugend damit, dass sich das Kunsturhebergesetz auf Art. 85 Abs. 1 DSGVO st\u00fctzt. Dieser Artikel er\u00f6ffnet den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielr\u00e4ume beim Ausgleich zwischen Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit. Das Kunsturhebergesetz enth\u00e4lt Regelungen, um zwischen dem Recht der fotografierten Personen einerseits und anderen Interessen, wie zum Beispiel dem Informationsinteresse der \u00d6ffentlichkeit, eine Balance herzustellen. Es steht daher nicht im Widerspruch zur DSGVO, sondern f\u00fcgt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DSGVO ein.<\/p>\n<p>Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist somit nicht erforderlich. Was jedoch im Kunsturhebergesetz fehlt, ist eine ausdr\u00fcckliche Rechtsgrundlage f\u00fcr die Datenerhebung, also das Anfertigen von Digitalfotos. Sondern wir haben lediglich eine f\u00fcr die Verbreitung und Ver\u00f6ffentlichung der Bilder. F\u00fcr den Bereich des Anfertigens von Digitalfotos f\u00fcr gewerbliche oder k\u00fcnstlerische Zwecke wird daher teilweise eine Regelungsl\u00fccke gesehen.<\/p>\n<p>Allerdings sieht das BMI das anders. Ich zitiere aus einer Stellungnahme zum Fotografieren in der \u00d6ffentlichkeit, die das BMI ver\u00f6ffentlicht hat: \u201eDas Anfertigen von Fotografien wird sich auch zuk\u00fcnftig auf eine \u2013 wie bislang schon \u2013 jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbest\u00e4nde wie die Aus\u00fcbung berechtigter Interessen st\u00fctzen k\u00f6nnen. Diese Erlaubnistatbest\u00e4nde decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die T\u00e4tigkeiten von Fotografen ab und werden in Art. 6 DSGVO fortgef\u00fchrt\u201c.<\/p>\n<p>So sind z. B. Veranstalter der k\u00fcnstlerischen Branche dazu \u00fcbergegangen, auf die Erstellung von Fotografien hinzuweisen \u2013 beispielsweise auf der Einladungskarte. Um so die Regelungen der DSGVO einzuhalten. Manche Umst\u00e4nde lassen es jedoch nicht zu, die Einwilligung einzuholen. Nur ein pragmatisches Beispiel: Aufnahmen auf der Kieler Woche. In diesem Falle d\u00fcrfte die Interessenabw\u00e4gung des KUG zur Ver\u00f6ffentlichung und Verbreitung von Bildern auch das Anfertigen von Bildern umfassen. Jedenfalls insoweit, als Personen lediglich \u201eBeiwerk\u201c der Aufnahme sind und nicht das bestimmende Motiv des Bildes darstellen.<\/p>\n<p>Die neuen Regelungen der DSGVO sowie deren Umsetzung werden zuk\u00fcnftig weitere rechtliche Fragen aufwerfen. Davon ist auszugehen. Derzeit sehe ich in Bezug auf das Fotografieren in der \u00d6ffentlichkeit aus den dargelegten Gr\u00fcnden jedoch keinen Handlungsbedarf. Selbstverst\u00e4ndlich wird mein Haus sich mit weiteren Fragen auseinandersetzen, die sich in Zusammenhang mit der DSGVO ergeben und auch zuk\u00fcnftig erforderlichen Schritte ggf. einleiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rede von Innenminister Hans-Joachim Grote, Antrag der Fraktion der SPD, Rechtssicherheit beim Fotografieren in der \u00d6ffentlichkeit erhalten, Drs. 19\/723, TOP<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[14],"tags":[20451],"class_list":["post-259369","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-tipps-informationen","tag-pi-mili-rechtssicherheit-beim-fotografieren-in-der-oeffentlichkeit-erhalten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/259369","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=259369"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/259369\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":259370,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/259369\/revisions\/259370"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=259369"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=259369"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=259369"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}