{"id":293591,"date":"2019-09-16T11:39:22","date_gmt":"2019-09-16T11:39:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/deutscher-kinderverein-e-v-kritisiert-interministeriale-arbeitsgruppe-kinderrechte-foto\/"},"modified":"2019-09-16T11:39:22","modified_gmt":"2019-09-16T11:39:22","slug":"deutscher-kinderverein-e-v-kritisiert-interministeriale-arbeitsgruppe-kinderrechte-foto","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/deutscher-kinderverein-e-v-kritisiert-interministeriale-arbeitsgruppe-kinderrechte-foto\/","title":{"rendered":"Deutscher Kinderverein e.V. kritisiert interministeriale Arbeitsgruppe &#8222;Kinderrechte&#8220; (FOTO)"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full\" src=\"https:\/\/cache.pressmailing.net\/thumbnail\/story_big\/6c62541f-ee5f-46ba-97b1-9be5f4fd5728\/orgin_DKV_low.jpg\" \/><\/p>\n<p>Essen (ots) &#8211;     Auch in diesem Jahr steht der Weltkindertag auf dem Kalender,  zudem feiert am 20. November 2019 auch die UN-Kinderrechtskonvention  ihr 30-j\u00e4hriges Bestehen. &#8222;Doch gibt es eigentlich Grund zu feiern?&#8220;, fragt der Deutsche Kinderverein e.V. mit Sitz in Essen. F\u00e4lle wie  Staufen, Homburg und L\u00fcdge sind nur die Spitze eines Eisbergs aus  Kinderleid in Deutschland.<!--more-->     Der Deutsche Kinderverein e.V. kritisiert aus diesem Anlass einen  noch hinter verschlossenen T\u00fcren verhandelten Vorschlag zur Aufnahme  der Rechte des Kindes in das Grundgesetz. Laut Spiegel fallen die in  einer interministeriellen Arbeitsgruppe aus Bund und L\u00e4ndern  verhandelten Entw\u00fcrfe zur Formulierung eines Kindergrundrechtes weit  hinter die UN-Konvention \u00fcber die Rechte des Kindes zur\u00fcck.     Demnach soll laut Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Beziehung  zwischen Eltern, Kind und Staat regelt, das Wohl der Kinder  &#8222;angemessen&#8220; oder &#8222;wesentlich&#8220; ber\u00fccksichtigt werden. Demgegen\u00fcber  gebietet die von Deutschland ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention  eindeutig, dass bei allen Ma\u00dfnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von \u00f6ffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen  F\u00fcrsorge, Gerichten, Verwaltungsbeh\u00f6rden oder Gesetzgebungsorganen  getroffen werden, das Wohl des Kindes &#8222;vorrangig&#8220; zu ber\u00fccksichtigen.     Der deutsche Kinderverein setzt sich f\u00fcr die \u00dcbernahme dieses  Vorranggebotes durch eine Klarstellung im Grundgesetz ein und fordert Transparenz \u00fcber die Vorg\u00e4nge in der seit Juni 2018 unter Ausschluss  der \u00d6ffentlichkeit tagenden Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe. Mit Blick auf  die weit verbreitete k\u00f6rperliche und seelische Gewalt gegen Kinder  und auf ihre abh\u00e4ngige Stellung in Familie und Gesellschaft muss das  Ziel einer Verfassungs\u00e4nderung die Verbesserung, nicht die  Verschlechterung der Rechtstellung des Kindes sein.      Die in Berlin derzeit beabsichtigte Einschr\u00e4nkung der  Vorrangstellung des Kindeswohls im Grundgesetz macht keineswegs  deutlich, dass jedes Kind ein Recht auf W\u00fcrde und auf Schutz hat. &#8222;Es ist besch\u00e4mend und ein trauriger Tag f\u00fcr Kinder, sollte diese  Regelung tats\u00e4chlich den Weg ins Grundgesetz finden&#8220;, so der Deutsche Kinderverein.     Weiterhin hat die UN-Konvention vor 30 Jahren viele richtige, aber von den Kindern nicht direkt einklagbare Rechte normiert. Es wird  Zeit, die Gesetzgebung entsprechend anzupassen. &#8222;Mit der derzeitigen  Formulierung sind wir immer noch in der jetzigen Situation, dass  Elternrecht vor Kinderrecht gilt. Das Wohl des Kindes f\u00e4llt damit wie so oft nicht nur aus dem Blick, sondern wird dadurch nochmals  verst\u00e4rkt&#8220;, so Rainer Rettinger.     Zudem verweist der Deutsche Kinderverein auf die schon jetzt  bestehenden Initiativrechte der Kinder im Sozialgesetzbuch \u00a7 8. Sie  gilt es endlich bekannt zu machen, in den Kinderg\u00e4rten, den Schulen  und jedem einzelnen Kind, f\u00fcr welches das Jugendamt t\u00e4tig wird :     \u00b7 Das Recht eines jeden Kindes auf Information und Beteiligung (\u00a7  8 Abs. 1 SGB 8).     \u00b7 Das Recht eines jeden Kindes auf vertrauliche Beratung in  Notsituationen (\u00a7 8 Abs. 3 SGB 8).     \u00b7 Das Recht eines jeden Kindes auf Inobhutnahme ohne Angaben von  Gr\u00fcnden (\u00a7 42 SGB 8).     Kinder, die psychische oder physische Gewalt, Vernachl\u00e4ssigung und sexuelle Gewalt erleben, haben ein Recht darauf, dass ihnen mit allen zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln &#8222;vorrangig&#8220; geholfen wird. Viele  andere Gesetze, besonders traumatisierter Kinder und Jugendlicher auf ad\u00e4quate Hilfe und dauerhaften Schutz vor ihren Eltern m\u00fcssen folgen, um die UN-Konvention zu verwirklichen.     &#8222;Nat\u00fcrlich ist es uns bewusst, dass Kinderrechte kein Schutzschild gegen Gewalt und Missbrauch sind, aber eine Verankerung im  Grundgesetz nimmt den Staat im Zweifel f\u00fcr das Kind und nicht f\u00fcr die Eltern in die Pflicht&#8220;, sagt Rainer Rettinger anl\u00e4sslich des  30j\u00e4hrigen Jubil\u00e4ums der UN-Kinderrechtskonvention.&#8220;    Pressekontakt: Deutscher Kinderverein e.V. Rainer Rettinger T: 0201 47900520  Original-Content von: Deutscher Kinderverein e.V., \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/115031\/4376176\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Essen (ots) &#8211; Auch in diesem Jahr steht der Weltkindertag auf dem Kalender, zudem feiert am 20. 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