{"id":287704,"date":"2019-07-16T15:03:28","date_gmt":"2019-07-16T15:03:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/krankenhausabrechnungspruefung-reform-droht-zur-farce-zu-werden\/"},"modified":"2019-07-16T15:03:28","modified_gmt":"2019-07-16T15:03:28","slug":"krankenhausabrechnungspruefung-reform-droht-zur-farce-zu-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/krankenhausabrechnungspruefung-reform-droht-zur-farce-zu-werden\/","title":{"rendered":"Krankenhausabrechnungspr\u00fcfung: Reform droht zur Farce zu werden"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Der AOK-Bundesverband h\u00e4lt die Reformvorschl\u00e4ge zur Krankenhausabrechnung weiterhin f\u00fcr nicht sachgerecht.  Vorstandsvorsitzender Martin Litsch erkl\u00e4rt: &#8222;Die  Krankenhausabrechnungspr\u00fcfung effizienter zu gestalten, kann nicht  bedeuten, dass fehlerhafte Abrechnungen gar nicht mehr in die Pr\u00fcfung kommen.<!--more--> Das hie\u00dfe letzten Endes Krankenh\u00e4user aufzufordern, ein  strategisches Abrechnungsmanagement zu entwickeln. Die Konsequenz  w\u00e4re, den Beitragszahlern zus\u00e4tzliche Belastungen von sch\u00e4tzungsweise mehr als einer Milliarde Euro aufzub\u00fcrden, ohne dass sich die  Versorgung auch nur ansatzweise verbessert.&#8220;     Zuk\u00fcnftig sollen Abrechnungsf\u00e4lle nur eingeschr\u00e4nkt pr\u00fcfbar sein,  maximal d\u00fcrfen nur noch 15 Prozent der Rechnungen beanstandet werden. Das hie\u00dfe, dass auf dem Milliardenmarkt &#8222;Krankenhaus&#8220; (die GKV zahlte 2018 rund 77 Milliarden Euro f\u00fcr die Leistungen der Krankenh\u00e4user)  massenhaft fehlerhafte Abrechnungen auf Kosten der Beitragszahler  unbeanstandet blieben. Litsch bem\u00e4ngelt au\u00dferdem weitere  Verschlechterungen gegen\u00fcber dem Referentenentwurf: &#8222;Nun sollen auch  noch die Strafabschl\u00e4ge f\u00fcr nachgewiesenes Falschabrechnen auf  maximal 1.500 Euro gedeckelt werden. Zuvor waren noch 25 bis 50  Prozent auf die tats\u00e4chliche Differenzsumme vorgesehen. So werden  Pr\u00fcfungen vollends zur Farce, die Krankenhauslobby lacht sich ins  F\u00e4ustchen.&#8220;     Dramatisch sei, dass damit ein Anreiz f\u00fcr Upcoding gerade bei  schweren F\u00e4llen als erfolgsversprechende Gewinnmaximierungsstrategie  gesetzt werde. &#8222;Denn die Sanktionen sind ja der H\u00f6he nach gedeckelt,  unabh\u00e4ngig von der finanziellen Bewertung des Falles. Damit stehen  Sanktion und Ertrag einer Upcodingstrategie in keinem Verh\u00e4ltnis  mehr. Es ist mit massiven Verwerfungen in der Abrechnung zu rechnen&#8220;, so Litsch.     2017 waren 56 Prozent der gepr\u00fcften Krankenhausabrechnungen  fehlerhaft. So mussten die Krankenh\u00e4user 2,8 Milliarden Euro f\u00fcr  fehlerhafte Abrechnungen aufgrund der Pr\u00fcfergebnisse des MDK  zur\u00fcckzahlen, ohne dass das weitere Sanktionen f\u00fcr das jeweilige  Krankenhaus mit sich gebracht h\u00e4tte. Mit seinem Referentenentwurf  reagiert das Bundesgesundheitsministerium unter anderem auf diese  Verwerfungen. Aber entgegen den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes schr\u00e4nkt es die Pr\u00fcfm\u00f6glichkeiten der Krankenkassen weiter ein,  nachdem schon im letzten Jahr die Pr\u00fcffristen f\u00fcr die Krankenkassen  einseitig verk\u00fcrzt worden waren.     Im Gesetz ist vorgesehen, dass bei einer Fehlerquote unter 40  Prozent k\u00fcnftig maximal nur noch f\u00fcnf Prozent aller  Krankenhausabrechnungen \u00fcberhaupt gepr\u00fcft werden d\u00fcrfen. Bei einer  Fehlerquote zwischen 40 und 60 Prozent sollen zehn Prozent der  Krankenhausabrechnungen eingesehen werden d\u00fcrfen und bei mehr als 60  Prozent Fehlerquote bis zu 15 Prozent. Litsch: &#8222;Es gibt keinen  Wirtschaftsbereich in Deutschland, wo die Pr\u00fcfrechte derartig  eingeschr\u00e4nkt werden. Man stelle sich mal vor, dem Finanzamt bei  Betriebspr\u00fcfungen vorzuschreiben, nur noch h\u00f6chstens 15 Prozent der  Belege zu pr\u00fcfen.&#8220;     Wenn in diesem Zusammenhang mit B\u00fcrokratieabbau argumentiert  werde, k\u00f6nne man anders vorgehen. &#8222;Ein konsequenter Umgang w\u00e4re zum  Beispiel, nur eine Stichprobe der Rechnungen zu pr\u00fcfen, das Ergebnis  dann aber auf die gesamte Abrechnungssumme hochzurechnen. Das w\u00e4re  wirtschaftlich, w\u00fcrde keine \u00fcberbordende Pr\u00fcft\u00e4tigkeit ausl\u00f6sen und  dennoch zu sachgerechten L\u00f6sungen f\u00fchren&#8220;, so der Verbandschef  weiter.     Dagegen fallen die Verbesserungen gegen\u00fcber dem Referentenentwurf  geringf\u00fcgig aus. So begr\u00fc\u00dft Litsch die gesetzliche Klarstellung,  wonach nur die Schlussrechnungen f\u00fcr vollstation\u00e4re  Krankenhausbehandlung gepr\u00fcft werden m\u00fcssen und auf die Pr\u00fcfquote  angerechnet werden. Damit entfalle die M\u00f6glichkeit einer  fortw\u00e4hrenden Anpassung der Abrechnungsdaten durch das Krankenhaus.  Auch dass die Frist zur Einleitung der Rechnungspr\u00fcfung verl\u00e4ngert  werde und statt nach sechs Wochen jetzt erst nach drei Monaten zu  erfolgen habe, sei besser. &#8222;Insgesamt schw\u00e4chen die Gesetzespl\u00e4ne  aber die Stellung der Gesetzlichen Krankenversicherung gegen\u00fcber den  Krankenh\u00e4usern nachhaltig. F\u00fcr die Qualit\u00e4t und Wirtschaftlichkeit  der Gesundheitsversorgung sind das schlechte Nachrichten.&#8220;    Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle: Dr. Kai Behrens Telefon: 030 \/ 34646-2309 Mobil: 01520 \/ 15603042 E-Mail: presse@bv.aok.de  Original-Content von: AOK-Bundesverband, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/8697\/4324814\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Der AOK-Bundesverband h\u00e4lt die Reformvorschl\u00e4ge zur Krankenhausabrechnung weiterhin f\u00fcr nicht sachgerecht. 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