{"id":269138,"date":"2018-11-29T16:00:00","date_gmt":"2018-11-29T16:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/ab-3-dezember-ist-ungerechtfertigtes-geoblocking-verboten\/"},"modified":"2018-11-29T16:00:00","modified_gmt":"2018-11-29T16:00:00","slug":"ab-3-dezember-ist-ungerechtfertigtes-geoblocking-verboten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/ab-3-dezember-ist-ungerechtfertigtes-geoblocking-verboten\/","title":{"rendered":"Ab 3. Dezember ist ungerechtfertigtes Geoblocking verboten"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Ab Montag, den 3. Dezember, ist ungerechtfertigtes  Geoblocking im Online-Handel in der ganzen EU verboten. Verbraucher  k\u00f6nnen dank der neuen EU-Verordnung Waren und Dienstleistungen  innerhalb der ganzen EU online zu den gleichen Konditionen einkaufen  wie Verbraucher aus dem Mitgliedstaat, in dem der betreffende H\u00e4ndler ans\u00e4ssig ist.<!--more--> Die Verbraucher werden nicht mehr l\u00e4nger auf Websites  mit nationalen Angeboten umgelenkt oder mit Hindernissen konfrontiert werden, wie beispielweise der Aufforderung, mit einer in einem  anderen Land ausgestellten Debit- oder Kreditkarte zu zahlen. F\u00fcr die Unternehmen bedeuten die neuen Vorschriften mehr Rechtssicherheit, um grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tig zu sein.     Zusammen mit dem Ende der Roaming-Geb\u00fchren und der M\u00f6glichkeit f\u00fcr Menschen, ihre Online-Abonnements auch auf Reisen zu nutzen, ist dies eine von mehreren wichtigen europ\u00e4ischen Initiativen, die den  digitalen Binnenmarkt verwirklichen und neue digitale Rechte f\u00fcr alle Europ\u00e4er schaffen.     Die neuen Vorschriften definieren drei spezifische Situationen, in denen von vornherein keine Rechtfertigung und keine objektiven  Kriterien bestehen, um Kunden aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten  unterschiedlich zu behandeln:     1. Der Verkauf von Waren ohne physische Lieferung      Beispiel: Ein belgischer Kunde m\u00f6chte einen K\u00fchlschrank kaufen und findet das beste Angebot auf einer deutschen Website. Der Kunde ist  berechtigt, die Ware zu bestellen und beim H\u00e4ndler abzuholen oder die Lieferung selbst zu organisieren.     2. Verkauf von elektronisch erbrachten Dienstleistungen      Beispiel: Eine bulgarische Kundin m\u00f6chte Hosting-Services f\u00fcr  seine Website von einem spanischen Unternehmen kaufen. Sie wird nun  Zugang zu diesem Service haben, sich registrieren und diesen Service  kaufen k\u00f6nnen, ohne zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren im Vergleich zu einem  spanischen Verbraucher bezahlen zu m\u00fcssen.     3. Der Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten  physischen Ort erbracht werden      Beispiel: Eine italienische Familie kann eine Reise direkt zu  einem Vergn\u00fcgungspark in Frankreich kaufen, ohne auf eine  italienische Website weitergeleitet zu werden.     Online-H\u00e4ndler     Online-H\u00e4ndler k\u00f6nnen ihre Preise, ihre Websites in der EU und  ihre Marketingt\u00e4tigkeiten aber weiterhin frei gestalten und  beispielsweise Angebote auf bestimmte Kundengruppen ausrichten (z. B. Angebote f\u00fcr junge Menschen oder f\u00fcr Verbraucher, statt f\u00fcr  Gesch\u00e4ftskunden), solange sie nicht auf Grundlage der Nationalit\u00e4t,  des Wohnsitzes oder der Niederlassung diskriminieren.     Online-H\u00e4ndler sind nicht verpflichtet eine Lieferung in den  Mitgliedstaat des Kunden anzubieten. Der H\u00e4ndler muss ihm jedoch die  gleichen Lieferbedingungen, einschlie\u00dflich der gleichen  Abholoptionen, anbieten wie einem \u00f6rtlichen Kunden in den  Mitgliedstaaten, in die sie liefern. Die Abholung von Waren beim  H\u00e4ndler kann auch durch einen vom Verbraucher gew\u00e4hlten Zustelldienst erfolgen.     Umsetzung     Die Hauptverantwortung f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Umsetzung und  Durchsetzung der Geoblocking-Verordnung liegt bei den  Mitgliedstaaten. Sie sollen nationale Durchsetzungsbeh\u00f6rden benennen, die Kommission \u00fcber die Unterst\u00fctzung von Verbraucherverb\u00e4nden  informieren, an die sich die Verbraucher im Falle von Problemen  wenden k\u00f6nnen und \u00fcber Ma\u00dfnahmen, die angewandt werdn, wenn die  Verordnung nicht eingehalten wird.     Was die Verordnung nicht umfasst     Verkehrsdienstleistungen, Finanzdienstleistungen f\u00fcr Privatkunden  und audiovisuelle Dienste sind nicht durch die Geoblocking  Vorschriften abgedeckt. F\u00fcr diese Bereich bestehen bereits  spezifische Vorschriften.     &#8211; Die EU-Verkehrsvorschriften verbieten bereits jetzt eine  Diskriminierung aufgrund der Staatsangeh\u00f6rigkeit oder des Wohnsitzes  bei der Bef\u00f6rderung per Flugzeug, Bus oder Schiff:  http:\/\/ots.de\/UHx2nM     &#8211; Bei Verbraucherkrediten, Hypotheken oder f\u00fcr Bankkonten gibt es  spezielle EU-Vorschriften, um Verbraucher zu sch\u00fctzen:  http:\/\/ots.de\/lDhTrg     &#8211; Die Erleichterung des grenz\u00fcberschreitenden Zugangs zu  audiovisuellen Diensten ist Teil anderer Initiativen im Rahmen der  Strategie f\u00fcr den digitalen Binnenmarkt: http:\/\/ots.de\/limgqR     Weitere Schritte     Die Kommission wird (innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten  der Verordnung) den Anwendungsbereich \u00fcberpr\u00fcfen, einschlie\u00dflich der  m\u00f6glichen Einbeziehung nicht audiovisueller Dienste (Software,  Spiele, E-B\u00fccher, Musik) in die Nichtdiskriminierungsklausel. Die  Kommission wird ferner untersuchen, ob in anderen Sektoren (wie  Dienstleistungen im Bereich Verkehr und audiovisuelle Dienste)  verbleibende ungerechtfertigte Beschr\u00e4nkungen aufgrund der  Nationalit\u00e4t, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung  beseitigt werden sollten.     Morgen (Freitag) wird Andrus Ansip,  Andrus Ansip, Vizepr\u00e4sident  der Europ\u00e4ischen Kommission und zust\u00e4ndig f\u00fcr den digitalen  Binnenmarkt, ein Pressestatement zum EU-weiten Ende des   ungerechtfertigten Geoblockings geben: 12 Uhr Live\u00fcbertragung auf  EbS: http:\/\/ots.de\/eWiyow     Weitere Informationen dazu finden Sie hier: http:\/\/ots.de\/G4hVlh     Um 13.30 Uhr wird Claire Bury, stellvertretende Generaldirektorin  der GD Connect auf Twitter Fragen beantworten:   https:\/\/twitter.com\/DSMeu     Mehr Informationen:     Fragen und Antworten zu Geoblocking auf Deutsch f\u00fcr H\u00e4ndler und  Beh\u00f6rden: https:\/\/ec.europa.eu\/newsroom\/dae\/document.cfm?doc_id=55373     Faktenblatt f\u00fcr Verbraucher auf Deutsch:  https:\/\/ec.europa.eu\/newsroom\/dae\/document.cfm?doc_id=54952     Faktenblatt f\u00fcr H\u00e4ndler auf Deutsch:  https:\/\/ec.europa.eu\/newsroom\/dae\/document.cfm?doc_id=55014     Spezifisches Faktenblatt zum Ende von ungerechtfertigtem  Geoblocking: http:\/\/ots.de\/wReXUw     10 Fragen und Antworten f\u00fcr Verbraucher (auf Englisch):  https:\/\/ec.europa.eu\/digital-single-market\/en\/faq\/geo-blocking     Die Website der EU-Kommission zu Geoblocking: http:\/\/ots.de\/PvgwXy     Der legislative Prozess: http:\/\/ots.de\/L8gNdv    Pressekontakt: Nikola John, nikola.john@ec.europa.eu und Katrin Abele,  katrin.abele@ec.europa.eu  Original-Content von: Europ\u00e4ische Kommission, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/35368\/4129864\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Ab Montag, den 3. 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