{"id":284484,"date":"2019-05-31T17:15:36","date_gmt":"2019-05-31T17:15:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/122-deutscher-aerztetagstaerker-schutz-des-arztes-als-berufsgeheimnistraeger\/"},"modified":"2019-05-31T17:15:36","modified_gmt":"2019-05-31T17:15:36","slug":"122-deutscher-aerztetagstaerker-schutz-des-arztes-als-berufsgeheimnistraeger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/122-deutscher-aerztetagstaerker-schutz-des-arztes-als-berufsgeheimnistraeger\/","title":{"rendered":"122. Deutscher \u00c4rztetag\nSt\u00e4rker Schutz des Arztes als Berufsgeheimnistr\u00e4ger"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; M\u00fcnster, 31.05.2019 &#8211; Der 122. Deutsche \u00c4rztetag in M\u00fcnster hat an seinem letzten Beratungstag eine Reihe von  gesundheits- sozial- und berufspolitischen Beschl\u00fcsse gefasst. Unter  anderen warnte der \u00c4rztetag vor einer Aush\u00f6hlung des  Berufsgeheimnisses der \u00c4rzte durch das Bundeskriminalamtsgesetz sowie die neuen Polizeigesetze der L\u00e4nder.<!--more--> Diese seien f\u00fcr das  Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen Patienten und \u00c4rzten ausgesprochen  gef\u00e4hrlich, betonten die Abgeordneten in einem Beschluss. &#8222;Der Staat  greift zunehmend in diese besondere, ethisch zu sch\u00fctzende Beziehung  ein und untergr\u00e4bt durch erkennungsdienstliche Ma\u00dfnahmen dieses  Vertrauensverh\u00e4ltnis nachhaltig und dauerhaft&#8220;, so das  \u00c4rzteparlament. B\u00fcrgern vermittele sich so der Eindruck, dass selbst  in der gesch\u00fctzten Arzt-Patienten-Beziehung der Staat stets mith\u00f6re.  Rolle der Haus\u00e4rzte st\u00e4rken Haus\u00e4rzte sollen in der Regel erste  Ansprechpartner f\u00fcr Patienten sein. Daf\u00fcr hat sich der 122. Deutsche  \u00c4rztetag ausgesprochen. Die \u00c4rzteschaft unterst\u00fctze alle Ma\u00dfnahmen,  die bei neu auftretenen gesundheitlichen Fragen den Hausarzt als  ersten Ansprechpartner st\u00e4rkten. Sie forderte den B\u00c4K-Vorstand auf,  dieses Anliegen dem Gesetzgeber gegen\u00fcber klar zu artikulieren und  sich konstruktiv in die Diskussion einzubringen. Die freie Arztwahl  sei ein hohes Gut. Diese werde gest\u00e4rkt, wenn die vorhandenen  Ressourcen sinnvoll genutzt w\u00fcrden. Untergrenzen beim Pflegepersonal  d\u00fcrfen Patientenversorgung nicht gef\u00e4hrden Au\u00dferdem wies der \u00c4rztetag auf den gravierenden Pflegekr\u00e4ftemangel in deutschen Krankenh\u00e4usern  hin. So begr\u00fc\u00dfte er die Einf\u00fchrung von Pflegepersonaluntergrenzen,  kritisierte aber die in der Verordnung verankerten  Sanktionsmechanismen. Diese l\u00f6sten Bettenk\u00fcrzungen an besonderes  versorgungssensiblen Bereichen wie Intensivstationen aus, weil das  ben\u00f6tigte Personal zur Zeit &#8222;schlichtweg nicht verf\u00fcgbar&#8220; sei. Der  Deutsche \u00c4rztetag fordert deshalb eine Ausbildungsoffensive f\u00fcr  Pflegekr\u00e4fte, bessere Arbeitsbedingungen und eine h\u00f6here Verg\u00fctung.  Einbindung von Fachdisziplinen in die Notfallversorgung Eine  interdisziplin\u00e4re Notaufnahme sollte nur in Kooperation mit  beteiligten Fachdisziplinen gef\u00fchrt werden. Das hat der 122. Deutsche \u00c4rztetag klargestellt. &#8222;Die interdisziplin\u00e4re Notfallversorgung in  Notaufnahmen, die die Fachdisziplin eng in die prim\u00e4re Versorgung  einbindet, sichert eine hohe Versorgungsqualit\u00e4t f\u00fcr Patientinnen und Patienten&#8220;, hei\u00dft es in dem Beschluss. Der vom G-BA geforderte  Tatbestand einer fachlich unabh\u00e4ngigen Leitung einer Notaufnahme  widerspreche nicht dem Prinzip, die Fachdisziplinen eng in die  Versorgung einzubinden. Missbrauch von Fernbehandlung verhindern Vor  dem Hintergrund der Zunahme fragw\u00fcrdiger telemedizinischer  Anwendungen beauftragte der \u00c4rztetag den Vorstand der  Bundes\u00e4rztekammer damit, die rechtlichen M\u00f6glichkeiten zur  Unterbindung solcher Online-Anwendungen und der Sanktionierung der  Anbieter zu pr\u00fcfen. Hier sei eine &#8222;Goldgr\u00e4berstimmung&#8220; mit Ausw\u00fcchsen wie der Krankschreibung per Messenger-Dienst ausgebrochen. Dabei  werde offensichtlich negiert, dass der 121. Deutsche \u00c4rztetag im  vergangenen Jahr das Fernbehandlungsverbot nicht komplett aufgehoben  hat. Damals war beschlossen worden, dass \u00c4rzte &#8222;im Einzelfall&#8220; ihnen  noch unbekannte Patienten \u00fcber Kommunikationsmedien beraten und  behandeln d\u00fcrfen. Der Beschluss sei jedoch unter der Pr\u00e4misse  erfolgt, dass die Fernbehandlung \u00e4rztlich vertretbar sei und die  \u00e4rztliche Sorgfalt gewahrt bleibe, unterstrichen die Abgeordneten.  Die M\u00f6glichkeiten der Telemedizin d\u00fcrfen selbstverst\u00e4ndlich genutzt  werden, k\u00f6nnten letzten Endes das bisherige Zusammenspiel von Arzt  und Patient nur erg\u00e4nzen. Beruf der Medizinischen Fachangestellten  st\u00e4rken und aufwerten Der \u00c4rztetag hat zudem auf die gro\u00dfe Bedeutung  der qualifizierten T\u00e4tigkeit der Medizinischen Fachangestellten (MFA) hingewiesen. Um deren zunehmende Abwanderung aus dem Beruf  beziehungsweise den Arztpraxen zu stoppen und auch k\u00fcnftig genug  Nachwuchs zu finden, sieht es der \u00c4rztetag als dringend erforderlich  an, die Attraktivit\u00e4t des Berufs und seine Stellung im Kontext der  Gesundheitsberufe zu st\u00e4rken. Er begr\u00fc\u00dfte daher das von den  Landes\u00e4rztekammern angebotene breite Spektrum an strukturierten und  zertifizierten Fortbildungen. Dar\u00fcber hinaus sei f\u00fcr die  Attraktivit\u00e4t aber auch eine ad\u00e4quate Verg\u00fctung unabdingbar. Um die  Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Arztpraxen als Arbeitgeber zu erhalten,  m\u00fcsse die Steigerung der Personalkosten vollst\u00e4ndig durch die  Krankenkassen refinanziert werden.     Etablierte \u00e4rztliche Bezeichnungen nicht f\u00fcr andere Berufe  verwenden In Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren zur  Ausbildungsregulierung zuk\u00fcnftiger akademischer Heilberufe forderte  der Deutsche \u00c4rztetag, darauf zu achten, dass von \u00c4rzten getragene  Titel und Bezeichnungen nicht von anderen Heilberufen beansprucht  werden. So seien beispielsweise auch Fach\u00e4rzte f\u00fcr Frauenheilkunde  und Geburtshilfe Geburtshelfer. Das m\u00fcsse bei der Akademisierung des  Berufs der Hebamme ber\u00fccksichtigt werden. Keine parallelen  Versorgungssysteme durch Akademisierung nicht\u00e4rztlicher Heilberufe In einem weiteren Beschluss stellten die \u00c4rztetags-Abgeordneten fest,  dass die Akademisierung und Ausbildungsreform nicht-\u00e4rztlicher  Heilberufe nicht zu parallelen Versorgungssystemen f\u00fchren d\u00fcrfe. Die  bew\u00e4hrten Strukturen der sich erg\u00e4nzenden Kooperation zwischen \u00c4rzten und Angeh\u00f6rigen anderer Heilberufe d\u00fcrften nicht aufgegeben werden.  &#8222;Eine Spaltung von Zust\u00e4ndigkeiten wird abgelehnt, nicht zuletzt aus  Gr\u00fcnden der Patientensicherheit&#8220;, betonte das \u00c4rzteparlament.  DMP-Programmkosten refinanzieren Die im Entwurf f\u00fcr das  Faire-Kassenwahl-Gesetz vorgesehene  Streichung der Kostenpauschale  f\u00fcr Disease-Management-Programme (DMP) im Rahmen des  Risikostrukturausgleichs lehnte der Deutsche \u00c4rztetag ab. Er warnte  vor R\u00fcckschritten bei der Behandlung von chronisch Kranken. Derzeit  seien mehr als acht Millionen Versicherte in solchen Programmen  eingeschrieben. &#8222;Ohne eine ausreichende Refinanzierung der  Programmkosten werden voraussichtlich die Krankenkassen an einer  Fortf\u00fchrung solcher Ma\u00dfnahmen nicht interessiert sein&#8220;,  prognostizierte die \u00c4rzteschaft. Sie begr\u00fc\u00dfte allerdings das  grunds\u00e4tzlich in dem Gesetz verfolgte Ansinnen, den  Risikostrukturausgleich zu reformieren und das Organisationsrecht der Gesetzlichen Krankenkassen anzupassen. Bundeseinheitlichen  Medikationsplan \u00fcberarbeiten Der Deutsche \u00c4rztetag hat sich daf\u00fcr  ausgesprochen, den bundeseinheitlichen Medikationsplan \u00fcber ambulante Praxen hinaus auch in den EDV-Systemen der Krankenpflege, der  Pflegeheime und der Krankenh\u00e4user als Standard zu etablieren. Damit  k\u00f6nne die Schnittstellenkommunikation leichter, effizienter und  sicherer werden. Anzustreben sei ein verl\u00e4sslicher und erprobter  Standard. &#8222;Ein solch optimierter bundeseinheitlicher Medikationsplan, der auch in die angrenzenden Behandlungs- und Pflegesektoren reicht,  macht Pharmakotherapie sicherer und senkt den b\u00fcrokratischen  Aufwand&#8220;, hei\u00dft es in dem Beschluss. F\u00fcr faire Finanzierung  zus\u00e4tzlicher Arztstellen Das Terminservice- und Versorgungsgesetz  sieht eine Anpassung der Bedarfsplanung noch in diesem Jahr vor. Das  wird voraussichtlich zur Neuschaffung zus\u00e4tzlicher Arztsitze vor  allem im haus\u00e4rztlichen Versorgungsbereich f\u00fchren. Der 122. Deutsche  \u00c4rztetag forderte das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, f\u00fcr eine faire Finanzierung dieser Arztsitze mit zus\u00e4tzlichen Geldern durch  die Krankenkassen zu sorgen. Medizinischer Einsatz von Cannabis auf  wissenschaftlich gesicherter Grundlage In einem weiteren Beschluss  forderte der \u00c4rztetag die Bundesregierung dazu auf, ein  Forschungsprogramm zum medizinischen Nutzen verordnungsf\u00e4higer  Cannabis-Arzneien und -Bl\u00fcten aufzulegen. Die Studie &#8222;Cannabis:  Potential und Risiken&#8220; habe aufgezeigt, dass der wissenschaftliche  Kenntnisstand zu Wirkungen und Nebenwirkungen der in der  Cannabispflanze enthaltenen Cannabinoide weiterhin v\u00f6llig  unzureichend sei. Diese sollten jedoch vor einem breiteren Einsatz   im Sinne einer verantwortungsvollen medizinischen Versorgung zun\u00e4chst hinreichend erforscht werden. Substitution in Justizvollzugsanstalten Au\u00dferdem forderte die \u00c4rzteschaft den Gesetzgeber auf, in der  Bet\u00e4ubungsmittel-Verschreibungsverordnung einen Passus speziell f\u00fcr  Justizvollzugsanstalten aufzunehmen, der die Delegation der Ausgabe  von Substitutionsmitteln auch an Justizvollzugsbeamte erlaubt.  Aufgrund der Vielzahl, der in den Anstalten substituierenden  Patienten und dem nur eingeschr\u00e4nkt zur Verf\u00fcgung stehenden Personal, w\u00e4re hier eine Ausnahme zwingend erforderlich. Kippe aus, wenn Kind  an Bord Der 122. Deutsche \u00c4rztetag hat den Gesetzgeber aufgefordert,  ein Rauchverbot in Autos, in denen gleichzeitig Kinder und  Jugendliche mitfahren, gesetzlich festzulegen. Die gesundheitliche  Belastung von Minderj\u00e4hrigen sei bei der Mitfahrt in einem Auto, in  dem geraucht wird, besonders hoch. Die Minderj\u00e4hrigen bed\u00fcrften eines besonderen Schutzes. Kinderrechte geh\u00f6ren ins Grundgesetz Zur  F\u00f6rderung der Kindergesundheit unterst\u00fctzt der 122. Deutsche \u00c4rztetag 2019 die Initiative &#8222;Kinderrechte ins Grundgesetz!&#8220; des  Aktionsb\u00fcndnisses Kinderrechte, einem Zusammenschluss von \u00fcber 50  zivilen Organisationen in Deutschland, und begr\u00fc\u00dft das  Vorhaben der  Regierungskoalition, eine entsprechende Grundgesetz\u00e4nderung  einzubringen. \u00dcber die Ausgestaltung einer Grundgesetz\u00e4nderung ber\u00e4t  derzeit eine Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe, die am 06.06.2018 das erste  Mal getagt hat. Sie soll sp\u00e4testens bis Ende 2019 einen Vorschlag  ausarbeiten.    Pressekontakt: Alexander D\u00fcckers Samir Rabbata  Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Postfach 120 864, 10589 Berlin Tel.: (030) 40 04 56-700 Fax: (030) 40 04 56-707 eMail: presse@baek.de  Original-Content von: Bundes\u00e4rztekammer, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/9062\/4285733\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; M\u00fcnster, 31.05.2019 &#8211; Der 122. 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