{"id":28220,"date":"2011-02-02T15:39:32","date_gmt":"2011-02-02T14:39:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=28220"},"modified":"2011-02-02T15:39:32","modified_gmt":"2011-02-02T14:39:32","slug":"neue-frequenzen-fur-norddeutschlands-radiosender-schleswig-holstein-und-hamburg-unterzeichnen-gemeinsamen-medienstaatsvertrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/neue-frequenzen-fur-norddeutschlands-radiosender-schleswig-holstein-und-hamburg-unterzeichnen-gemeinsamen-medienstaatsvertrag\/","title":{"rendered":"Neue Frequenzen f\u00fcr Norddeutschlands Radiosender: Schleswig-Holstein und Hamburg unterzeichnen gemeinsamen Medienstaatsvertrag"},"content":{"rendered":"<p>Hamburg und Schleswig-Holstein intensivieren ihre Zusammenarbeit im Medienbereich. Die L\u00e4nder einigten sich auf einen neuen Staatsvertrag, den Ministerpr\u00e4sident Peter Harry Carstensen und Hamburgs Mediensenator Reinhard Stuth heute (2. Februar) im Hamburger Rathaus unterzeichneten. Damit erhalten unter anderem die privaten H\u00f6rfunksender in beiden L\u00e4ndern Sicherheit in Bezug auf den Bestand bestehender Frequenzen und die Chance auf weitere Sendefrequenzen.<!--more--><\/p>\n<p>&#8222;&#8220;Mit diesem Staatsvertrag wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Sicherung der Vielfalt im H\u00f6rfunk geschaffen. Durch die Unterzeichnung des Staatsvertrages sind wir unserem Ziel einer Intensivierung unserer gemeinsamen Medienpolitik erneut ein gro\u00dfes St\u00fcck n\u00e4hergekommen&#8220;&#8220;, sagte Ministerpr\u00e4sident Peter Harry Carstensen.<\/p>\n<p>Dieses Ziel bekr\u00e4ftigt auch Hamburgs Mediensenator Reinhard Stuth: \u201eMit dem Staatsvertrag entwickeln wir die Rahmenbedingungen im gemeinsamen Kommunikationsraum Hamburg\/Schleswig-Holstein weiter. Die Radiosender in Hamburg und Schleswig-Holstein erhalten Rechtssicherheit in Bezug auf die Frequenzversorgung. Ich freue mich, dass wir im Ballungsraum Hamburg drei Frequenzen zur Reichweitenverbesserung privater Radioveranstalter in beiden L\u00e4ndern realisieren konnten. Es zeigt sich einmal mehr, dass die gemeinsame Rundfunkpolitik f\u00fcr beide L\u00e4nder vorteilhaft ist.\u201c<\/p>\n<p>Kern des Vertrages ist die Einigung \u00fcber neue UKW-Sendefrequenzen in Hamburg und in S\u00fcdholstein. Die Frequenzen werden der gemeinsamen Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein zur Verf\u00fcgung gestellt. Private Radiosender in beiden L\u00e4ndern k\u00f6nnen sich nach Inkrafttreten des Staatsvertrages um diese Frequenzen bewerben. Die Sender erhalten dar\u00fcber hinaus gr\u00f6\u00dfere Rechtssicherheit, wenn sie ins jeweils andere Land ausstrahlen. Dies ist jetzt ausdr\u00fccklich im Staatsvertrag festgelegt.<\/p>\n<p>Eine neue Regelung gibt es auch f\u00fcr Fernsehsender: Der Vertrag befreit die Regionalfensterveranstalter RTL Nord und Sat. 1 Norddeutschland zuk\u00fcnftig von der Zahlung der Rundfunkabgabe.<\/p>\n<p>Mit dem Vertrag wird dar\u00fcber hinaus die Zusammensetzung des Medienrates f\u00fcr die gemeinsame Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein ge\u00e4ndert. Der Medienrat besteht bisher aus 14 Mitgliedern, wobei von den jeweiligen Landesparlamenten je sieben Mitglieder gew\u00e4hlt werden. F\u00fcr den Fall des Ausscheidens von Mitgliedern wurde bisher jeweils nur ein Ersatzmitglied gew\u00e4hlt. Die Zahl wird auf nunmehr zwei Ersatzmitglieder je Land erh\u00f6ht, um im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds ein schnelles Nachr\u00fccken zu erm\u00f6glichen und eine langwierige Nachwahl durch die Parlamente entbehrlich zu machen.<\/p>\n<p>Der 4. Medienstaatsvertrag Hamburg Schleswig-Holstein tritt nach der Ratifizierung durch die Parlamente zum 1. Juli 2011 in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hamburg und Schleswig-Holstein intensivieren ihre Zusammenarbeit im Medienbereich. 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