{"id":270774,"date":"2018-12-13T10:48:29","date_gmt":"2018-12-13T10:48:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/reform-der-entsenderichtlinie-noch-mehr-herausforderungen-fuer-hr-abteilungen-foto\/"},"modified":"2018-12-13T10:48:29","modified_gmt":"2018-12-13T10:48:29","slug":"reform-der-entsenderichtlinie-noch-mehr-herausforderungen-fuer-hr-abteilungen-foto","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/reform-der-entsenderichtlinie-noch-mehr-herausforderungen-fuer-hr-abteilungen-foto\/","title":{"rendered":"Reform der Entsenderichtlinie: Noch mehr Herausforderungen f\u00fcr HR-Abteilungen (FOTO)"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full\" src=\"https:\/\/cache.pressmailing.net\/thumbnail\/story_big\/ab727e20-8269-406a-99e6-b5e03cfb6487\/Herkunfts-und-Ziellaender-Entsandte.jpg\" \/><\/p>\n<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;       Infos zu EU-Meldepflichten       http:\/\/ots.de\/zLUwDg &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;      Hamburg (ots) &#8211;     Im Sommer 2018 hat die Europ\u00e4ische Kommission die reformierte  Entsenderichtlinie (96\/71\/EG) ver\u00f6ffentlicht.<!--more--> Die EU-Staaten haben  nun bis zum 30. Juli 2020 Zeit, diese in nationales Recht  umzuwandeln.     Unter dem Titel &#8222;gleicher Lohn f\u00fcr gleiche Arbeit&#8220; ist die Reform  der Entsenderichtlinie bereits seit einiger Zeit Thema bei  international t\u00e4tigen Unternehmen. Sie hat Auswirkungen auf rund 2,3  Millionen in Europa entsandte Arbeitnehmer. Allein deutsche  Unternehmen entsenden j\u00e4hrlich mehr als eine viertel Million  Angestellte in ein anderes EU-Land. Fast noch einmal doppelt so viele (konkret: 440.065) europ\u00e4ische Arbeitnehmer werden j\u00e4hrlich nach  Deutschland entsandt &#8211; fast die H\u00e4lfte von ihnen arbeitet im  Baugewerbe und die meisten davon kommen aus Polen.     Mehr als 260.000 deutsche Arbeitnehmer ins EU-Ausland entsandt     So sinnvoll die Reform auch ist &#8211; f\u00fcr HRler bedeutet sie vor allem zun\u00e4chst Mehrarbeit. Auch sorgt sie f\u00fcr Verunsicherung hinsichtlich  der damit verbundenen Auswirkungen sowohl f\u00fcr die Unternehmen als  auch f\u00fcr deren entsandte Mitarbeiter. So sollen etwa k\u00fcnftig die  Verg\u00fctungsregeln des Gastlandes auch f\u00fcr alle entsandten Arbeitnehmer gelten &#8211; also ebenso f\u00fcr einen deutschen Ingenieur, der  beispielsweise nach Slowenien entsandt wird. Nicht abschlie\u00dfend  gekl\u00e4rt ist jedoch, ob dies auch bei kurzen oder nur eint\u00e4gigen  Dienstreisen gilt. Eine dahingehende Klarstellung fehlt derzeit im  Gesetzestext.     Neben der Lohngleichheit vom ersten Tag an soll k\u00fcnftig zudem nach 12 beziehungsweise 18 Monaten (es gibt eine Verl\u00e4ngerungsoption von  sechs Monaten) das Arbeitsrecht des Gastlandes Anwendung finden und  zwar in wirklich allen Bereichen. Nach der bisherigen  Entsenderichtlinie mussten lediglich die festgelegten zwingenden  arbeitsrechtlichen Rechtsvorschriften wie zum Beispiel Mindestl\u00f6hne,  Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen eingehalten werden.     Unternehmen sollten Entsendevertr\u00e4ge anpassen     Was bedeutet dies konkret f\u00fcr Unternehmen, die Mitarbeiter in  andere EU-L\u00e4nder entsenden? &#8222;In erster Linie ist eine Anpassung des  Entsendevertrages erforderlich. Dieser muss f\u00fcr Mitarbeitereins\u00e4tze  von mehr als 12 beziehungsweise 18 Monaten die Geltung der  arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes regeln, sofern der  Mitarbeiter keine lokale Anstellung im Gastland erhalten soll&#8220;, wei\u00df  Global-Mobility-Experte Omer Dotou von der BDAE Consult. Im Rahmen  der Ausgestaltung des Entsendevertrages m\u00fcssten sich deutsche  Arbeitgeber daher zwingend mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften  des Gastlandes auseinandersetzen.     Ein Beispiel aus der Praxis: Stellt ein deutscher Arbeitgeber  einen Mitarbeiter im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten  Arbeitsvertrages ein, um diesen nach Frankreich zu entsenden, m\u00fcssen  auch hier die franz\u00f6sischen Rechtsvorschriften ber\u00fccksichtigt werden, sofern sein Einsatz \u00fcber das Jahr hinaus gehen soll. Nach den  franz\u00f6sischen Vorschriften ist der Abschluss eines befristeten  Arbeitsvertrages jedoch lediglich unter ganz bestimmten Umst\u00e4nden  zul\u00e4ssig.     Das w\u00fcrde f\u00fcr den deutschen Arbeitgeber bedeuten, dass nach Ablauf der einj\u00e4hrigen Befristung eine befristete Verl\u00e4ngerung des deutschen Arbeitsvertrages nicht in Betracht kommt. Vielmehr m\u00fcsste eine  Entfristung gew\u00e4hrt werden, denn so sieht es das franz\u00f6sische  Arbeitsrecht vor. &#8222;Dies k\u00f6nnte jedoch nicht immer im Einklang mit dem Unternehmensinteresse stehen&#8220;, so Dotou weiter.     Reform hat auch sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen     So begr\u00fc\u00dfenswert die Ziele sind, so schwierig erweist sich f\u00fcr  entsendende Unternehmen jedoch die konkrete Umsetzung in der Praxis:  Auch beim Sozialversicherungsschutz kommt es zu Verunsicherung. Die  geltende EU-Verordnung (konkret Artikel 12 VO EG 883\/2004) sieht  n\u00e4mlich vor, dass eine sozialversicherungsrechtliche Entsendung bis  zu 24 Monate dauern kann. Entsandte Arbeitnehmer k\u00f6nnen demnach bis  zu zwei Jahre im heimischen Sozialversicherungssystem verbleiben.  Gem\u00e4\u00df der novellierten Entsenderichtlinie w\u00fcrde f\u00fcr sie aber  sp\u00e4testens nach 18 Monaten nicht nur das Arbeitsrecht des Gastlandes  Anwendung finden, sondern sie m\u00fcssten auch das heimische  Sozialversicherungssystem verlassen und zwar aufgrund der  ineinandergreifenden Regelungsbereiche. &#8222;Das hie\u00dfe theoretisch, dass  der deutsche Ingenieur in Slowenien dann viel fr\u00fcher in das dortige  Sozialversicherungssystem \u00fcbertreten m\u00fcsste&#8220;, schlussfolgert Dotou.     Mit dem Inkrafttreten der VO (EG) 883\/04 am 1. Mai 2010 erfolgte  aber erst vor wenigen Jahren eine Ausdehnung der Entsendefrist von  urspr\u00fcnglich 12 auf 24 Monaten. &#8222;Die jetzige Reduzierung von 24 auf  12 beziehungsweise 18 Monate widerspricht nun dem essenziellen Wunsch aller EU-B\u00fcrger, m\u00f6glichst einen einheitlichen Versicherungsverlauf  zu haben&#8220;, so die Einsch\u00e4tzung des Experten. Er geht davon aus, dass  die Koordinierungsregeln des Europ\u00e4ischen Sozialrechts deshalb  entsprechend angepasst werden.     Lohngleichheitsansatz sorgt f\u00fcr komplizierte Sachverhalte     Auch der Grundsatz der Lohngleichheit werfe Fragen auf. Was  passiert etwa, wenn der besagte deutsche Ingenieur mehr verdient als  sein slowenischer Kollege? &#8222;Muss dann sein Lohn herabgestuft werden  oder derjenige des Kollegen erh\u00f6ht werden?&#8220;, fragt sich Dotou. Die  Richtlinie besagt zwar, dass sich Unternehmen nach den  Verg\u00fctungsregeln des Gastlandes richten m\u00fcssten, doch d\u00fcrften die  wenigsten HR-Verantwortlichen diese aus dem Stehgreif kennen.     &#8222;Allein in \u00d6sterreich handeln die zust\u00e4ndigen  Branchengewerkschaften, der betroffene Industrieverband und Vertreter der Arbeiterkammer j\u00e4hrlich \u00fcber 450 Kollektivvertr\u00e4ge aus. Wie  sollen Unternehmen auf die Schnelle herausfinden, welcher davon auf  ihren entsandten Mitarbeiter zutrifft?&#8220;, so BDAE-Berater Dotou  weiter. Unklar sei oftmals auch, woher  Global-Mobility-Verantwortliche die entsprechenden Informationen  beziehen sollten.     Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge weiterhin unterschiedlich in Europa     Hinzu kommt, dass die Anpassung der L\u00f6hne nicht automatisch eine  Gleichheit bei den Sozialleistungen bedeutet &#8211; denn die H\u00f6he der  Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge variiert weiterhin von Land zu Land. Das  k\u00f6nnte dazu f\u00fchren, dass Arbeitnehmer einzelner L\u00e4nder zwar das  Gleiche verdienen, aber sp\u00e4ter geringere Sozialleistungen beziehen &#8211;  etwa bei der Rente &#8211; solange die Beitragss\u00e4tze in der  Sozialversicherung unterschiedlich bleiben.     Die EU will au\u00dferdem eine Europ\u00e4ische Arbeitsbeh\u00f6rde einrichten,  die wiederum die Zusammenarbeit aller nationalen Beh\u00f6rden  koordinieren soll. Auch sei eine einheitliche europ\u00e4ische  Sozialversicherungsnummer erforderlich. Nach Einsch\u00e4tzung der  Auslandsexperten beim BDAE sind diese Bestrebungen sinnvoll und  notwendig, nur bedeuten sie zun\u00e4chst einen erheblichen Mehraufwand  f\u00fcr HRler. Ohne externe Unterst\u00fctzung ist dieser kaum zu stemmen.     Mehr Informationen unter https:\/\/entsendeberatung.bdae.com    Kontakt f\u00fcr Presse:  Anne-Katrin Schulz Presse &amp; Marketing Tel.: +49-40-30 68 74-14 E-Mail: akschulz@bdae.com www.bdae.com  Original-Content von: Bund der Auslands-Erwerbst\u00e4tigen (BDAE) e.V., \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/81896\/4142440\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211; Infos zu EU-Meldepflichten http:\/\/ots.de\/zLUwDg &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211; Hamburg (ots) &#8211; Im Sommer 2018 hat die Europ\u00e4ische Kommission die reformierte Entsenderichtlinie (96\/71\/EG)<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-270774","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/270774","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=270774"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/270774\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=270774"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=270774"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=270774"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}