{"id":296694,"date":"2019-10-29T12:05:45","date_gmt":"2019-10-29T12:05:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/die-letzte-steuererklaerung\/"},"modified":"2019-10-29T12:05:45","modified_gmt":"2019-10-29T12:05:45","slug":"die-letzte-steuererklaerung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/die-letzte-steuererklaerung\/","title":{"rendered":"Die letzte Steuererkl\u00e4rung"},"content":{"rendered":"<p>Regenstauf (ots) &#8211; Ein Todesfall ist per se unangenehm und mit jeder Menge  B\u00fcrokratie verbunden. Diese macht vor der Einkommensteuererkl\u00e4rung nicht halt.  Jeder B\u00fcrger ist ein Leben lang steuerpflichtig und im Jahr des Todes bleibt die Pflicht bestehen. Da der Verstorbene dieser nicht mehr nachkommen kann, wird sie Aufgabe der Erben.<!--more--> Auf sie gehen alle steuerlichen Verpflichtungen und Rechte  des Toten \u00fcber. Zu dem Erbe kommt also noch eine Steuererstattung oder  Steuernachzahlung hinzu.  Dokumente post mortem beschaffen  Oftmals ist es zeitintensiv genug, die Wohnung des Verstorbenen zu r\u00e4umen. Dazu  kommt, dass alle Papiere im Nachlass einzeln gesichtet, sortiert und mitgenommen werden m\u00fcssen, damit keine Belege f\u00fcr die bevorstehende Einkommensteuererkl\u00e4rung verloren gehen. \u00c4ltere Belege sollten nicht leichtfertig entsorgt werden, denn  es k\u00f6nnen gesetzliche Aufbewahrungsvorschriften zum Tragen kommen. Vorschnell  vernichtete Dokumente k\u00f6nnen nicht einfach und nicht in jedem Fall bei Bedarf  wiederbeschafft werden. Um Ausk\u00fcnfte \u00fcber den Verstorbenen einholen zu k\u00f6nnen,  ist in jedem Fall der Erbschein vorzulegen, der die Rechtsnachfolge nachweist.  Hilfe bei Steuerangelegenheiten  Ist der Verstorbene Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein, k\u00f6nnen die Erben im Todesjahr weiterhin vom Profi die Steuererkl\u00e4rung erstellen lassen. &#8222;Wurde in  den Vorjahren f\u00fcr den Dahingeschiedenen eine Steuererkl\u00e4rung erstellt, so sind  die personenbezogenen Angaben des Erblassers vorhanden, was die Sache f\u00fcr die  Erben leichter macht&#8220;, erkl\u00e4rt J\u00f6rg Gabes, Vorstand der Lohi.  Bei Unklarheiten \u00fcber die Eink\u00fcnfte des Verstorbenen kann notfalls das Finanzamt auch Auskunft erteilen, indem sie die Steuererkl\u00e4rungen der Vorjahre in Kopie  herausgibt. Daf\u00fcr ist zwingend der Erbschein erforderlich. Bei einer gemeinsamen Veranlagung muss der Verwitwete der Auskunftserteilung zustimmen.  Gesetzliche Abgabefristen beachten  Auch wenn der Tod eines nahen Angeh\u00f6rigen die Hinterbliebenen l\u00e4hmt, die  Steuererkl\u00e4rung sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden, denn auch die  Erben sind an die regul\u00e4re Frist zur Abgabe gebunden. Sollte diese nicht  eingehalten werden k\u00f6nnen, weil z. B. Unterlagen fehlen, kann beim Finanzamt um  Aufschub gebeten werden. Eine Steuererkl\u00e4rung ist unter anderem verpflichtend,  wenn der Erblasser im Jahr seines Todes Eink\u00fcnfte erhalten hat, die noch nicht  besteuert wurden.  Aufteilen des Steuerergebnisses  W\u00e4hrend Steuerschulden die Erbmasse des Erblassers mindern, ist die Aussicht auf eine Erstattung m\u00f6glicherweise eine kleine Motivation, um die Steuererkl\u00e4rung  f\u00fcr den Erblasser anzufertigen. Ist der Verstorbene unmittelbar aus dem  Arbeitsleben ausgeschieden, gibt es in der Regel Geld zur\u00fcck, da der monatliche  Lohnsteuerabzug dann zu hoch ausfiel.  Ist die Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr den Verstorbenen nicht verpflichtend, kann sich die  freiwillige Abgabe durch die Erben lohnen. Diese kann bis vier Jahre nach dem  Ende des Todesjahres eingereicht werden. Bei Erbengemeinschaften werden sowohl  die Steuererstattung als auch etwaige Steuerschulden auf die Erben gem\u00e4\u00df ihren  Erbquoten aufgeteilt.  www.lohi.de\/steuertipps  Kontakt f\u00fcr R\u00fcckfragen:  Nicole Janisch, Pressereferentin Tel: 09402 503147 \/ E-Mail: presse@lohi.de Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf www.lohi.de  Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/60304\/4417516\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Regenstauf (ots) &#8211; Ein Todesfall ist per se unangenehm und mit jeder Menge B\u00fcrokratie verbunden. 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