{"id":268116,"date":"2018-11-21T10:34:08","date_gmt":"2018-11-21T10:34:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/bayerischer-verwaltungsgerichtshof-wirft-staatsregierung-gezielte-missachtung-des-gerichts-vor-und-legt-eugh-frage-der-zulaessigkeit-einer-zwangshaft-fuer-ministerpraesident-soeder-u-a-amtstraeger-vo\/"},"modified":"2018-11-21T10:34:08","modified_gmt":"2018-11-21T10:34:08","slug":"bayerischer-verwaltungsgerichtshof-wirft-staatsregierung-gezielte-missachtung-des-gerichts-vor-und-legt-eugh-frage-der-zulaessigkeit-einer-zwangshaft-fuer-ministerpraesident-soeder-u-a-amtstraeger-vo","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bayerischer-verwaltungsgerichtshof-wirft-staatsregierung-gezielte-missachtung-des-gerichts-vor-und-legt-eugh-frage-der-zulaessigkeit-einer-zwangshaft-fuer-ministerpraesident-soeder-u-a-amtstraeger-vo\/","title":{"rendered":"Bayerischer Verwaltungsgerichtshof wirft Staatsregierung gezielte Missachtung des Gerichts vor und legt EuGH Frage der Zul\u00e4ssigkeit einer Zwangshaft f\u00fcr Ministerpr\u00e4sident S\u00f6der u.a. Amtstr\u00e4ger vor"},"content":{"rendered":"<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;       mehr Informationen       http:\/\/ots.<!--more-->de\/YdwzVY &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;      Berlin (ots) &#8211; Bayerische Staatsregierung weigert sich ein von der Deutschen Umwelthilfe erstrittenes und bereits seit 2014  rechtskr\u00e4ftiges Urteil f\u00fcr &#8222;Saubere Luft&#8220; umzusetzen &#8211; Bayerischer  Verwaltungsgerichtshof sieht den Fortbestand des Rechtsstaats in  Gefahr &#8211; Europ\u00e4ischer Gerichtshof kl\u00e4rt nun, ob Zwangshaft gegen  hochrangige Politiker anzuwenden ist &#8211; Beschluss ist einzigartig in  der deutschen Rechtsgeschichte &#8211; Kanzlerin Merkel und  Justizministerin Barley sind aufgefordert, mit den ihnen zur  Verf\u00fcgung stehenden Mitteln, die Bayerische Staatsregierung zur  Anerkennung rechtskr\u00e4ftiger Urteile zu bewegen     Im Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH)  gegen die Bayerische Staatsregierung (AZ: 22 C 18.1718) hat der  Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) durch einen am 20.  November 2018 bekanntgegebenen Beschluss vom 9. November 2018  entschieden, die Frage der Zul\u00e4ssigkeit einer Zwangshaft gegen\u00fcber  den f\u00fcr den Luftreinhalteplan M\u00fcnchen verantwortlichen Amtstr\u00e4gern  dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen. Grund ist die Weigerung der Bayerischen Staatsregierung, das bereits  seit 2014 rechtskr\u00e4ftige Urteil f\u00fcr &#8222;Saubere Luft&#8220; in M\u00fcnchen  umzusetzen und Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan  aufzunehmen.     Der BayVGH wirft der Staatsregierung und seinem  Ministerpr\u00e4sidenten Markus S\u00f6der evidente Amtspflichtverletzungen,  eine gezielte Missachtung des Gerichts sowie die Bedrohung des  Fortbestands des Rechtsstaats vor. Diesen Vorwurf begr\u00fcndet das  Gericht ausf\u00fchrlich und zutreffend. Insbesondere verwirft das Gericht das Argument des Freistaats, er habe nur bestehende  Rechtsschutzm\u00f6glichkeiten ausgenutzt. Dazu stellt der BayVGH fest,  dass sich der Freistaat der Erkenntnis verweigert, dass alle  Entscheidungen abschlie\u00dfend sind und seit langem keine Rechtsmittel  mehr bestehen (Beschluss, Rn. 63).     Der Verwaltungsgerichtshof, als das f\u00fcr diese Fragen  letztinstanzliche Gericht, stellt ebenfalls fest, dass man zu Fragen  der Notwendigkeit von Diesel-Fahrverboten zwar eine andere Meinung  haben k\u00f6nne, die Pflicht zur Einf\u00fchrung solcher Fahrverbote in  M\u00fcnchen hingegen feststehe (Beschluss, Rn. 67). Das Gericht widerlegt \u00fcberdies die Auffassung der Landesregierung, nach der die  Luftqualit\u00e4t in den letzten Jahren grundlegend besser geworden sei.  Dies ist vielmehr nicht festzustellen, so das Gericht, teilweise im  Gegenteil (Beschluss, Rn. 88). Die Haltung der Landesregierung zeige  ein f\u00fcr den Fortbestand des Rechtsstaats bedrohliches Rechts- und  Politikverst\u00e4ndnis, bei dem man nicht erst in anderen Mitgliedstaaten der EU suchen muss, um den Rechtsstaat in Gefahr zu sehen (Beschluss, Rn. 120).     Nach der Rechtsauffassung des BayVGH ist im nationalen Recht nicht mit abschlie\u00dfender Klarheit geregelt, ob in einer solchen Situation  auch zum Mittel der Zwangshaft gegriffen werden d\u00fcrfe. Diese Klarheit k\u00f6nnte sich aber dadurch ergeben, dass das Recht der Europ\u00e4ischen  Union dazu verpflichte, im Zweifel zur Anwendung dieses Mittels zu  greifen, wenn sich andernfalls das Unionsrecht nicht effektiv  durchsetzen lie\u00dfe.     Wird die Zwangshaft vom EuGH als anwendbar bewertet, k\u00fcndigt der  BayVGH in seinem Beschluss an, die Haft gegen\u00fcber dem  Ministerpr\u00e4sidenten, dem Staatsminister f\u00fcr Umwelt und  Verbraucherschutz, dem Pr\u00e4sidenten der Regierung von Oberbayern, dem  Regierungsvizepr\u00e4sidenten, dem Leiter der Abteilung der Regierung von Oberbayern sowie allen Mitarbeitern in der Regierung von Oberbayern,  die f\u00fcr die Aufstellung des Plans verantwortlich sind, anzuordnen.  Abschlie\u00dfend w\u00fcrde dar\u00fcber in der Haftanordnung nach Entscheidung des EuGH entschieden.     Den Beschluss kommentiert J\u00fcrgen Resch, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der  DUH: &#8222;Wir erleben derzeit, wie sich Gerichte in Deutschland gegen die Umwandlung unseres Staates in eine von Industriekonzernen gesteuerte  Bananenrepublik wehren und f\u00fcr den Fortbestand von Demokratie und  Rechtsstaatlichkeit k\u00e4mpfen. Dass das h\u00f6chste bayerische  Verwaltungsgericht die Anordnung von Zwangshaft gegen den bayerischen Ministerpr\u00e4sidenten und seinen Umweltminister f\u00fcr notwendig h\u00e4lt und  den Europ\u00e4ischen Gerichtshof um Best\u00e4tigung dieser Rechtsauffassung  bittet, zeigt ein Staatsversagen. Die Weigerung der bayerischen  Regierung, ein von der DUH erstrittenes, rechtskr\u00e4ftiges Urteil f\u00fcr  die &#8218;Saubere Luft&#8216; in M\u00fcnchen umzusetzen, ist ein Frontalangriff auf  die Demokratie. Zur Profitsteigerung der Dieselkonzerne gef\u00e4hrdet  Ministerpr\u00e4sident S\u00f6der ebenso wie sein Vorg\u00e4nger Horst Seehofer die  Gesundheit tausender M\u00fcnchenerinnen und M\u00fcnchner, die ein Recht auf  saubere Luft haben.&#8220;     Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,  erg\u00e4nzt: &#8222;Der Beschluss ist einzigartig in der deutschen  Rechtsgeschichte. Und er ist eine Blamage f\u00fcr Deutschland. Wenn  Deutschland in den aktuell gegen andere Mitgliedstaaten der  Europ\u00e4ischen Union gef\u00fchrten Rechtsstaatsverfahren noch eine  glaubw\u00fcrdige Position einnehmen m\u00f6chte, darf der Vorlagebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht folgenlos bleiben. Im  Grunde sagt er doch, dass das nationale Recht nicht zur Vollstreckung gerichtlicher Urteile taugt. Die Existenz einer solchen Rechtsordnung ist aber Beitrittsvoraussetzung f\u00fcr die Europ\u00e4ische Union.  Bundeskanzlerin Merkel und Justizministerin Katarina Barley m\u00fcssen  eine Klarstellung des Verwaltungsvollstreckungsrechts auf den Weg  bringen. Denn die ehrenhaften Zeiten, in denen sich Beh\u00f6rden quasi  von selbst an Gerichtsurteile hielten, sind offenbar vorbei.&#8220;     Das Gericht regt gegen\u00fcber dem EuGH eine vorrangige Behandlung der Sache an, eine Entscheidung dar\u00fcber liegt bei dem Pr\u00e4sidenten des  EuGH. Folgt dieser der Anregung, ist mit einer Entscheidung innerhalb von drei bis sechs Monaten zu rechnen, so die Einsch\u00e4tzung von  Rechtsanwalt Klinger.     Hintergrund:     Die DUH legte am 29. Februar 2012 Klage gegen den Freistaat wegen  \u00dcberschreitung des NO2-Grenzwertes ein. Mit Urteil des  Verwaltungsgerichts M\u00fcnchen vom 9. Oktober 2012 wurde der Freistaat  Bayern antragsm\u00e4\u00dfig verurteilt, das Urteil ist seit 2014  rechtskr\u00e4ftig. Mit der 6. Fortschreibung des Plans werden die  Grenzwerte f\u00fcr NO2 im Jahresmittel erst nach 2030 eingehalten werden  k\u00f6nnen. Da trotz anhaltender Luftverschmutzung keine kurzfristig  wirksamen Ma\u00dfnahmen f\u00fcr eine schnellstm\u00f6gliche Grenzwerteinhaltung  ergriffen werden, hat die DUH das Zwangsvollstreckungsverfahren  eingeleitet. Nachdem bereits mehrere Zwangsgelder verh\u00e4ngt wurden,  ist die Zwangshaft die verwaltungsrechtlich n\u00e4chste Konsequenz.     Links:     Beschluss BayVGH vom 9. November 2018: http:\/\/l.duh.de\/p181121     Hintergrundpapier &#8222;Klagen f\u00fcr saubere Luft&#8220;:  https:\/\/www.duh.de\/abgasalarm\/    Pressekontakt: Kontakt:   J\u00fcrgen Resch, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer 0171 3649170, resch@duh.de  Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen &amp; Klinger Rechtsanw\u00e4lte 030 8847280, 0171 2435458, klinger@geulen.com    DUH-Pressestelle:  Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf  030 2400867-20, presse@duh.de  www.duh.de, www.twitter.com\/umwelthilfe, www.facebook.com\/umwelthilfe  Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/22521\/4121598\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211; mehr Informationen http:\/\/ots.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-268116","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/268116","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=268116"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/268116\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=268116"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=268116"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=268116"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}