{"id":285129,"date":"2019-06-11T13:00:13","date_gmt":"2019-06-11T13:00:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/digitalisierungsgesetz-gute-ansaetze-hohe-risiken\/"},"modified":"2019-06-11T13:00:13","modified_gmt":"2019-06-11T13:00:13","slug":"digitalisierungsgesetz-gute-ansaetze-hohe-risiken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/digitalisierungsgesetz-gute-ansaetze-hohe-risiken\/","title":{"rendered":"Digitalisierungsgesetz: Gute Ans\u00e4tze, hohe Risiken"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Der AOK-Bundesverband sieht im &#8222;Digitale  Versorgung-Gesetz&#8220; (DVG) zahlreiche gute Ans\u00e4tze f\u00fcr echte  Fortschritte bei der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens.<!--more--> Zugleich warnt er in seiner Stellungnahme zur Verb\u00e4nde-Anh\u00f6rung aber  vor hohen Folgekosten und vor m\u00f6glichen Risiken f\u00fcr die  Patientensicherheit beim geplanten Zulassungsverfahren f\u00fcr digitale  Gesundheitsanwendungen.     &#8222;Das Gesetz hat das Zeug dazu, die digitalen Innovationen im  Gesundheitswesen zu f\u00f6rdern und die Vernetzung voranzubringen&#8220;, sagt  der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. So  begr\u00fc\u00dft die AOK-Gemeinschaft die Regelungen zur  versichertenzentrierten elektronischen Patientenakte. &#8222;Die Vorteile  der Digitalisierung werden allerdings nicht zum Tragen kommen, wenn  die Finanzierungsmechanismen der Papierwelt einfach auf die digitale  Patientenakte \u00fcbertragen werden&#8220;, so Litsch. &#8222;Es kann nicht Aufgabe  der gesetzlichen Krankenkassen sein, die Nutzung der elektronischen  Akte durch die \u00c4rzte zu incentivieren und f\u00fcr jeden Klick extra zu  bezahlen.  Klickraten m\u00f6gen die Gesch\u00e4ftsmodelle der werbebasierten  Internetkonzerne befl\u00fcgeln. In der sozialen Krankenversicherung  m\u00fcssen der tats\u00e4chliche Aufwand und der Nutzen f\u00fcr die Versicherten  an erster Stelle stehen.&#8220;     Telematikinfrastruktur: Ausbau unter neuen Vorzeichen gefordert     Der geplante Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) wird von der  AOK ausdr\u00fccklich bef\u00fcrwortet: &#8222;Es ist richtig und wichtig, weitere  Akteure wie Krankenh\u00e4user, Apotheken, Pflegeeinrichtungen oder  Physiotherapeuten anzuschlie\u00dfen&#8220;, betont der AOK-Vorstand. &#8222;Das ist  im Sinne der Vernetzung, die wir auch mit unserem Digitalen  Gesundheitsnetzwerk verfolgen.&#8220; Doch die Sache habe einen  entscheidenden Haken: &#8222;Mit der heutigen Hardware-basierten  Infrastruktur w\u00fcrden unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Technikkosten entstehen&#8220;, warnt Litsch. Schon die Erstausstattung und der Betrieb der TI allein f\u00fcr die Vertrags\u00e4rzte habe etwa 700 Millionen Euro w\u00e4hrend der  vergangenen drei Jahre verschlungen. Der Anschluss von Krankenh\u00e4usern und Apotheken ist hierbei noch in keiner Weise ber\u00fccksichtigt. &#8222;Wenn  jetzt weitere 100.000 Leistungserbringer ebenfalls einen Konnektor  hingestellt bekommen, der nach f\u00fcnf Jahren wieder ausgetauscht werden muss, w\u00e4re das eine schlechte Nachricht f\u00fcr die Beitragszahler.&#8220;  Daher braucht es aus Sicht der AOK eine zeitnahe Entwicklung von  Alternativen zu den Hardware-Konnektoren, bevor die TI weiter  ausgerollt wird.     Freifahrtschein f\u00fcr \u00fcberh\u00f6hte Preise bei digitalen Anwendungen     Zweischneidig ist aus Sicht der AOK auch der Leistungsanspruch der Versicherten auf Gesundheits-Anwendungen: &#8222;Wir finden es richtig,  dass digitale Gesundheitsanwendungen in die Patientenversorgung  aufgenommen werden. Insbesondere die erweiterten M\u00f6glichkeiten f\u00fcr  die Kassen, ihren Versicherten geeignete Apps zur Unterst\u00fctzung der  Versorgung im Wettbewerb anzubieten, w\u00e4ren in unserem Sinne. Diese  M\u00f6glichkeit wird jedoch faktisch ins Leere laufen, da digitale  Gesundheitsanwendungen in Zukunft ohne ausreichende \u00dcberpr\u00fcfung ihres Gesundheitsnutzens ohnehin von den Krankenkassen \u00fcbernommen werden  m\u00fcssen &#8211; und dies zu einem vom Hersteller frei gesetzten Preis&#8220;, sagt Martin Litsch. &#8222;Dieser Freifahrtschein nach dem Vorbild des AMNOG hat schon bei den Arzneimitteln zu \u00fcberh\u00f6hten Preisen gef\u00fchrt&#8220;,  kritisiert Litsch. Hinzu komme, dass die Hersteller angesichts  beliebig w\u00e4hlbarer Produktzyklen f\u00fcr Gesundheitsanwendungen jedes  Jahr &#8222;neue&#8220; Produkte auf den Markt bringen und damit den  Preisvereinbarungen auch komplett ausweichen k\u00f6nnten. &#8222;Ein derart  direkter Zugriff einer Gruppe von Leistungsanbietern auf die  Ressourcen der GKV ist einzigartig.&#8220; Durch die im DVG-Entwurf  vorgesehenen Finanzierungsregelungen entstehe ein erhebliches  Kostenrisiko f\u00fcr die gesetzlich Versicherten. &#8222;Schon bei einer  stichprobenartigen Betrachtung des Angebotes von drei Anbietern und  einer gesch\u00e4tzten Verschreibungsquote von 25 Prozent kommen wir auf  gesch\u00e4tzte Mehrkosten f\u00fcr die GKV von j\u00e4hrlich 2,5 Milliarden Euro&#8220;,  so Litsch.     Relevantes Risiko f\u00fcr Patientensicherheit bei Gesundheits-Apps     Gleichzeitig besteht aus Sicht der AOK-Experten ein relevantes  Risiko f\u00fcr die Patientensicherheit: F\u00fcr digitale Anwendungen, die de  facto neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren darstellen, ist  kein Nachweis eines patientenrelevanten Nutzens vorgesehen.  &#8222;Zumindest f\u00fcr digitale diagnostische oder therapeutische  Anwendungen, die \u00fcber reine Servicefunktionen hinausgehen, m\u00fcssen  Studien Pflicht werden. Ohne die Verpflichtung, belastbare Studien  durchzuf\u00fchren, werden wir nie wissen, ob der Nutzen einer solchen  Anwendung tats\u00e4chlich gr\u00f6\u00dfer ist als der Schaden&#8220;, kritisiert Litsch. Daher fordert die AOK eine Bewertung des Nutzens der digitalen  Gesundheitsanwendungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Zudem  sollte der Preis f\u00fcr diese digitalen Anwendungen aus Sicht der AOK  nicht im langwierigen zentralistischen Verfahren auf Bundesebene  vereinbart werden, sondern analog zum Hilfsmittelbereich in  wettbewerblichen Verhandlungen zwischen Kassen und Anbietern. &#8222;Die  Erwartungen der Versicherten an ein gutes Angebot werden dazu f\u00fchren, dass alle Krankenkassen ein Interesse haben, mit den Herstellern  z\u00fcgige Vereinbarungen zu schlie\u00dfen&#8220;, so der AOK-Vorstand.     Der AOK-Bundesverband begr\u00fc\u00dft in diesem Zusammenhang die  vorgesehenen Regelungen zur F\u00f6rderung der Entwicklung digitaler  Innovationen durch die Krankenkassen. Die M\u00f6glichkeit, digitale  Versorgungsinnovationen allein, in Kooperation mit Dritten oder durch Kapitalbeteiligungen zu entwickeln, kann nach Einsch\u00e4tzung der  AOK-Gemeinschaft entscheidende Impulse f\u00fcr die Umsetzung innovativer  Versorgungsideen setzen. &#8222;Auch die erweiterten M\u00f6glichkeiten zur  Auswertung von Sozialdaten, die im Referentenentwurf vorgesehen sind, begr\u00fc\u00dfen wir ausdr\u00fccklich&#8220;, betont Litsch. &#8222;Sie erm\u00f6glichen es uns,  ein umfassendes und individualisiertes Beratungsangebot f\u00fcr unsere  Versicherten zu entwickeln. Dabei bleiben die Datenschutz- und  Sicherheitsinteressen der Versicherten nach deutschem Recht absolut  gewahrt.&#8220;     Die Verb\u00e4ndeanh\u00f6rung zum &#8222;Digitale Versorgung-Gesetz&#8220; findet am  17. Juni statt. Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes finden Sie  zum Download unter  https:\/\/aok-bv.de\/positionen\/stellungnahmen\/index_22224.html    Pressekontakt: Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle: Dr. Kai Behrens  Telefon: 030 \/ 34646-2309 Mobil: 01520 \/ 15603042 E-Mail: presse@bv.aok.de  Original-Content von: AOK-Bundesverband, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/8697\/4294047\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Der AOK-Bundesverband sieht im &#8222;Digitale Versorgung-Gesetz&#8220; (DVG) zahlreiche gute Ans\u00e4tze f\u00fcr echte Fortschritte bei der Digitalisierung des<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-285129","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/285129","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=285129"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/285129\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=285129"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=285129"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=285129"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}