{"id":27239,"date":"2011-01-11T15:27:49","date_gmt":"2011-01-11T14:27:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=27239"},"modified":"2011-01-11T15:35:36","modified_gmt":"2011-01-11T14:35:36","slug":"reform-der-kommunalverfassung-nimmt-konkrete-formen-an-klaus-schlie-mehr-selbstverwaltung-und-eigenverantwortung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/reform-der-kommunalverfassung-nimmt-konkrete-formen-an-klaus-schlie-mehr-selbstverwaltung-und-eigenverantwortung\/","title":{"rendered":"Reform der Kommunalverfassung nimmt konkrete Formen an Klaus Schlie: Mehr Selbstverwaltung und Eigenverantwortung"},"content":{"rendered":"<p><a rel=\"attachment wp-att-23738\" href=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/2010\/11\/frau-justizministerin-handeln-sie-%e2%80%93-klaus-schlie-fordert-im-kampf-gegen-schwere-kriminalitat-gesetz-uber-mindestspeicherfrist-fur-verbindungsdaten\/klaus-schlie-2\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-medium wp-image-23738\" title=\"Klaus Schlie\" src=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2010\/11\/Klaus-Schlie-320x214.jpg\" alt=\"\" width=\"320\" height=\"214\" srcset=\"https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2010\/11\/Klaus-Schlie-320x214.jpg 320w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2010\/11\/Klaus-Schlie-426x285.jpg 426w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2010\/11\/Klaus-Schlie.jpg 500w\" sizes=\"auto, (max-width: 320px) 100vw, 320px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Die Reform der Kommunalverfassung in Schleswig-Holstein nimmt konkrete Formen an. Innenminister Klaus Schlie legte dem Kabinett am Dienstag (11. Januar) einen Bericht \u00fcber die Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vor. Sp\u00e4testens Anfang Mai 2011 soll der entsprechende Gesetzentwurf folgen.<!--more--> \u201e&#8220;Wir st\u00e4rken die kommunale Selbstverwaltung und befreien das kommunale Verfassungsrecht von einengenden Vorgaben&#8220;\u201c, sagte Schlie. Die politische Gestaltungsfreiheit der Menschen, die sich ehrenamtlich engagierten, m\u00fcsse erhalten bleiben und die Eigenverantwortung auf allen Ebenen ausgebaut werden.<\/p>\n<p>\u201e&#8220;Wir brauchen keine Einheitsso\u00dfe, die sich z\u00e4hfl\u00fcssig \u00fcber unsere kommunalpolitische Landschaft ergie\u00dft und jede Form von Kreativit\u00e4t, Eigeninitiative und Originalit\u00e4t erstickt&#8220;\u201c, sagte Schlie. Es gebe einen starken Wunsch nach mehr Selbstverwaltung ohne \u00fcberfl\u00fcssige Vorgaben von oben. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung werde nicht als Last empfunden, sondern als angenehme Pflicht und Herausforderung, die eigenen Angelegenheiten vor Ort so weit wie m\u00f6glich selbst zu gestalten.<\/p>\n<p>Die Kommunalverfassungsreform folgt nach Aussage von Schlie den Pr\u00e4missen von mehr Demokratie und Eigenverantwortung. F\u00fcr die vom Landesverfassungsgericht in Teilen f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rte Amtsordnung bedeutet das, dass Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten k\u00fcnftig ausschlie\u00dflich die Gemeindevertretungen treffen. Eine Verlagerung von Aufgaben und damit der politischen Entscheidungsverantwortung auf das Amt ist nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Das Amt wird wieder eine reine Verwaltungszentrale, die die Beschl\u00fcsse der Gemeindevertretungen vorbereitet und umsetzt. Soweit amtsangeh\u00f6rige Gemeinden den Bedarf sehen, einzelne Aufgaben \u00fcber Gemeindegrenzen hinweg gemeinsam zu erledigen, erhalten sie k\u00fcnftig die M\u00f6glichkeit, dazu auch einen amtsinternen Zweckverband zu gr\u00fcnden. \u201e&#8220;Die neue Amtsordnung st\u00e4rkt die Gemeinden als Keimzelle der Demokratie und unmittelbaren Willensbildung&#8220;\u201c, sagte Schlie.<\/p>\n<p>Weitere Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts sind:<\/p>\n<p>\u2022Gemeinden ab 4.000 Einwohnern ohne eigene Verwaltung k\u00f6nnen einen hauptamtlichen B\u00fcrgermeister bestellen. Die bisherigen Regelungen zum Gemeindedezernenten werden dadurch \u00fcberfl\u00fcssig.<br \/>\n\u2022Das Vorschlagsrecht f\u00fcr die Direktwahl von hauptamtlichen B\u00fcrgermeistern steht k\u00fcnftig den Parteien statt den Fraktionen zu.<br \/>\n\u2022F\u00fcr Landr\u00e4te und Amtsdirektoren werden Qualifikationsanforderungen gesetzlich vorgeschrieben.<br \/>\n\u2022Die Kommunalaufsicht \u00fcber St\u00e4dte ab 20.000 Einwohnern soll auf die Kreise verlagert werden.<br \/>\n\u2022Die Zahl der Mitglieder in den kommunalen Vertretungen soll verringert werden.<\/p>\n<p>Die \u00c4nderung der Amtsordnung und die Reform des Kommunalverfassungsrechts sollen nach Angaben des Ministers z\u00fcgig umgesetzt werden. Es gebe in der kommunalen Familie ein gro\u00dfes Interesse, m\u00f6glichst kurzfristig die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der Amtsordnung herzustellen und damit eine rechtssichere Grundlage f\u00fcr die Arbeit auf Gemeinde- und Amtsebene zu schaffen. Die Kommunalpolitik sollte sich vor der Kandidatenaufstellung f\u00fcr die Kommunalwahl 2013 auf ver\u00e4nderte rechtliche Rahmenbedingungen so fr\u00fch wie m\u00f6glich einstellen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das Innenministerium hat Anfang November in vier Regionalkonferenzen mit nahezu 750 Vertretern von Gemeinden, \u00c4mtern, Kreisen und St\u00e4dten Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts intensiv diskutiert. Daneben wurden sowohl vor als auch nach den Regionalkonferenzen Gespr\u00e4che mit Vertretern der Kommunalen Landesverb\u00e4nde gef\u00fchrt. \u201e&#8220;Ich lege gro\u00dfen Wert auf eine breite und transparente Diskussion \u00fcber die Zukunft unseres kommunalen Verfassungsrechts&#8220;\u201c, sagte Schlie. Diese Debatte sei keineswegs zu Ende. Nach der ersten Kabinettsbefassung im Mai gingen die Beratungen formell in eine weitere Runde. Die Landesregierung habe das Ziel, dem Landtag noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zuzuleiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Reform der Kommunalverfassung in Schleswig-Holstein nimmt konkrete Formen an. Innenminister Klaus Schlie legte dem Kabinett am Dienstag (11. 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