{"id":27622,"date":"2011-01-20T12:57:26","date_gmt":"2011-01-20T11:57:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=27622"},"modified":"2011-01-20T12:57:47","modified_gmt":"2011-01-20T11:57:47","slug":"kein-stellenabbau-bei-der-polizei-beforderungsstau-auflosen-mindestspeicherfristen-einfuhren-kein-richtervorbehalt-bei-blutproben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/kein-stellenabbau-bei-der-polizei-beforderungsstau-auflosen-mindestspeicherfristen-einfuhren-kein-richtervorbehalt-bei-blutproben\/","title":{"rendered":"Kein Stellenabbau bei der Polizei &#8211; Bef\u00f6rderungsstau aufl\u00f6sen &#8211; Mindestspeicherfristen einf\u00fchren &#8211; Kein Richtervorbehalt bei Blutproben"},"content":{"rendered":"<p>In Schleswig-Holstein werden auch unter den strengen  Konsolidierungsvorgaben des neuen Doppelhaushalts f\u00fcr die Jahre 2011 und  2012 keine Stellen bei der Schutz- und Kriminalpolizei (6.540  Vollzugsbeamtinnen und \u2013beamte) gestrichen. Innenminister Klaus Schlie  bezeichnete diese Entscheidung am Donnerstag (20. Januar) vor der  Landespressekonferenz in Kiel als \u201e<q>Ausdruck einer klaren politischen Schwerpunktsetzung f\u00fcr die innere Sicherheit<\/q>\u201c.<!--more--> Der Minister k\u00fcndigte an, in den kommenden Jahren die L\u00fccke zwischen  wachsenden Herausforderungen und vorhandenem Personal bei der  Landespolizei weiter zu verkleinern. \u201e<q>Die Polizei muss sich auf ihre Kernaufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung konzentrieren<\/q>\u201c,  sagte Schlie. Im Vordergrund stehe die St\u00e4rkung der operativen Arbeit  der Polizei. Dieser Kurs werde konsequent fortgesetzt. Er sei angesichts  der Tatsache, dass es kein Geld f\u00fcr zus\u00e4tzliche Stellen gebe, auch ohne  vern\u00fcnftige Alternative, weil nur dadurch mehr Stellen f\u00fcr den  operativen Dienst bereitgestellt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<h2>Verl\u00e4ssliche Bef\u00f6rderungsperspektiven<\/h2>\n<p>Schlie k\u00fcndigte die Aufl\u00f6sung des Bef\u00f6rderungsstaus in der  Landespolizei an. Der erste Schritt sei bereits vollzogen. Am 1. Januar  wurden insgesamt 637 Polizeibeamtinnen und -beamte bef\u00f6rdert. Nach den  Pl\u00e4nen des Ministers sollen trotz des notwendigen  Haushaltskonsolidierungskurses in den n\u00e4chsten Jahren mindestens 500  Bef\u00f6rderungen j\u00e4hrlich m\u00f6glich sein. F\u00fcr die H\u00f6herdotierung von  Dienstposten stellt das Land bis 2012 insgesamt 2,7 Millionen Euro zur  Verf\u00fcgung. So k\u00f6nnen in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt mehr als 300  Beamte zus\u00e4tzlich auf der beruflichen Karriereleiter nach oben steigen.  Ohne das Geld w\u00e4ren Bef\u00f6rderungen nur in dem Umfang m\u00f6glich gewesen, wie  Polizeibeamte pensioniert worden w\u00e4ren. \u201e<q>Das ist der Einstieg in das  angek\u00fcndigte verl\u00e4ssliche Bef\u00f6rderungskonzept und damit der Abschied  von Bef\u00f6rderungen nach Haushaltslage<\/q>\u201c, sagte der Minister.<\/p>\n<h2>Schlie fordert Mindestspeicherfristen f\u00fcr Verbindungsdaten<\/h2>\n<p><a title=\"PC-Schr\u00e4nke (Vergr\u00f6\u00dferung \u00f6ffnet sich im neuen Fenster)\" href=\"http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/cae\/servlet\/contentblob\/902722\/poster\/pcSchraenke.jpg\" target=\"_blank\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" title=\"Mitarbeiter vor PC-Schr\u00e4nken\" src=\"http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/cae\/servlet\/contentblob\/902722\/normal\/pcSchraenke.jpg\" alt=\"Mitarbeiter vor PC-Schr\u00e4nken\" width=\"210\" height=\"280\" \/><\/a><\/p>\n<p>Schlie reagierte mit Unverst\u00e4ndnis auf die Weigerung der  Bundesjustizministerin, Mindestspeicherfristen f\u00fcr Telefon- und  Internetverbindungsdaten festzuschreiben. \u201e<q>Das so genannte Quick-Freeze-Verfahren ist ungeeignet<\/q>\u201c,  sagte Schlie. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte am vergangenen  Montag in einem Interview mit der S\u00fcddeutschen Zeitung vorgeschlagen,  auf jede Form von gesetzlich festgeschriebenen Mindestspeicherfristen  verzichten zu wollen. Die Polizei solle Daten nur auf der Grundlage  einer ganz konkreten Ermittlungst\u00e4tigkeit \u201eeinfrieren\u201c k\u00f6nnen. Dazu  m\u00fcsse sie einen Antrag auf Sicherung der Daten bei dem entsprechenden  Dienstleister stellen.<\/p>\n<h2>\u201eWo nichts gespeichert wurde, kann auch nichts eingefroren werden\u201c<\/h2>\n<p>\u201e<q>Die Pl\u00e4ne der Bundesjustizministerin sind wirklichkeitsfremd<\/q>\u201c,  kritisierte Schlie. Denn Verbindungsdaten vor oder w\u00e4hrend einer Tat  gingen verloren. Au\u00dferdem entstehe der Verdacht auf eine Straftat oft  erst im Nachhinein. Nur kurzfristig gespeicherte Daten seien dann nicht  mehr vorhanden. Und schlie\u00dflich: Wegen der zunehmenden Verbreitung von  Pauschaltarifen speicherten Anbieter die Verbindungsdaten h\u00e4ufig  \u00fcberhaupt nicht mehr. \u201e<q>Wo aber nichts gespeichert wurde, kann auch nichts eingefroren werden<\/q>\u201c, sagte Schlie. Er bedauerte, dass die Bundsjustizministerin auf diese Argumente \u00fcberhaupt nicht eingehe.<\/p>\n<h2>Die Schutzl\u00fccke wird gr\u00f6\u00dfer \u2013 Mindestspeicherfristen sind verfassungskonform<\/h2>\n<p>Die Bundesjustizministerin nehme in Kauf, dass die Schutzl\u00fccke immer  gr\u00f6\u00dfer werde, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts \u00fcber die  Verfassungswidrigkeit des alten Gesetzes \u00fcber Mindestspeicherfristen  entstanden sei. Schlie bem\u00e4ngelte, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger  weit hinter den vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten M\u00f6glichkeiten  zur\u00fcckbleibe. Er erinnerte daran, dass die Karlsruher Richter  Mindestspeicherfristen keineswegs kategorisch f\u00fcr grundgesetzwidrig  erkl\u00e4rt h\u00e4tten. Das Bundesverfassungsgericht habe einen  verfassungskonformen Weg aufgezeigt, der den Schutz der B\u00fcrgerrechte  garantiere und gleichzeitig die Sicherheitsbeh\u00f6rden in die Lage  versetze, Kriminalit\u00e4t wirksam zu bek\u00e4mpfen. \u201e<q>Auf dieser Grundlage muss die Bundesjustizministerin einen Gesetzentwurf erarbeiten<\/q>\u201c, sagte Schlie.<\/p>\n<p>Die Situation ist nach Ansicht des Ministers dramatisch. Das sei  keine Zweckpropaganda unverbesserlicher Sicherheitsfanatiker, sondern  bittere Wahrheit. Die Provider  konnten von 1.157 Auskunftsersuchen der Sicherheitsbeh\u00f6rden rund 880,  das sind \u00fcber 75 Prozent, nicht mehr beantworten. Diese Zahlen sind das  Ergebnis einer sechsmonatigen bundesweiten Erhebung durch das  Bundeskriminalamt. Bei drei von vier F\u00e4llen ging es dabei um die  Verbreitung, den Erwerb oder den Besitz von kinder- und  jugendpornografischen Schriften.<\/p>\n<h2>P\u00e4dophile nicht besser stellen als Schwarzarbeiter und Abgabenhinterzieher<\/h2>\n<p>Die Sicherheitsbeh\u00f6rden verlangten lediglich technisch taugliche  Instrumente, um neue Formen von Kriminalit\u00e4t wirksam zu bek\u00e4mpfen. \u201e<q>Das ist kein Angriff auf B\u00fcrgerrechte oder den Datenschutz, sondern eine rechtsstaatliche Selbstverst\u00e4ndlichkeit<\/q>\u201c,  sagte Schlie. Dabei gehe es nicht um Gespr\u00e4chsinhalte, sondern nur um  reine Verbindungsdaten (Wer telefonierte wann mit wem, von wo und wie  oft, beziehungsweise tauschte SMS oder E-Mails  aus?). Diese Daten sollen nach den Vorstellungen von Schlie nicht  einmal in einer zentralen staatlichen Datei hinterlegt werden, sondern  in den Dateien der einzelnen Dienstleister verbleiben. Niemand rege sich  auf, dass Handwerkerrechnungen drei Jahre aufbewahrt werden m\u00fcssten, um  Abgabenhinterziehung und Schwarzarbeit bek\u00e4mpfen zu k\u00f6nnen. \u201e<q>Wir wollen P\u00e4dophile nicht besser stellen als Schwarzarbeiter und Abgabenhinterzieher<\/q>\u201c, sagte Schlie.<\/p>\n<h2>Richtervorbehalt bei Blutproben nicht erforderlich<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" title=\"Unterarm vorbereitet zur polizeilich angeordneten Blutprobe\" src=\"http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/cae\/servlet\/contentblob\/817002\/normal\/blutprobe.jpg\" alt=\"Unterarm vorbereitet zur polizeilich angeordneten Blutprobe\" width=\"280\" height=\"210\" \/><\/p>\n<p>Der Minister sieht auch bei der gegenw\u00e4rtigen Regelung eines  Richtervorbehalts f\u00fcr die Entnahme von Blutproben bei Verkehrsdelikten  nach wie vor dringenden Handlungsbedarf. \u201e<q>Entweder gibt es einen  richterlichen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr und an 365 Tagen im  Jahr oder der Richtervorbehalt f\u00e4llt weg<\/q>\u201c, sagte Schlie. Er sei  ohnehin verfassungsrechtlich nicht zwingend erforderlich. Au\u00dferdem sei  er unpraktikabel und behindere im Ergebnis sogar die Strafverfolgung.<\/p>\n<p>Die von den Gerichten h\u00e4ufig geforderte umfangreiche und tief  greifende Begr\u00fcndung f\u00fcr den \u201eStich in die Vene\u201c sei im t\u00e4glichen  Einsatzgesch\u00e4ft von der Polizei nicht zu leisten. In der Praxis komme es  teilweise zu deutlich sp\u00fcrbaren Verz\u00f6gerungen, weil die Entscheidung  eines Richters zu lange auf sich warten lasse. Je l\u00e4nger es dauere, bis  es zu einer Blutentnahme komme, desto geringer sei der Beweiswert einer  Blutprobe, denn Alkohol und Drogen w\u00fcrden sich in der Zwischenzeit  weiter abbauen.<\/p>\n<p>Die derzeitige Regelung, vor einer Blutentnahme zun\u00e4chst eine  richterliche Entscheidung einzuholen, f\u00fchre auch dazu, dass Autofahrer  h\u00e4ufig l\u00e4nger als erforderlich von der Polizei festgehalten werden  m\u00fcssten. \u201e<q>Dieser Freiheitsentzug muss nicht sein, wenn die Polizei  die M\u00f6glichkeit h\u00e4tte, die Blutprobe ohne die Anordnung eines Richters  vorzunehmen<\/q>\u201c, sagte Schlie.<\/p>\n<p>Der Wegfall des verfassungsrechtlich nicht gebotenen  Richtervorbehalts erleichtere der Polizei ihre Arbeit und schaffe  Rechtssicherheit f\u00fcr alle Beteiligten, insbesondere f\u00fcr die Polizei.  Diese Auffassung teile offensichtlich auch der Bundesrat, der sich im  November mit gro\u00dfer Mehrheit daf\u00fcr ausgesprochen habe, den  Richtervorbehalt abzuschaffen. \u201e<q>Ich traue den Polizeibeamtinnen und  -beamten zu, die Entscheidung \u00fcber eine Blutprobe in Verantwortung und  Kenntnis von Verfassungsrecht und Gesetz selbst zu treffen<\/q>\u201c, sagte  Schlie. Schnelle und rechtssichere Entscheidungen in schwierigen  Situationen geh\u00f6rten zur Ausbildung und zum Alltag der Polizei.<\/p>\n<h2>Beispiele aus der Praxis<\/h2>\n<p>Vier konkrete Beispiele aus der Praxis schleswig-holsteinischer  Polizeiarbeit, die die Notwendigkeit von Mindestspeicherfristen und die  Untauglichkeit des so genannten Quick-Freeze-Verfahrens belegen.<\/p>\n<h3>Beispiel 1: Mord und Totschlag, Erhebung zeitlich zur\u00fcckliegender Verkehrsdaten<\/h3>\n<p>Am 30. Januar 2010 ereignete sich in Schleswig-Holstein ein  T\u00f6tungsdelikt. Das Opfer wurde jedoch erst am 08. Februar 2010  aufgefunden. Im Rahmen der Ermittlungen zu diesem T\u00f6tungsdelikt gelang  es, einen konkreten Tatverdacht gegen eine Person herauszuarbeiten. Der  Tatverd\u00e4chtige hat sich im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung zum  Tatvorwurf ge\u00e4u\u00dfert, bestreitet jedoch die Tat.<\/p>\n<p>Da es keine Tatzeugen und keine feststellbaren Spuren des  Tatverd\u00e4chtigen am Tatort gibt, wird das Zusammentragen von Indizien  eine zentrale Rolle spielen. Ein wichtiges Indiz sind die Telefondaten  von T\u00e4ter und Opfer. Hier w\u00e4re es eminent wichtig gewesen zu wissen,  wann das Opfer und der Tatverd\u00e4chtige vor der Tat telefonischen Kontakt  hatten und ob es beim Opferanschluss ankommende oder abgehende  Telefonate gewesen sind. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts  war es nicht mehr m\u00f6glich, an diese Daten zu gelangen, da das  Auskunftsersuchen nicht erf\u00fcllt wurde.<\/p>\n<p>Da Opfer von T\u00f6tungsdelikten h\u00e4ufig erst nach Tagen oder Wochen  aufgefunden werden, somit die Ermittlungen zur Kl\u00e4rung der Tat auch erst  Tage oder Wochen nach der Tat beginnen, ist dieser h\u00e4ufig wichtige  Ermittlungsansatz (Auswertung der zur\u00fcckliegenden Verbindungsdaten) nun  nur noch sehr eingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich. Daher wird es zuk\u00fcnftig in vielen  F\u00e4llen nicht mehr m\u00f6glich sein, \u00fcber zeitlich zur\u00fcckliegende  Verbindungsdaten den T\u00e4ter zu ermitteln.<\/p>\n<h3>Beispiel 2: Vermisstensache, Gefahrenabwehr, Erhebung der hinter  einer Internet-Protokolladresse stehenden Kunden-\/ Bestandsdaten<\/h3>\n<p>In einer noch immer offenen Vermisstensache war bekannt geworden,  dass sich die vermisste Person in einem Sozialen Netzwerk im Internet  eingeloggt hatte. \u00dcber den Betreiber des Netzwerks konnte die  Internet-Protokolladresse des letzten Logins ermittelt werden. Diese war einem Telekommunikationsanbieter (TK-Anbieter) zuzuordnen, der die Auskunft einen Tag nach dem Login unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht erteilte.<\/p>\n<p>Bei einer konkreten Nachfrage wurde bekannt, dass die  Internet-Protokoll-Verbindung mittlerweile unterbrochen war und deshalb  keine sichere Zuordnung der Internet-Protokolladresse zu einem Kunden  m\u00f6glich war. Bei zeitn\u00e4herer Anfrage und noch nicht unterbrochener  Verbindung w\u00e4re eine so genannte &#8222;manuelle \u00dcberpr\u00fcfung&#8220; beim TK-Anbieter  durchgef\u00fchrt worden, die auch eine positive Auskunft zur Folge gehabt  h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Die vermisste Person ist immer noch nicht ermittelt, und es m\u00fcssen  weitaus umfangreichere m\u00fchsame polizeiliche Ma\u00dfnahmen eingesetzt werden,  wie zum Beispiel Abfragen in Krankenh\u00e4usern oder Meldebeh\u00f6rden. Andere  Ermittlungsans\u00e4tze waren vorhanden, f\u00fchrten aber bislang nicht zum  Auffinden der vermissten Person. Die tats\u00e4chliche Gefahrenerforschung  ist deutlich erschwert.<\/p>\n<h3>Beispiel 3: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Erhebung  der hinter einer Internet-Protokolladresse stehenden Kundendaten\/  Bestandsdaten<\/h3>\n<p>Es geht um ein umfangreiches Ermittlungsverfahren der brasilianischen  Bundespolizei gegen mehrere brasilianische Tatverd\u00e4chtige mit  internationalen Bez\u00fcgen wegen Besitzes und Verbreitung von  kinderpornographischem Material \u00fcber das Filesharing-Netzwerk von Gigatribe.<\/p>\n<p>\u00dcber den <abbr>BKA-Bundeskriminalamt<\/abbr>-Verbindungsbeamten in Brasilia wurden 147 Internet-Protokolladressen und 17 Gigatribe-Nicknames  zu potentiellen deutschen Tatverd\u00e4chtigen \u00fcbermittelt. Anhand der  festgestellten Internet-Protokolladressen, denen zur jeweiligen Tatzeit  die von den Tatverd\u00e4chtigen verwendeten Gigatribe-Pseudonyme (Nicknames)  zugeordnet waren, wurden auch Bez\u00fcge nach Deutschland hergestellt. Die  Zeitstempel der Internet-Protokolladressen (Tatzeiten) bewegen sich  zwischen dem 29. Mai 2009 und dem 11. September 2009. Die diesbez\u00fcglich  am 25. Mai 2010 &#8211; sofort nach Eingang der Informationen aus Brasilien &#8211;  bei den betreffenden deutschen sechs Providern durchgef\u00fchrten Anschlussinhaberfeststellungen verliefen negativ.<\/p>\n<p>Eine eindeutige T\u00e4teridentifizierung hinsichtlich der von der brasilianischen Polizei mitgeteilten Nicknames war nicht m\u00f6glich, da Pseudonyme in Gigatribe  nicht zwingend (vor allem \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum hinweg)  personenbezogen sind. Insofern w\u00e4ren T\u00e4teridentifizierungen zu dem von  der brasilianischen Polizei mitgeteilten Sachverhalt nur \u00fcber eine  IP-Anschlussinhaberfeststellung unter Angabe der relevanten Tatzeiten  \u00fcber die entsprechenden deutschen Provider m\u00f6glich gewesen.<\/p>\n<h3>Beispiel 4: Verdacht der Computersabotage, L\u00f6schvorg\u00e4nge in Logfiles mit Internet-Protokolladressen<\/h3>\n<p>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eines ostholsteinischen Bootsausstatters betreibt neben dem Ladengesch\u00e4ft einen Onlineshop. Im November 2010 ist es unbekannten T\u00e4tern zweimal gelungen, sich unberechtigt Zugang zum Onlineshop zu verschaffen und s\u00e4mtliche Produkte zu l\u00f6schen. Hierdurch war der Onlineshop  zweimal \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum nicht nutzbar, was neben den  Wiederherstellungskosten auch zu Einnahmeausf\u00e4llen als Schaden f\u00fchrte.<\/p>\n<p>Auf dem Server, auf dem der Shop gehostet wird, wurden die unberechtigten Zugriffe und L\u00f6schvorg\u00e4nge in Logfiles mit Internet-Protokolladressen und Zeitstempeln erfasst. Diese konnten einem in Deutschland ans\u00e4ssigen Serviceprovider beide Male zugeordnet werden.<\/p>\n<p>Die Internet-Protokolladressen sind bei derartigen Delikten der  einzige Ermittlungsansatz, da dies die Kennung des zugreifenden Ger\u00e4tes  ist und nur hier\u00fcber die Erhebung von Bestandsdaten und letztendlich  eines physikalischen Telefonanschlusses m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 02. M\u00e4rz 2010  war die Ermittlung der Bestandsdaten nicht mehr m\u00f6glich, da der Serviceprovider  eine Speicherung der Verkehrsdaten nicht mehr vornimmt. Weitere  Ermittlungsans\u00e4tze liegen naturgem\u00e4\u00df bei derartigen Delikten nicht vor,  da aus den Logfiles nur  technische Informationen hervorgehen, die die technischen Abl\u00e4ufe auf  den Ger\u00e4ten erfassen. Pers\u00f6nliche T\u00e4terinformationen finden sich nicht.  Verbindungsaufnahmen und Kommunikation zwischen Computern sind nur  mittels zugewiesener Internet-Protokolladressen m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Man erkennt hier eindeutig, dass Ermittlungen im Bereich Cybercrime  immer zeitlich zur\u00fcckliegend erfolgen. Das hei\u00dft: Es geht um F\u00e4lle, die  bei Bekanntwerden bereits in der Vergangenheit liegen und oft schon  abgeschlossen sind. Demzufolge ben\u00f6tigt die Polizei f\u00fcr die Aufnahme und  Fortf\u00fchrung der Ermittlungen Informationen wie etwa Bestandsdaten zu  Verbindungen aus der Vergangenheit.<\/p>\n<p>Da sich die T\u00e4ter oft bei ihrer Tatausf\u00fchrung mehrerer gekaperter Server \/ Clients bedienen, verschleiern sie hier\u00fcber ihre Identit\u00e4t, das hei\u00dft die ihres Computers. Um sie f\u00fcr die Strafverfolgung aufzudecken, muss jedes Mal bei \u00dcbernahme eines Computers die Internet-Protokolladresse des letzten Logfiles dieser Computer ausgewertet und die verfahrensrelevanten Internet-Protokolladressinformationen bei den Providern erhoben werden. Nur so kommt man zum davor liegenden Server, bis man den Anschluss des eigentlichen T\u00e4ters ermittelt hat.<\/p>\n<p>Da im vorliegenden Fall eine Bestandsdatenerhebung nicht m\u00f6glich war,  konnte nicht gekl\u00e4rt werden, in welchem Zusammenhang dieser Anschluss  zur Tatausf\u00fchrung steht und ob der hinter diesem Anschluss befindliche Router und \/ oder Computer  eventuell ebenfalls angegriffen und f\u00fcr diese Tat missbraucht wurde.  Das Verfahren wurde mit diesem Ergebnis unaufgekl\u00e4rt der  Staatsanwaltschaft \u00fcbergeben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Schleswig-Holstein werden auch unter den strengen Konsolidierungsvorgaben des neuen Doppelhaushalts f\u00fcr die Jahre 2011 und 2012 keine Stellen bei<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-27622","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/27622","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=27622"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/27622\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=27622"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=27622"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=27622"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}