{"id":301096,"date":"2019-12-27T09:00:00","date_gmt":"2019-12-27T09:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/zahlreiche-aenderungen-im-gesundheitsbereich-2020\/"},"modified":"2019-12-27T09:00:00","modified_gmt":"2019-12-27T09:00:00","slug":"zahlreiche-aenderungen-im-gesundheitsbereich-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/zahlreiche-aenderungen-im-gesundheitsbereich-2020\/","title":{"rendered":"Zahlreiche \u00c4nderungen im Gesundheitsbereich 2020"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Dieser Jahreswechsel bringt wieder wichtige Neuregelungen im  Gesundheitsbereich mit sich, die es lohnt, zu kennen. Unter anderem wird es Apps auf Rezept geben, mehr Geld f\u00fcr Zahnersatz und eine Masernimpfpflicht f\u00fcr  Kinder. Was sich f\u00fcr Sie noch \u00e4ndert, zeigt unser \u00dcberblick.<!--more-->  Digitalisierung im Gesundheitswesen soll gest\u00e4rkt werden Mit dem  Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das Anfang November 2019 durch den Bundestag  beschlossen wurde, sollen laut Bundesregierung Innovationen im Gesundheitssystem gef\u00f6rdert und die Versorgung durch digitale Anwendungen verbessert werden.  Dieses Gesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, sorgt f\u00fcr viele  grundlegende Neuregelungen:     &#8211; App auf Rezept:  \u00c4rzte und Psychotherapeuten d\u00fcrfen ausgew\u00e4hlte Gesundheitsapps auf Rezept  verordnen. Hierzu z\u00e4hlen zum Beispiel Anwendungen, die beim regelm\u00e4\u00dfigen  Einnehmen von Medikamenten helfen oder mit denen sich Blutzuckerwerte  dokumentieren lassen. Voraussetzung aber ist, dass die Anwendung ihre Pr\u00fcfung  beim Bundesinstitut f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte auf IT-Sicherheit,  Datenschutz und Funktionalit\u00e4t bestanden hat und in das Verzeichnis f\u00fcr digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen wurde. Die Kassen tragen dann in einer  einj\u00e4hrigen Testphase die Kosten der App. Die App-Anbieter m\u00fcssen in dieser Zeit nachweisen, dass ihre Software bei einer besseren medizinischen Versorgung  hilft.     &#8211; Elektronische Patientenakte (ePA):  Sp\u00e4testens ab dem 1. Januar 2021 m\u00fcssen die Krankenkassen ihren Versicherten  eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Laut Gesetz haben Patienten  dann auch Anspruch darauf, dass ihre \u00c4rztin oder ihr Arzt Daten in die ePA  eintr\u00e4gt. Das gilt genauso f\u00fcr eine Behandlung im Krankenhaus. Der Arzt erh\u00e4lt  f\u00fcr das Anlegen und die Verwaltung der ePA eine Verg\u00fctung. Die Nutzung seitens  der Patienten erfolgt freiwillig.  &#8211; Online-Sprechstunde als digitale Hausbesuche:  \u00c4rzte d\u00fcrfen ab 2020 \u00fcber ihr Angebot an Videosprechstunden auf ihrer  Internetseite informieren. So sollen Patienten leichter Praxen finden k\u00f6nnen,  die Online-Sprechstunden anbieten. Die \u00e4rztliche Aufkl\u00e4rung und Einwilligung f\u00fcr eine Videosprechstunde kann jetzt auch im Rahmen der Videosprechstunde selbst  erfolgen &#8211; nicht mehr wie bisher im Vorfeld pers\u00f6nlich.  &#8211; Digitale Gesundheitskompetenz schaffen:  Nicht jeder oder jede Versicherte ist gleich fit, was die Nutzung digitaler  Gesundheitstechnologien angeht. Damit alle Versicherten k\u00fcnftig gleichberechtigt und selbstbestimmt an den M\u00f6glichkeiten der Digitalisierung teilhaben k\u00f6nnen,  m\u00fcssen die Krankenkassen ihren Versicherten Angebote machen, die die digitale  Gesundheitskompetenz f\u00f6rdern.  &#8211; Weitergabe von Gesundheitsdaten f\u00fcr die Forschung:  Daten zur pers\u00f6nlichen Gesundheit k\u00f6nnen laut dem Gesetzentwurf pseudonymisiert  zu Forschungszwecken an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung  \u00fcbermittelt werden &#8211; und zwar ohne, dass der Patient widersprechen kann. Dessen  Forschungsdatenzentrum soll damit 30 Jahre und l\u00e4nger arbeiten k\u00f6nnen, wenn es  etwa um den Kampf gegen Demenz, Krebs oder andere Erkrankungen mit einer langen  symptomfreien Zeit geht.  Impfung gegen Masern wird f\u00fcr Kinder Pflicht  Ab 1. M\u00e4rz 2020 m\u00fcssen Eltern nachweisen, dass ihr Kind ab dem vollendeten  ersten Lebensjahr die von der St\u00e4ndigen Impfkommission empfohlenen  Masern-Impfungen erhalten hat, bevor es in eine Kita oder Schule aufgenommen  wird. Nichtgeimpfte Kinder k\u00f6nnen vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen  werden. Auch alle Mitarbeiter solcher Einrichtungen, wie Erzieher und Lehrer,  die nach 1970 geboren sind, m\u00fcssen ab M\u00e4rz 2020 gegen Masern geimpft sein. Wer  sich nicht daran h\u00e4lt, dem kann ein Bu\u00dfgeld von bis zu 2.500 Euro drohen.  Geregelt ist das im Masernschutzgesetz, das vom Bundestag am 14. November 2019  verabschiedet und vom Bundesrat am 20. Dezember 2019 gebilligt wurde. Die  St\u00e4ndige Impfkommission empfiehlt die erste Masern-Impfung im Alter von 11 bis  14 Monaten, die zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten.  Angeh\u00f6rige von Pflegebed\u00fcrftigen werden entlastet  Laut Angeh\u00f6rigen-Entlastungs-Gesetz m\u00fcssen sich die Kinder von Pflegebed\u00fcrftigen k\u00fcnftig erst ab einem j\u00e4hrlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell an  der Pflege beteiligen. Bisher mussten Kinder zu den Heimkosten f\u00fcr ihre Eltern  mit beitragen, wenn sie als Alleinstehende mehr als 21.600 Euro netto im Jahr  verdienten.  Beitragsbemessungsgrenzen gehen nach oben  Same procedure as every year: Auch 2020 werden die Beitragsbemessungsgrenzen f\u00fcr die gesetzliche Sozialversicherung an die Lohnentwicklung vom Vorjahr angepasst. Und da die L\u00f6hne stiegen, steigen die Beitragsbemessungsgrenzen, und zwar in der gesetzlichen Krankenversicherung auf j\u00e4hrlich 56.250 Euro (2019: 54.450 Euro).  Sie markiert den Grenzwert, bis zu dem das Einkommen bei der Berechnung des  Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Gleichzeitig  steigt die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze &#8211; auch Versicherungspflichtgrenze genannt &#8211; von 60.750 Euro auf 62.550 Euro. Wer 2020 in die private Krankenversicherung wechseln m\u00f6chte, muss diese Grenze 2019  \u00fcberschritten haben und 2020 ebenfalls \u00fcberschreiten.  H\u00f6herer Zuschuss bei Zahnersatz  Zahnprobleme? Dann aufgepasst: Im Rahmen des Terminservice- und  Versorgungsgesetzes gibt es ab Oktober 2020 anstatt 50 Prozent von den  gesetzlichen Krankenkassen 60 Prozent der Basistherapie als Festzuschuss f\u00fcr  Br\u00fccken, Kronen und Co. Wer mit dem Bonusheft den regelm\u00e4\u00dfigen Zahnarztbesuch  und Vorsorge \u00fcber zehn Jahre nachweist, kann sogar mit bis zu 75 Prozent  rechnen. Bei f\u00fcnf Jahren sind es 70 Prozent. In der privaten Krankenversicherung sind die vereinbarten Leistungen f\u00fcr den Zahnbereich in den jeweiligen Tarifen  geregelt.  Arzneimittelversorgung f\u00fcr chronisch Kranke durch Wiederholungsrezept  Wer regelm\u00e4\u00dfig bestimmte Arzneimittel ben\u00f6tigt, weil er chronisch krank ist,  kann ab 2020 von seinem Arzt eine Wiederholungsverordnung bekommen. Pro Rezept  darf der Apotheker nach der Erstausgabe maximal drei weitere Male das Medikament ausgeben. F\u00fcr Privatpatienten gibt es bereits Wiederholungsrezepte in der nun  auch f\u00fcr die GKV vorgesehenen Form.  Ersatz durch gleiche Wirkstoffe ausgeweitet  Ab 2020 k\u00f6nnen Apotheker auch bei privat Krankenversicherten, bei  Beihilfeempf\u00e4ngern sowie Selbstzahlern vom Arzt verschriebene Arzneimittel durch Wirkstoffgleiche ersetzen, die preisg\u00fcnstiger als das Original sind. Die  &#8222;Verordnung zur \u00c4nderung der Apothekenbetriebsordnung und der  Arzneimittelpreisverordnung&#8220; hat diese sogenannte Aut-idem-Regelung auch f\u00fcr die PKV eingef\u00fchrt. Die neue Regelung in der PKV setzt allerdings zus\u00e4tzlich das  Einverst\u00e4ndnis der Versicherten voraus.  Ausbau der Servicestellen f\u00fcr Facharzttermine  116 117 &#8211; unter dieser bundesweiten Nummer des \u00e4rztlichen Notdienstes erreicht  man ab 2020 rund um die Uhr auch die so genannten Terminservicestellen der  Kassen\u00e4rztlichen Vereinigungen, die telefonisch Termine bei Fach\u00e4rzten binnen  vier Wochen vermitteln sollen.  Schon seit 2016 gibt es die Servicestelle, aber sie war bis dato unter  verschiedenen Nummern je nach Bundesland und zu verschiedenen Uhrzeiten  erreichbar.  Ver\u00e4nderungen bei der Fr\u00fcherkennung von Geb\u00e4rmutterhalskrebs  Frauen zwischen 20 und 65 Jahren bekommen ab dem neuen Jahr Post von ihrer  Krankenkasse: Im f\u00fcnf-Jahres-Takt werden sie zu einer Fr\u00fcherkennung von  Geb\u00e4rmutterhalskrebs eingeladen. Darin ist auch eine Information \u00fcber Nutzen und Risiken des Fr\u00fcherkennungsprogramms enthalten.  Pressekontakt:  Una Gro\u00dfmann Leiterin Kommunikation una.grossmann@stiftung-gesundheitswissen.de T +49 30 4195492-20 F +49 30 4195492-99  Jonas Windler Referent PR und Marketing jonas.windler@stiftung-gesundheitswissen.de T +49 30 4195492-22 F +49 30 4195492-99  Weiteres Material: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/130275\/4478354 OTS:               Stiftung Gesundheitswissen  Original-Content von: Stiftung Gesundheitswissen, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/130275\/4478354\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Dieser Jahreswechsel bringt wieder wichtige Neuregelungen im Gesundheitsbereich mit sich, die es lohnt, zu kennen. 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