{"id":259925,"date":"2018-06-23T17:43:22","date_gmt":"2018-06-23T17:43:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/positionen-der-deutschen-und-europaeischen-verlegerverbaende-zum-eu-leistungsschutzrecht\/"},"modified":"2018-06-23T17:43:22","modified_gmt":"2018-06-23T17:43:22","slug":"positionen-der-deutschen-und-europaeischen-verlegerverbaende-zum-eu-leistungsschutzrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/positionen-der-deutschen-und-europaeischen-verlegerverbaende-zum-eu-leistungsschutzrecht\/","title":{"rendered":"Positionen der deutschen und europ\u00e4ischen Verlegerverb\u00e4nde zum EU-Leistungsschutzrecht"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Im Nachgang zur Abstimmung im Rechtsausschuss im  Europ\u00e4ischen Parlament am vergangenen Mittwoch, den 20. Juni, werden  von Seiten der Gegner eines europ\u00e4ischen Verlegerrechts weiterhin  sehr viele Behauptungen in Umlauf gebracht, die nachweislich falsch  sind.<!--more--> Um zur Versachlichung der teilweise \u00fcberhitzten Debatte  beizutragen, stellen wir mit dieser Mail die wichtigsten Aspekte  verst\u00e4ndlich dar und erl\u00e4utern die gemeinsamen Positionen der  deutschen Verlegerverb\u00e4nde BDZV und VDZ sowie der europ\u00e4ischen  Dachverb\u00e4nde ENPA und WAN-IFRA:     &#8211; Verlinken und private Nutzung bleiben ausdr\u00fccklich weiter       m\u00f6glich. Das wurde von Anfang an vom europ\u00e4ischen Gesetzgeber so      kommuniziert. Dieses Anliegen vieler Internet-Aktivisten ist gar      kein Streitpunkt.     &#8211; Das Recht soll Medienvielfalt st\u00e4rken und die Ausbeutung der       Medien- und Kulturschaffenden durch Gro\u00dfkonzerne wie Google       stoppen. Die Gegner des Rechts setzen sich, m\u00f6glicherweise sogar      unbewusst, f\u00fcr die Interessen marktbeherrschender       Internet-Suchmaschinen und gegen professionell finanzierte       Medienvielfalt ein.     &#8211; Es ist unzutreffend, dass angeblich nur gro\u00dfe und multinationale      Verlage von dem Recht profitieren w\u00fcrden. Der Schutz der       Medienvielfalt wird besonders auch von den tausenden kleinen       Zeitungen und Zeitschriften mit ihren vielen journalistischen       digitalen Startups in ganz Europa gefordert. Diese k\u00f6nnen ihre       Rechte gegen\u00fcber US-amerikanischen Konzernen schwerer       durchsetzen als gr\u00f6\u00dfere Verlage. Wir m\u00f6chten in diesem       Zusammenhang auch auf die Initiative von 28 Chefredakteuren aus       ganz Deutschland verweisen, die sich in einem Brief an alle       deutschen Europaabgeordneten vor der Abstimmung klar f\u00fcr das       Leistungsschutzrecht ausgesprochen haben (siehe dpa-Meldung vom       20. Juni).     Wir erlauben uns, Ihnen nachstehend unsere Positionen auf weitere  Behauptungen, die immer wieder in Umlauf gebracht werden,  mitzuteilen. F\u00fcr R\u00fcckfragen stehen wir Ihnen gerne &#8211; auch am  Wochenende &#8211; zur Verf\u00fcgung.     Behauptung: Das Publisher&#8217;s Right wird das Internet zerst\u00f6ren.     Nein. Auch die bereits bestehenden EU-Leistungsschutzrechte der  Film-, Fernseh- und Musikbranche haben das Internet nicht zerst\u00f6rt  oder auch nur negativ beeintr\u00e4chtigt. Das Publisher&#8217;s Right ist  gegen\u00fcber diesen Rechten noch abgespeckt. Es wird daher dem Internet  sicher keinen Schaden zuf\u00fcgen. Auch das bestehende deutsche  Leistungsschutzrecht der Presse hat das Internet nicht negativ  beeintr\u00e4chtigt.     Behauptung: Das Publisher&#8217;s Right wird das Teilen von Inhalten  beschr\u00e4nken und Verbraucher sch\u00e4digen.     Nichts, was die Zeitungen und Zeitschriften fordern, w\u00fcrde den  Zugang unserer Leser zu unseren Online-Angeboten oder die  Verlinkungen von Artikeln in den sozialen Medien, per App oder E-Mail an Freunde und Familie beeintr\u00e4chtigen. Es ist im Interesse der  Presse, dass Leser ihre Inhalte weiterempfehlen und mit Freunden und  Bekannten teilen. Daher haben Zeitungen und Zeitschriften Share- und  Like-Button unter ihren Artikeln. Das Publisher&#8217;s Right wird daran  nichts \u00e4ndern.     Sicher ist zudem, dass das Publisher&#8217;s Right keine Auswirkungen  auf die Freiheit des Internets und insbesondere der Verlinkung haben  wird. Das wurde im gerade im Rechtsausschuss des EU-Parlamentes  verabschiedeten Kompromiss auch nochmals unterstrichen. Dar\u00fcber  hinaus werden s\u00e4mtliche bestehende Schrankenregelungen, wie z.B. das  Zitatrecht sowie die Erlaubnis zur Illustration, Forschung und  Privatkopie, in vollem Umfang bestehen bleiben und nicht durch das  geplante EU-Publisher&#8217;s Right angetastet.     Wenn kommerzielle Unternehmen weiterhin die Leistungen der Presse  ohne Gegenleistung ausbeuten k\u00f6nnen, fehlt eine S\u00e4ule der  Finanzierung von Journalismus. Die Folge w\u00e4re ein R\u00fcckgang von  verf\u00fcgbaren Pressetiteln und Berichten zum Nachteil der Verbraucher.     Behauptung: Das Publisher&#8217;s Right wird die Freiheit des Internets  beschr\u00e4nken.     Nein. Ziel des Rechtes ist die Absicherung von Teilhabe der  Presseh\u00e4user und ihrer Mitarbeiter an den von ihnen geschaffenen  Werten und Inhalten. Die Freiheit des Internets h\u00e4ngt damit nicht  zusammen und wird durch solche Rechte nicht eingeschr\u00e4nkt.     Behauptung: Kleine Verlage werden scheitern und sind gegen das  Recht.     Das trifft nicht zu, im Gegenteil! Derzeit sind sogar gro\u00dfe  Medienunternehmen nicht in der Position, mit den marktbeherrschenden  Playern der digitalen Welt eine faire Regelung zu verhandeln. Die  Hoffnung ist, dass das Publisher&#8217;s Right dazu beitr\u00e4gt, diese  Macht-Asymmetrie zu ver\u00e4ndern und es f\u00fcr alle Verleger &#8211; welcher  Gr\u00f6\u00dfe auch immer &#8211; einfacher zu machen, in Zukunft am Wert ihrer  Inhalte beteiligt zu werden. Gerade auch die kleinen Verlage, zum  Beispiel der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL), fordern daher  das Publisher&#8217;s Right.     Behauptung: Das Publisher&#8217;s Right verhindert Innovationen und  schadet Start-ups.     Nein. Ein Publisher&#8217;s Right wird dabei helfen, neue Wege f\u00fcr mehr  Innovationen der Presse zu er\u00f6ffnen. Durch die damit entstehende  Rechtssicherheit werden Investitionen gef\u00f6rdert und M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Zeitungen und Magazine aller Gr\u00f6\u00dfen vermehrt, neue innovative  Produkte f\u00fcr ihre Leser zu entwickeln.     Die meisten journalistischen Gesch\u00e4ftsmodelle im Internet werden,  quasi als Start-ups, gerade von den Verlagen oder ihnen verbundenen  Inkubatoren entwickelt. Innovationen im Bereich der Gesch\u00e4ftsmodelle  f\u00fcr digitalen Journalismus k\u00f6nnen aber nur entstehen, wenn sie  ausreichend vor der Ausbeutung durch Dritte gesch\u00fctzt sind. Dass es  bislang kein Publisher&#8217;s Right gibt, ist also eher ein Schaden f\u00fcr  Start-ups im journalistischen Bereich.     Zus\u00e4tzlich stellt sich die Frage, was mit dem Begriff Start-ups  \u00fcberhaupt gemeint ist. Start-ups mit wenig Nutzern w\u00fcrden in der  Regel auch nur sehr geringe Lizenzgeb\u00fchren zahlen m\u00fcssen. Das  Publisher&#8217;s Right w\u00e4re hier kein Hindernis f\u00fcr die Entwicklung von  Start-ups. Hinter Start-ups die bereits eine gro\u00dfe Vielzahl von  Nutzern haben, stehen in der Regel gr\u00f6\u00dfere Finanzierungsunternehmen  mit erheblichen wirtschaftlichen Eigeninteressen.     Behauptung: Das Publisher&#8217;s Right ist eine Google-\/Link-Steuer.     Das Publisher&#8217;s Right ist keine &#8222;Link-&#8220; oder &#8222;Google-Steuer&#8220;. Die  freie Verlinkung bleibt unangetastet. Das wurde in dem gerade vom  Rechtsausschuss des EU-Parlamentes verabschiedeten Kompromiss  nochmals klargestellt. Die Zeitungen und Zeitschriften fordern  lediglich, dass sie als Rechteinhaber im Rahmen des EU-Urheberrechtes anerkannt werden, wodurch sie ein Recht bekommen, zu entscheiden, wie und wo ihre Inhalte zug\u00e4nglich gemacht werden. Jeder Presseverlag  h\u00e4tte zudem die M\u00f6glichkeit, die Verwertung ohne Entgelt zu erlauben  oder das Recht individuell oder kollektiv wahrzunehmen. Aber &#8211; und  darauf kommt es an &#8211; es w\u00e4re seine Wahl.     Solche Rechte sch\u00fctzen Eigentum und Investitionen sowie eigene  Inhalte und geschaffene Werte. Sie erm\u00f6glichen einen wirtschaftlichen Ausgleich zwischen denjenigen, die geistiges Eigentum erschaffen und  denjenigen, die es verbreiten. Das Ziel des Publisher&#8217;s Right ist die Erm\u00f6glichung eines fairen Wettbewerbs zu klaren Konditionen &#8211; auf  Seiten der Presse wie auf Seiten der Verwerter.     Behauptung: Zeitungen und Zeitschriften profitieren doch von der  Verwertung ihrer Erzeugnisse in News-Aggregatoren und Suchmaschinen,  es gibt keinen Grund, dass diese noch daf\u00fcr zahlen sollen.     Die Beteiligung der Rechteinhaber an den mit Hilfe ihrer  Leistungen erzielten Einnahmen ist ein Grundsatz des Urheberrechts.  Dass dabei auch die Rechteinhaber von den Verwertungen profitieren,  ist nichts Ungew\u00f6hnliches, sondern die Regel. Zum Beispiel  profitieren auch Musik-Labels davon, wenn die Musik der bei ihnen  unter Vertrag stehenden K\u00fcnstler im Radio gespielt wird. Das  entbindet die Radiosender aber nicht von der Verpflichtung, f\u00fcr die  Nutzung der Musik selbst zu bezahlen. Dasselbe gilt f\u00fcr die Nutzung  von Presseerzeugnissen durch Suchmaschinen oder News-Aggregatoren,  die &#8211; ganz \u00e4hnlich wie die Radiosender &#8211; selbst in erheblichem Ma\u00dfe  von der Attraktivit\u00e4t der Inhalte profitieren, die durch  Presseerzeugnisse generiert werden.     Untersuchungen der EU-Kommission haben ergeben, dass fast 50 %  aller Internetnutzer nur die Ausschnitte lesen, die Online-Dienste  aus Pressever\u00f6ffentlichungen auf ihren Seiten anzeigen und nicht den  Artikel im Presseerzeugnis. Die von manchen behauptete  &#8222;Win-Win-Situation&#8220; gibt es deshalb nicht. Das hat die Kommission in  ihrem umfassenden Impact Assessment ausf\u00fchrlich beschrieben.  Stattdessen f\u00fchrt der geltende Rechtszustand zu einem Marktversagen  zu Lasten der Presse.     Behauptung: Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Publisher&#8217;s  Right beeintr\u00e4chtigt die Rechte der Autoren.     Der Vorschlag der EU-Kommission selbst stellt in Artikel 11 Abs. 2 fest, dass das Publisher&#8217;s Right die Rechtsposition der Journalisten  nicht ber\u00fchrt. Das Publisher&#8217;s Right sichert zudem die Investitionen  von Verlagen und st\u00e4rkt damit die Finanzkraft der Presse, was im  Ergebnis auch Journalisten zugutekommt. Zus\u00e4tzlich ist im gerade vom  Rechtsausschuss verabschiedeten Text eine Beteiligung der  Journalisten an den durch das EU-Publisher&#8217;s Right neu entstehenden  Erl\u00f6sen vorgesehen. Journalisten werden so auch direkt vom  Publisher&#8217;s Right profitieren.     Behauptung: Das deutsche Leistungsschutzrecht ist gescheitert.     Nein. Es ist bei der Durchsetzung von Rechten \u00fcblich, dass diese  Rechte zun\u00e4chst durch Gerichte gekl\u00e4rt werden m\u00fcssen. Das war auch  von Anfang an klar. So hat zum Beispiel die Auseinandersetzung von  Youtube (Google) und der GEMA sieben Jahre gedauert, bis eine  Einigung erzielt wurde.     Das deutsche Leistungsschutzrecht der Presseverlage befindet sich  gerade mitten in dieser Auseinandersetzung. Nach der Aufstellung und  Bekanntmachung des Tarifs im Bundesanzeiger hat die VG Media den  Anbietern von Suchmaschinen und News-Aggregatoren Verhandlungen \u00fcber  die Erteilung von verg\u00fctungspflichtigen Lizenzangeboten angetragen.  Einige gro\u00dfe Betreiber von Suchmaschinen, u. a. der Marktf\u00fchrer  Google, erkennen aus verschiedenen Gr\u00fcnden jedoch weder die  Anwendbarkeit des Gesetzes noch die Angemessenheit des Tarifs f\u00fcr die Verwertung der Presseerzeugnisse an. Dazu sind verschiedene  Rechtsverfahren anh\u00e4ngig.     Behauptung: Statt des Verlegerrechts w\u00e4re eine so genannte  Vermutungsregelung (Presumption) der bessere Weg.     Das Gegenteil ist der Fall. Eine gesetzliche Vermutungsregel g\u00e4be  den Presseverlagen nur die Befugnis, Rechte der Autoren im eigenen  Namen gerichtlich geltend zu machen. Die Regelung w\u00fcrde zu  aufw\u00e4ndigen Gerichtsverfahren f\u00fchren und vertragliche L\u00f6sungen,  insbesondere auch f\u00fcr neue digitale Gesch\u00e4ftsmodelle, verhindern.  Auch w\u00fcrde eine blo\u00dfe Vermutungsregelung den Zeitungen und  Zeitschriften nicht den erforderlichen Schutz in Bezug auf die  massenhafte Nutzung kleiner Teile (&#8222;Snippets&#8220;) aus  Pressever\u00f6ffentlichungen durch Suchmaschinen und News Aggregatoren  gew\u00e4hren. Im Ergebnis w\u00e4re das eine gesetzliche Absicherung der  Ausbeutung von Presseerzeugnissen durch Online-Dienste. Die Position  der Presseverlage und Journalisten w\u00fcrde weiter geschw\u00e4cht. Eine  Vermutungsregelung wird auch von den Journalistenverb\u00e4nden abgelehnt, da die Verleger auf die Rechte der Journalisten verwiesen werden.     Behauptung: Upload-Filter stellen eine Vorzensur des Internets dar     Eine freie und unabh\u00e4ngige Presse braucht sowohl den Schutz des  Urheberrechts, um finanziell unabh\u00e4ngig zu bleiben als auch  inhaltliche Pressefreiheit, die durch eine zu weit gehende Haftung  von Intermedi\u00e4ren gef\u00e4hrdet w\u00e4re. Das verabschiedete Rechtepaket  wahrt aus unserer Sicht die notwendige Balance zwischen  Meinungsfreiheit und Urheberrechtsschutz. Die Regelung betrifft  niemanden, der sich selbst auf seiner Website \u00e4u\u00dfert. Weder Blogger  noch B\u00fcrger noch Medienunternehmen. Das ist essentiell. Auch  Diskussionsforen etc. sollten von vornherein nicht erfasst werden, da es kein Hauptzweck von Diskussionsforen etc. ist, urheberrechtlich  gesch\u00fctzte Werke anzubieten.     Behauptung: Ohne die Stimmen der rechtsextremen Front National  h\u00e4tte es keine politische Mehrheit im EP gegeben     Fakt ist, dass es in allen Parteien im EP sowohl Unterst\u00fctzer als  auch Kritiker der neuen Regelungen gibt.     Behauptung: In Spanien hat Google 2014 den Dienst &#8222;Google News&#8220; im Streit mit den Verlagen ums Leistungsschutzrecht kurzerhand  abgeschaltet. In Folge gingen die Besuchszahlen und Werbeeinnahmen um 15 Prozent zur\u00fcck.     Nach einem kurzen Einbruch haben sich die Zahlen wieder auf das  vorherige Niveau eingependelt.    Pressekontakt: BDZV Alexander von Schmettow Leiter Kommunikation E-Mail schmettow@bdzv.de   VDZ Peter Klotzki Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Kommunikation E-Mail p.klotzki@vdz.de  Original-Content von: BDZV &#8211; Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/6936\/3978732\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Im Nachgang zur Abstimmung im Rechtsausschuss im Europ\u00e4ischen Parlament am vergangenen Mittwoch, den 20. 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