{"id":26319,"date":"2010-12-21T12:21:25","date_gmt":"2010-12-21T11:21:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=26319"},"modified":"2010-12-21T12:21:25","modified_gmt":"2010-12-21T11:21:25","slug":"mehr-autonomie-qualitat-und-wettbewerb-statt-staatlicher-regulierung-interview-mit-professor-dr-norbert-klus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/mehr-autonomie-qualitat-und-wettbewerb-statt-staatlicher-regulierung-interview-mit-professor-dr-norbert-klus\/","title":{"rendered":"&#8222;Mehr Autonomie, Qualit\u00e4t und Wettbewerb statt staatlicher Regulierung&#8220;                                                                                       Interview mit Professor Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des Vorstandes der TK, zur Gesundheitsreform"},"content":{"rendered":"<h1><\/h1>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>F\u00fcr 2011 wurde urspr\u00fcnglich ein Defizit von elf Milliarden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) prognostiziert. Daher sollen auch die Mitglieder ihren Beitrag leisten, um die Finanzl\u00fccke zu stopfen: Zum 1. Januar 2011 steigt der allgemeine Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent. Die Arbeitnehmer tragen hiervon 8,2 Prozent und der Arbeitgeberanteil wird auf 7,3 Prozent eingefroren. Was halten Sie von dieser Verteilung?<!--more-->Klusen:<\/strong> Ich halte es nicht f\u00fcr richtig, die Arbeitnehmer k\u00fcnftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen allein tragen zu lassen. Man sollte die Arbeitgeber nicht aus der finanziellen und solidarischen Verantwortung f\u00fcr die k\u00fcnftige Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen entlassen. Sie sollten anhand konjunktureller Kriterien an der Finanzierung beteiligt werden: Wenn die wirtschaftliche Entwicklung bergauf geht, kann man den Arbeitgeberanteil erh\u00f6hen. Schlie\u00dflich nutzt ein funktionsf\u00e4higes Gesundheitssystem den Betrieben. Im internationalen Vergleich stehen deutsche Unternehmen\u00a0 bei den Arbeitgeberbeitr\u00e4gen zur Krankenversicherung \u00fcbrigens gut dar. Das Argument der Regierung, man wolle zuk\u00fcnftig keine Arbeitspl\u00e4tze durch steigende Lohnkosten gef\u00e4hrden, ist daher nicht schl\u00fcssig. Ein Wettbewerbsnachteil durch hohe Sozialbeitr\u00e4ge existiert aus meiner Sicht hierzulande nicht.<\/p>\n<p><strong>Kommt eine Kasse nicht mit ihren Einnahmen aus, kann sie k\u00fcnftig Zusatzbeitr\u00e4ge in unbegrenzter H\u00f6he verlangen. Muss ein Mitglied mehr als zwei Prozent seines Einkommens f\u00fcr einen von der Regierung festgelegten fiktiven durchschnittlichen Zusatzbeitrag aufwenden, soll ein Sozialausgleich greifen. Wie sch\u00e4tzen Sie die Entwicklung bei den Zusatzbeitr\u00e4gen ein und wie bewerten Sie den geplanten Sozialausgleich?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Klusen:<\/strong> Die geplanten Einsparungen in verschiedenen Leistungsbereichen und die Beitragserh\u00f6hung nehmen kurzfristig Druck aus dem Gesundheitssystem. Das Problem wird dadurch allerdings nur um ein oder zwei Jahre aufgeschoben. Gesundheit wird auch zuk\u00fcnftig ihren Preis haben. Die Regierung rechnet f\u00fcr 2012 mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von vier Euro im Monat, 2013 sollen es etwa neun Euro sein und 2014 bereits 15 Euro. Sp\u00e4testens 2013 werden viele Kassen Zusatzbeitr\u00e4ge erheben m\u00fcssen. Die TK ist wirtschaftlich stabil und wird deshalb noch l\u00e4nger auf Zusatzbeitr\u00e4ge verzichten k\u00f6nnen. Besorgniserregend finde ich die Finanzierung des Sozialausgleichs. F\u00fcr mich steht fest, dass er von Anfang an vollst\u00e4ndig aus Steuermitteln finanziert und auch langfristig nicht aus dem Gesundheitsfonds beglichen werden darf. Die Berechnungen sagen aber leider etwas anderes: Der voraussichtliche Sozialausgleich betr\u00e4gt von 2012 bis 2014 kumuliert etwa 5,7 Milliarden Euro. Damit liegt er deutlich \u00fcber den zwei Milliarden Euro Steuermitteln, die im Haushaltsbegleitgesetz f\u00fcr 2011 zus\u00e4tzlich vorgesehen sind. Das hei\u00dft im Klartext: Der Sozialausgleich wird \u00fcberwiegend aus der Liquidit\u00e4tsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Das ist aber nicht Sinn und Zweck der Liquidit\u00e4tsreserve. Und 2014 wird sie voraussichtlich nicht mehr ausreichen. Wenn der Bund dann nicht erneut f\u00fcr eine zus\u00e4tzliche Finanzspritze sorgt, erh\u00f6ht dies den durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dadurch steigt wiederum der erforderliche Sozialausgleich und damit zwangsl\u00e4ufig der Zusatzbeitrag. Da bei\u00dft sich die Katze in den Schwanz. Der Sozialausgleich darf nicht \u00fcber die Liquidit\u00e4tsreserve finanziert werden. Dies widerspricht dem eigentlichen Ziel der Liquidit\u00e4tsreserve, Einnahme- und Ausgabenschwankungen des Gesundheitsfonds abzufedern. Au\u00dferdem verfehlt diese Regelung die politische Absicht, den Sozialausgleich gerechter zu gestalten. Entscheidend ist f\u00fcr mich, dass der Sozialausgleich aus Steuermitteln gerecht erfolgt, damit niemand \u00fcber Geb\u00fchr belastet wird und die Solidarit\u00e4t gewahrt bleibt. Deshalb sollte ein Sonderverm\u00f6gen aus Bundesmitteln aufgebaut werden, aus dem der Sozialausgleich zu hundert Prozent finanziert wird. Au\u00dferdem wird mit dem Sozialausgleich, wie er jetzt geplant ist, das ganze System noch b\u00fcrokratischer. Mit ihm kommt ein v\u00f6llig neues verwaltungstechnisches Verfahren auf uns zu, das zu erheblichem Mehraufwand f\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>Die private Krankenversicherung (PKV) wird durch die Gesundheitsreform gest\u00e4rkt. Unter anderem erleichtert die Bundesregierung Mitgliedern, deren Einkommen \u00fcber der Versicherungspflichtgrenze von 4.162,50 Euro im Monat liegt, den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung. Wie beurteilen Sie die Ma\u00dfnahmen? <\/strong><\/p>\n<p><strong>Klusen:<\/strong> Hier werden Interessen bedient. Die Koalition st\u00e4rkt den Privaten den R\u00fccken und schadet damit dem Solidarsystem. Bisher konnte man als Gutverdiener nach drei Jahren in die private Versicherung wechseln. 2011 ist es bereits nach einem Jahr m\u00f6glich, dem Solidarsystem den R\u00fccken zu kehren. Zwar tritt die Gesundheitsreform erst am 1. Januar 2011 in Kraft, die Regelung zur Wechselfrist wird allerdings schon zum 31. Dezember 2010 wirksam. Somit ist der \u00dcbertritt in die PKV schon zum Jahresanfang 2011 m\u00f6glich. Das kostet die GKV mehrere Hundert Millionen Euro. Die Privaten werden in mehrfacher Hinsicht \u00a0auf Kosten der GKV subventioniert. So soll die PKV auch im Rahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) von den Preisverhandlungen profitieren, die die gesetzlichen Krankenkassen ab 2011 mit den Pharmafirmen f\u00fchren. Wenn die PKV von der Bundesregierung als Vorzeigeversicherung propagiert wird, \u00fcbersieht sie die Schw\u00e4chen des Systems. Privat Krankenversicherte mussten 2010 rund sechs Prozent durchschnittlich mehr zahlen. Innerhalb der letzten zehn Jahre verteuerten sich einige Tarife um mehr als 3.500 Euro pro Versichertem. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Analysehauses Morgen &amp; Morgen. Laut einer Umfrage von &#8222;Spiegel Online&#8220; unter den 15 gr\u00f6\u00dften Privatversicherern sind f\u00fcr 2011 Preiserh\u00f6hungen von rund sieben Prozent geplant. Wer jung und gesund ist, wird angelockt. Im Alter wendet sich das Blatt dann oft. Die Pr\u00e4mien steigen viel schneller und drastischer, als dieses in der GKV jemals passieren k\u00f6nnte. Problematisch wird es auch, wenn der Kunde die Versicherung wechseln m\u00f6chte. Privatversicherte, die jenseits der 30 sind, werden von anderen Versicherern kaum noch oder nur gegen hohe Pr\u00e4mien angenommen. Von einer \u00dcberlegenheit des privaten Krankenversicherungssystems kann keine Rede sein.<\/p>\n<p><strong>Rund 150.000 Kassen\u00e4rzte und Psychotherapeuten k\u00f6nnen sich \u00fcber einen warmen Geldregen freuen: Zun\u00e4chst wurde ihnen f\u00fcr 2011 eine Milliarde Euro mehr zugedacht. Die \u00c4rzte hatten sogar zwei Milliarden, die Kassen eine Nullrunde gefordert. Trotzdem forderten die \u00c4rzte einen weiteren Nachschlag von 175 Millionen Euro. Insbesondere die Bayern beschwerten sich, dass sie durch die Vereinheitlichung des Honorars benachteiligt w\u00fcrden. Daraufhin wurde im Herbst 2010 beschlossen, dass die Kassen\u00e4rzte und Psychotherapeuten zus\u00e4tzlich 120 Millionen Euro erhalten. Dieses Geld soll linear \u00fcber alle 17 Kassen\u00e4rztlichen Vereinigungen hinweg verteilt werden. Was sagen Sie dazu?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Klusen:<\/strong> Ich halte das f\u00fcr eine Klage auf hohem Niveau. Die Ausgaben der Kassen f\u00fcr die \u00c4rztehonorare werden von 32 Milliarden Euro in diesem Jahr auf \u00fcber 33 Milliarden anwachsen. Die \u00c4rzte haben im Vergleich zu anderen freien Berufen ein \u00fcberdurchschnittliches Einkommen. Insgesamt erh\u00f6ht sich das durchschnittliche Jahres-Einkommen damit von 164.000 Euro um rund 7.320 Euro je Arzt. Ich g\u00f6nne wirklich jedem, der gute Arbeit leistet, auch eine gute Bezahlung. Allerdings halte ich die weitergehende Forderung, der man dann auch noch nachgekommen ist, f\u00fcr \u00fcberzogen. Im Schnitt ist das Honorar der niedergelassenen \u00c4rzte 2009 um elf Prozent gestiegen. Dass die Bayern sich dar\u00fcber beschwerten, nur den s\u00fc\u00dfen Senf von der Wei\u00dfwurst abzubekommen, ist in zweierlei Hinsicht inakzeptabel: Dadurch, dass jetzt noch zus\u00e4tzliches Geld an die \u00c4rzte flie\u00dft, die beim letzten Mal weniger bekommen haben, ufert der Honorarzuwachs aus. Bezahlen m\u00fcssen das die Kassen und schlie\u00dflich die Mitglieder. Besonders irritiert mich auch die Begr\u00fcndung, dass die Qualit\u00e4t der medizinischen Versorgung in Bayern besser sei und die bayerischen \u00c4rzte damit eine h\u00f6here Bezahlung verdient h\u00e4tten als ihre Kollegen in anderen L\u00e4ndern.<\/p>\n<p><strong>Die Regierung hat vorgegeben, dass die Honorarsteigerungen bei den Haus\u00e4rzten begrenzt werden, um so 500 Millionen Euro einzusparen. Die Haus\u00e4rzte sollen keine gr\u00f6\u00dferen Honorarzuw\u00e4chse bekommen als die Gesamtheit der anderen Arztgruppen. Bisher konnte ihr Verband in zahlreichen \u201eHausarztvertr\u00e4gen\u201c mit Krankenkassen einen Zuschlag auf das normale Honorar durchsetzen \u2013 unter anderem deshalb, weil die Kassen gesetzlich verpflichtet sind, diese Vertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen. Versicherte k\u00f6nnen sich freiwillig in Hausarztvertr\u00e4ge einschreiben. Die Haus\u00e4rzte f\u00fchlen sich ungerecht behandelt. Deshalb kam es sogar zu Streiks. Finden Sie die Proteste berechtigt?<\/strong><\/p>\n<p><em> <\/em><\/p>\n<p><strong>Klusen:<\/strong> Grunds\u00e4tzlich halte ich den Zwang des Gesetzgebers, Hausarztvertr\u00e4ge abschlie\u00dfen zu m\u00fcssen und sogar den Vertragspartner vorzugeben, f\u00fcr wettbewerbshemmend und falsch. Au\u00dferdem sollten bestehende Vertr\u00e4ge ein Sonderk\u00fcndigungsrecht erhalten. Durch den Bestandsschutz f\u00fcr bestehende Hausarztvertr\u00e4ge, der urspr\u00fcnglich bis zum 31. Dezember 2012 vorgesehen war und dann auch noch bis zum 30. Juni 2014 verl\u00e4ngert wurde, kommt es zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen. Die Kassen, die sich an den verpflichtenden Abschluss von Vertr\u00e4gen gehalten haben, werden damit bestraft. Die TK hat die gesetzlichen Regelungen beachtet. Ich erwarte auch von den \u00c4rzten, dass sie sich an Vertr\u00e4ge halten. Sie d\u00fcrfen den Streit um die hausarztzentrierte Versorgung keinesfalls durch Schlie\u00dfungen von Praxen auf dem R\u00fccken der Patienten austragen. Die fl\u00e4chendeckende Gesundheitsversorgung der Versicherten muss ohne Wenn und Aber gew\u00e4hrleistet sein. Im \u00dcbrigen werden die Honorare f\u00fcr Haus\u00e4rzte nicht gek\u00fcrzt, sondern die Steigerungsraten begrenzt. Prinzipiell halte ich es f\u00fcr sinnvoll, die Rolle der Haus\u00e4rzte zu st\u00e4rken, um so Arztbesuche und Arzneimittelverschreibungen zu steuern. Damit ist f\u00fcr mehr Effizienz gesorgt. Ich erwarte allerdings auch eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung und eine gute medizinische Vernetzung der Haus\u00e4rzte. Man kann nicht immer nur h\u00f6here Honorare verlangen, sondern muss auch belegen, dass man die Patienten erfolgreich durchs Gesundheitssystem lotst. Wir werden sehr genau verfolgen, ob die Vertr\u00e4ge f\u00fcr bessere Qualit\u00e4t sorgen und wirtschaftlich sind. Wenn die Vertr\u00e4ge nur viel Geld kosten und keinen Nutzen bringen, sind sie \u00fcberfl\u00fcssig.<\/p>\n<p><strong>Die Pharma-Hersteller beklagen sich dar\u00fcber, dass ihnen zuk\u00fcnftig nicht mehr gen\u00fcgend Geld zur Verf\u00fcgung stehe, um die besten Medikamente entwickeln zu k\u00f6nnen. Hintergrund: Das neue Pharmasparpaket sieht unter anderem vor, dass die Hersteller Preise mit den Kassen aushandeln m\u00fcssen. Die Arzneimittelpreise sollen dadurch sinken. Schlie\u00dflich waren die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen 2009 um rund 1,5 Milliarden auf mehr als 32 Milliarden Euro gestiegen. Wie beurteilen Sie die Einsparpl\u00e4ne? <\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>Klusen:<\/strong> Eins ist ganz klar: Das teuerste Medikament ist nicht immer das beste. Au\u00dferdem investieren die Pharma-Hersteller mehr Geld in ihr Marketing als in die Entwicklung. Grunds\u00e4tzlich begr\u00fc\u00dfe ich die Ans\u00e4tze des Sparpaketes. Die Rabattvertr\u00e4ge sind ein guter Anfang und d\u00e4mpfen den Ausgabenanstieg wirksam. Allerdings sehe ich noch gr\u00f6\u00dferes Einsparpotenzial: Es w\u00e4re zum Beispiel effizient, wenn die Kassen mehr Freiheiten bek\u00e4men, eigene Vertr\u00e4ge mit Arzneimittelherstellern f\u00fcr alle Medikamente zu schlie\u00dfen. Jede Kasse sollte selbst bestimmen k\u00f6nnen, welche Arzneimittel sie f\u00fcr ihre Versicherten ausw\u00e4hlt. Der Gesetzgeber kann den Rahmen festlegen, zum Beispiel, dass Kassen Vertr\u00e4ge f\u00fcr alle Wirkstoffgruppen abdecken m\u00fcssen. Ist ein Produkt zu teuer, h\u00e4tte man dann die M\u00f6glichkeit, auf Alternativen auszuweichen. So w\u00e4re die Pharmaindustrie gezwungen, \u00fcber Preise zu verhandeln, und die Versicherten h\u00e4tten einen weiteren Anhaltspunkt, um entscheiden zu k\u00f6nnen, welche Kasse die beste Versorgung bietet. Sinnvoll w\u00e4re es auch, die Mehrwertsteuer f\u00fcr\u00a0 Medikamente auf den reduzierten Satz von sieben Prozent zu senken. Warum gilt f\u00fcr lebenswichtige Medikamente der volle Satz, w\u00e4hrend Hotel\u00fcbernachtungen erm\u00e4\u00dfigt sind? Nach unseren Berechnungen h\u00e4tte die GKV allein im Jahr 2009 insgesamt 3,1 Milliarden Euro sparen k\u00f6nnen, wenn f\u00fcr Arzneimittel der erm\u00e4\u00dfigte Steuersatz gelten w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong>Auch wenn die Gesundheitspolitik kein Wunschkonzert ist. Wie sieht ihre Zukunftsmusik f\u00fcr das Gesundheitswesen aus? Inwieweit sehen Sie durch die neueste Gesundheitsreform Chancen f\u00fcr mehr Wettbewerb?<\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>Klusen:<\/strong> Ich w\u00fcnsche mir mehr Autonomie, Qualit\u00e4t und Wettbewerb statt staatlicher Regulierung. Das <strong>GKV-Finanzierungsgesetz (<\/strong>GKV-FinG) bleibt dahinter zur\u00fcck. Die gr\u00f6\u00dfte Wettbewerbsbremse ist die Verk\u00fcrzung der Wartefrist f\u00fcr Versicherte zum Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung von drei Jahren auf ein Jahr. Das ist kein Beitrag zur St\u00e4rkung des Wettbewerbs, sondern bedient partikulare Interessen. Die \u00c4nderungen zum Vorteil der Privaten lassen bisher nicht die Bereitschaft erkennen, den Wettbewerb zwischen GKV und PKV in gleicher Weise f\u00fcr beide Systeme auszubauen und funktionsf\u00e4higer zu gestalten. Die meisten Gesundheitsreformen legen ihr Hauptaugenmerk auf die Finanzen. Das ist sicher ein wichtiger Faktor. Allerdings kommen dabei wesentliche Punkte zu kurz. Um das Vertrauen der Versicherten in das Gesundheitssystem zu st\u00e4rken, halte ich es f\u00fcr entscheidend, sich auf die Verbesserung der Qualit\u00e4t der medizinischen Versorgung und auf mehr Transparenz zu konzentrieren.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem w\u00fcrde ich mir w\u00fcnschen, dass die gesetzlichen Krankenkassen mehr Autonomie bekommen, um im Interesse der Versicherten entscheiden zu k\u00f6nnen. Die Abh\u00e4ngigkeit vom Staat hat das Gesundheitssystem bisher nicht verbessert. Ich bin daf\u00fcr, dass die GKV eine private Rechtsform erh\u00e4lt \u2013 und zwar im Sinne eines Unternehmens, das keine wirtschaftlichen Gewinnziele f\u00fcr sich selbst verfolgt, sondern zum Beispiel als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (das war die TK \u00fcbrigens bis 1927) oder als Genossenschaft das Interesse ihrer Mitglieder vertritt. Auch eine Beitragssouver\u00e4nit\u00e4t w\u00e4re w\u00fcnschenswert, weil sie den Wettbewerb wieder st\u00e4rken w\u00fcrde. Der staatlich festgelegte Beitragssatz engt die wettbewerblichen Spielr\u00e4ume der Krankenkassen zu sehr ein. Die Aufhebung des Ein-Prozent-Deckels bei den Zusatzbeitr\u00e4gen ist schon einmal ein wichtiger Schritt, um den Preiswettbewerb unter den Kassen zu f\u00f6rdern. Ein echtes Wettbewerbshemmnis ist dagegen der Gesundheitsfonds mit dem erweiterten Risikostrukturausgleich. Dieser so genannte Morbi-RSA setzt v\u00f6llig neue \u2013 und falsche \u2013 Anreize. F\u00fcr ein gesundes Mitglied erhalten die gesetzlichen Versicherer nur noch einen schmalen Pauschbetrag. Der Morbi-RSA macht es lohnenswert, m\u00f6glichst viele Versicherte zu haben, die unter einer relevanten Krankheit leiden. Das schafft Anreize f\u00fcr ein Volk von Dokumentationskranken. Au\u00dferdem wird ein Versicherer, der zum Beispiel spezielle Angebote zur Linderung von Volkskrankheiten wie R\u00fcckenschmerzen anbietet, in zweifacher Hinsicht bestraft: Einmal, weil er das Geld in das Programm investieren muss, und dar\u00fcber hinaus, weil er im Falle eines Behandlungserfolges seinen Zuschlag aus dem Fonds verliert.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem brauchen wir mehr Wettbewerb auf der Ausgabenseite, so zum Beispiel im Krankenhausbereich, in den rund ein Drittel aller GKV-Ausgaben flie\u00dfen. F\u00fcr planbare Operationen und w\u00e4hlbare Leistungen m\u00fcsste es f\u00fcr die Kassen die M\u00f6glichkeit geben, nur Vertr\u00e4ge mit Kliniken abzuschlie\u00dfen, die nachweislich eine hohe Behandlungsqualit\u00e4t aufweisen.<\/p>\n<p><strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h1>Ma\u00dfnahmenpaket zur Reform des Gesundheitswesens:\u00a0 Gesetze, Ziele und Finanzierung<\/h1>\n<p>In ihrem Koalitionsvertrag verst\u00e4ndigten sich CDU, CSU und FDP Ende 2009 darauf, das Gesundheitssystem vor den Herausforderungen der Zukunft stabiler, fairer und transparenter zu gestalten. Mit dem <strong>GKV-\u00c4nderungsgesetz (GKV-\u00c4ndG)<\/strong>, dem <strong>Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) <\/strong>und dem <strong>GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) <\/strong>sind<strong> <\/strong>umfassende sowohl kurz- als auch langfristig wirkende Ma\u00dfnahmen vom Gesetzgeber beschlossen worden.<\/p>\n<p>Das <strong>GKV-\u00c4nderungsgesetz <\/strong>trat bereits am 1. August 2010 in Kraft. Durch die im Gesetz festgeschriebene Erh\u00f6hung der Herstellerrabatte von sechs auf 16 Prozent f\u00fcr Arzneimittel ohne Festbetrag soll im Gesundheitssystem ein neuer finanzieller Spielraum geschaffen werden. Um den Anstieg der Arzneimittelkosten zu verringern, gilt f\u00fcr Medikamente, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden, bis 2013 ein Preisstopp. Der Zuwachs der Arzneimittelausgaben betrug allein im Jahr 2009 5,3 Prozent. Vor allem Arzneimittel ohne Festbetrag (2009: plus 8,9 Prozent) verursachten den Kostenanstieg von rund 1,5 Milliarden auf insgesamt 32 Milliarden Euro.<\/p>\n<p>Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, setzt die Bundesregierung mit dem <strong>AMNOG <\/strong>auf einen Kurswechsel in der Arzneimittelpolitik. Dabei wird nicht mehr allein auf kurzfristig wirksame Ma\u00dfnahmen zur Kostend\u00e4mpfung zur\u00fcckgegriffen. So muss die pharmazeutische Industrie zuk\u00fcnftig den Zusatznutzen f\u00fcr alle neuen Arzneimittel nachweisen und Studien offenlegen. Dabei bleibt der freie Marktzugang erhalten und die Preise werden mit der gesetzlichen Krankenversicherung verhandelt. Zudem haben Versicherte k\u00fcnftig \u00fcber eine Mehrkostenregelung die M\u00f6glichkeit, ihr gewohntes Arzneimittel zu erhalten, auch wenn dieses nicht rabattiert ist. Au\u00dferdem wird die unabh\u00e4ngige Patientenberatung als feste Leistung etabliert. Der Bundestag hat dem AMNOG am 11. November 2010 zugestimmt. Im November und Dezember 2010 folgten Lesungen im Bundesrat zum Gesetz. Das AMNOG ben\u00f6tigt nicht die Zustimmung des Bundesrates und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.<\/p>\n<p>Mit dem Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung<strong> (GKV-Finanzierungsgesetz <\/strong><strong> <\/strong><strong>\u2012 <\/strong><strong>GKV-FinG)<\/strong> werden die am 6. Juli 2010 vorgelegten Eckpunkte &#8222;F\u00fcr ein gerechtes, soziales, stabiles, wettbewerbliches und transparentes Gesundheitssystem&#8220; umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, die <strong>Ausgaben zu stabilisieren<\/strong>, die Finanzierung auf eine solide Basis zu stellen, Voraussetzungen f\u00fcr einen <strong>funktionsf\u00e4higen Wettbewerb<\/strong> zu schaffen und f\u00fcr einen <strong>zielgenauen und gerechten Sozialausgleich<\/strong> zu sorgen. Das GKV-FinG erhielt am 12. November 2010 gr\u00fcnes Licht von Bundestag. Weitere Lesungen folgten im November und Dezember im Bundesrat, der aber nicht zustimmen muss. Das GKV-FinG tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft.<\/p>\n<p>Die Regierungskoalition will mit dem Gesetz die Finanzausstattung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig auf ein sicheres Fundament stellen. Urspr\u00fcnglich hatte die Regierung f\u00fcr 2011 ein Defizit von rund elf Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung erwartet. Nach j\u00fcngsten Sch\u00e4tzungen wird sich das Defizit bei etwa neun Milliarden Euro bewegen.<\/p>\n<p>Das Gesetz umfasst ein B\u00fcndel an Einsparungen und Ausgabenbegrenzungen bei verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens wie Krankenkassen, \u00c4rzten und Krankenh\u00e4usern. Au\u00dferdem wird zur &#8222;St\u00e4rkung der Finanzierungsgrundlagen&#8220; der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5 Prozent erh\u00f6ht.<\/p>\n<p>Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) betragen die geplanten Einsparungen durch das <strong>GKV-FinG <\/strong>zusammen mit den ausgabenbegrenzenden Ma\u00dfnahmen durch das GKV-\u00c4ndG sowie das AMNOG im Jahr 2011 rund 3,5 Milliarden Euro und\u00a0 2012 rund vier Milliarden Euro. Durch Beitragserh\u00f6hungen sollen etwa 6,3 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds flie\u00dfen. Der Bund f\u00fcllt den Fonds durch einen einmaligen Steuerzuschuss von zwei Milliarden Euro auf.<\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>Wer muss was bezahlen? <\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Gesetzlich Versicherte:<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Ab dem 1. Januar 2011 wird f\u00fcr die rund 50 Millionen GKV-Mitglieder der <strong>allgemeine Beitragssatz<\/strong> zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9 Prozent des Bruttolohns auf 15,5 Prozent angehoben. Die Erh\u00f6hung von 0,6 Prozent wird zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber (siehe dazu auch &#8222;Arbeitgeber&#8220; Seite 18) getragen. Somit hat der Arbeitnehmer ab 2011 von seinem Bruttogehalt 0,3 Prozent mehr zu bezahlen. Der Krankenkassenbeitrag f\u00fcr die gesetzliche Krankenversicherung betr\u00e4gt dann f\u00fcr den Arbeitnehmer 8,2 Prozent (bisher 7,9 Prozent). Bei einem Bruttoeinkommen von 1.000 Euro werden f\u00fcr einen Arbeitnehmer 82 statt 79 Euro im Monat f\u00e4llig, bei 1.500 Euro sind es 123 statt 118,50 Euro, bei 2.000 Euro 164 statt 158 Euro. Auch Bezieher von Betriebsrenten und Selbstst\u00e4ndige m\u00fcssen ab Januar 2011 den Beitragssatz von 15,5 Prozent bezahlen. Nicht erwerbst\u00e4tige Ehepartner und Kinder sind weiterhin kostenlos mitversichert.<\/p>\n<p>Durch die Beitragserh\u00f6hung sollen insgesamt etwa 6,3 Milliarden Euro in den <strong>Gesundheitsfonds<\/strong> flie\u00dfen. Seit dem 1. Januar 2009 organisiert der Gesundheitsfonds<strong> <\/strong>die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen neu. Wesentliche Merkmale sind: Es gibt f\u00fcr alle Kassen einen einheitlichen Beitragssatz, den das Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit festlegt; die Beitr\u00e4ge der Mitglieder flie\u00dfen in einen gemeinsamen Topf, aus dem die Kassen pauschale Zuweisungen f\u00fcr jeden Versicherten erhalten, sowie erg\u00e4nzende Zu- und Abschl\u00e4ge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten.<\/p>\n<p>Die Grenze, ab der die Beitr\u00e4ge konstant bleiben und sich nicht mehr prozentual am Einkommen orientieren (<strong>Beitragsbemessungsgrenze<\/strong>) sinkt in der gesetzlichen Krankenversicherung von 45.000 auf 44.550 Euro im Jahr. Im Monat betr\u00e4gt das Bemessungslimit dann noch 3.712,50 Euro statt bisher 3.750 Euro.<\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Arbeitgeberbeitrag mit der neuen H\u00f6he von 7,3 Prozent eingefroren wird, m\u00fcssen die Kassenmitglieder die steigenden Gesundheitskosten f\u00fcr \u00c4rzte, Kliniken und Pharmaindustrie k\u00fcnftig allein tragen. Entstehende Finanzl\u00fccken m\u00fcssen die Mitglieder dann \u00fcber <strong>Zusatzbeitr\u00e4ge<\/strong> ausgleichen.<\/p>\n<p>2011 steht den gesetzlichen Krankenkassen nach Ansicht des <strong>Sch\u00e4tzerkreises <\/strong>(Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamts und des Kassen-Spitzenverbands) in der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend Geld zur Verf\u00fcgung. Der Gesundheitsfonds erwartet nach Berechnungen der Experten 181,1 Milliarden Euro. Die voraussichtlichen Ausgaben werden auf 178,9 Milliarden Euro beziffert. Damit k\u00f6nnen im Jahr 2011 voraussichtlich alle Ausgaben der Krankenkassen durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds im Durchschnitt gedeckt werden \u2013 so das Fazit der Sch\u00e4tzer. F\u00fcr Beitragszahler hei\u00dft das, dass die Kassen \u2013 zumindest im kommenden Jahr \u2013 ganz \u00fcberwiegend keine Zusatzbeitr\u00e4ge erheben m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Sollte eine Kasse Zusatzbeitr\u00e4ge erheben, ist dieser ab dem 1. Januar 2011 nicht mehr prozentual an das Einkommen der Mitglieder gebunden. K\u00fcnftig gibt es keine Obergrenze f\u00fcr die Zusatzbeitr\u00e4ge. Die Regel, dass Mitglieder h\u00f6chstens mit Zusatzbeitr\u00e4gen bis zu einem Prozent ihres Einkommens belastet werden d\u00fcrfen, f\u00e4llt weg. Der Aufschlag wird nur noch als Pauschale erhoben \u2012 Gut- und Geringverdiener zahlen gleich viel. Die betroffenen Kassenmitglieder sollen allerdings nicht mit mehr als zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens belastet werden, f\u00fcr h\u00f6here Betr\u00e4ge wird ein Sozialausgleich eingef\u00fchrt. Im Schnitt wird der Zusatzbeitrag laut Regierung 2012 rund f\u00fcnf Euro betragen, 2013 bei etwa neun Euro und 2014 zwischen zehn und 16 Euro liegen. Experten erwarten bis zu 80 Euro im Jahr 2020.<\/p>\n<p>Auch <strong>Rentner und Bezieher von Arbeitslosengeld I<\/strong> m\u00fcssen den Zusatzbeitrag zahlen. F\u00fcr <strong>Hartz-IV-Empf\u00e4nger<\/strong> wird er aus Bundesmitteln finanziert. Ausgenommen sind auch Mitglieder, die <strong>Kranken-, Mutterschafts- oder <\/strong><strong>Elterngeld <\/strong>empfangen. F\u00fcr <strong>Sozialhilfebezieher <\/strong>bleibt es bei der derzeit bestehenden Regelung, dass f\u00fcr diese ein individueller Zusatzbeitrag der Krankenkassen zur Anwendung kommt, dieser jedoch \u2013 wie bisher \u2013 grunds\u00e4tzlich von den Tr\u00e4gern der Sozialhilfe \u00fcbernommen wird. Studenten m\u00fcssen den Zusatzbeitrag zahlen, wenn sie selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und nicht beitragsfrei \u00fcber die Eltern mitversichert sind. Das geht bis zum 25. Lebensjahr.<\/p>\n<p>Ein<strong> Sozialausgleich<\/strong> soll die Regelung der Zusatzbeitr\u00e4ge gerechter machen. Hierbei wird vom Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen nach Auswertung der Ergebnisse des Sch\u00e4tzerkreises das Kassen-Defizit f\u00fcr das jeweils folgende Jahr gesch\u00e4tzt. Dieser Betrag wird durch die Anzahl der Mitglieder geteilt. Das ergibt einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dieser Durchschnittswert wird im Oktober f\u00fcr das Folgejahr bekanntgegeben. Die Berechnung und der Ausgleich sollen automatisch \u00fcber die Beitragsabf\u00fchrung des Arbeitgebers beziehungsweise der Rentenversicherung erfolgen. Das hei\u00dft: Arbeitgeber beziehungsweise Rentenkasse berechnen f\u00fcr das Mitglied, ob der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des Lohns beziehungsweise der Rente \u00fcbersteigt. Ist das der Fall, wird der einkommensabh\u00e4ngige Krankenversicherungsbeitrag um den \u00fcbersteigenden Betrag gek\u00fcrzt. Alle anderen Personengruppen \u2012 wie \u00a0zum Beispiel Selbstst\u00e4ndige oder Menschen mit mehreren versicherungspflichtigen Besch\u00e4ftigungen \u2012 m\u00fcssen selbst einen Antrag bei der Kasse stellen.<\/p>\n<p>Da die Berechnungsbasis nicht der Zusatzbeitrag der Kasse ist, sondern der offizielle Durchschnittswert, kann es sein, dass die Kasse eines Mitglieds \u00fcberdurchschnittlich viel nimmt und er am Ende \u00fcber den zwei Prozent landet \u2013 oder umgekehrt.<\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>Beispiel 1:<\/strong><br \/>\nDurchschnittlicher Zusatzbeitrag: 16 Euro<br \/>\nBeitragspflichtiges Einkommen: 800 Euro<br \/>\nDavon zwei Prozent: 16 Euro<br \/>\nErgebnis: Ein Sozialausgleich findet nicht statt.<\/p>\n<p><strong>Beispiel 2:<\/strong><br \/>\nDurchschnittlicher Zusatzbeitrag: 20 Euro<br \/>\nBeitragspflichtiges Einkommen: 800 Euro<br \/>\nDavon zwei Prozent: 16 Euro<br \/>\nErgebnis: Vier Euro werden ausgeglichen, d.h., der einkommensabh\u00e4ngige Beitrag wird um vier Euro vermindert.<\/p>\n<p><strong>Beispiel 3:<\/strong><\/p>\n<p>Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 20 Euro<\/p>\n<p>Geforderter Zusatzbeitrag der Kasse: 30 Euro<\/p>\n<p>Beitragspflichtiges Einkommen: 800 Euro<\/p>\n<p>Davon zwei Prozent: 16 Euro<\/p>\n<p>Ergebnis: Vier Euro werden ausgeglichen und 26 Euro m\u00fcssen aus eigener Tasche gezahlt werden.<\/p>\n<p>Wer den Zusatzbeitrag l\u00e4nger als sechs Monate nicht zahlt, muss mit einer<strong> Strafgeb\u00fchr<\/strong> von mindestens 30 Euro rechnen (S\u00e4umniszuschlag). Bleiben S\u00e4umniszuschlag und ausstehende Beitr\u00e4ge schuldig, wird der Sozialausgleich ausgesetzt. Der Zahlungsr\u00fcckstand soll von der Kasse daf\u00fcr an den Arbeitgeber gemeldet werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Patienten:<\/span><\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Patienten wird es ab dem 1. Januar 2011 eine neue Regelleistung von der gesetzlichen Krankenversicherung geben:<strong> <\/strong>eine<strong> unabh\u00e4ngige Patientenberatung.<em> <\/em><\/strong>Es handelt sich dabei um eine Anlaufstelle zur Orientierung, bei der man neutralen Rat bekommt, wenn es zum Beispiel um Behandlungen oder um Kosten\u00fcbernahme geht.<\/p>\n<p>Gesetzlich versicherte Patienten k\u00f6nnen sich anstelle des \u00fcblichen Sachleistungsprinzips f\u00fcr die <strong>Kostenerstattung<\/strong> entscheiden. Die Bindungsfrist wird von einem Jahr auf ein Vierteljahr begrenzt. So ist jederzeit die R\u00fcckkehr zum Sachleistungsprinzip m\u00f6glich. Wer die Kostenerstattung w\u00e4hlt, erh\u00e4lt zun\u00e4chst vom Arzt eine Privatrechnung und muss diese \u00a0nach dem Vorkasse-Prinzip selbst bezahlen. Danach kann er diese bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Kasse erstattet den Betrag in H\u00f6he der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Den Restbetrag muss der Patient privat bezahlen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die <strong>Wahltarife<\/strong> &#8222;Pr\u00e4mienzahlung&#8220;, &#8222;Kostenerstattung&#8220; und &#8222;Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen&#8220; wird die Bindungsfrist von drei Jahren auf ein Jahr reduziert. Durch versicherungsmathematische Gutachten m\u00fcssen die gesetzlichen Krankenkassen belegen, dass Einnahmen, Einsparungen und Effizienzsteigerungen die langfristige Finanzierbarkeit gew\u00e4hrleisten. Au\u00dferdem gilt das Sonderk\u00fcndigungsrecht im Falle der Einf\u00fchrung oder Anhebung des Zusatzbeitrags k\u00fcnftig auch bei den Wahltarifen (Ausnahme: Krankengeld).<br \/>\nPatienten, die Generika verschrieben bekommen, die ihre eigene Krankenkasse nicht erstattet, k\u00f6nnen diese k\u00fcnftig durch Zuzahlungen dennoch erhalten. Daf\u00fcr wird eine <strong>Mehrkostenregelung<\/strong> eingef\u00fchrt. Der Patient zahlt das Medikament zun\u00e4chst selbst und reicht die Rechnung bei der Kasse ein. Diese erstattet die Kosten des Arzneimittels dann bis zu der H\u00f6he, die ein Rabattvertragspr\u00e4parat gekostet h\u00e4tte. Heute sind Patienten an wirkstoffgleiche Medikamente gebunden, f\u00fcr die ihre Kasse mit den Herstellern Mengenrabatte vereinbart hat.<\/p>\n<p>Mindestens zehn Prozent der gesetzlich Versicherten werden bis Ende 2011 eine <strong>elektronische Gesundheitskarte (eGK)<\/strong> von ihrer Kasse erhalten. Hierzu hat die Bundesregierung die Kassen verpflichtet. Das Ziel der neuen Gesundheitskarte ist eine bessere Kommunikation unter den \u00c4rzten, indem die wichtigsten Daten f\u00fcr medizinische Notf\u00e4lle gespeichert sind. Als Termin zur Einf\u00fchrung war urspr\u00fcnglich der 1. Januar 2006 geplant. Der Testlauf dieser Gesundheitskarte fand vorab in einigen Teilen Deutschlands statt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Arbeitgeber:<\/span><\/strong><strong><br \/>\n<\/strong>Mit rund drei Milliarden Euro im Jahr mehr schl\u00e4gt der Beitragssatzanstieg bei den Arbeitgebern zu Buche. Arbeitgeber zahlen zurzeit f\u00fcr ihre Arbeitnehmer einen Beitrag f\u00fcr die gesetzliche Krankenversicherung in H\u00f6he von sieben Prozent des Bruttolohns. Durch die 0,6-prozentige Erh\u00f6hung des allgemeinen Beitragssatzes, von denen der Arbeitgeber die H\u00e4lfte \u00fcbernehmen muss, zahlt er ab 1. Januar 2011 den Beitrag von 7,3 Prozent. Allerdings wird dieser Arbeitgeberbeitrag eingefroren. Der Arbeitgeber wird somit k\u00fcnftig von weiteren Erh\u00f6hungen der Kassenbeitr\u00e4ge verschont bleiben.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Steuerzahler:<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die Versicherten sollen durch Zusatzbeitr\u00e4ge nur bis zu zwei Prozent ihres Einkommens belastet werden. Somit m\u00fcssen die Steuerzahler f\u00fcr den Sozialausgleich aufkommen. 2011 wird der bestehende Steuerzuschuss vom Bund f\u00fcr die Kassen von 15,7 auf 15,3 Milliarden Euro gesenkt. Darin ist ein Plus von zwei Milliarden enthalten. Urspr\u00fcnglich war eine st\u00e4rkere Senkung geplant. F\u00fcr 2012 ist ein Steuerzuschuss von 14 Millionen Euro vorgesehen. 2011 bis 2014 soll der Sozialausgleich aus der Liquidit\u00e4tsreserve des Gesundheitsfonds gedeckt werden. Die Regierung sch\u00e4tzt, dass 2014 weniger als eine Milliarde Euro f\u00fcr den Sozialausgleich aufgebracht werden muss. Danach sollen die Steuerausgaben f\u00fcr den Sozialausgleich pro Jahr um knapp eine Milliarde steigen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Private Krankenversicherung (PKV):<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Gutverdiener k\u00f6nnen ab 2011 nach einem Jahr statt nach drei Jahren die GKV verlassen. Erstmals seit 50 Jahren sinkt au\u00dferdem die Verdienstgrenze, ab der der Wechsel m\u00f6glich ist \u2013 die so genannte <strong>Versicherungspflichtgrenze<\/strong>. Aktuell liegt sie bei 49.950 Euro im Jahr, ab 2011 reicht ein Verdienst von 49.500 Euro, um das Solidarsystem zu verlassen. Dem Gesetz zufolge wird die neue Wechselregelung noch zum 31. Dezember 2010 in Kraft treten, damit Personen, deren Gehalt die Grenze im Jahr 2010 \u00fcberstiegen hat, die aber noch nicht die Dreijahresfrist erf\u00fcllt haben, bereits ab dem 1. Januar 2011 versicherungsfrei sind. Au\u00dferdem profitieren die privaten Kassen zuk\u00fcnftig von den <strong>Rabattverhandlungen<\/strong> der gesetzlichen Kassen mit den Arzneimittelherstellern. Bisher mussten Privatpatienten den Listenpreis des Herstellers zahlen. Im Arzneimittelsparpaket<strong> <\/strong>(siehe auch TK-Medienservice &#8222;Das neue Arzneimittel-Sparpaket&#8220;, Sonderausgabe August 2010) ist vorgesehen, dass die Privatversicherer f\u00fcr neue Medikamente nur den Preis bezahlen m\u00fcssen, den die gesetzlichen Krankenkassen bei Rabattverhandlungen mit den Herstellern vereinbaren.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pharma:<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong>K\u00fcnftig soll der Ausgabenanstieg f\u00fcr Medikamente gebremst werden. Das ist ein erkl\u00e4rtes Ziel der Gesundheitsreform. B<\/strong>ei den Reformen des Arzneimittelsektors ist zwischen kurzfristigen Sparma\u00dfnahmen und langfristigen strukturellen Ver\u00e4nderungen zu unterscheiden. Die Regelungen des <strong>GKV-\u00c4nderungsgesetzes (GKV-\u00c4ndG)<\/strong>, das bereits am 1. August 2010 in Kraft trat, zielen auf schnelle Einsparungen. So wurde der Rabatt, den pharmazeutische Unternehmen f\u00fcr Arzneimittel ohne Festbetrag den Krankenkassen einr\u00e4umen m\u00fcssen, von 6 auf 16 Prozent des Abgabepreises erh\u00f6ht. Au\u00dferdem ist im Gesetz ein Preisstopp f\u00fcr Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, festgelegt. Die Regelungen gelten f\u00fcr den Zeitraum vom 1. August 2010 bis Ende 2013. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird die GKV damit um rund 1,15 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.<\/p>\n<p>Dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (<strong>AMNOG<\/strong>), dessen Entwurf im Sommer 2010 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, hat der Bundestag am 11. November 2010 zugestimmt. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft.\u00a0 Mit dem AMNOG sollen zwei Milliarden Euro eingespart werden. Im Fokus stehen insbesondere <strong>neue Medikamente<\/strong>, denn das BMG sieht sowohl bei der <strong>Preisbildung<\/strong> f\u00fcr innovative Arzneien als auch bei deren <strong>Nutzenbewertung<\/strong> einen grundlegenden Korrekturbedarf. Das Ministerium verweist darauf, dass die wachsenden Ausgaben f\u00fcr Arzneimittel vor allem auf hohe und stark steigende Preise bei der Markteinf\u00fchrung zur\u00fcckgehen. Die Ausgaben f\u00fcr Arzneimittel ohne Festbetrag stiegen laut BMG im Jahr 2009 um 8,9 Prozent.<\/p>\n<p>Konkret sieht das Gesetz eine neue Form der Preisregulierung f\u00fcr patentgesch\u00fctzte Arzneimittel vor. F\u00fcr alle neuen Arzneimittel muss der Hersteller k\u00fcnftig Nachweise f\u00fcr einen <strong>Zusatznutzen <\/strong>vorlegen. Die Industrie wird verpflichtet, bereits zur Markteinf\u00fchrung bzw. zur Zulassung neuer Anwendungsgebiete ein <strong>Dossier <\/strong>vorzulegen, in dem sie vor allem den zus\u00e4tzlichen Nutzen des Pr\u00e4parates nachweist. Auf dessen Grundlage entscheidet der <strong>Gemeinsame Bundesausschuss von \u00c4rzten, Kliniken und Krankenkassen (G-BA)<\/strong> innerhalb von drei Monaten, ob es sich um ein Arzneimittel mit oder ohne Zusatznutzen handelt. Au\u00dferdem k\u00f6nnen Medikamente gegen seltene Krankheiten, sogenannte <strong>Orphan Drugs<\/strong>, auf ihren Nutzen hin gepr\u00fcft werden, wenn sie einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p>F\u00fcr <strong>Arzneimittel ohne Zusatznutzen <\/strong>wird die Erstattungsh\u00f6he auf den Preis vergleichbarer Medikamente begrenzt, das hei\u00dft, sie werden in eine vorhandene Festbetragsgruppe eingeordnet. F\u00fcr <strong>Arzneimittel mit Zusatznutzen<\/strong> vereinbart der Hersteller mit dem GKV-Spitzenverband innerhalb eines Jahres nach Marktzulassung einen zus\u00e4tzlichen Rabatt. K\u00f6nnen die Verhandlungspartner in dieser Zeit keine Einigung erzielen, setzt eine zentrale Schiedsstelle innerhalb von drei Monaten einen Rabatt fest, der r\u00fcckwirkend ab dem 13. Monat nach Markteinf\u00fchrung gilt. Als Entscheidungsbasis sollen europ\u00e4ische Vergleichspreise dienen. Beide Seiten k\u00f6nnen gegen diesen Schiedsspruch Einspruch erheben und eine weitergehende Kosten-Nutzen-Bewertung verlangen. Kassen k\u00f6nnen davon aber auch \u2013 entweder einzeln oder im Verbund \u2013 abweichende Vereinbarungen mit den Arzneimittelherstellern treffen.<\/p>\n<table cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"155\" height=\"215\" bgcolor=\"white\">\n<table cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\" width=\"100%\">\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Zusammensetzung     des Arzneimittelpreises<\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Bei einem rezeptpflichtigen     Medikament, das 20 Euro kostet, flie\u00dfen 3,19 Euro an den Fiskus, 8,35 Euro     an die Apotheke, 64 Cent an den Gro\u00dfhandel und 7,82 Euro an den Hersteller.<strong> <\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Die neue Nutzenbewertung und Preisbildung ist die wichtigste Neuerung des AMNOG. Dar\u00fcber hinaus enth\u00e4lt das Gesetz jedoch eine Reihe weiterer Reformen. Eine Auswahl:<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fcr Patienten besonders wichtig: Eine <strong>unabh\u00e4ngige Patientenberatung<\/strong> wird nach einer Modellphase eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.<\/li>\n<li><strong>Generika-Rabattvertr\u00e4ge<\/strong>: Patienten erhalten wieder mehr Wahlfreiheit im Rahmen des Aut-idem-Austausches und d\u00fcrfen ihr gewohntes Arzneimittel behalten, auch wenn ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag f\u00fcr den verschriebenen Wirkstoff geschlossen und der Arzt die Abgabe eines Rabattarzneimittels zugelassen hat. So k\u00f6nnen Patienten 2011 auch nicht rabattierte Arzneimittel ausw\u00e4hlen. Allerdings m\u00fcssen sie daf\u00fcr zun\u00e4chst in Vorleistung treten und das Medikament selbst bezahlen. Danach erstattet die Kasse die Kosten des Arzneimittels bis zu der H\u00f6he, die ein Rabattvertragspr\u00e4parat gekostet h\u00e4tte.<\/li>\n<li>Der <strong>Arzneimittel-Gro\u00dfhandel<\/strong> bekommt bisher einen prozentualen Aufschlag, der mit steigendem Preis eines Medikaments sinkt. Das AMNOG sieht eine neue Verg\u00fctungsstruktur f\u00fcr den Gro\u00dfhandel vor, und zwar auf Basis eines preisunabh\u00e4ngigen Fixzuschlags und eines prozentualen Zuschlags. Der Gro\u00dfhandelszuschlag wird mit Wirkung zum 1. Januar 2012 neu geregelt. Die Marge soll dann bei 70 Cent Euro pro Packung plus 3,15\u00a0 Prozent auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) \u2013 h\u00f6chstens jedoch 37,80 Euro \u2013 liegen. Nur der prozentuale Zuschlag ist rabattf\u00e4hig. Bis zur Neuregelung des Gro\u00dfhandelszuschlags sollen die Gro\u00dfh\u00e4ndler im Jahr 2011 f\u00fcr verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Abschlag in H\u00f6he von\u00a0 0,85 Prozent des ApU ohne Mehrwertsteuer den Krankenkassen erbringen. Hieraus ergibt sich laut BMG f\u00fcr 2011 ein Einsparbetrag von rund 200 Millionen Euro. Als Konsequenz der Umstellung der Gro\u00dfhandelszuschl\u00e4ge erfolgt auch die Umstellung der Festbetr\u00e4ge erst zum 1. Januar 2012.<\/li>\n<li>Der Rabatt, den <strong>Apotheker<\/strong> den gesetzlichen Krankenkassen auf jedes verschreibungspflichtige Medikament gew\u00e4hren m\u00fcssen, wird f\u00fcr 2011 und 2012 von 1,75 Euro auf 2,05 Euro angehoben. Hierdurch sollen die Apotheken einen Einsparbeitrag von j\u00e4hrlich etwa 200 Millionen Euro erbringen. Nach zwei Jahren, also 2013, kann der Apothekenabschlag vertraglich angepasst werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00c4rzte:<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die rund 150.000 <strong>niedergelassenen \u00c4rzte<\/strong> erhalten 2011<strong> <\/strong>mehr Honorar: Die Regierung beschloss eine lineare Anhebung der morbidit\u00e4tsbedingten Gesamtverg\u00fctung um 0,75 Prozent. Dies entspricht rund 180 Millionen Euro. Zu dieser Grunderh\u00f6hung kommen gesch\u00e4tzte 350 Millionen Euro f\u00fcr Leistungen hinzu, die au\u00dferhalb des Budgets bezahlt werden. Hierunter fallen zum Beispiel ambulante Operationen und Vorsorgeuntersuchungen. Zus\u00e4tzlich sollten die \u00c4rzte ein Honorarplus von zun\u00e4chst 500 Millionen Euro erhalten. Von den \u00c4rzten wurde jedoch ein weiterer Nachschlag von 175 Millionen Euro gefordert. Einzelne L\u00e4nder wie zum Beispiel Bayern beschwerten sich, dass sie durch die Vereinheitlichung des Honorars benachteiligt werden. Daraufhin wurde Ende Oktober 2010 beschlossen, dass sie weitere 120 Millionen Euro erhalten. Dieses Geld soll linear \u00fcber alle 17 Kassen\u00e4rztlichen Vereinigungen hinweg verteilt werden.<\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>Rekordniveau von \u00fcber 33 Milliarden Euro<\/strong><\/p>\n<p>Insgesamt k\u00f6nnen die \u00c4rzte 2011 damit mit \u00fcber einer Milliarde Euro zus\u00e4tzlich rechnen. Die \u00c4rzte hatten zwei Milliarden, die Kassen eine Nullrunde gefordert. Damit erreichten die Honorare ein Rekordniveau von gesch\u00e4tzten 33 Milliarden Euro. Bereits 2009 war das Honorar der Praxis\u00e4rzte nach Kassenangaben im Vergleich zum Vorjahr um 6,3 Prozent auf 30,8 Milliarden Euro gestiegen.<\/p>\n<p>F\u00fcr <strong>extrabudget\u00e4r zu verg\u00fctende Leistungen<\/strong><strong> (EGV<\/strong>) wie ambulantes Operieren, Vorsorge- und Fr\u00fcherkennung wird ein Fallzahl- oder Honorardeckel eingef\u00fchrt. Die jeweiligen Verg\u00fctungen werden im n\u00e4chsten Jahr (2011) um den Grundlohnsummenanstieg, vermindert um 0,25 Prozentpunkte, erh\u00f6ht. F\u00fcr 2012 gilt dann ein Abschlag von 0,5 Prozentpunkten. Die Ausgabenbegrenzung gilt nicht f\u00fcr neue Leistungen sowie Pr\u00e4ventions- und Fr\u00fcherkennungsleistungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, oder auf Beschl\u00fcssen des Gemeinsamen Bundesausschusses basieren. Dazu geh\u00f6ren <a title=\"Themenspecial Vorsorge\" href=\"http:\/\/www.netdoktor.de\/Gesund-Leben\/Baby+Kind\/Vorsorge\/\">Fr\u00fcherkennungsuntersuchungen<\/a> f\u00fcr Kinder, das <a title=\"Hautkrebs-Screening\" href=\"http:\/\/www.netdoktor.de\/Diagnostik+Behandlungen\/Vorsorgechecks\/Hautkrebs-Screening-11001.html\">Hautkrebs-Screening<\/a> und der Gesundheits-Check-up.<br \/>\nViele <strong>Haus\u00e4rzte<\/strong> bekommen derzeit zus\u00e4tzliche Honorare, wenn sie f\u00fcr ihre Patienten als Lotse im Gesundheitssystem fungieren. Diese Regelung geht zur\u00fcck auf die schwarz-rote Regierung, die in der letzten Legislatur den Zwang zum Abschluss von hausarztzentrierten Versorgungsvertr\u00e4gen (HzV) f\u00fcr gesetzliche Krankenkassen eingef\u00fchrt hat. Die Patienten verpflichten sich dabei f\u00fcr ein Jahr, vor jedem Facharztbesuch ihren Hausarzt aufzusuchen. Das soll unn\u00f6tige Untersuchungen vermeiden. Dieser Zwang wird auch 2011 nicht aufgehoben. Allerdings sollen bei neuen Vertr\u00e4gen die Hausarzthonorare in Zukunft insgesamt nicht st\u00e4rker steigen als die anderer Kassen\u00e4rzte. 500 Millionen Euro sollen so eingespart werden. F\u00fcr die Hausarztvertr\u00e4ge gibt es einen Bestandsschutz bis zum 30. Juni 2014. Urspr\u00fcnglich war daf\u00fcr als Frist der 31. Dezember 2012 vorgesehen.<strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Bei den <strong>Zahn\u00e4rzten<\/strong> werden die Verg\u00fctungen im n\u00e4chsten Jahr (2011) um den Grundlohnsummenanstieg, vermindert um 0,25 Prozentpunkte, erh\u00f6ht. F\u00fcr 2012 gilt dann ein Abschlag von 0,5 Prozentpunkten.<\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Krankenh\u00e4user:<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die<strong> <\/strong>Krankenh\u00e4user m\u00fcssen weniger stark sparen als zun\u00e4chst geplant. Grund daf\u00fcr ist, dass sich die Einnahmen der Krankenkassen wegen der guten Konjunktur besser entwickeln als gedacht. Wegen der steigenden Grundlohnrate sollen die Kliniken 400 Millionen Euro mehr behalten d\u00fcrfen als urspr\u00fcnglich gedacht. Allerdings d\u00fcrfen die Ausgaben bei den Krankenh\u00e4usern k\u00fcnftig nicht mehr so stark wachsen. Die jeweiligen Verg\u00fctungen werden 2011 um den Grundlohnsummenanstieg, vermindert um 0,25 Prozentpunkte, erh\u00f6ht. F\u00fcr 2012 gilt dann ein Abschlag von 0,5 Prozentpunkten auf die Ver\u00e4nderungsrate der Grundlohnsumme 2012. Danach k\u00f6nnen die <strong>Fallpauschalenpreise<\/strong> 2011 um maximal 0,9 Prozent erh\u00f6ht werden. Im ersten Gesetzentwurf war im Ergebnis ein Anstieg um nur 0,25 Prozent vorgesehen.\u00a0Im Jahr 2012 d\u00fcrfen die Preise bei einer gesch\u00e4tzten Grundlohnsummenentwicklung von 1,5 Prozent um ein Prozent steigen (statt um die H\u00e4lfte, wie im ersten Gesetzentwurf vorgesehen). Gesch\u00e4tztes Einsparpotenzial: 150 Millionen Euro (zus\u00e4tzlich rund 300 Millionen Euro in 2012).<strong> <\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr <strong>Mehrleistungen<\/strong> \u00fcber vertraglich vereinbarte Leistungen hinaus wird ein Abschlag von 30 Prozent eingef\u00fchrt. Dadurch sollen 2011 bis zu 350 Millionen Euro gespart werden (nach vertraglicher Vereinbarung rund 270 Millionen Euro ab 2012).<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Krankenkassen:<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die <strong>Verwaltungskosten<\/strong> der gesetzlichen Kassen und ihrer Verb\u00e4nde d\u00fcrfen 2011 und 2012 im Vergleich zu 2010 nicht steigen. 2011 und 2012 sollen so je 300 Millionen Euro gespart werden. Die Verwaltungsausgaben in der GKV belaufen sich auf 128 Euro je Versicherten pro Jahr. Bei der TK sind es nur 102 Euro.<\/p>\n<p><strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h1>Zusatzangebote d\u00fcrfen kein Hoheitsgebiet der PKV sein<br \/>\nTK fordert: Rahmenbedingungen f\u00fcr Wahltarife in der GKV anpassen<\/h1>\n<p>Seit dem 1. April 2007 d\u00fcrfen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Wahltarife anbieten. Damit haben auch Versicherte in der GKV die M\u00f6glichkeit erhalten, ihren Versicherungsschutz ein St\u00fcck weit mit zu gestalten. Im Rahmen der aktuellen Gesundheitsreform verfolgte die schwarz-gelbe Koalition zun\u00e4chst den Plan, der GKV bestimmte Zusatzangebote zu verbieten. Dazu kam es letztlich aber nicht. Allerdings ist jetzt im GKV-Finanzierungsgesetz geregelt, dass die Bindungsfrist f\u00fcr die Wahltarife &#8222;Pr\u00e4mienzahlung&#8220;, &#8222;Kostenerstattung&#8220; und &#8222;Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen&#8220; zum 1. Januar 2011 von drei Jahren auf ein Jahr reduziert wird.<\/p>\n<p>Was f\u00fcr die Versicherten auf den ersten Blick positiv erscheint, k\u00f6nnte allerdings dazu f\u00fchren, dass es f\u00fcr die GKV ungleich schwieriger wird, diese Tarife \u00fcberhaupt anzubieten. &#8222;Wenn die Regierung angibt, dadurch die Wahlfreiheit der Versicherten st\u00e4rken zu wollen, ist das zwar ein lobenswerter Gedanke \u2013 allerdings funktioniert das Ganze so nicht&#8220;, sagt Michael van der Heide-Wulfth\u00fcter, Experte f\u00fcr Wahltarife bei der Techniker Krankenkasse (TK). Grunds\u00e4tzlich ist es zu begr\u00fc\u00dfen, dass der Versicherte mehr Freiheiten in seiner Wahl hat. Es ist allerdings fraglich, ob sich das auf die Bindungsfrist beziehen sollte.<\/p>\n<p><strong>Verk\u00fcrzung der Bindungsfrist gef\u00e4hrdet Wirtschaftlichkeit der Tarife <\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Die Verk\u00fcrzung der Mindestbindungsfrist bei einigen Tarifen birgt wirtschaftliche Risiken. Das gilt besonders f\u00fcr Tarife zur Pr\u00e4mienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen, der so genannten Beitragsr\u00fcckzahlung&#8220;, erkl\u00e4rt van der Heide-Wulfth\u00fcter. &#8222;Diese Tarife finanzieren sich im Wesentlichen durch die Deckungsbeitr\u00e4ge der gehaltenen PKV-K\u00fcndiger. Durch die Bindung an den Tarif werden diese Versicherten gleichzeitig auch an die GKV gebunden. Das muss man nicht hinter vorgehaltener Hand sagen.&#8220; Ma\u00dfgeschneiderte Angebote tragen dazu bei, gute Versicherungsrisiken in der GKV zu halten und somit das Solidarsystem zu st\u00e4rken. Die GKV muss deshalb die M\u00f6glichkeit haben, ihren Versicherten \u00fcber Wahltarife eine sinnvolle Erg\u00e4nzung des Krankenversicherungsschutzes anzubieten.<\/p>\n<p>Der TK-Experte pl\u00e4diert auch f\u00fcr eine einheitliche Genehmigungspraxis durch die Aufsichtsbeh\u00f6rden der Krankenkassen. &#8222;Heute profitieren regionale Kassen \u2013 wie die AOKen \u2013 davon, dass die zust\u00e4ndigen Landesaufsichten oftmals Tarife genehmigen, die das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr \u00fcberregionale Kassen ablehnt&#8220;, betont der Experte. Das f\u00fchrt zu ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen.<\/p>\n<p><strong>Wahltarife der TK im \u00dcberblick<\/strong><\/p>\n<p>Bei der TK gibt es zurzeit 20 Wahltarife, mit denen Versicherte zus\u00e4tzliche Leistungen bekommen, Pr\u00e4mien erhalten oder sich f\u00fcr besondere Versorgungsformen entscheiden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>TK-Tarif Select:<\/strong><\/p>\n<p>In diesem Tarif hat der Teilnehmer die M\u00f6glichkeit auf bis zu f\u00fcnf bestimmte Leistungen zu verzichten und erh\u00e4lt hierf\u00fcr eine j\u00e4hrliche Geldpr\u00e4mie. Daf\u00fcr \u00fcbernimmt er einen Teil der eventuell f\u00fcr ihn anfallenden Kosten, den so genannten Selbstbehalt. Die H\u00f6he der Pr\u00e4mie und des Selbstbehaltes ist davon abh\u00e4ngig, wie viele der f\u00fcnf m\u00f6glichen Leistungen der Teilnehmer abw\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong>TK-Tarif Traveller:<\/strong><\/p>\n<p>Der TK-Tarif Traveller ist ein besonderer Selbstbehalttarif, bei dem der Teilnehmer optional anstelle der Auszahlung einer kleinen Pr\u00e4mie kostenlos ein Reiseschutzpaket des TK-Kooperationspartners Envivas erh\u00e4lt. Das Reiseschutzpaket, das \u00fcber einen gesonderten Vertrag mit der Envivas abgeschlossen wird, besteht aus einer Auslandsreise-Krankenversicherung TravelPlus und umfassenden Assistance-Leistungen, die exklusiv f\u00fcr Teilnehmer am TK-Tarif Traveller erweitert wurden. Alternativ kann auch eine Geldpr\u00e4mie gew\u00e4hlt werden. Der TK-Tarif Traveller umfasst zwei Tarifstufen: Stufe 1 f\u00fcr Mitglieder ohne TK-Familienversicherte und Stufe 2 f\u00fcr Mitglieder mit TK-Familienversicherten.<\/p>\n<p><strong>TK-Tarife Selbstbehalt Pr\u00e4mie 100, 240, 400 &amp; 600:<\/strong><br \/>\nDer Teilnehmer erh\u00e4lt eine j\u00e4hrliche Pr\u00e4mie, wenn er keine oder nur einige Leistungen in Anspruch nimmt. Je nach Tarif betr\u00e4gt die Pr\u00e4mie 100, 240, 400 oder 600 Euro. Der Teilnehmer muss daf\u00fcr einen Teil der eventuell f\u00fcr ihn oder seine mitversicherten vollj\u00e4hrigen Familienangeh\u00f6rigen anfallenden Gesundheitskosten \u00fcbernehmen, den so genannten Selbstbehalt. Ein Tarif mit h\u00f6herer Pr\u00e4mie ist immer mit dem Risiko eines h\u00f6heren Selbstbehaltes verbunden. Dabei steigt die Differenz zwischen Selbstbehalt und Pr\u00e4mienzahlung von Tarif zu Tarif und somit auch das pers\u00f6nliche finanzielle Risiko.<\/p>\n<p><strong>TK-Tarif Pr\u00e4mienzahlung: <\/strong><br \/>\nDer Teilnehmer erh\u00e4lt einen Teil der von ihm selbst getragenen Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge zur\u00fcck, sofern er und seine vollj\u00e4hrigen Familienangeh\u00f6rigen in dem jeweiligen Jahr keine TK-Leistungen in Anspruch genommen haben (Vorsorgeuntersuchungen sind davon ausgenommen!). Die maximale Pr\u00e4mie betr\u00e4gt im 1. Jahr 50 Prozent, im 2. Jahr 75 Prozent und erst ab dem 3. Jahr 100 Prozent eines Monatsbeitrages (ohne Arbeitgeberanteil). Voraussetzung ist immer, dass der gesamte Zeitraum leistungsfrei war. Wurden in einem Jahr Leistungen in Anspruch genommen und wurde deshalb keine Pr\u00e4mie ausgezahlt, beginnt der Pr\u00e4mienanspruch ab dem folgenden leistungsfreien Jahr wieder mit dem n\u00e4chstniedrigen Prozentsatz.<\/p>\n<p><strong>Tarif TK-Privat Natur Arznei:<\/strong><br \/>\nDas Mitglied und familienversicherte Angeh\u00f6rige k\u00f6nnen rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Hom\u00f6opathie, Phytotherapie und Anthroposophie nach Verordnung durch einen Vertragsarzt auf einem Privatrezept \u00fcber eine Apotheke beziehen und anschlie\u00dfend die Rechnung zur Erstattung bei der TK einreichen. F\u00fcr die Teilnahme an dem Tarif ist eine zus\u00e4tzliche Pr\u00e4mie an die TK zu bezahlen, die sich nach dem Alter richtet.<\/p>\n<p><strong>TK-Tarife Krankengeld:<\/strong><br \/>\nWer krank wird, hat nicht nur den gesundheitlichen Schaden, sondern oft auch finanzielle Ausf\u00e4lle. Mit den TK-Tarifen Krankengeld k\u00f6nnen sich die Teilnehmer individuell absichern. Besonders wichtig ist dieses f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige, K\u00fcnstler und Publizisten \u2013 und f\u00fcr Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber w\u00e4hrend einer Krankheit nicht wenigstens f\u00fcr sechs Wochen weiter Entgelt erhalten. Je nach gew\u00e4hlter Tarifvariante kann man dabei beeinflussen, wann die Krankengeld-Zahlung beginnen, wie lange sie dauern und wie hoch sie sein soll. Bei allen Tarifen wird das Krankengeld bereits ab dem ersten Tag gezahlt, wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Die monatliche Pr\u00e4mie richtet sich nach der gew\u00e4hlten H\u00f6he des Krankengeldes.<\/p>\n<p><strong>TK-Tarif Integrierte Versorgung: <\/strong><br \/>\nDer wichtigste Vorteil beim kostenlosen Wahltarif zur Integrierten Versorgung ist die verbesserte koordinierte Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Haus\u00e4rzten, Fach\u00e4rzten, Krankenh\u00e4usern und anderen Leistungserbringern wie Apotheken oder Rehabilitationseinrichtungen. Damit wird eine besonders effektive und sichere Behandlung auf hohem medizinischem Niveau erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p><strong>Tarife f\u00fcr besondere Versorgungsformen:<\/strong><\/p>\n<p>Teilnehmer eines Disease-Management-Programms (DMP) k\u00f6nnen sich f\u00fcr eine Teilnahme am kostenlosen Wahltarif <strong>TK-Plus-Programm<\/strong> entscheiden. Das Programm ist ein Angebot an chronisch Kranke, die an Diabetes, Brustkrebs, Koronarer Herzkrankheit, Asthma oder an der Chronisch obstruktiven Lungenkrankheit leiden. Es handelt sich um ein Behandlungskonzept, bei dem \u00c4rzte und medizinische Einrichtungen auf der Grundlage derselben medizinischen Handlungsempfehlung eng mit dem Patienten zusammenarbeiten.<\/p>\n<p>Der <strong>Hausarzttarif<\/strong> richtet sich vorrangig an TK-Versicherte ab 15 Jahren. Kinder unter 15 Jahren k\u00f6nnen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. In Bayern und Baden-W\u00fcrttemberg gelten keine Altersbeschr\u00e4nkungen. Beim Hausarztmodell \u00fcbernimmt der Hausarzt eine Lotsenfunktion: Er koordiniert die Behandlung, bindet bei Bedarf Fach\u00e4rzte mit ein und k\u00fcmmert sich um die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Die Entscheidung zur Teilnahme ist freiwillig. Wer den Hausarztvertrag w\u00e4hlt, ist f\u00fcr zw\u00f6lf Monate daran gebunden. Teilnehmer des Hausarzttarifs profitieren von den Sonderkonditionen des Vertrages: Der Hausarzt bietet pro Woche mindestens eine erweiterte Sprechzeit an. Auch sollte die Wartezeit f\u00fcr TK-Patienten mit Termin nicht l\u00e4nger als 30 Minuten dauern. Derzeit sind weitere Tarife in der Entwicklung, die das Angebot der TK erweitern werden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.tk.de in der Rubrik &#8222;Versicherung &amp; Tarife&#8220;.<\/p>\n<table cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"193\" height=\"207\" bgcolor=\"white\">\n<table cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\" width=\"100%\">\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Wahltarife<\/strong><\/p>\n<p>Seit dem 1. April 2007     d\u00fcrfen die gesetzlichen Krankenkassen Wahltarife anbieten. Im GKV-Finanzierungsgesetz     wird geregelt, dass die Bindungsfrist f\u00fcr die Wahltarife &#8222;Pr\u00e4mienzahlung&#8220;,     &#8222;Kostenerstattung&#8220; und &#8222;Arzneimittel der besonderen     Therapierichtungen&#8220; zum 1. Januar 2011 von drei Jahren auf ein Jahr reduziert wird. <strong> <\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr 2011 wurde urspr\u00fcnglich ein Defizit von elf Milliarden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) prognostiziert. 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