{"id":286698,"date":"2019-06-30T10:00:05","date_gmt":"2019-06-30T10:00:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/bsg-urteile-verschaerfen-situation-in-krankenhaeusern-und-pflegeeinrichtungen-freie-mitarbeiter-finden-adaequaten-job-in-zeitarbeitsfirmen\/"},"modified":"2019-06-30T10:00:05","modified_gmt":"2019-06-30T10:00:05","slug":"bsg-urteile-verschaerfen-situation-in-krankenhaeusern-und-pflegeeinrichtungen-freie-mitarbeiter-finden-adaequaten-job-in-zeitarbeitsfirmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bsg-urteile-verschaerfen-situation-in-krankenhaeusern-und-pflegeeinrichtungen-freie-mitarbeiter-finden-adaequaten-job-in-zeitarbeitsfirmen\/","title":{"rendered":"BSG-Urteile versch\u00e4rfen Situation in Krankenh\u00e4usern und Pflegeeinrichtungen \/ Freie Mitarbeiter finden ad\u00e4quaten Job in Zeitarbeitsfirmen"},"content":{"rendered":"<p>Hamburg (ots) &#8211; Es herrscht bundesweiter Fachkr\u00e4fte- und  Expertenmangel in der Pflege und Humanmedizin. Soweit nichts Neues.  Doch die Situation in Krankenh\u00e4usern und Pflegeeinrichtungen d\u00fcrfte  sich in den kommenden Wochen und Monaten noch versch\u00e4rfen: Zwei  aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) untersagen das  dauerhafte selbstst\u00e4ndige Arbeiten der Fachkr\u00e4fte auf Honorarbasis.<!--more-->     &#8222;Eine verordnete Festanstellung stellt einen massiven Einschnitt  in die Flexibilit\u00e4t beider Parteien dar&#8220;, sagt Julia Adelung,  Betriebsleiterin der AGENTAMED GmbH Personaldienstleistungen, einem  Unternehmen der IF Gruppe. &#8222;Die Einrichtungen k\u00f6nnen kurzfristige  Engp\u00e4sse personell nicht auffangen. Die Fachkr\u00e4fte hingegen m\u00fcssen  meist schlechtere Bezahlung bei zeitgleichem Verlust ihrer Freizeit  in Kauf nehmen. Viel zu wenige m\u00fcssen oft viel zu viel leisten. Ein  Ausweg kann der Wechsel in die Zeitarbeit sein.&#8220;     Zeitarbeit als Alternative zur freien Mitarbeit     Zeitarbeitnehmer finden einen schnellen Einstieg in den  Arbeitsmarkt, k\u00f6nnen Kenntnisse und Qualifikationen erweitern und  damit nat\u00fcrlich auch ihre beruflichen Chancen verbessern. Durch die  feste Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma ist das Arbeitsverh\u00e4ltnis sicher und gleichzeitig frei verhandelbar, d. h. beispielsweise  Arbeitszeiten und Einsatzgebiete und damit auch die Entlohnung.  Bessere Konditionen bei h\u00f6herer Flexibilit\u00e4t.     &#8222;Viele unserer Mitarbeiter best\u00e4tigen uns, dass sie durch die  Zeitarbeit an Lebenszeit gewonnen haben&#8220;, sagt Adelung. &#8222;Mehr Zeit  also f\u00fcr Reisen, die Familie oder ihre Hobbys. Manche studieren sogar noch nebenbei. Das w\u00e4re in einer Festanstellung so kaum m\u00f6glich.&#8220;     Doch nicht nur Arbeitnehmer profitieren vom Modell Zeitarbeit:  &#8222;Wenn ein Unternehmen kurzfristig neue Mitarbeiter ben\u00f6tigt, finden  wir schnell die passenden Kr\u00e4fte &#8211; eine unkomplizierte \u00dcberbr\u00fcckung  von Personalengp\u00e4ssen und das ohne unternehmerische oder finanzielle  Verantwortung der Auftraggeber gegen\u00fcber dem Zeitarbeiter.&#8220;     Wer k\u00fcnftig nicht mehr als Honorarkraft arbeiten kann, wird  sicherlich in Festanstellung in einer Zeitarbeitsfirma ein St\u00fcck  Unabh\u00e4ngigkeit vermissen, dagegen ist das Abtreten von  organisatorischen Aufgaben ein Zugewinn.     BSG-Urteile in K\u00fcrze     \u00c4rzte, die als Honorar\u00e4rzte in einem Krankenhaus t\u00e4tig sind, sind  in dieser T\u00e4tigkeit regelm\u00e4\u00dfig nicht als Selbstst\u00e4ndige anzusehen,  sondern unterliegen als Besch\u00e4ftigte des Krankenhauses der  Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des  Bundessozialgerichts am 4. Juni 2019 entschieden (Aktenzeichen B 12 R 11\/18 R als Leitfall).     Pflegekr\u00e4fte, die als Honorarpflegekr\u00e4fte in station\u00e4ren  Pflegeeinrichtungen t\u00e4tig sind, sind in dieser T\u00e4tigkeit regelm\u00e4\u00dfig  nicht als Selbstst\u00e4ndige anzusehen, sondern unterliegen als  Besch\u00e4ftigte der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat  des Bundessozialgerichts am 7. Juni 2019 entschieden (Aktenzeichen B  12 R 6\/18 R als Leitfall).     \u00dcber AGENTAMED     AGENTAMED erm\u00f6glicht Gesundheitsprofis Berufung und Beruf.  Zahlreiche Beispiele beweisen, dass Zeitarbeit zu Unrecht ein  schlechtes Image hat. Dank AGENTAMED entdecken &#8222;alte Hasen&#8220; ihre  Berufung wieder (neu). Jobanf\u00e4nger k\u00f6nnen sich austesten und  spezialisieren. #LebensZeitArbeit  www.agentamed.de  http:\/\/ots.de\/csW1d7    Pressekontakt: AGENTAMED GmbH Julia Adelung Colonnaden 68 20354 Hamburg +49 (0) 40 300 346 40 info@agentamed.de  Original-Content von: AGENTAMED GmbH Personaldienstleistungen, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/135154\/4310608\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hamburg (ots) &#8211; Es herrscht bundesweiter Fachkr\u00e4fte- und Expertenmangel in der Pflege und Humanmedizin. Soweit nichts Neues. 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