{"id":274176,"date":"2019-01-15T09:06:06","date_gmt":"2019-01-15T09:06:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/montgomery-das-tsvg-ist-in-teilen-uebergriffig-bundesaerztekammer-legt-stellungnahme-zum-terminservice-und-versorgungsgesetz-vor\/"},"modified":"2019-01-15T09:06:06","modified_gmt":"2019-01-15T09:06:06","slug":"montgomery-das-tsvg-ist-in-teilen-uebergriffig-bundesaerztekammer-legt-stellungnahme-zum-terminservice-und-versorgungsgesetz-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/montgomery-das-tsvg-ist-in-teilen-uebergriffig-bundesaerztekammer-legt-stellungnahme-zum-terminservice-und-versorgungsgesetz-vor\/","title":{"rendered":"Montgomery: &#8222;Das TSVG ist in Teilen \u00fcbergriffig&#8220; \/ Bundes\u00e4rztekammer legt Stellungnahme zum Terminservice- und Versorgungsgesetz vor"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; &#8222;In dem Entwurf f\u00fcr das Terminservice- und  Versorgungsgesetz steckt viel Gutes. Leider enth\u00e4lt er aber auch  etliche Vorgaben, die gerade jungen \u00c4rztinnen und \u00c4rzten die Freude  an der Arbeit in eigener Praxis verleiden k\u00f6nnen.&#8220; Das sagte  Bundes\u00e4rztekammer-Pr\u00e4sident Prof. Dr.<!--more--> Frank Ulrich Montgomery vor der \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes  (TSVG) am 16. Januar in Berlin. Montgomery kritisierte die geplanten  staatlichen Vorgaben f\u00fcr offene Sprechstunden und die Ausweitung der  Mindestsprechstundenzeiten als &#8222;\u00fcbergriffig&#8220;.  Offenbar habe sich die Politik von den Krankenkassen ins Ohr fl\u00fcstern lassen, dass   vermeintliche Versorgungsengp\u00e4sse von unzureichenden  Sprechstundenzeiten herr\u00fchrten. Alle seri\u00f6sen Zahlen w\u00fcrden dies aber widerlegen. Notwendig seien vielmehr flexible L\u00f6sungen, die sich  sowohl an den Bed\u00fcrfnissen der Patienten, als auch an denen der  jungen \u00c4rztegeneration orientieren. &#8222;Solche praxisnahen Regelungen  k\u00f6nnen nur von der Selbstverwaltung kommen. Daf\u00fcr muss ihr die  Politik aber die notwendige Gestaltungsfreiheit geben&#8220;, forderte der  B\u00c4K-Pr\u00e4sident.     &#8222;Die Wurzel des Problems eingeschr\u00e4nkter Versorgungskapazit\u00e4ten  liegt nicht in einer unzureichenden Arbeitsleistung der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, sondern in einem bedrohlichen und zunehmenden \u00c4rztemangel, f\u00fcr den in dem Gesetzentwurf keine L\u00f6sungen angeboten werden&#8220;, hei\u00dft es  auch in der schriftlichen Stellungnahme der Bundes\u00e4rztekammer f\u00fcr die \u00f6ffentliche Anh\u00f6rung im Bundestags-Gesundheitsausschuss. Zu begr\u00fc\u00dfen  sei, dass zumindest ein Teil der Mehrarbeit entsprechend verg\u00fctet  werden soll. Dennoch werde die wahre Ursache der eingeschr\u00e4nkten  Versorgungskapazit\u00e4ten und dadurch bedingter Wartezeiten verkannt.  &#8222;Die Arbeitsbelastung von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten ist bereits heute  \u00fcberdurchschnittlich hoch. Zudem f\u00fchren der Strukturwandel im  Gesundheitswesen mit mehr \u00c4rztinnen und \u00c4rzten in Anstellung, mehr  Teilzeitarbeit, die striktere Einhaltung gesetzlicher  Arbeitszeitvorgaben sowie der demografische Wandel zu einer weiteren  Arbeitsverdichtung&#8220;, so die B\u00c4K in ihrer Stellungnahme.     Positiv hebt die Bundes\u00e4rztekammer hervor, dass der Gesetzgeber  mit der Neuaufstellung der Terminservicestellen erste  Weichenstellungen f\u00fcr ein sektoren\u00fcbergreifendes Konzept der Notfall- und Akutversorgung vornimmt. Allerdings w\u00fcrden in den neuen  Servicestellen Vorhaltekosten entstehen, die \u00fcber die  Leistungsverg\u00fctung der Krankenkassen nicht abgedeckt sind. Die  Finanzierung sei daher nicht nur aus Mitteln der Gesetzlichen  Krankenversicherung, sondern auch durch erg\u00e4nzende Investitionen aus  Steuermitteln zu gew\u00e4hrleisten.     Mit gro\u00dfer Sorge sieht die Bundes\u00e4rztekammer das Vordringen von  Kapitalgebern in die ambulante Versorgung. Daraus erg\u00e4ben sich  Risiken f\u00fcr die Wahlfreiheit von Patientinnen und Patienten ebenso  wie f\u00fcr die M\u00f6glichkeit von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten, sich niederzulassen oder im Angestelltenverh\u00e4ltnis den Arbeitgeber zu wechseln.     Die Bundes\u00e4rztekammer begr\u00fc\u00dft deshalb, dass der Gesetzentwurf  Anpassungen bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) vorsieht,  weist aber darauf hin, dass die vorgesehenen punktuellen  Neuregelungen der zunehmenden Konzernbildung nur begrenzt  entgegenwirken k\u00f6nnen. Sie unterst\u00fctzt die Forderungen des  Bundesrates nach Regelungen, die einem kapitalgetriebenen Missbrauch  von MVZ-Strukturen wirksam begegnen, indem sie den  gesundheitspolitisch gew\u00fcnschten Versorgungsbeitrag von MVZ klarer  fassen. Dazu geh\u00f6rt die grunds\u00e4tzliche Bindung von Krankenhaus-MVZ an einen regionalen und fachlichen Bezug ebenso wie die M\u00f6glichkeit,  eine Fokussierung auf lukrative Leistungsbereiche zu verhindern und  sinnvolle Vorgaben zur Gr\u00f6\u00dfe von MVZ zu machen.     Die Stellungnahme im Internet:  https:\/\/www.bundesaerztekammer.de\/politik\/stellungnahmengesetzgebung\/    Pressekontakt: Bundes\u00e4rztekammer Stabsbereich Politik und Kommunikation  Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin  Tel. 030-400456700 Fax. 030-400456707 presse@baek.de www.baek.de  Original-Content von: Bundes\u00e4rztekammer, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/9062\/4166106\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; &#8222;In dem Entwurf f\u00fcr das Terminservice- und Versorgungsgesetz steckt viel Gutes. 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