{"id":287942,"date":"2019-07-18T14:39:43","date_gmt":"2019-07-18T14:39:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/piraten-niedersachsen-begruessen-urteil-zur-einstellung-hiv-infizierter-bewerber-fuer-den-polizeivorbereitungsdienst\/"},"modified":"2019-07-18T14:39:43","modified_gmt":"2019-07-18T14:39:43","slug":"piraten-niedersachsen-begruessen-urteil-zur-einstellung-hiv-infizierter-bewerber-fuer-den-polizeivorbereitungsdienst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/piraten-niedersachsen-begruessen-urteil-zur-einstellung-hiv-infizierter-bewerber-fuer-den-polizeivorbereitungsdienst\/","title":{"rendered":"Piraten Niedersachsen begr\u00fc\u00dfen Urteil zur Einstellung HIV-infizierter Bewerber f\u00fcr den Polizeivorbereitungsdienst"},"content":{"rendered":"<p>Hannover (ots) &#8211; Am heutigen 18.07.19 hatte die 13. Kammer des  Verwaltungsgerichts Hannover die Frage zu kl\u00e4ren, ob ein Bewerber f\u00fcr den Vorbereitungsdienst bei der nieders\u00e4chsischen Landespolizei zum  gehobenen Polizeivollzugsdienst der Laufbahngruppe 2 (ehemals  gehobener Dienst) gesundheitlich geeignet ist, wenn eine  HIV-Infektion besteht.<!--more--> Im speziellen Fall ist aufgrund der  medizinischen Behandlung eine Virenlast nicht mehr nachweisbar,  Medikamente m\u00fcssen weiterhin genommen werden. Der Kl\u00e4ger bewarb sich  Ende Oktober 2016 f\u00fcr eine Einstellung als Polizeikommissar-Anw\u00e4rter  im Beamtenverh\u00e4ltnis auf Widerruf. Die beklagte Polizeiakademie  Niedersachsen lehnte seine Einstellung im Februar 2017 ab, weil er  aufgrund seiner Erkrankung f\u00fcr den Polizeidienst untauglich sei. [1]  Das Verwaltungsgericht widersprach dieser Haltung und best\u00e4tigte nun  die Meinung des eingeschalteten Gutachters, der keine  Untauglichkeitsgr\u00fcnde sah. Die Piratenpartei Niedersachsen begr\u00fc\u00dft  dieses Urteil.     &#8222;Ein Sieg f\u00fcr die nach Aufkl\u00e4rung strebende Gesellschaft. Denn  staatlicherseits HIV zu stigmatisieren ist wahrlich der falsche Weg,  wenn man doch angeblich daf\u00fcr eintritt, diese Erkrankung &#8222;aus der  Tabu-Zone&#8220; holen zu wollen. [2] Dieses Urteil muss somit bundesweite  Signalwirkung haben und in der zugelassenen Revisionsverhandlung am  Oberverwaltungsgericht L\u00fcneburg best\u00e4tigt werden,&#8220; so Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen, der bei der heutigen  Verhandlung anwesend war. &#8222;Zwar r\u00e4umte die Vertreterin der  Polizeiakademie nach der Urteilsverk\u00fcndung ein, sie habe dieses so  erwartet. Doch der Widerstand der d\u00fcrfte Methode haben. Nachdem in  den vergangenen Jahren die Polizeien des Bundes und der L\u00e4nder  unterschiedliche Verfahrensweisen im Umgang mit Besch\u00e4ftigten mit  einer HIV-Infektion hatten, haben die leitenden Polizei\u00e4rzte dieser  Polizeien auf einer Tagung vereinbart, keine Menschen mit einer  HIV-Infektion, auch unter der Nachweisgrenze, einzustellen. [3] Das  ist diskriminierend und l\u00e4sst au\u00dfer Acht, dass eine  \u00dcbertragung von  HIV mittels Blut von Infizierten auf nicht-Infizierte im  Arbeitsalltag auch eines Polizisten quasi nicht vorkommen kann [4]  und bislang nicht in einem einzigen Fall weltweit nachgewiesen  wurde.&#8220;     Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass sich ein Polizeibeamter  genau wie jeder andere Mensch im Laufe seines Lebens mit dem  HIV-Virus infiziert.     &#8222;Das wirft die Frage auf, wie mit Beamten umgegangen wird, bei  denen eine HIV-Erkrankung w\u00e4hrend der Dienstzeit entsteht. Die  Antwort mag \u00fcberraschen: Es interessiert \u00fcberhaupt nicht mehr. Denn  im weiteren Dienstleben wird nie mehr danach gefragt&#8220;, stellt Ganskow fest. &#8222;Aber selbst wenn, es gibt jede Menge Bereiche, in denen keine  Gefahr einer Infektion Anderer \u00fcber das normale Lebensrisiko hinaus  besteht. Weite Teile der Kriminalpolizei &#8211; und dazu bef\u00e4higt die  gew\u00e4hlte Laufbahn &#8211; fallen unter diese Kategorie. Man kann auch von  vornherein Stellen f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der so genannten  Wei\u00dfe-Kragen-Kriminalit\u00e4t oder im Bereich der Computerkriminalit\u00e4t  f\u00fcr infizierte Bewerber vorsehen. Beides Bereiche, die dringend mehr  Personal ben\u00f6tigen. Aber im Prinzip ist das gar nicht n\u00f6tig. Denn  selbst bei der Bundeswehr, wo das \u00dcbertragungsrisiko kaum niedriger  sein d\u00fcrfte als im Polizeidienst, ist auch f\u00fcr HIV-Infizierte der  Dienst an der Waffe gestattet. [4]&#8220;  [1]  http:\/\/ots.de\/c1luVc  [2]  http:\/\/ots.de\/apBKA0  [3]  http:\/\/ots.de\/miVuY3  [4]  https:\/\/www.hivandmore.de\/hiv-informationen\/uebertragung.shtml  [5]  https:\/\/www.aidshilfe.de\/meldung\/menschen-hiv-duerfen-bundeswehr    Pressekontakt: Piratenpartei Niedersachsen Thomas Ganskow Haltenhoffstr. 50 30167 Hannover  Mail: vorstand@piraten-nds.de Tel.: 0511-92050912 (zeitweise AB)  Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/76876\/4326739\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hannover (ots) &#8211; Am heutigen 18.07.19 hatte die 13. 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