{"id":273796,"date":"2019-01-09T15:25:00","date_gmt":"2019-01-09T15:25:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/bei-der-finanzierung-der-weiterbildung-muss-nachgebessert-werden-das-bmg-hat-am-03-01-2019-einen-referentenentwurf-zur-reform-der-psychotherapeutinnenausbildung-vorgelegt\/"},"modified":"2019-01-09T15:25:00","modified_gmt":"2019-01-09T15:25:00","slug":"bei-der-finanzierung-der-weiterbildung-muss-nachgebessert-werden-das-bmg-hat-am-03-01-2019-einen-referentenentwurf-zur-reform-der-psychotherapeutinnenausbildung-vorgelegt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bei-der-finanzierung-der-weiterbildung-muss-nachgebessert-werden-das-bmg-hat-am-03-01-2019-einen-referentenentwurf-zur-reform-der-psychotherapeutinnenausbildung-vorgelegt\/","title":{"rendered":"Bei der Finanzierung der Weiterbildung muss nachgebessert werden \/ Das BMG hat am 03.01.2019 einen Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeut*innenausbildung vorgelegt"},"content":{"rendered":"<p>T\u00fcbingen (ots) &#8211; Presseinformation der DGVT und des  DGVT-Berufsverbands.     Ein zentraler Anlass f\u00fcr die Reform war die unsichere und prek\u00e4re  Besch\u00e4ftigungssituation der Psychotherapeut*innen in Ausbildung. So  ist ein Ziel des aktuellen Entwurfs, den &#8222;Zugang zum Beruf der  Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten einheitlicher, gerechter  und noch attraktiver&#8220; zu gestalten.<!--more--> Die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr  Verhaltenstherapie (DGVT) sieht allerdings in einer ersten  Einsch\u00e4tzung dieses Ziel insbesondere bei der ambulanten  Weiterbildung als nicht erreicht an. In der vorgelegten Form bleibt  der Entwurf die Antwort auf die finanzielle Belastung der angehenden  Psychotherapeut*innen durch &#8222;Schulgeld&#8220; schuldig. Nur durch eine  ausreichende Finanzierung der Weiterbildung kann sichergestellt  werden, dass zuk\u00fcnftige Weiterbildungsteilnehmer*innen angemessen  verg\u00fctet werden k\u00f6nnen und sie die Kosten f\u00fcr ihre Weiterbildung  nicht selbst tragen m\u00fcssen.     Die DGVT als gr\u00f6\u00dfter deutscher Psychotherapie-Fachverband zeigt  sich erleichtert, dass das Ministerium seine Ank\u00fcndigung nun hat  Realit\u00e4t werden lassen und zum Jahresbeginn einen Referentenentwurf  zur Reformierung der Psychotherapeut*innenausbildung vorgelegt hat.  Die DGVT begr\u00fc\u00dft, dass das Gesundheitsministerium die gro\u00dfe Bedeutung der Psychotherapie in der Behandlung von Menschen mit psychischen  Erkrankungen anerkennt. Dass dar\u00fcber hinaus der Beitrag von  Psychotherapeut*innen zur &#8222;Erhaltung, F\u00f6rderung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bev\u00f6lkerung&#8220; durch Beratung,  Pr\u00e4vention und Rehabilitation anerkannt wird, kommt zentralen  Vorstellungen der DGVT entgegen. Auch, dass das BMG in Bezug auf die  Psychotherapeutenausbildung den notwendigen Nachwuchsbedarf in der  von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) errechneten H\u00f6he  anerkennt, wird positiv bewertet. Au\u00dferdem wird die Bereitschaft des  BMG begr\u00fc\u00dft, die sozialrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um  die bew\u00e4hrte hohe Ausbildungsqualit\u00e4t an den heutigen staatlich  anerkannten Ausbildungsst\u00e4tten in eine zuk\u00fcnftige Qualifizierung im  Rahmen von Weiterbildung zu \u00fcberf\u00fchren.     Allerdings ist bedauerlich, dass das BMG die Expertisen der  Bundespsychotherapeutenkammer und des Deutschen Psychotherapeutentags in anderen wesentlichen Punkten nicht ber\u00fccksichtigt hat. Wie ein  umfangreiches Gutachten der BPtK belegt, werden die vom BMG  vorgelegten Finanzierungsgrundlagen nicht ausreichen, um eine  qualitativ hochstehende Weiterbildung, bei angemessener Bezahlung f\u00fcr die Weiterbildungsteilnehmer*innen, die wichtige  Versorgungsleistungen erbringen sollen, tragf\u00e4hig organisieren zu  k\u00f6nnen (vgl.  https:\/\/www.bptk.de\/uploads\/media\/EsFoMed_Bericht_0317.pdf).     Als bundesweit gr\u00f6\u00dfter Tr\u00e4ger von Psychotherapeutenausbildungen in Deutschland sieht die DGVT eine Weiterbildung in der nun  vorgestellten Form als nicht realisierbar an. Um eine qualitativ  hochwertige Weiterbildung zu gew\u00e4hrleisten, muss der  Bundesgesetzgeber unbedingt auch zus\u00e4tzliche Finanzierungsgrundlagen  f\u00fcr die notwendigen ambulanten Weiterbildungsleistungen schaffen. Ein zentrales Reformziel w\u00fcrde verfehlt, m\u00fcssten auch zuk\u00fcnftige  Weiterbildungsteilnehmer*innen f\u00fcr die Finanzierung ihrer  Weiterbildung selbst aufkommen. An dieser Stelle muss der  Referentenentwurf zwingend nachgebessert werden. Dar\u00fcber hinaus  m\u00fcssen beim Weiterbildungsteil \u00dcbergangsl\u00f6sungen f\u00fcr die Bezahlung  heutiger PiAs geschaffen werden, damit insbesondere in den Kliniken  nicht noch f\u00fcr viele Jahre eine ungerechte Ungleichbehandlung  aufrechterhalten bleibt.     Bedauerlich ist zudem, dass das BMG in der Konzeption des  Psychotherapiestudiums, welches zur Zulassung f\u00fcr eine selbstst\u00e4ndige und eigenverantwortliche heilkundliche T\u00e4tigkeit (Approbation) f\u00fchren soll, den vielf\u00e4ltigen fachlichen Forderungen von Seiten des  Berufsstandes nach Ausweitung der praktischen Ausbildungszeiten nicht gefolgt ist. Insbesondere wird das Fehlen eines zus\u00e4tzlichen  Praxissemesters bem\u00e4ngelt. Gerade weil das Studium zuk\u00fcnftig neben  der Behandlung von Erwachsenen auch zur Behandlung von Kindern und  Jugendlichen bef\u00e4higen soll, ist nach Einsch\u00e4tzung der DGVT zur  Sicherung einer vertretbaren Versorgungsqualit\u00e4t der Bev\u00f6lkerung- wie in anderen Heilberufen &#8211; eine intensive Ausbildung an Patient*innen  aller Altersgruppen unbedingt erforderlich. Und schlie\u00dflich ist im  Rahmen einer Approbationsordnung, welche noch erlassen werden muss,  bei der Ausformulierung der inhaltlichen Anforderungen an zuk\u00fcnftige  Psychotherapiestudieng\u00e4nge der Kompetenzerwerb zur Behandlung von  Kindern  und Jugendlichen noch zu einem gleichberechtigten  Ausbildungsbereich auszubauen.     Die DGVT begr\u00fc\u00dft die Einladung des Bundesministeriums f\u00fcr  Gesundheit an die Verb\u00e4nde, den Referentenentwurf in Stellungnahmen  zu bewerten. Dabei sind im Rahmen des nun folgenden politischen  Diskussionsprozesses die notwendigen Anpassungen unbedingt  vorzunehmen. Die DGVT bereitet eine ausf\u00fchrliche Stellungnahme vor.  Diese soll Ende Januar vorliegen und beinhaltet eine detaillierte  W\u00fcrdigung des Referentenentwurfs.     Die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Verhaltenstherapie (DGVT) ist mit  \u00fcber 9000 Mitgliedern der gr\u00f6\u00dfte Fachverband f\u00fcr Verhaltenstherapie  in Deutschland. Der DGVT-Berufsverband vertritt die beruflichen  Interessen von derzeit 6000 Mitgliedern. Die DGVT unterh\u00e4lt \u00fcber eine gemeinn\u00fctzige GmbH bundesweit an 19 Standorten Ausbildungszentren, in denen derzeit \u00fcber 2500 junge Kolleg*innen in Verhaltenstherapie  ausgebildet werden. Sie ist damit der bundesweit gr\u00f6\u00dfte Tr\u00e4ger von  Psychotherapie-Ausbildungsst\u00e4tten in Deutschland.    Pressekontakt: Anfragen von Medien bitte an: G\u00fcnter Ruggaber, Ruggaber@dgvt.de, 07071\/943444  Original-Content von: DGVT-BV, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/133295\/4161789\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>T\u00fcbingen (ots) &#8211; Presseinformation der DGVT und des DGVT-Berufsverbands. 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