{"id":295300,"date":"2019-10-11T07:54:16","date_gmt":"2019-10-11T07:54:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/chirurgen-und-orthopaedie-kritisieren-geplante-aenderung-des-notfallsanitaetergesetzes-aerztlich-taetig-sein-kann-und-darf-nur-der-arzt\/"},"modified":"2019-10-11T07:54:16","modified_gmt":"2019-10-11T07:54:16","slug":"chirurgen-und-orthopaedie-kritisieren-geplante-aenderung-des-notfallsanitaetergesetzes-aerztlich-taetig-sein-kann-und-darf-nur-der-arzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/chirurgen-und-orthopaedie-kritisieren-geplante-aenderung-des-notfallsanitaetergesetzes-aerztlich-taetig-sein-kann-und-darf-nur-der-arzt\/","title":{"rendered":"Chirurgen und Orthop\u00e4die kritisieren geplante \u00c4nderung des Notfallsanit\u00e4tergesetzes: &#8222;\u00c4rztlich t\u00e4tig sein kann und darf nur der Arzt.&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr  Orthop\u00e4die und Unfallchirurgie (DGOU) zum Entwurf eines Gesetzes zur  \u00c4nderung des Notfallsanit\u00e4tergesetzes (Bundesrat, Drucksache 428\/19)  in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Chirurgie (DGCH),  dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und dem Berufsverband f\u00fcr Orthop\u00e4die und Unfallchirurgie (BVOU)     &#8222;Wir <!--more-->sprechen uns gegen die eigenst\u00e4ndige Durchf\u00fchrung von  invasiven Ma\u00dfnahmen durch Notfallsanit\u00e4ter aus. Eine Substitution  \u00e4rztlicher Leistung gerade im Kontext einer Notfallsituation wird von uns zum Wohle und zum Schutz der erkrankten und verletzten Patienten  abgelehnt. Die Bedeutung gut ausgebildeter Notfallsanit\u00e4ter wird  ausdr\u00fccklich bejaht. Eine Substitution \u00e4rztlicher Leistung hingegen  f\u00fchrt im Schadensfall zur Frage der \u00dcbernahme juristischer  Konsequenzen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge kann vom Staat erwartet  werden, eine ausreichende Struktur in der Notfallversorgung mit  Not\u00e4rzten, Notdienst tuenden \u00c4rzten und Notaufnahmen der  Krankenh\u00e4user zu schaffen und zu unterhalten. Dies muss unabh\u00e4ngig  von wirtschaftlichen Erw\u00e4gungen bereitgestellt werden&#8220;, das sagte  DGU-Generalsekret\u00e4r und stellvertretender DGOU-Generalsekret\u00e4r Prof.  Dr. Dietmar Pennig im Vorfeld der 981. Plenarsitzung des Bundesrates. Diese findet heute am 11. Oktober 2019 statt. Auf der Tagesordnung  steht unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des  Notfallsanit\u00e4tergesetzes.     In ihrer schriftlichen Stellungnahme gegen\u00fcber dem  Gesundheitsministerium begr\u00fc\u00dft die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr  Orthop\u00e4die und Unfallchirurgie (DGOU) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Chirurgie (DGCH), dem Berufsverband f\u00fcr Orthop\u00e4die  und Unfallchirurgie (BVOU) und dem Berufsverband Deutscher Chirurgen  (BDC) eine klare Regelung des T\u00e4tigkeitsspektrums der  Notfallsanit\u00e4ter. Gerade im Notfalleinsatz entstehen besondere  Herausforderungen, die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des hilfeleistenden  Notfallsanit\u00e4ters im Rahmen einer gesetzlichen Regelung  festgeschrieben werden m\u00fcssen. Jedoch sieht sie die deliktische  Haftung f\u00fcr eine Ma\u00dfnahme an Patienten, die durch einen Nicht-Arzt  vorgenommen wird als ausgesprochen problematisch.     Aktueller Anlass:      Der Gesetzesantrag vom 10.09.2019 kommt aus den L\u00e4ndern Bayern und Rheinland-Pfalz, die \u00fcber den Bundesrat eine Initiative starten, um  rechtliche Klarheit f\u00fcr Notfallsanit\u00e4ter zu schaffen. Demnach soll  das Notfallsanit\u00e4tergesetz um eine Regelung erweitert werden, die  ausdr\u00fccklich sagt, dass Notfallsanit\u00e4ter zur Aus\u00fcbung heilkundlicher  T\u00e4tigkeiten berechtigt sind. Diese T\u00e4tigkeiten werden nach \u00a7 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c) wie folgt beschrieben:      &#8222;Durchf\u00fchren medizinischer Ma\u00dfnahmen der Erstversorgung bei  Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von  in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven  Ma\u00dfnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen  und Patienten bis zum Eintreffen der Not\u00e4rztin oder des Notarztes  oder dem Beginn einer weiteren \u00e4rztlichen Versorgung vorzubeugen,  wenn ein lebensgef\u00e4hrlicher Zustand vorliegt oder wesentliche  Folgesch\u00e4den zu erwarten sind, (&#8230;).&#8220;     Wegen des so genannten Heilkundevorbehalts d\u00fcrfen bislang nur  \u00c4rzte solche lebensrettenden Ma\u00dfnahmen vornehmen. Der \u00c4nderungsantrag wurde im Bundesrat am 20. September 2019 erstmals beraten und kommt  jetzt am 11. Oktober 2019 erneut auf die Tagesordnung.     Das Berufsbild Notfallsanit\u00e4ter seit 2013      Das neue Berufsbild des Notfallsanit\u00e4ters wurde 2013 mit dem  Inkrafttreten des Notfallsanit\u00e4tergesetzes auf den Weg gebracht.  Demnach soll die Ausbildung zum Notfallsanit\u00e4ter dazu bef\u00e4higen,  eigenverantwortlich medizinische Ma\u00dfnahmen der Erstversorgung bei  Patienten im Notfalleinsatz durchzuf\u00fchren und dabei auch invasive  Ma\u00dfnahmen anzuwenden. Dagegen sprach sich seinerzeit die DGU aus. Sie bef\u00fcrchtete dahinter eine Mogelpackung, um Geldmangel im  Rettungsdienst und den Mangel an verf\u00fcgbaren Not\u00e4rzten f\u00fcr die  jeweiligen Notarztstandorte zu kompensieren.     Die Fachgesellschaft pl\u00e4dierte hingegen f\u00fcr eine qualifizierte  Teamarbeit zwischen Notarzt und Notfallsanit\u00e4ter, um Schwerverletzte  bestm\u00f6glich zu versorgen.     Die aktuelle Einsch\u00e4tzung der DGOU in Abstimmung mit der DGCH, dem BDC und dem BVOU wurde dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit  Schreiben vom 24.09.2019 zugeschickt.    Pressekontakt: Julia Weilbach Presse- &amp; \u00d6ffentlichkeitsarbeit Tel: 030\/28004-200 Fax: 030\/28004-108 weilbach@bdc.de www.bdc.de  Original-Content von: Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/73254\/4398156\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Orthop\u00e4die und Unfallchirurgie (DGOU) zum Entwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des Notfallsanit\u00e4tergesetzes<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-295300","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/295300","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=295300"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/295300\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=295300"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=295300"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=295300"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}