{"id":2875,"date":"2006-09-22T06:32:35","date_gmt":"2006-09-22T06:32:35","guid":{"rendered":"http:\/\/testserver\/wordpress\/?p=2775"},"modified":"2006-09-22T06:32:35","modified_gmt":"2006-09-22T06:32:35","slug":"nordelbische_synode_entscheidet_sich_fr_neues_bischofsmodell","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/nordelbische_synode_entscheidet_sich_fr_neues_bischofsmodell\/","title":{"rendered":"Nordelbische Synode entscheidet sich f\u00fcr neues Bischofsmodell"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" title=\"Kirchenlogo\" src=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/images\/topics\/Kirchenlogo.jpg\" alt=\"Kirchenlogo\" \/><br \/>\nKirche wird k\u00fcnftig von einem Landesbischof gef\u00fchrt <\/p>\n<p>Rendsburg (nr). An der Spitze der Nordelbischen Evangelisch- Lutherischen Kirche (NEK) wird zuk\u00fcnftig ein Landesbischof beziehungsweise eine Landesbisch\u00f6fin stehen. Aber auch in den neu zu bildenden Sprengeln Nord und S\u00fcd wird es das bisch\u00f6fliche Amt geben. Zwischen den drei Bischofspersonen werden die Aufgaben aufgeteilt. <!--more-->Der Vorsitzende der Kirchenleitung, der Schleswiger Bischof Dr. Hans Christian Knuth, bezeichnete dieses Ergebnis als einen &#8222;abgewogenen, guten Kompromiss&#8220;. Knuth weiter: &#8222;Der Beschluss ist gefasst aus der gemeinsamen Verantwortung, das Beste f\u00fcr Nordelbien zu diesem geschichtlichen Zeitpunkt zu erreichen und f\u00fcr die bisch\u00f6fliche Leitung die klarste und praktikabelste L\u00f6sung zu finden.&#8220; Der Kompromiss sei der Ausdruck des Bewusstseins, dass alle Beteiligten eine gemeinsame Verantwortung f\u00fcr die Zukunftsf\u00e4higkeit kirchlicher Strukturen tragen. &#8222;Nicht alle eigenen Vorstellungen k\u00f6nnen ihre Umsetzung finden. Aber in der Einigung auf ein mehrheitsf\u00e4higes Modell liegt ein Gewinn f\u00fcr alle&#8220;, betonte Knuth. <\/p>\n<p>Der Landesbischof wird auf zehn Jahre gew\u00e4hlt und ist f\u00fcr die geistliche Leitung und Aufsicht in der NEK verantwortlich. Er vertritt Nordelbien im kirchlichen Leben, gegen\u00fcber der Landesregierung in Schleswig-Holstein und dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. Die geistlichen Leitungsaufgaben in den Sprengeln nehmen die jeweiligen Bischofspersonen wahr, sie vertreten die NEK in Abstimmung mit dem Landesbischof\/der Landesbisch\u00f6fin im kirchlichen und \u00f6ffentlichen Leben in ihrem Amtsbereich. Ordination und Visitation geh\u00f6ren unter anderem weiterhin zu ihren Aufgaben und Rechten. Aus dem bisherigen Bischofskollegium wird ein Bischofsrat, der vom Landesbischof geleitet wird und der der Abstimmung und Koordinierung der Aufgaben dient. <\/p>\n<p>Bischof Dr. Knuth betonte, dass es in der Debatte nie nur um Einsparungen gegangen sei. Im Gegenteil: &#8222;Gerade in der Frage des bisch\u00f6flichen Amtes geht es prim\u00e4r um die theologisch angemessene Form der geistlichen Leitung der Gesamtkirche&#8220;, so Knuth.  <\/p>\n<p>Der Sitz des landesbisch\u00f6flichen Amtes ist an den Sitz der Kirchenleitung und des Nordelbischen Kirchenamtes gebunden, wird also in Kiel sein. Predigen soll der Landesbischof allerdings in L\u00fcbeck, wodurch der Hansestadt ein hoher Stellenwert zukommen wird. Bischof Dr. Knuth: &#8222;Da die \u00f6ffentliche Wirkung des Bischofs im Wesentlichen durch das Wort geschieht, kommt daher der Predigtst\u00e4tte eine besondere Bedeutung zu. Entgegen mancher Stimmen bleibt L\u00fcbeck als Bischofsstadt durch diese Regelung hervorgehoben.&#8220;<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang verurteilte Bischof Knuth  Angriffe in den Medien auf die L\u00fcbecker Bisch\u00f6fin B\u00e4rbel Wartenberg- Potter: &#8222;Die Kampagne ist unsachlich, unfair und ungerechtfertigt.&#8220; Auch sie habe einen Kompromiss eingehen m\u00fcssen, &#8222;der ihr nicht leicht gefallen ist.&#8220;<\/p>\n<p>\u00dcber die personelle Ausgestaltung, die Bezeichnung der neuen Sprengel und weitere Details sind dagegen noch keine Beschl\u00fcsse gefasst worden. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird sich die Synode mit den erforderlichen Kirchengesetzen befassen. Diese Gesetze, die zugleich eine Verfassungs\u00e4nderung bedeuten, regeln dann die konkrete Umsetzung des heutigen Beschlusses; und hierf\u00fcr ist dann eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kirche wird k\u00fcnftig von einem Landesbischof gef\u00fchrt Rendsburg (nr). 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