{"id":284753,"date":"2019-06-03T16:46:05","date_gmt":"2019-06-03T16:46:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/deutsche-umwelthilfe-kritisiert-luftreinhalteplan-fuer-berlin-als-unzureichend-senat-muss-saubere-luft-im-gesamten-stadtgebiet-bis-ende-2019-sicherstellen\/"},"modified":"2019-06-03T16:46:05","modified_gmt":"2019-06-03T16:46:05","slug":"deutsche-umwelthilfe-kritisiert-luftreinhalteplan-fuer-berlin-als-unzureichend-senat-muss-saubere-luft-im-gesamten-stadtgebiet-bis-ende-2019-sicherstellen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/deutsche-umwelthilfe-kritisiert-luftreinhalteplan-fuer-berlin-als-unzureichend-senat-muss-saubere-luft-im-gesamten-stadtgebiet-bis-ende-2019-sicherstellen\/","title":{"rendered":"Deutsche Umwelthilfe kritisiert Luftreinhalteplan f\u00fcr Berlin als unzureichend &#8211; Senat muss Saubere Luft im gesamten Stadtgebiet bis Ende 2019 sicherstellen"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; B\u00fcrger haben ein Recht auf &#8222;Saubere Luft&#8220; im  gesamten Stadtgebiet &#8211; Berliner Senat verst\u00f6\u00dft gegen Grundsatzurteil  des Bundesverwaltungsgerichts: Selbst unter optimistischen Annahmen  wird der Grenzwert f\u00fcr Stickstoffdioxid (NO2) nicht einmal in 2020  eingehalten &#8211; Deutsche Umwelthilfe k\u00fcndigt Vollstreckungsantrag zur  Umsetzung des Urteils von Oktober 2018 an &#8211; Nur zonale <!--more--> Dieselfahrverbote einschlie\u00dflich der Abgasstufe Euro 5 stellen die  schnellstm\u00f6gliche Einhaltung des Grenzwerts von NO2 sicher &#8211; Deutsche Umwelthilfe fordert eine kurzfristige Nachbesserung des  Luftreinhalteplans     Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die aktuelle  Fortschreibung des Luftreinhalteplans f\u00fcr Berlin als ungeeignet, um  den B\u00fcrgern schnellstm\u00f6glich das Recht auf &#8222;Saubere Luft&#8220; zu  gew\u00e4hren. Hierzu war der Senat vom Verwaltungsgericht Berlin im  Oktober letzten Jahres im Rahmen einer Klage der DUH verpflichtet  worden. Damit sich die Umsetzung des rechtskr\u00e4ftigen Urteils nicht  l\u00e4nger verz\u00f6gert und die Berlinerinnen und Berliner so schnell wie  m\u00f6glich zu ihrem Recht auf &#8222;Saubere Luft&#8220; kommen, wird die DUH einen  Vollstreckungsantrag einreichen. In einem solchen  Vollstreckungsverfahren kann das Gericht gegen den Senat bei  Nichtbeachtung eines Urteils Bu\u00dfgelder verh\u00e4ngen und notfalls auch zu sch\u00e4rferen Ma\u00dfnahmen greifen.     Die DUH kritisiert, dass die NO2-Grenzwerteinhaltung mit den  vorgesehenen Ma\u00dfnahmen nicht sichergestellt ist. Eine Unterschreitung des Grenzwertes f\u00fcr NO2 im vom Bundesverwaltungsgericht gesetzten  Zeitrahmen ist ausgeschlossen. Au\u00dferdem unterschl\u00e4gt der Senat  mehrere Stra\u00dfen, an denen der NO2-Grenzwert selbst nach einer  Umsetzung der im Luftreinhalteplan vorgesehenen Ma\u00dfnahmen nach wie  vor massiv \u00fcberschritten bleibt, darunter auch entlang der  Wohnbebauung an der Stadtautobahn im Bereich des Dreiecks Funkturm.     Dazu J\u00fcrgen Resch, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der DUH: &#8222;Dieser  Luftreinhalteplan ist nicht seri\u00f6s und ignoriert das Recht auf  &#8222;Saubere Luft&#8220; vor allem f\u00fcr besonders unter dem Dieselabgasgift  leidende Personengruppen wie Asthmatiker, Kinder, alte und kranke  Menschen. Nicht akzeptabel ist zudem, dass der Senat mehrere hohe  gemessene NO2-Grenzwert\u00fcberschreitungen an bisher nicht als belastet  bekannten Stra\u00dfenabschnitten Berlins nicht ber\u00fccksichtigt. Berlin  sollte sich an Madrid orientieren, wo es durch mutige, zonale  Dieselfahrverbote gelungen ist, im M\u00e4rz dieses Jahres die beste  Luftqualit\u00e4t seit zwanzig Jahren zu erreichen. Stattdessen wird in  der deutschen Bundeshauptstadt das jahrelange Versagen in der  Luftreinhaltepolitik fortgesetzt. Nur durch ein zonales  Dieselfahrverbot in der Innenstadt wird es gelingen, in Berlin als  eine der am st\u00e4rksten mit Dieselabgasen belasteten St\u00e4dte die  Luftqualit\u00e4t wieder ausreichend zu verbessern. Die DUH wird nun vor  dem Verwaltungsgericht Berlin einen Vollstreckungsantrag zur  Durchsetzung des rechtskr\u00e4ftigen Urteils f\u00fcr die &#8222;Saubere Luft&#8220; noch  in diesem Jahr stellen und die daf\u00fcr notwendigen Ma\u00dfnahmen damit  durchsetzen.&#8220;     Die DUH fordert den Senat auf, den Luftreinhalteplan so  fortzuschreiben, dass die NO2-Grenzwerteinhaltung sicher im gesamten  Stadtgebiet gew\u00e4hrleistet wird. Die Menschen in Berlin haben auf  jedem Fu\u00dfweg, vor jeder Schule und Wohnung sowie jedem Kindergarten  ein Recht auf &#8222;Saubere Luft&#8220;. Zus\u00e4tzlich zu den Dieselfahrverboten  h\u00e4lt die DUH ein gr\u00f6\u00dferes Tempo bei der Verkehrswende f\u00fcr notwendig.  Neben einer verbindlichen Parkraumbewirtschaftung mit drastisch  erh\u00f6hten Parkgeb\u00fchren und einer Verringerung der Zahl der Parkpl\u00e4tze  sollte der motorisierte Individualverkehr auf Tempo 30 als  Regelgeschwindigkeit im gesamten Stadtgebiet verringert werden. Dies  verringert auch die L\u00e4rmbelastung und erh\u00f6ht die Verkehrssicherheit.     Zentrale Ma\u00dfnahme f\u00fcr die DUH ist ein zonales Fahrverbot f\u00fcr  Diesel-Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse bis einschlie\u00dflich der Abgasnorm  Euro 5. Dieses muss zum 1. September 2019 in Kraft treten. Das BVerwG hat in seinen Urteilen vom 27. Februar 2018 eindeutig klargestellt,  dass der Erlass von Dieselfahrverboten zul\u00e4ssig und auch zwingend  geboten ist, sofern der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert  von 40 Mikrogramm NO2\/m3 anderweitig nicht bis Ende 2019 eingehalten  werden kann. Dass dies in Berlin der Fall ist, hat das  Verwaltungsgericht Berlin im Urteil vom 9. Oktober 2018 zu Recht  festgestellt. Erhalten die von Fahrverboten betroffenen Fahrzeuge ein Hardware-Update und halten diese auf der Stra\u00dfe die Abgasnormen ein,  w\u00e4ren sie von Fahrverboten befreit. Die DUH fordert daher, dass die  Autohersteller diese Ma\u00dfnahmen auf ihre Kosten bei allen  Betrugs-Diesel-Pkw durchf\u00fchren.     Rechtsanwalt Peter Kremer, der die DUH in dem Verfahren vertritt,  erg\u00e4nzt: &#8222;Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Senat verurteilt, den Luftreinhalteplan bis Ende M\u00e4rz so fortzuschreiben, dass der  Grenzwert stadtweit eingehalten wird. Im Juni denkt der Senat immer  noch \u00fcber einen Entwurf nach. Mit diesem Entwurf l\u00e4sst sich der  Grenzwert weder rechtzeitig noch \u00fcberhaupt einhalten. Offensichtlich  meint der Senat, dass ein Urteil nur eine unverbindliche Aufforderung ist &#8211; das ist ein merkw\u00fcrdiges Rechtsstaatverst\u00e4ndnis.&#8220;     Nach der verz\u00f6gert gestarteten \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung ist der  Senat abermals in Verzug. Die Einrichtung der streckenbezogenen  Dieselfahrverbote und Tempo-30-Bereiche soll rechtswidrig fr\u00fchestens  im August beginnen.     Links:     Zur eingereichten Stellungnahme der DUH zum Entwurf der 2.  Fortschreibung des Luftreinhalteplans f\u00fcr Berlin und zum  aktualisierten Hintergrundpapier zu allen Klagen f\u00fcr Saubere Luft der DUH (Stand 1. April 2019): http:\/\/l.duh.de\/p190603    Pressekontakt: J\u00fcrgen Resch, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer DUH 0171 3649170, resch@duh.de   Peter Kremer, Rechtsanwalt, kremer | werner rechtsanw\u00e4lte  030 28876783, kremer@kremer-werner.de   DUH-Pressestelle:  Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann 030 2400867-20, presse@duh.de  www.duh.de, www.twitter.com\/umwelthilfe,  www.facebook.com\/umwelthilfe, www.instagram.com\/umwelthilfe  Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/22521\/4287804\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; B\u00fcrger haben ein Recht auf &#8222;Saubere Luft&#8220; im gesamten Stadtgebiet &#8211; Berliner Senat verst\u00f6\u00dft gegen Grundsatzurteil des<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-284753","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/284753","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=284753"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/284753\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=284753"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=284753"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=284753"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}